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Amts- und ÄNMMatt für den Nmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »qug«prei, vierteljährl. Mk. 2.10 etnschließl. de» -JUustt. Unterhaltungsblatte»" in der Tcschüft«. päle, bei unseren Boten sowie bei allen Reichs- postanstalten. — Erscheint täglich abend» mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den solgenden Tag. Am Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der VeförderungSetnrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf RRck, zaylung des Bezugspreises. Htk.-Adr.: AmtsSkatt. H?22S. für Eibenstock, Larisfeld, hundshwel, EkükVIUN Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönhttderhammer, Sosa, UntersNitzengran, NMenthal usw. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: EmilHannebohnin Eibenstock. - «4. Jahrgang. — - Sonnabend, den 29. September Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 15 Psg. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen kn« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag» vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am oorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Ar. 11«. 1917. Geltungsdauer der Abschnitte nnd 8 der Landeskartoffelkarte. Die 2 Zentner Kartoffeln, die auf die Abschnitte und 8 der Landeskartoffelkarte bezogen werden können, sind für die Zeit vom 21. Oktober 1917 bis 14. April 1918 bestimmt. Verbraucher, die von dem zentnerweisen Bezug Gebrauch machen, müssen mit den beiden Zentnern innerhalb dieser Zeit auskommen. Weitere Lieferungen für diesen Zeitraum — insbesondere wegen zu frühzeitigen Verbrauchs der 2 Zentner — sind ausgeschlossen. Dre 8 den - N., am 26. September 1917. 2702 H ö IV Ministtrium dcr Inncrn. Geuniscpreise für Groß- uud Kleinhandel. 1. In teilweiser Abänderung und in Ergänzung der Bekanntmachung des Bezirks verbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg vom 12. September 1917 — Erzgeb. Volksfreund Nr. 213 vom 14. September 1917 — werden für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg folgende Groß- und Kleinhandelspreise für Gemüse für das Pfund festgesetzt. Großhandelspreis: Kleinhandelspreis: u) Erbsen gedrillt oder gereisert 52 Pfg. 65 Pfg. d) Bohnen: grüne Bohnen 32 43 „ Wachs und Perlbohnen 45 55 „ c) Möhren ohne Kraut 10 14 „ cl) Karotten ohne Kraut 15 22 „ e) Kohlrabi 24 30 „ l) Früh-Wirsing und Früh-Rotkohl 15 22 „ x) Früh-Weißkohl 10 15 „ la) Zwiebeln 22 30 „ „ zweijährige Bornaer 26 35 „ i) Spinat 36 45 „ k) Tomaten 52 65 „ I) Kürbis 12 16 „ m) Grünkohl 15 22 „ 2. Zuwiderhandlungen werden aus Grund des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Außer dem kann auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 neben der Strafe angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist. Auch kann neben der Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. 3. Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft. Schwarzenberg, am 26. September 1917. Der Aezirksveröand der Königs. Amlsyauptmannschatt Schwarjeuvcrg. Dr. Wimmer. Heusperrkarten. Nach W 11 und 14 der Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 14. August 1917 zur Bundesratsverordnung vom 12. Juli 1917 (Reichsgesetzbl. Seite 599) über den Verkehr mit Heu aus der Ernte 1917 — abgedruckt in Nr. 190 des Erzgeb. Volksfreundes vom 18. August 1917 — darf Heu von den Erzeugern nicht mehr unmittelbar an die Verbraucher abgegeben werden, ohne das; letztere im Besitze einer Hensperrtarte sind. Ausgenommen hiervon bleibt nur der Kleinverkauf von Heu in Mengen von täglich nicht mehr als fünf Zentnern, sofern es unmittelbar an den Ver braucher abgesetzt und zur Beförderung biß zum Verbrauchsort die Eisenbahn nicht benutzt wird (8 13 Absatz 1 der Ausführungsverordnung des Königlichen Mini steriums des Innern). Die Viehbesitzcr des Bezirks, die nicht über genügende Heuvorräte zur Deckung ihres eigenen Bedarfs bis zur nächsten Heuernte verfügen, werden daher aufgefordert, Antrag auf Ausstellung einer Heusperrkarte bei dem unterzeichneten Bezirksverband (Königliche Amtshauptmannschaft) zu stellen. Hierbei haben die Viehbesitzer über ihren Tierbestand folgende Angaben zu machen und zwar I. wieviel Pferde