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verhall- n g hm, iegeu derlags ui. Für i kämp- gvijchen ar muß ., Eng- i Frage es Ge rn bis chenden In der Lnkün- ' us stel° onicle" ter der en Re- sn Be- leu u. zlano Regi- ier hat itt der eters- ete der arückge- t Ruhe t in der tung, >e, daß nehmen „Post" :a ent- ;n bei t der e, dis n für e Ber- nercen en Bc- meloet )r o k- irschen ollars. k > ;r! t und er tnS ), den a gibt Jvn- i auch e Ent- NS. »rie 1917 l, hme. an llung I der l. Amts- md Änzeigeblatt für den Amtsgerrchtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung v«zug«pr»W vlerteljährl. Mk. LlO einschließl. de« ^Mlstr. Unterhaltungsblatte»" ln der NeschSU». stell«, bei unseren Bolen sowie bei allen Reich«» postanstaltrn. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Feiertag» sür den folgenden Tag, Hin F««k - »r>-, -der ,-nIUzrr >r,en>-rel»«> dr« P-,riebe» der >i»iixn,. -er viefer«>Iex »»er d-r >»«-^>xr^xxs:i«richiun^ett »al der *«0edrr leinen »ilpruch »I «iNerun,, »der Aachiieieruna der »der au! «»i. Odilen, de« D'»ugi»rrit», Art. Adr.; A*te»k-t«. ^5 283 sdr Eibenstock, Lorkfeld, hmdrhsibel, HLUg<dvtUN Neuheide,GberstützengUin,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzengrün, Mdenthal usw. Berantworil. Schriftleiter, Trucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. , «4. Jahrgang. Frcitag, de» 7. Dezember 1017 Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile ll» Psg. Im Reklametcil die Zeile 40 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätestens »ormittag« 10 Uhr, siir größere TagS vorher. Eine Gewähr für die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am oorgeschrisbenen Tag» sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Nichtigkeit der durch Kern- sprccher aufgegebenen Anzeigen. Ii«r»sprecker ^tr. llo. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Lrnst k^ri«ckr1«Ii in Carlsfeld als alleinigen Inhabers der Firma I.. ssi-ieclriok in Wilzsch - Haus ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters der Schlußtermin auf dm 31. Aezemöer 1917, vormittags 10 Myr vor dem Königlichen Amtsgerichte Eibenstock bestimmt worden. Eibenstock, den 5. Dezember 1917. Königliches Amtsgericht. Oeffentliche Aufforderung zur Meldung zwecks Hintragung in die Wachweisung der Mfsdienli- pflichtigen. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 wer den die nachstehend aufgeführten Personen aufgefordert, soweit sie ihren Wohnort in Eibenstock haben, sich in der Zeit vom 7. bis zum 15. Dezember 1917 in unserer Hilfsdienstmeldestelle (Geschäftsstelle der Ortskrankenkasse, Rathaus) persönlich zu melden, um die für die Eintragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen erfor derlichen Angaben zu machen: 1. alle männlichen Deutschen, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht s) zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören oder b) auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder in der Ma rine zurückgestellt sind, 2. alle männlichen Angehörigen der österreichisch-ungarischen Mo narchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind, und das siebzehnte Le bensjahr vollendet haben, soweit sie im Gebiete des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören. Nicht nochmals z« melden brauchen sich diejenigen Hilfsdtenstpflichtigen, die sich bet der ersten Eintragung auf Grund der Verordnung vom 1. März 1917 oder auS Anlaß eines späteren Stellen- oder Wohnungswechsels bei der von der Ortsbehörde angegebenen Stelle oder beim Einberufungsausschuß gemeldet haben und dies durch Vorlegung des abgestempelten Abreißstreifens der Meldekarte nachweisen können. Von der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis zum 13. Dezember 1917 schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Meldekarte meldet. Die schriftliche Meldung erfolgt durch Abgabe der ausgefüllten Meldekarte