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Amts- und Knzeigeblatt für den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »ewgiprei, oiertkljähriich Mk. 1.80 einfchließl. de« »Illustrierten UnterhaltungSdlatt«' in der OefchöstSstelle, bet unseren Boten sowie bei allen ReichtpostanstaUen. Erscheint tSgltch abend« mit Ausnahme der Vonn- und Feiertage sür den folgenden lag Tek-Zdr.: Amtsvkatt. ^71. Eibenstock, Larkselb, hmörhllbel, H^UgvvtUdt Neuheide, GderftützengM, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterfttitzengrün, wildenthal usw. Verantwsrtl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. «4. Jahrgang. . .——— Mittwoch, den 28. März Anzeigenpreis: die klemspaltige Zeile 12 P>g., für auswärtige 15 Psg. Im Reklameteil die Zeil« 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespalten» Zeil. 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere TagS vorher. Aerusprecher Pr. 110. 1S17. Richtpreise sür Frühgemüse. Nachstehend werden die von der Reichsstelle für Gemüse und Obst gemäß 8 5 des Vordrucks für die Lieferungsverträge über Frühgemiise festgesetzten Richtpreise zur allge meinen Kenntnis gebracht. Diese Richtpreise haben Gültigkeit, bis die zuständigen Preiskommissionen sür ihre Wirtschaftsgebiete anderwette Preise beschlossen und diese die Genehmigung der Reichs- stelle gefunden haben. Die Retchsstelle empfiehlt, solche Beschlüsse erst zu fassen, wenn sich der vermutliche Ausfall der Ernte einigermaßen übersehen läßt. Bei Feststellung der Richtpreise ist man von einer normalen Ernte ausgegangen. Im Falle eines be sonders ungünstigen Ausfalls der Ernte darf mit einer Erhöhung dieser Preise durch die Preiskommissionen und mit der Genehmigung erhöhter Preise durch die Reichsstelle gerechnet werden. Dresden, am 22. März 1917. 34« II 8 VI u Ministerium des Innern. '^2 Richtpreise für Krühgemüse. Torten Preis sttr da« Pfund in Pfennigen Sorten Preis für da« Pfund in Pfennigen Spargel: Möhren und längliche unsortiert 45 Karotten: sortiert I. 70 bis 15. August bis 31. August 9 sortiert II. und III. 48 8 Euppenspargel 20 bis 15. September 8 Rhabarber: 8 bis 30. September 7 Erbsen: Mairüben: 7 1. bis 20. Juni 33 Karotten (runde, 2. vom 21. Juni ab kleine): entweder im Durch- bis 30. Juni 19 schnitt 25 bis 15. Juli 17 oder getrennt: bis 31. Juli 15 nämlich bis 15. August 14 s) Erbsen (gedrillte) 22 bis 31. August l2 d) Erbsen (gereiserte) 26 ab 1. September — Bohnen: Kohlrabi: Grüne (Stangen-, bis 30. Juni 17 Busch.) Bohnen 24 bis 31. Juli 12 Wachs- und Perl- ab 1. August lO Bohnen 32 Frühweißkohl: Puff-(Sau-)Bohnen 15 bis 15. Juli 10 Möhren und längliche bis 31. Juli 8 Karotten: bis 15. August 6 bis 30. Juni 15 bis 31. August 4'/, btS 15. Juli 15 bis 19. September 3'/, bis 31. Juli 12 Auf Grund von § 12 der Bekanntmachung Uber die Errichtung von Preisprit- , « . .. » 25. September . fungSstellen und die Versorgungsregelung vom November wird, um dem wahrgenommenen Aufkäufen von Milchkannen vorzubeugen, folgendes bestimmt: Gebrauchte MilchtranSportkannen dürfen ohne Genehmigung der LandeSfettstelle an Personen oder Firmen außerhalb deS Königsreichs Sachsen nicht veräußert oder sonst wie dauernd überlassen werden. Zuwiderhandlungen werden nach 8 17 Ziffer 2 der angeführten Bekanntmachung mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Dresden, den 23. Mär- 1917. 188KII8V Ministerium des Innern. ^3 Bei Durchführung der Verordnung vom 24. Februar 1917 (Sächs. Staatszeitung und Leipziger Zeitung Nr. 50) wird wegen Schwierigkeiten in der Beschaffung von Futtermitteln bis auf weiteres nachgelassen, daß die polizeiliche Beobachtung des einge führten KlauenvtehS zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche unter Teilung der Sammeltransporte ganz oder teilweise auch bei dem Abnehmer eines TeiltranSporteS stattfinden kann. Dabei wird vorausgesetzt, daß der Beztrkstierarzt solches mit Rücksicht auf abgesonderte Unterbringung und Wartung der unter Beobach tung stehenden Tiere für unbedenklich hält. Anträge hierauf sind bei dem BezirlStierarzt zu stellen, der den eingeführten Ge- samtrranöport vor seiner Teilung, ebenso wie die TeiltranSporte nach Ablauf der Beob achtungszeit auf Kosten des Besitzers (Ziff. II der Verordnung vom 7. Juni 1914 — Gesetz- und VerordnungSbl. S- 160 —) zu untersuchen hat. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. Dresden, am 24. März 1917. 285 II V Ministerium des Innern. Verkehr mit Eiern betreffend. Mit Eintritt der wärmeren Jahreszeit ist auf eine regere Legetätigkeit der Hühner und damit auch auf eine größere Eiergewinnung zu rechnen. Die Geflügelhalter des Bezirks werden deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß nack 8 2 Absatz l der Bekanntmachung des Bezirksverbandes Schwar zenberg vom 8. November 1916 über die Regelung des Verkehrs mit Eiern — Erzge- birgischer Volksfreund Nr. 262 vom 10. November 1916 — die Abgabe von Eiern nur an die zuständige örtliche Sammelstelle oder an einen vom Bezirksverband zugelasfenen, im Besitze einer Ausweiskarte befindlichen Aufkäufer zu erfolgen hat, daß also die unmittelbare Abgabe an die Verbraucher unzulässig und strafbar ist Schwarzenberg, den 17. März 1917. Der Mezirksvervand der Aönigl. Am1shaup1mannschaf1 Schwarzenverg. Dr. Wimmer. Wagen- und Gespannaufnahme. Jeder Eigentümer, bezw. Pächter, Nutznießer, Mieter oder sonstige Besitzer von nicht dauernd in Benutzung befindlichen, zur Güterbeförderung geeigneten Wagen und Gespannen hat diese nach dem Stande von Mittwoch, dm 28. Mär, WN, längstens bis zum Montag, den 2. April dieses Jahres, bei dem Etadtrate — Ratß- kanzlei — anzumelden. Unter Hinweis auf die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 20. März 1917, Nr. 68 des Amts- und Anzetgeblattes für Eibenstock vom 24. dss. Mts., fordern wir die Anzeigepflichtigen hiermit auf, die erforderten Meldungen fristgemäß zu erstatten. Eibenstock, den 24. März 1917. Per Staötrat. Verkauf von Graupe« Mittwoch, den 28. dss. Mts., in den Verkaufsstellen B. Riedel, R. Enzmaun, E. Weißflog, Fr. Riedel, E. Eberlein, Alma Baumann, P. Hubrich, Konsumver ein I und II- Kopfmenge '/, Pfund. Preis 30 Pfennig daS Pfund. Marke l 1 von Blatt 6 des Ausweishestes. Beginn der Verkaufszeit '„8 Uhr. Eibenstock, den 27. März 1917. Per Ktaötrat. Der Ratsschreiber, Herr k'rivärieL ^IvxLväer Türker ist zum Rats-Hilfserpedienten ernannt und als Protokollant heute eidlich ver- pflichtet worden. Eibenstock, den 26. März 1917. Per Staötrat. Meldung der HilfsdienWichtigen bctr. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg vom 20. 3. 1917 werden die hier wohnhaften Htlssdienstpflichtigen noch besonders aufgefordert, sich bis spätestens zum .10. Mär; 1017 Im hiesigen Rat hanfe, Zimmer Nr. 11, zu melden. Auf die Strafbestimmungen in der amtshauptmannschaftlichen Bekanntmachung wird besonders verwiesen. Schönheide, am 26. März 1917. Der Gemeindevorstand. EiltlaffmlMeiern in den Schulanstalten zu Schönyeide. Die feierliche Entlassung der Abgehenden findet wie folgt statt: Heweröeschule und Allgemeine Aortvildungsschute: Mittwoch, den 28. März, vorm. 11 Uhr. Alle Jahrgänge sind zum Besuche verpflichtet, Wotksfchule und Setekta: Donnerstag, den 29. März, nachmittags 5 Uhr. Die geehrten Behörden, Eltern, Lehrherren, Arbeitgeber und sonstigen Freunde der Jugendbildung werden hierdurch ergebenst zum Besuche der Feiern eingeladen. Schön Heide, den 26. März 1917. Dir Schuldirellim. Vom eltkrieg. M Ml der Msmt. — Mm Ml msMl Misst. — Hras Mm M dit „Mm"-Ml. Eine Havasnote bezeichnet Hindenburgs Westfrontplan als undurchdringlich. Der siritiker des „Matin" hebt dm festungS mäßigen Mnsbau der gegenwärtigen deutschen Stellungen hervor. Bei der Erörterung der Ereignisse an ver Westfront, die in der französischen Press: immea noch einen breiten Raum einnehmen, spreche« die Fachkritiker bereits von einer Erstarrung der neuen Linien Aus Sonderberichten von dar Front geht hervor, daß in den geräumten Gebieten keine Straße, keine Bahnstrecke mehr benutzbar ist