vorhanden sind, und zwar u) Rüstungspferde, b) andere Pferde, II wieviel Großvieh (d. h. Rinder mit Ausnahme des Jungviehs) vorhanden ist, III. wieviel Jungvieh vorhanden ist, und zwar u) Kälber, 5) Kalben, IV. wieviel Ziegen und Schafe vorhanden sind. Ferner haben die Antragsteller ihre gegenwärtigen Heuvorräte, einschließlich der eigenen Ernte mit anzugeben. Die Heusperrkarte berechtigt zum Ankauf von Heu innerhalb des Landes. Der Verkäufer des HeueS hat die Abschnitte der Sperrkarte je nach der gelieferten Heumenge abzutrennen und als Ausweis aufzubewahren. Wer Heu erwirbt, ohne im Besitze einer Sperrkarte zu sein, oder Heu ohne Marken abgibt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Schwarzenberg, am 27. September 1917. Der Wezirksveröand der König!. Amtshauptmannschalt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Vgl. Das im Grundbuche für Hundshübel Blatt 168 auf den Namen des verstorbenen Fleischers und Schankwirts O»rl Üviiirleli Immnnn«! Hövltvl in Hunds hübel eingetragene Grundstück soll am 30. Wooemöer 1017, vo mittags 10 Wr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Tas Grundstück ist nach dem Flurbuche 3 Hektar 7,.- Ar groß, mit 270,^ Steuer einheiten belegt und auf 68 560 Mk. 20 Pfg. geschätzt. Es wird gebildet aus dem Flur stücke Nr. 116 g, das mit einem Wohn- und Gasthofsgebäude mit Tanzsaalanbau, Stallgebäude und Scheune bebaut ist (Nr. 104 des Brandkatasters: Versicherungssumme 57 790 M), sowie den Flurstücken Nr. 116 5, 117, 118, 122, 124 und 643 des Flurbuchs. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sic zur Zeit der Ein tragung des am 30. September 1915 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auffor derung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigernngserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei gerten Gegenstandes tritt. Eibenstock, den 26. September 1917. KöWlichks AiMgcrichl. Fleischverkauf. Sonnabend, den 2V. Leptr. 1017, verkaufen die Fletschcreigeschäfte Vang, Meichhner, Uhlmann, Heidrich, M. Müller: Rindfleisch. Uhlmann, Heidrich und Meichßner außerdem Kalbfleisch. Preise: Rind 2,60 M-, Kalb 2,00 Mark. Kopfmenge: 200 x- Volksküchengästen ist die auf der Fleischmarkentasche ver merkte Menge zu kürzen. Nrlanber erhalten Fleisch bei Uhlmann. Verkaufsordnung: .4.-44 in der Zeit von 8—10 Uhr vvrm., u. V L „ 10-12 „ Uu. 8 „ „ „ „ 1—3 „ nachm., Ul ÄI „ ,, „ ,, 3 „ Eibenstock, den 28. September 1917. Der S1ctötrc»1. Freiwillige Metallablieferung. Nach der Bekanntmachung des Bezirksverbandes der Kgl. Amtshauptmannschaft zv Schwarzenberg vom 31. August 1917 sind Einrichtnngsgcgenstände aus Kup fer und Knpferlegierungen (Messing, Rotguß, Tombak, Bronze) beschlag nahmt. Werden sie bis 30. September 1917 freiwillig abgeliefert, so erhält der Ab lieferer zum Uebcrnahmeprcis noch einen Zuschlag von 1 Mark für 1 kA. Später wird Enteignung erfolgen, voraussichtlich bei niedrigeren Uebernahmepreisen. Die Annahme der freiwillig abgelieferten Gegenstände erfolgt Sonnavend, den 29. Septemver 1917, vor- und nachmittags jM Rathaus — Wasserwerkwerkstatt —. Eibenstock, den 27. September 1917. Der SlaHtrat. Wom Wettkrieg. Der aöermals gescheiterte englische Angriff. Die Kriegsschiffverluke unserer Aeinde. Türkischer Krfolg im Kaukasus. Neber die Kämpfe am Mittwoch, insbesondere den wiederum abgeschlagenen englischen Ansturm aus unsere Stellung in Flandern, wird eingehender noch folgendes berichtet: Berlin, 27. September. Der neue Groß kampftag der dritten Flandernfchlacht vom 26. September, an dem di? Engländer mit noch stärkeren Kräften als am 20» September augriffen, ist wieder ein Ruhmestag für die deutschen Truppen geworden. Hatte der 20. September mit dem Einsatz von 9 englischen Divisionen in erster Linie nur ganz geringe, teuer erkaufte örtliche Er folge erzielt, so sollten diesmal 12 englische Divisio nen m erster Linie den entscheidenden Erfolg brin gen. Ein Trommelfeuer von ungeheurer Wucht leitete den Angriff ein, der auch diesmal, begleitet von zahlreichen Tankgcschw adern, von Gas-, Rauch- und Nebelbomven, am frühen Morgen des 26. September gegen die Linie von Langcinarck bis zum Kanal von Hollebeke vorbrach. Tiefgegliedert,