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Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«ua-prei« vierteijühri. Mk. 2.40 einschli«ßl. de« -SUustr. UnterhaUungSdlatte«" in d«r Geschäft«. Kill«, bei unseren Boten sowie bei allen Reich», »ostanstalten. — Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage sür den solgenden Tag. In Solle -Sherer «-Walt — Ari-g oder ionllta-r irgend-eicher Llllnmzen des veirtebeS der Zetlvnll, der rieirran»n oder der Oe'vrdermltzdcinrichlungkn Hal der «->teh-r ietnen Ai^»ruch «>i Aelerung oder RaLIt-jeruln der jheiluog oder aul ,ah>ung de« Bejugodretle«. Hel. Adr. l Amtsblatt. M1S «M Eibenstock, Larkseld, hmdrhübes, Neuheide, Gderstühengrun, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, WUdenthal usw. VerantworU. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. . 65. Jahrgang. > - Dienstag, den 22. Januar Anzeigenpreis: die kicinspnüiae Zeile !b Big. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Fm amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Pig. Annahme der Anzeigen bi« spätestens vormittag« 10 Uhr, sür größere Tag« vorher. Eine Gewähr sür die Ausnahme der Anzeige« am nächsten oder am oorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Nichtigkeit dec durch Fern sprecher ausgegebencn Anzeigen. Iernfprecher Ar. irn. LSLS Höchstpreise sür Gemüse. I. Mit Genehmigung des Herrn Staatssekretärs deS Kriegsernährungsamtes wird die Verordnung des Ministeriums deS Jnnnern vom 28. Dezember 19l7 (Nr. 302 der Sächs. Staatszeitung vom 31. Dezember 1917) zu I dahin abgeändert, daß der Erzeu- gerhöchstpreis beträgt für: Weiße Kohlrüben 2.75 M. je Zentner, Gelbe „ 3.25 „ „ ,, Weiße und gelbe Kohlrüben gemischt 3.— „ „ „ Stoppelrüben (Herbst-, Wasser- u. Matrüben) 2.— „ „ „ In den Preisen sind die Zuschläge für das Einmieten enthalten. Es ist verboten, neben diesen Preisen irgendwelche Beträge für daS Etnmietrn oder die damit zusammen hängenden Arbeiten zu berechnen. Die genannte Verordnung des Ministeriums des Innern wird zu ll dahin abge ändert, daß im Gebiete der Ureishauptmannschaften Bautzen, Ehemnitz, Dres den und Leipzig für die nachstehend genannten Gemüse die folgenden Höchstpreise gellen: Großhandelspreis! Kleinhaudlspreis: ll. - je Ztr. Ai. je Pfund Psg- Weiße Kohlrüben 5.— S Gelbe Kohlrüben 6 — 10 Weiße und gelbe Kohlrüben gemischt 5.25 9 Stoppelrüben (Herbst-, Wasser- und Matrüben) 4.— 7 Möhren: Gelbe Speisemöhren 10.— 15 Rote Speisemöhren und läng!. Karotten 13 — 18 Futtermöhren 5.— 8 Der Erzeugerhöchstpreis für Runkelrüben wird mit Genehmigung des Herrn Staats sekretärs des Kriegsernährungsamts auf 2,75 M. für den Zentner festgesetzt. Im übrigen wird auf die Bestimmungen der oben genannten Verordnung verwiesen. III. Diese Verordnung tritt am 21. Januar 1918 in Kraft. Dresden, am 18. Januar 1918. 