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Amts- und älizeigeblatt Mr den klmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung vezugspret« vieNeltährUch Mk. 1.80 Unichließl. di« „Illustrierten Unt«rhaltung«blatt»* in der GeschSfttstrll«, bet unseren Boten sowie bei allen Sirtch«postanstaltrn. Erscheint täglich abend« mit Aufnahme der Eonn» und Feiertage sür den folgenden lag Atl-Zdr.: Härtst satt. 45^^1.1^44 M Libenfto», Larkseld, hnndrhSbel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Wildenthal usw. Anzeigenpreis: di« Uernspaltige Zeile iS Pig , sür auswärtige 1b Pfg. Im ReNameteil di« Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespalten» Zelle 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi» spätestens vormittag« l0 Uhr, für größere Tag« vorher. Itnrsprecher Ur. 11V. verantwort!. Schriftletter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. «4. Jahrgang. Domerstag, deu 19. April IS17. 1 «--E Vaterländischer Hilfsdienst Dresden, den 12. April 1917. Bekanntmachung. M. gemessenen Gewinn raufen, sind hierzu der Lage sind, bei einem an. m ge- Bet Dosen, deren Erzeugerpreis bis einschl. 50 Pf. beträgt 12 Pf. »1 50 60 70 90 90 1 1,35 1,70 2,10 2,50 für die '/> Dose M. 432 UV Vis 1800 1 — —.80 -.68 —.64 —.61 —.75 —.62 1.25 1.35 —.70 —.90 —.95 —.71 1.72 —.62 1.30 Die Gewerbetreibenden, die Gemüsekonserven und Faßbohnen im Kleinhandel ver treiben, sind verpflichtet, in ihren Geschäftsräumen die Preise der Gemüsekonserven zum NuShang zu bringen. Vordrucke hierfür können von uns bezogen werden. Braunschweig, den 9. April 1917. «emüsekonservcn-Krtegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. vr. Kanter. 15 17 20 22 25 28 35 40 45 Kleinhandel-Höchstpreis r für die '/, Dos« Karotten: extra kleine kleine jung, geschnittene Weißkohl Rotkohl und Wirsingkohl Braunkohl Rosenkohl Blumenkohl . . . . Kohlrabi Kohlrabi ganze Köpfe . Sellerie Spinat Steinpilze Steckrüben Pfifferlinge Diese Preise sind Höchstpreise. Aufforderung des Kriegsamtes zur freiwilligen Meldung gemäß 8 7 Absatz 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Es werden gebraucht: Arbeiter zum Entladen von Eisenbahnwagen. Schriftliche Meldungensind zu richten an die Zentralauskunftstelle Leipzig, Döllnttzer Str. 1, II. Kriegsamtlielle Leipzig. Höchstpreise für Herbstgemüsekoüserven. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 1.25 1 — —.88 —.82 —.78 —.95 —.80 1.55 1.65 —.90 1.13 1.20 —.90 2 — —.80 1.60 Fabrikanten und Händler, die zu geringeren als den hier angegebenen Preisen ihre Waren zu verkaufen, sind hierzu verpflichtet. Wegen der größeren und kleineren Packungen gelten folgende Bestimmungen: s) Erzeuger-Höch st preise. Bei den Waren, für die der Erzeugerhöchstpreis nicht mehr als 75 Pf. beträgt, kostet die '/, Dose die Hälfte der V, Dose zuzüglich 7 Pf., die 1'/,/1 Dose daS 1'/, fache der '/, Dose weniger 1 Pf., die '/, Dose das Doppelle der V, Dose weniger 3 Pf., die 2'/,/1 Dose daS 2'/.fache der '/, Dose weniger 5 Pf. Bet den Waren, bei denen der Erzeugerhöchstpreis mehr als 75 Pf. beträgt, kostet die '/, Dose die Hälfte der '/, Dose zuzüglich 7 Pf., die 1'/,/1 Dose daS 1'/.fache der '/, Dose weniger 2 Pf., die '/, Dose daS Doppelte der '/, Dose weniger 5 Pf., die 2'/,/1 Dose daS 2'/,fache der '/, Dose weniger 8 Pf. d) Kleinhandels-Höchstpreise. Aus die größeren und kleineren Packungen dürfen folgende festen Zuschläge macht werden: Vom Bevollmächtigten des Reichskanzlers sind nachstehende Preise für Herbstge müse in luftdicht verschlossenen Behältnissen festgesetzt worden: Erzeugerhöchstpreis r Warengattung: 3 50 Bei den