bei der im ersten Absätze bez. Stelle oder durch Abgabe der ausgefüllten Meldekarte in of fenem, unfrankiertem adressiertem Umschläge bei einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der ausgefüllten und gestempelten Meldebestätigung. Diese Bestätigung ist sorgfältig aufzubewahren. Die Abgabe der ausgefüllten Meldekarten bei unserer Hilfsdienstmeldestelle oder bei der Postanstalt (Postagentur) kann auch durch den Ar beitgeber, bei Beamten durch die vorgesetzte Dienstbehörde, erfolgen Für die in öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf-, Besserungs-, Heilanstalten usw.) mit Einschluß der geschlossenen Unterrichtsanstalten (Internate) untergebrachten Meldepflichtigen hat der Anstaltsleiter oder der von ihm dazu bestellte Vertreter die Meldung schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Meldekarte bis zum 13. Dezember 1917 entweder durch Ablieferung bet der Hilfsdienstmeldestelle oder durch Abgabe bet einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der Melde- bestätigung vorzunehmen. Auf Antrag eines Anstaltsleiters kann die für seinen Wohn ort zuständige Kriegsamtstelle ihm gestatten, die Meldungen ganz oder teilweise auf Listen zu erstatten. Die Meldekarten nebst Umschlag für die schriftliche Meldung werden in der HtlfS- dienstmeldestelle unentgeltlich ausgegeben. Dort sind auch gegen Zahlung von 10 Pfen nig für das Stück die Bekanntmachungen über Mitteilung des Stellen- und Wohnungswech sels erhältlich, zu deren AuShang nach § 12 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, der in seinem Betriebe Htlfsdienstpflich- tige beschäftigt. Wer die Meldung schuldhaft unterläßt, kann durch den Einberufungs-Ausschuß mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100 Mark und, wenn die Geldstrafe nicht beizutreiben ist, mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu Itt vtttt Mark wird bestraft, wer in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Die gleiche Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinen Vertreter, der in einer Mel dung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht sowie den Meldepflich tigen selbst, der in einem solchen Falle dem Anstaltsleiter oder seinem Vertreter gegen- über derartige Angaben macht. Eibenstock, den 5. Dezember 1917. Der Sta-trat. Strickarbeiten für die Heeresverwaltung. Noch außenstehende Socken sind Sonnabend, den 8. Dezember 1917, Vorm, von 9—11 Uhr «nd nachm. von L—5 Uhr in unserer Etrickereiausgab« restlos abzulieferen. Eibenst ock, den 5. Dezember 1917. Der StaHtrat. KohlenzusaHkarten kommen Freitag zur Ausgabe. Die alten Zusatzkarten sind vorzulegen. Schönheide, am 5. Dezember 1917. Der Gemcindevorstand. Morn Weltkrieg. An der Westfront ist di. Gejechtstätigkeit trotz vorgeschrittener Jahreis zeil noch immer mehr oder weniger lebhaft. Usber die Kämpfe am Dienstag wird ergänzend noch be richtet: Berlin, 5. Dezember. In Flandern lebte von Mittag ab fast an allen Fronten die feindliche Ar- tillcrietätigkeit aus. Vielfach lag planmäßiger Be schuß schwerster Kaliber aus unseren Stellungen. Erst am Abend ließ das Feuer nach, blieb aber Mischen Houthoulster Wald und Becelaere bis zum Morgen des 5. in planmäßiger Stärke bestehen. Am Hout houlster Wald wurden in der Nacht drei feindliche Patrouillen abgewiesen, während eigens Patrouillen Gefangene einbrachten. Die Bahnhöfe von Aire und Ypern, sowie Truppenlager bei Ypern und die Festung Tünkirchen wurden mit Bom - ben belegt und gpte Wirkung beobachtet. Auf dem Schlachtfeld« westlich Cambrai setzte von 4 Uhr nachmittags ab sehr heftiges feindliches Feuer in Gegend Mocuvres ein, dem feindliche Vorstöße folg ten. Sämtliche Angriffe scheiterten unter schweren Feindverlusten. Bei Marcoing erzielten wir Gelän degewinn. Der ganze Scheldebogen östlich des Tor» ses ist in unserer Hand. Nördlich La Dacquerre ver liefen Handgranatcnkämpfe für uns