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rinen setzt »eiter und e sie übe« fran- 2rga- zum liier allen )berst Deut- dieser ;aro" ortell dium 8 in länd« Amts- mö Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ke^ugeprei« vierteljährlich Ml. I.8V etnschlietzl. »t> «Illustrierten Unterhaltunk^blatl»- in der GejchSstestelle, bet r-nsecen Boten iowie bei allen Rriq»postanstalt«n SZchelnt tSglich abend« mit Autnahme der Vonn- und Feiertag« slir den folgenden lag Fel-Adr.: ZmtsSkaU. sür Eibenstock, Larlsseld, hundshübel, Neuheide, Sberstützengrün, 5chöuheide, Zchönhei-erhanlmer, Sosa, Unterstützengrün, wildentha! usw. Anzrigenpeei«: die kleinipaltige Zeile 12 Pig., für auswärtige 1ü Pfq. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, sür größere Tag« vorher. Atrnsprecher Ar. 110. s der >ig- )aily eines Die M SS Berantwortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 64. Jahrgang. — Sonnabcnd, den 28. April 1917 unen »richt Ber- tti. -in dem. iftig. daß ißer- eröf- :aum eng- 16<)0 gan- :vtte aira- )oot» nur emel- ciechi« dem :ten Zone lesuch ouille rlden, Tür men den front Atel- agen >do", Lmt- lung dä- racht hlutz üde le. l an tuna atlich llung der kl ratz« »La. Auf Grund von 8 9 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 27. vorigen Monats über die Versorgung der in der Kriegswirtschaft tätigen bürgerlichen Personen sowie der Hilfsdienstpflichtigen mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuh waren (Nr. 9 Seite 2 der Mitteilungen der Reichsbekleidunasstelle) werden nach Ver nehmen mit dem Finanzministerium als „zuständige Stellen" im Sinne von 8 6 a. a. O. zur Begutachtung von Anträgen der Betriebsunternehmer auf Berufskleidung und Unterkunftsbcdarf bestimmt: 1. die Berginspektionen für solche Betriebe, die der berg- und betriebspolizeilichen Aufsicht des Bergamts (8 408 des Allgemeinen Berggesetzes vom 31. August 1910, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 217, und 8 1 der Verordnung vom 12. Mai 1900, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 256) unterworfen sind; 2. die Gewerbcinspektionen für die ihrer Aufsicht — nach 8 1395 d. GO. — unterstehenden Gewerbebetriebe; 3. die Stadträte der Städte mit revidierter Städteordnung, im übrigen die Amtshauptmannschaft für alle nicht unter Ziffer 1 und 2 fallenden Betriebe, z. B. solche der Landwirtschaft. Dresden, den 24. April 1917. 1952 Ministerium des Innern. ^00111^1 Die Bekanntmachung des Bezirksverbands Schwarzenberg vom I. März 1917, Kleinhandelspreise für Haselnutzöl, (Erzgeb. Volksfreund Nr. 62, vom 17. März 1917) wird hiermit aufgehoben. Schwarzenberg, am 24. April 1917. Per Aezirksverband der Könige. Amtshauptmannschast Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Verbot des Schwcmcflcischverkmfs. Um die vorhandenen geringen Mengen von Schweinefleisch, die sich tu den näch sten Wochen infolge des verminderten Auftriebs von Schlachtschweinen voraussichtlich noch erheblich verringern werden, möglichst weiten Kreisen der Bevölkerung zugute kom men zu lassen, wird für das Gebiet des Bezirksverbandes Schwarzenberg die gewerb liche Abgabe von frischem, gepökeltem oder geräuchertem Schweinefleisch bis auf weiteres untersagt. Das gesamte bei Schweineschlachtungen anfallende Fleisch ist vielmehr zur Her stellung von Wurst zu verwenden, bezw. nach näherer Anweisung der Gemeindebehör den zwecks späterer Verwendung zur Wurstherstellung einzusalzen oder einzupökeln. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden gemäß 8 14 Ziffer 5 und 8 3 der Reichsfleischordnung vom 21. August 1916 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Schwarzenberg, am 26. April 1917. Per Uezirksverband der Königs. Amtsvauplmannschaft Schwarzcuberg. Reichsreisebrotmarken. 1. Abänderung zu Ziffer 1 der Bekanntmachung des Bezirksverbaudes Schwarzen berg vom 2. April 1917, Reichsreisebrotmarken betreffend: Nach neuerer Anweisung der Reichsgetreidestelle wird die Gültigkeit der Reise brotmarken alten Musters bis mit 15. Mai 1917 verlängert. Vom 16 Mai 1917 ab besitzen nur noch die Reisebrotmarken des neuen Musters «mit Unter drück) Gültigkeit. 