Dosen über 3 M. darf ein fester Zuschlag von nicht mehr als 55 Pf. genommen werden. Verordnung üver de« Absatz von SchtachtLälöern. Auf Grund von 8 12 der Verordnung des BundeSratS vom 4. November 1915 (Reichs Gesetz-Blatt Selle 728) zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung »on PreiSprüfungSstellen und die BersorgungSregelung vom 25. September 1915 (Reichs- Gesetzblatt Sette 607) wird zwecks Ersparnis an Milch angeordnet, daß Kälber, die zu Echlachtzwecken bestimmt sind, spätestens im Alter von 14 Tagen zur Abschlachtung zu bringen sind. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 12. Slprtl 1917. 1801 Ministerium des Innern. ^nvm Auf Rittergut Knauthain (AmtSH. Leipzig) ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen. Dresden, den 14. April 1917. Ministerium des Innern. 211 kl! V. 1802 Militürurlauber-Fleischmarken betreffend. Mit Rücksicht auf die Erhöhung der allgemeinen Fleischration durch Einführung der Fleischzulage sind vom 16. April 1817 ab die auf'/,« Anteil lautenden Fleisch marken ver Militärurlauber-Lebensmittelkarten mit 50 g Fleisch mit Knochen oder 40 „ Fleisch ohne Knochen oder 50 „ Frischwurst oder 100 „ Fleischkonserven (mit der Dose gewogen) zu beliefern. Die Belieferung der Reichsfleischmarken hat dagegen nach wie vor nach den bisher gültigen, auf der Rücksette jeder Reichsfleischkarte verzeichneten Sätzen zu erfolgen. Schwarzenberg, den 14. April 1917. Ker Aezirksvervand der Königlichen Amtsyanplmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Wurftverkauf Donnerstag, den 19. April 1917, in den Geschäften Lang, Heidrich, Uhlmann, Meichtzner, M. Müller. Kopfmenge: 50 x. Bezugsberechtigt sind die Haushaltungen Nr. 848 bis 1785 mit Marke 16 von Blatt 5 des AuSweishestes. Verkaufßordnung: U—L in der Zett von 8—9 Uhr vorm., « u. 8 „ „ ,, „ 9 10 „ IV-q u. D-S „ „ ., „ 10-11 „ « ,, „ „ .. 11-12 „ Nachverkauf findet nicht statt. Eibenstock, den 18. April 1917. Der Ktaötrat. Verteilung der Brot-, Mehl- und Kartoffel-Zu- schlagsmarken sür Schwerarbeiter Donnerstag, den 19. April 1917, vormittags von 8 Uhr an. Die Abfertigung geschieht in der Weise, daß Schwerarbeiter mit AuSweiSheften der Nummem 1—500 von 8—9 Uhr, 1501—2000 von 11—12 Uhr 501—1000 „ 9—10 „ 2001 u.höh.Nrn. „ 12—',1 „ 1001—1500 „ 10—11 „ an die Reihe kommen. Die Zahl der anerkannten Schwerarbeiter ist wesentlich eingeschränkt worden. Eibenstock, den 18. April 1917. Der StaHtrat. Städtische NahrmiMittelverkiiufe. Donnerstag, den 19. dss. MtS., Syrup: bei G. E. Tittel, El. Seifert, Konsumverein l. Kopfmenge 150 g. Preis für das Pfund ^0 Pfg. gegen Abgabe der Marke 0. Freitag, den 20. dss. Mts., Vier: bei Günzel, Zettel, I. Hauschild, Kehrer, K. Otth, Konsumverein l und II. Auf den Kopf entfällt 1 Stück zu 28 Pfg. gegen Abgabe von Abschnitt c. Gerstenmehl: bei R. Enzmann, Cl. Seifert, P. Herold, G. E. Tittel, E. Zeuner, E. Schindler, Friedr. Riedel, Konsumverein I und II. Kopfmenge Pfund. Preis 32 Pfg. für das Pfund gegen Abgabe von Abschnitt k der Bezirkslebensmittclkarte. Sonnabend, den 21. dss. Mts., Haferstocken: bei E. Hendel, H. Lohmann, E. Glaßmann, E. Eberlein, P. Hubrich, P. Brenner, C. W. Friedrich, P. Meh nert, Konsumverein I und II. Kopfmenge Pfund. Preis 44 Pfg. für das Pfund gegen Abgabe ', Marke der Bezirkslebensmittelkarte. DaS Lebcnsmittel-AuSweisheft ist außerdem vorzulegen. Es dürfen jeweilig nnr die in der betr. Woche gültigen Abschnitte abgetrennt werden. Eibenstock, den 18. April 1917. Der Sta-trat. Grundstücksbesitzer werden an die stete Reinhaltung der Fußwege erneut erinnert. Eibenstock, den 18. April 1917. Der Kta-trai.