erfolgreich. Süd lich von St. Quentin erhöhte sich im Laufe des 4. die feindliche Artillerietätigkeit bedeutend. Von 3 bis 6 Uhr nachmittags lag stärkstes Mincnfeuer auf den ..bschnitten Jtaincourt—Allaincourt. Un sere Artll rie antwortete mit Vernichtungsfeuer auf di« feindlichen Batterien und MineMv erferstellun-, gen Qestltch der Maas hielt lebhaftes Artilleris- feuer bis in die Nacht hinein an und ging in teil weise heftige Feuerüberfällo auf unsere Stellungen Mischen Beaumont und Ornes über. An der Ostfront dehnen sich, wie schon gestern gemeldet, die Bestrebungen zur Herbeiführung eines Waffenstillstandes auch auf die rumänischen Truppen aus Ter österreichisch-ungarische Heeresbericht meldet übereinstimmend mit dem unsrigen: Wien, 5. Dezember Amtlich wird verlaut bart: Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Verhandlungen bei dem Feldmarschall Prinz Leopold von Bayern werden fortgesetzt. Ter Oberbefehlshaber der am Djnestr steheuoen russi- schcn und rumänischen Truppen ist gestern nachmittag an den Generaloberst Erzherzog Jo seph und den Generaloberst von Mackensen mit dem Vorschlag herangetreten, Besprechungen über ^inen Waffenstillstand einzuleiten. Unsere Heer führer haben zustimmend geantwortet. Die Ab ordnung begab sich an den Verhandlungsart Jtalteni scher Kriegsschauplatz. Auf der Hochfläche der Sieben Gemein den haben Truppen des Feldmarschalls Conrad einige Höhen st ellungen genommen. Ter Chef des General stades. * * * Tie Russen unternehmen inzwischen iveiter.' Schritte zur Einstellung der Feindseligkeiten: Kopenhagen, 5. Dezember. Nach sein „Daily Chronicle" hat die russische Regierung alle Verträge mit den Alliierten wegen Liefe rung von Munition und Kriegsmaterial für das russische Heer gekündigt und sofort außer Kraft gesetzt. Die Regelung der russischen Kriegs- schulofragen soll bis zur Friedenskonferenz verschoben werden. Mit Mißtrauen muß das Verhalten des Verban des gegenüber der gegenwärtigen russischen Regie rung bedachtet werden: Wien, 5. Dezember. Berner Meldungen bc hcupten, daß sich, ganz abgesehen von den Verhand lungen über den Waffenstillstand mit Rußland, die Aussichten für den Frieden insofern gebessert hätten, als Anhaltspunkte dafür vorlägen, daß Frankreich! und Italien der Bo lsch e w iki-R eg ier nn g in Petersburg gegenüber eine freundliche Haltung an- zunehincn scheinen Auch die Meldungen über dis Aufgabe, die Oberst House bei der Pariser Kon ferenz zu erfüllen hat, werden zur Bestätigung dieser Meldungen herangezogcn. In unterrichteten Kwei- sen steht man diesen Berner Nachrichten mit aus gesprochenem Mißtrauen gegenüber u. mahnr zur Vorsicht. Falls sich in Frankreich und Italien tat sächlich eine entgegenkommendere Haltung der russi schen Regierung gegenüber zeige, könne diese Hal tung nur von der Absicht veranlaßt sein, die im Gange befindlichen Verhandlungen über den Waffenstill stand zu beeinflussen und womöglich zu stören. Auch di» Meldungen über die Haltung Amerikas so wohl bezüglich der Mission des Obersten House rn Paris als auch bezüglich der Erklärungen, die Gene ral Johnson in Petersburg Trotzki gegenüber ab gegeben hat, scheinen nur den Zweck zu haben, Ein fluß auf die russische Regierung zugcwin n - n Daß dieser Einfluß sür den Frieden förderlich sein könne, ist keineswegs anzunehmen. Tie Pariser Konferenz ist beendet; über ihr Ergebnis liegt jetzt eine Erklärung von maßgeben der Seite vor: Paris, 4. Tezember (Meldung der Agence Hwas. Im heutigen Ministerrat gab Pichon die Ergebnisse der A llii er t e n ko n fe r e n z be kannt Tie Konferenz habe unter allen Gesichtspunk ten Ergebnisse gezeitigt, zu denen man sich beglück- wiiuschen könne. Sie habe es gestattet, disEinheit des wirtschaftlichen, finanziellen und militärischen Handelns jicherzustellen. Auf der Grundlage vollkommener Einmütigkeit und engw Solidarität seien Mischen den Alliierten Abkommen