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Amts- und Änzeigeblatt für den 5lmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährl. Mk. 2.10 einschließl. des -Jllustr. Unterhaltungsblattes" in der GeschöjlS- stelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«, postanstalten. — Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage sür den salzenden Tag. I» Halle hihcrer Sewall — Krieg oder toxlltaer irgendwelcher Störungen des Beiriede« der Leitung, der Lieferanten »der der vetlc»»ruug«etnrichiungkn - hat der Bezieher keinen An,»ruch aus Lieierung oder Nachlielerun,, der Zeitung oder aui Allel, zahlung de« BejUgspreiseS. Hek. Adr.: A«t,l>tatt. ^7 228. für Eibenstock, Larlsseld, hundrhübel, H^UUvvSUst Neuheide, Sberftatzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftützengrün, Mldenthal usw. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. — 64. Jahrgang. — Mittwoch, den 10. Oktober Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zelle lS Pfg. Im Reklameteil die Zeile 40 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zelle 40 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätestens vormittags 10 Uhr, für größere TagS vorher. Eine Gewähr für dle Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Jiernsprecher Ar. 110. 1917. Verordnung über die Iornakme einer SchweinezwischenMtung am i>. Oktober 1917, vom 4. Oktober 1917. Nach Beschluß des Bundesrats vom 27. September 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 327) findet am 15. Oktober dieses Jahres eine Zählung der Schweine statt. Zur Ausführung dieses Beschlusses wird für das Königreich Sachsen folgendes verordnet. 1. Die Aufnahme erfolgt mittels Ortslisten durch die Gemeindebehörden für den Gemeindebezirk mit Einschluß des selbständigen Gutsbezirks. Die Besitzer von Schweinen find durch die Gemeindebehörden einige Tage vor der Aufnahme in ortsüblicher Weise von der bevorstehenden Zählung in Kenntnis zu setzen. 2. Durch Umfrage bet den einzelnen Besitzern von Schweinen und bei den Schlacht- hofSleitern oder deren Stellvertretern ist die Zahl sämtlicher an diesem Tage im räum lichen Verfügungsbereiche der Haushaltungen vorhandenen Schweine festzustellen und in die Ortsliste nach der dort getroffenen Unterscheidung mit Angabe der Namen der Schweinebesitzer nach fortlaufender Nummer einzutragen. Dabei ist den auf dem Er hebungsvordruck angeführten Bestimmungen genau nachzugehen. 3. Mit der Umfrage ist am 1b. Oktober zu beginnen; sie ist auch tunlichst an diesem Tage zu beenden. Die Aufnahme hat sich durchweg auf den Stand vom 15. Oktober 1917 zu beziehen. 4. Die OrtSItstenvordrucke werden den Amtshauptmannschasten mit Einschluß der Städte mit Revidierter Städteordnung und den beztrksfreien Städten durch das Sta tistische Landesamt rechtzeitig übersendet werden. 5. Die Amtshauptmannschasten haben die ihnen zugehenden Vordrucke sofort an die Bürgermeister und Gemeindevorstände ihres Bezirks und an die Stadträte der Städte mit Revidierter Städteordnung zu verteilen. 6. Die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevorstände haben dafür zu sorgen, daß die Einträge in den Erhebungsoordrucken vollständig, vorschriftsmäßig und der Wirklichkeit entsprechend bewirkt werden. 