97 II 8 VIII a Ministerium des Inncrn. ^7 Vieh- uud Fleischverteilung betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Fleischversorgung vom 27. März 1916 und der Reichsfleischordnung in der Fassung vom 19. Oktober 1917 wird für das Ge biet deS Vezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg folgen des angeordnet: l. 1. Das Gebiet des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwar zenberg wird in 8 Schlachtbezirke eingeteilt: 1. Aue mit sämtlichen Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Aue und Lößnitz, sowie den Gemeinden Albernau (mit Schindlerswerk), Burkhardtsgrün, Neudörfel und Zschorlau; 2. Schwarzenberg mit Grünhatn, Beierfeld, Bermsgrün (mit Erla), Crandorf, Langenberg (mit Förstel), Neuwelt, Waschleithe und Wildenau; 3. Schneeberg mit Neustädtel, Griesbach, Lindenau, Riederschlcma und Ober- schlema; 4. Eibenstock mit Blauenthal, Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Sosa, Unterstützengrün, Wildenthal und Wolfsgrün; 5. Schönheide mit Carlsfeld nebst Weitersglashütte, Neuheide, Oberstützengrün und Schönheiderhammer; 6. Raschau mit Grünstädtel, Markersbach und Unterscheide, Mittweida, Pöhla und Rittersgrün; 7. Lauter mit Bernsbach; 8. Johanngeorgenstadt mit den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Johann georgenstadt. 2. In jedem dieser Schlachtbezirke erfolgen die Schlachtungen gemeinschaftlich in einer Schlachtzentrale aus Rechnung der Fleischer des Schlachtbezirks, die sich für die einzelnen Schlachtbezirke zu Genossenschaften oder zu Gesellschaften mit beschränkter Haf tung zusammengeschloffen haben, und denen das erforderliche Schlachtvieh durch den Bezirksverband zugewiesen wird. 3. Als Schlachtzentralen gelten in jedem Schlachtbezirke nach näherer Bestimmung des BezirkSoerbandes eine oder mehrere Schlachtstätten. II. 1. Vom 21. Januar 1918 ab dürfen gewerbliche Schlachtungen nur noch in einer der 8 genannten Schlachtzentralen vorgenommen werden. Diese Vorschrift gilt nicht für Hausschlachtungen und Notschlachtungen. 2. Die Befugnis, Schlachtungen zu genehmigen, steht künftig, gleichgültig, ob es sich um gewerbliche oder Hausschlachtungen handelt, ausschließlich dem Bezirksoerbande bezw. der von diesem beauftragten Vieh- und Fleisch-Vertcilungsstelle in Aue zu. Die Ortsbehörden sind insbesondere auch nicht mehr berechtigt, Schlachtungen von Kleinvieh zu genehmigen. 3. Jede Notschlachtung ist binnen 24 Stunden durch den Notschlachtenden der Vieh- und Fleisch-Verteilungsstelle des Bezirksverbandes in Aue zu melden, der die ausschließliche Verfügung über das bet Notschlachlungen anfallende Fleisch zusteht. III. Alles im Gebiete des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg auf Bezugsscheine des Viehhandelsverbandes erworbene Schlachtvieh ist zur Verfügung des Bezirksverbandes zu halten, der selbst oder durch seine Vieh- und Fleisch-Verteilungsstelle die Ablieferung an eine der genannten Schlachtzentralen verlan gen wird. lV. 1. Jeder Verbraucher, der im Gebiete des Bezirksverbandes Schwarzenberg regel mäßig das auf Fleischmarken sichergestellte Fleisch zu beziehen wünscht, hat sich, sofern nicht die Ortsbehörde die Einrichtung fester Kundenlisten vorschreibt, zu Beginn der Fleischkartenausgabezeit bei einem zum Verkaufe zugelassenen Fleischverkäufer unter Vor legung seiner Fletschkarte zum Bezüge anzumelden. Die Anmeldung gilt jeweilig für 4 Wochen. 