2. Abänderung zu Ziffer 4 der Bekanntmachung des Bezirksverbandes Schwarzen berg vom 2. April 1917, Reichsreisebrotmarken betreffend: Die von den Bäckern, Mehlkleinhändlern sowie Gast-, Schank- und Speisewirt- schastcn bis mit 15. Mai 1917 vereinnahmten Reisebrotmarken der alten Ausführung sind spätestens am 18. Mai 1917 bei den Ortsbehörden abzuliefern. Nach dem 18. Mai 1917 abgelieferte Marken werden bei der Ausstellung der für den Mehlbezug der Bäcker und Mehlkletnhändler erforderlichen Beschei nigungen nicht berücksichtigt. Soweit Gast-, Schank- und Speiscwirtschaften Reise brotmarken verspätet abliefern, haben sie kein Anrecht auf Unitausch in kommunale Brotmarken (Bekanntmachung des Bezirksverbandes Schwarzenberg über Reichsreisebrot marken vom 2. April 1917 — Erzgeb. Volksfreund vom 11. April 1917). Schwarzenberg, den 26. April 1917. Per AezirksverSand der Königlichen Amtsliauptmannschaft Schwarzenberg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. Fleischverkauf. Sonnabend, den 28. dss. Mts. verkaufen die Fleischer: Lang, Meichtzner, M. Müller, Uhlmann, Heidrich Rind- und Kalb fleisch. Preise werden durch Aushang bekanntgegeben. Kopfmenge 150 ß. Bei Volkskllchengästen ist die Fleischkürzung nach dem auf der Fleischmarkentasche angebrachten Vermerke zu vollziehen. Diese Vermerke werden in der Regel auf die doppelte Menge der bisherigen Kürzungen lauten, weil bei dem letzten Verkaufe von Volksküchenkarten wieder volle Wochenkarten abgegeben worden sind Urlauber erhalten Fleisch bet Uhlmann. Verkaufsordnung: A u. 8 in der Zeit von 8—10 Uhr vorm., »-» 10-12 „ „ ES „ „ „ „ 1—3 Uhr nachm., 8—H u. V 2 „ „ „ „ 3—5 „ „ Nachverkauf findet nicht statt. Eibenstock, den 27. April 1917. Der Ktaötrat. Erhöhung dcs Katts ffel-rciscs. Von Sonnabend, den 28. April 1917, an wird der Preis der von der Stadt vermittelten, von den beauftragten Händlern hierselbst im Kleinhandel abgegebenen Kartoffeln auf 7 7, Pfennig für daS Pfund festgesetzt. Eibenstock, den 26. April 1917. Per Staötral. Die Arbeiterzählung hat in diesem Jahre am 1. Mai zu erfolgen. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmer hier, denen Zählbogen zugestellt worden sind, werden aufgefordert, die Vordrucke bis zum 5. Mai dieses Jayres vorschriftsmäßig ausgefüllt und reinlich an Ratsstelle — Polizeiregistratur — wieder abzugeben. Bei Ausfüllung der Zählbogen sind die aufgedruckten Erläuterungen genau zu beachten. Eibenstock, den 20. April 1917. Per Staötrat. Wom Weltkrieg. Abflauen der Schlacht bei Arras. 55000 Hannen im Mittelmeer versenkt. Der englisch: Turchbruchsversuch bei Arras darf heute schon als gescheitert angesehen werden; die daran beteiligten feindlichen Divisionen habe» sich dermaßen verblutet, daß es längerer Zeit be darf, st' wieder verwendungsfähig zu machen. Von maßgebender Seite wird dazu des Weiteren ge^ schrieben: Berlin, 26. April. Die Schlacht bei Ar ras flaute am dritten Kampftage sichtlich ab Die Engländer vermochten ihre gelichteten und zusammen geschossenen Divisionen nur noch an wenigen Stel len des Frontabschnittes beiderseits der Scarpc zu stärkeren Angriffen vorzutreiben. Der mächtig au- gesetzte und heftig begonnene D urch br u chs v e r- such der Engländer ist buchstäblich verblutet. Nach den Aussagen jener Teile unserer Kampftrup pen, die bereits im Osten fochten, lassen sich die Verluste der Engländer nur mit jene« der Masscn- verluste der Russen vergleichen, welche die Russen,! bet ihren ohne Unterstützung von Artillerie ausoe- führten Angriffen erlitten. Aus allen Gefangenen aussageu geht ebenfalls klar hervor, wie unge heuer dre englischen Bataillone zusam men k a r t ät s ch t wurden. Zwischen Lens und Gavrelle ließ das feindliche Artilleriefeuer im Laufe dcs gestrigen Vormittags stellenweise nach, .nährend um den Ort Gavrelle, wie an den vorangegaugeue» Tagen, abermals erbittert gekämpft wurde. Ei» reeeluzelter jeindlicher Vorstoß nördlich vom Bahn- Hof Noeux brach in unserem Feuer unter schwere» Verlusten zusammen. Südlich der Scarpe griffen die Engländer dreimal erbittert an Unter schwere» V-rluften wurden sämtliche drei Angriffe zum größ ten Teil schon durch Fsuerwirbel zurückgeschlageu. Auch weiter südlich wurden nächtliche Vorstöße -ch-