7. Die ausgefüllten und von den Gemeindebehörden geprüften, aufgerechneten und bescheinigten Ortslisten sind bis zum 18. Oktober dieses Jahres an die Amtshaupt mannschaft einzureichen. 8. Die Amtshauptmannschasten haben, nachdem sie sich von der vorschriftsmäßigen Ausfüllung und Unterzeichnung überzeugt haben, sämtliche Ortslisten ihres Bezirks, al phabetisch nach den Namen der Gemeinden geordnet, mit den Ortslisten der Städte mit Revidierter Städeordnung und einem Lieferschein bis zum 20. Oktober dieses Jahres an das Statistische Landesamt einzusenden. Zu dem gleichen Termin hat die Einsen dung der Ortslisten der beztrksfreien Städte zu erfolgen. 9. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnung aufgefor dert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Schweine erkannt werden, deren Vorhandensein verschwiegen worden ist, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Dresden, am 4. Oktober 1917. 1823 ck HI 8 17 Ministerium des Innern. Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh. Die Verordnung über den Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh vom 1. Oktober 1917 (Sächs. StaatSzeitung Nr. 230) tritt sofort, nicht erst am 15. Oktober d. I. in Kraft. Dresden, 5. Oktober 1917. 2327 5 118111 Ministerium des Innern. Wurstverkauf Mittwoch, den 16. dss. Mts., in den Fletschereigeschästen Mühlig, Schürer, E. Müller, Herm. Singer, Seidel. Urlauber erhalten Wurst bei Schürer. Kopfmenge 56 x. Berücksichtigt werden die Haushaltungen Nr. 1166—16:18 mit Marke 16 von Blatt 4 des AuswetSheftes. Verkaufsordnung: Ku. 8 in der Zeit von 8—9 Uhr vorm. Al—q u. D—L „ 9—10 „ tt « ,, ,» 10—11 ,, „ Kl », » ,, » l l „ Eibenstock, den 8. Oktober 1917. Aer Stcrötrat. Städtischer Lebensmittelverkauf. Mittwoch, den 1«. dss. Mts., 0 6: 125 8 Käse, Preis 23 Pfg Donnerstag, den 11. dss. Mts., 9 I: Gerstengrütze, weiße Marken 100 x, grüne Marken 35 Preis 100 x 6 Pfg„ 35 x 3 Pfg. I» 4: Klippfisch in den bekannten Geschäften. Freitag, den 12. dss. Mts., I» 4: 75 x Schmelzmargarine, Preis 35 Pfg Sonnabend, den 13. dss. Mts., I» 3: 100 x Kunsthonig, Preis 11 Pfg Eibenstock, den 9. Oktober 1917. Der Staötrat. Bestellung voll Saatkartoffeln. Demnächst wird uns ein größerer Posten Saatkartoffeln zugehen. Es han delt sich um die Sorten Wohltmann 34, Silesia, Böhms Erfolg, Up do date, Alma (weiß) und Erste von Nassenheide (rot). Sortenwünsche sollen berücksichtigt werden, soweit das im Rahmen der überwiesenen Mengen möglich ist. Der Preis für den Zentner wird sich auf etwa 6,56 bis 16 M. stellen. Da wir unverzüglich den Bedarf genau aufgeben müssen, ersuchen wir die Einwohnerschaft, bis zum Konnerstag, den 11. dss. Mts., schriftlich anzuzeigen, welche Saatkartoffelmengen gewünscht werden. Auf den Anzeigen ist die Nummer des Lebensmittelausweisheftes des Bestellers, die gewünschte Menge und die Sorte anzugeben. Eine Verbindlichkeit für Lieferung der bestellten Sötte können wir nicht übernehmen; wir werden aber bemüht bleiben, die geäußerten Wünsche möglichst zu berücksichtigen. Die Bestellzettel find in das im Rathausflur stehende Gefätz etnzulege«. Unter Hinweis auf die Schwierigkeiten, die die Saatkattoffelbestellung zur Saatzeit in der Regel verursacht, raten wir den Einwohnern, die im nächsten Jahre wieder Kar toffeln anbauen wollen, hiermit dringlich an, ihre Bestellung sofort aufzugeben