2. Der Fleischverkäufer hat den am linken Randö der Fleischkarte angebrachten Anmeldeschein abzutrennen und durch Anbringung seines Namens oder Firmenstempels in dem Mittelstücke der Fleischkarte die Annahme der Anmeldung zu bestätigen. Durch die Annahme der Anmeldung verpflichtet sich der Fleisch Verkäufer, den Karteninhaber nach Maßgabe der ihm zugeteilten Vorräte mit sichergestclltem Fleisch zu beliefern. V. 1. Die Fleischverkäufer haben die von ihnen eingenommenen Anmeldescheine nach näherer Anweisung ihrer Ortsbehörde bei dieser oder unmittelbar bei der Schlachtzen trale deS betreffenden Schlachtbezirks abzuliefern. 2. Die Zuteilung von Fleisch an dis einzelnen Fleischverkäufer erfolgt nach Maß gabe der abgeliefcrten Anmeldescheine. VI. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden mit Ge fängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. VII. 1. Diese Bekanntmachung tritt mit den: 21. Januar 1918 in Kraft. 2. Mit dem gleichen Tage tritt die Bekanntmachung des Bezirksverbandes, Rege lung der Vieh- und Fleischverteilung betreffend, vom 18. Juni 1917 außer Kraft. Schwarzenberg, den 19. Januar 1918. Der Wezirksveröand der Königs. Kmtüyauplmannschatt Schwärzender-. Dr. Wimmer. Städtischer Lebensmittelverkauf. Mittwoch, den 23. dss. Mts., V »: 125 x Kunsthonig, Preis 19 Pfg. Donnerstag, den 24. dss. Mts., VI: 100 Teigwaren, Preis 12 Pfg. und 100 § Grieß, Preis 7 Pfg. Freitag, den 25. dss. Mts., V 4: 80 x Salzmargarine, Preis 32 Pfg. Außerdem wird in den hiesigen Nahrungsmittelgeschäften Bienenhonig mar» kensrei abgegeben. Eibenstock, den 19. Januar 1918. Der Ktaötrat. Morn Weltkrieg. Weitere 32000 Tonnen versenkt. Aor dem Arieden mit der Ukraine. Zusammentritt und Auflösung der Konstituante. Ter gestrige amtliche Tagesbericht meldet vom Sonnabend erne erhöhte Gefechtstätigkeit an der Westfront: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 20. Januar. Westlicher Kriegsschauplatz. Ostende wurde von See her beschossen. Heftige Artilleriekämpfe dauerten im Stellungs bogen nordöstlich von Ypern bis spät in die Nacht hinein an. Zu beiden Seiten der Lys, mn La Bassee-Kanal, sowie Wischen Lens und St. Quentin hat die Gefechtstätigkeit zu genommen. Mit besonderer Stärke lag englisches Feuer tagsüber auf unseren Stellungen südlich von der Scarp e. Tie französische Artillerie war nur in wenigen Abschnitten lebhaft. Feuersteigerung trat zeitweilig nn Maasgebiet, sowie nördlich und südlich vom Rhein Marne-Kanal ein. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. An der maced ' nrschen u. italienischen Front ist die Lage unverändert. Ter erste Gencralquartiermeister (W. T. B.) Ludendorff. Vom österreichisch-uugarische« Generalstab wird nichts Neues berichtet: Wien, 19. Januar. Amtlich wird verlautbart: Keine Ereignisse. kvxLhssde-SsneralstrbeS. W ien, 20. Januar. Amtlich wird verlantb irt: Keine Ereignisse von Belang. Ter Chef des Generalstabes. Erfreuliche Kunde kommt wieder von See über die Tätigkeit unserer Unterwasserboote: (Amtlich.) Berlin, 19. Januar. Eines unserer Unterseeboote, Kommandant Kapitänleutnant Dieck mann, hat kürzlich 6 durchweg bewaffnete Dampfer mit rund 12 000 Bruttoregtftertonnen vernich tet. Die Mehrzahl der Schiffe wurde in der Irische« See, teils einzeln, teils in Gelcitzügen unter starker Sicherung fahrend, abgeschcssen, unter ihnen ein etwa 12000 Tonnen großer Dampfer ähnlich dem Afric-Typ der White Star Line. Ter Chef des 'Admiralstabes der Marine. * * Tie Verhandlungen in Brest-Litowstl haben insofern einen bemerkenswerten Fortschritt