und die bestellten Mengen bei Eingang sofort abzunehmen. Eibenstock, den 8. Oktober 1917. Der Ktcrütrat. Reichliche Kartoffelzufuhren gestatten «ns voraussichtlich noch in dieser Woche mit der Belieferung der Landeskartoffelkarten zu beginnen. Bedarfsanmeldungen bitten wir unter Vorlegung der Kartoffelkar ten umgehend bei den Kartoffelhändlern zu bewirken. Eibenstock, den 9. Oktober 1917. Der Staötrat. Die für Donnerstag, den 11. Oktober vormittags für die Nummern 1—450, „ ,, » » nachmittags „ „ „ 451—900, Freitag, „ 12. „ nur vorm. „ „ „ 901—Ende. Auszahlung erfolgt nur an Erwachsene. Eibenstock, den 8. Oktober 1917. Der Ktcrötrcrk. Am 30. September sind der 2. Term. Einkommensteuer, sowie der 2. Term. Ergänzungssteuer und am 1 Oktober der 2. Term. Brandkaffenbeiträge, 1 Einheit 1 Psg., fällig gewesen. Es wird dies mit dem Hinzufügen hiermit bekannt gegeben, daß nach Ablauf der .3 wöchigen Zahlungsfrist das Mahn- bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren gegen etwaige Restanten stattzufinden hat. Schönheide, am 6. Oktober 1917. Der Gemeindevorstand. Wom Weltkrieg. Kindenvurgs große Hrfolge im Westen. In welchem Umfange unsere sich lediglich in der Abwehr befindenden Heere im Westen trotzdem dem Feinde durch Abnahme von Gefangenen usw. schaden, geht aus folgender Nachricht hervor: Berlin, 8. Oktober. Soeben gibt tue deutsche Hcereslcttmig die gewaltigen Zahlen dec an der Westfront gemachten Gefangenen und eingo- brachten Beute für die Monate Juli bis Sep tember bekannt, aus deiren klar hervorgeht, daß Hindenburg trotz der defensiven Taktik an dieser Front ungeheure Erfolge erzielt hat. In der genannten Zett wurden von där Heeresgruppen Kron prinz Rupprecht, Deutscher Kronprinz und Herzog Albrecht nicht weniger als 337 Offiziere und 13512 Mann als Gesungene eingebracht; 41 Minenwerfer und 483 Maschinengewehre fielen in deutsche Hand. Ferner wurden 4 Geschütze und l I feindliche Flug zeuge erbeutet. Der österreichisch-ungarische Tagesbericht vom Montag meldet: Wien, 8. Oktober. Amtlich wird verlaut bart: Am Jsonzo lebte an zahlreichen Stellen das Artilleriefeuer stärker auf, besondere Steige rung erfuhr es auf der Hochfläche von Bainsizza - Heiliger Geist. Zu Jnfanteriekämpfen kam es nur im Gabriele-Abschnitt, wo um Mitternacht italie- nijche Vorstöße abgewiesen wurden. Sonst nir gends besondere Ereignisse. Der Ches des Generalstabes. Die Lürken haben schon wieder Veranlassung zur Richtigstellung einer britischen Siegesmeldung: Konstantinopel, 7. Oktober. Amtliches De menti. In ihrem Bericht vom 1. Oktober geben die Engländer an, einen Sieg bei Bamadieh am Euphrat errungen zu haben. Wenn diese Angabe aus Wahr heit beruhte, dürste der Feind seine Truppen nicht vvni Euphrat nach Bagdad zurückziehen, müßte viel mehr vorgehen. In Wirklichkeit ziehen die Eng länder ihre Hauptmacht in der Richtung auf Bagdad zurück. Ein Bild davon, was zur See durch unsere tt-Boote an feindlichen Werten ver nichtet wird, ergibt abermals nachstehende Zusam menstellung: Berlin, 8. Oktober. Welche Lad ungs men gen der Tätigkeit unserer 8-Boote zum Opfer fallen, geht wiederum aus dem Bericht eines kürz lich in jemen Stützpunkt zurückgekehrten Ü-Bootes hervor, das auf seiner Kreuzfahrt im Mittelmeer, soweit sestgestellt werden konnte, u. a. versenkt hat: