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n- «2, St. Mv- rchmittäW r»eiswr feindlich, :n wurde nderS im wn vier »ebltch ge- : englische ein. Der Phosphat Marine. » chun - :as Czer- ;ctrob?n hört, in rischen )ie Ber» r, ist eS twendig, zu kam- cruf hen Lö- rg. Dis nl'litäri- Genrrat lber 5»- Deit - gv- rr Ber- zuMm- en Fra tz heute, att, wiv ein Kö- rosjisü)» hind^ iumä lst i»t- eitung" daß die 'rk e r- Trup- ld a gs- er Ne- e h o l m nlant» tztet u, rerpoli^ in dem :r noch n Äer- ußlMd ,en als e R-- nnland wobei äme. News" ereinig- ißt die gierung daß di« Erwä- e. ru s -- bru ar. )ll sich zösi- gton» ill sich MgtM us die vrih- t Ge nisse i Biga- aßtrn.. ochrn n. en a erst, lalle«. -e. m er z. Bl- Amts- und änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung trd«rimg»einr1chtrmaen - vrc Erzieher Lleierunt, odrr Rachlteirruna brr Zeitung »ahUms de« Ue-u-»pre««4. U«r. A»r.r A«t«»laU. «NUgsprei« virrtrljShrl. Mt. 2.40 einschNrßl. lw« s.'Mlstr. UnterhaltungSblattrS' in der Geschäft«« Neu«, bei unseren Voten sowie bet allen Reicht» eostanstalten. — Erscheint täglich abend, mit »uitnahme der Sonn, und Feiertag« sür d«n. solgenden Tag. an KUle »»»knr ««Walt - «n,g »drr «rz«K»w<lch<r »,iru»z,n dt« »ktrtrb«» »er tz-IIung, d«r Li-iiraat« »d«r dn ^32. iür Eibenstock, Larlchlb, hmörhübel, ^UUrUlUtt Neuheide, Gberftütztngran, Schönheide, «..IW Berantworü. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. «L. Jahrgang. , Donnerstag, den 7. Februar Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile lS Pf« Im Reklameteil die Zeu« 40 Pfg. Im amUichen Teile die gespaltene Zeile 40 Pfg. Annahme der Anzeigen bis spätestens vormittag 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Ein« Gewähr für di« Ausnahme der Anzeige« am nächsten oder am vorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fe«, sprecher ausgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Ar. llv. ISIS Liste XV. Gemäß der Verordnung des Ministerium« de« Innern vom 20. März 1917, be treffend Regelung deS Handel« mit Ersatzmitteln zum Verkehre im Königreich Sachsen, werden ferner folgende Ersatzmittel vom Handel innerhalb Sachsens ausgeschloffen: Nr. Ersatzmittel Hersteller Ort der Herstellung »35 SÄ8 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 / 550 551 552 553 554 Thüringer Suppenwürze mit Fleisch- u. Semüsegeschmack Pfefferersatz Bera Backpulver Speisegewürz Mischung, herge stellt aus Speisesalz und Pfeffer gestreckt Backpulver Vanillin-Aroma-Pulver vr. Fromms Conglutin-Back pulver Backpulver Generalissimus Kaffee-Ersatz Dotta- (Eisparpulver)-Eisparer Eralei-Ei-Spar-Pulver Deutscher Tee, Marke „Godlob" Deutscher Tee, Marke „Fein schmecker" Fleischbrüh-Extrakt „Mannp" M. A. Backpulver mit Mandel-, vanille- und Zitronen-Ge° schmack „Suppol" Guppen-Ersatz- Würfel Windmüllers Kunsthonig- Essenz „Hontfix" Kunst-Speiseöl David Stärke, nur für Wasch zwecke Putzmittel „Perfeet" Dresden, am 31. Januar 19 M i n i st e r i Chrjst. Beltz Gustav Teich Apotheker Betthold Rabitz Julius Bonadt in den Handel gebracht von Fritz Arndt Emmerthaler Nährmittelfabrik E. Fischer Alfred Michi» in den Handel gebracht »on Joh. Dembinski L Co. Or Fromm L Co., Tonglutin-Nährmittelwerke Albert Erkens A. Dannulat in den Handel gebracht von Hermann Weichert Nachf. und Gotthard Schmeizner Friedrich von Görne Ulrich Wegener, Chem. Fabrik „ErasmuS" verpackt von Reinh. Albrecht, G. m. b. H. Alwin Stehr, Deutsche Tee- u. Nährmittel-Industrie Alwin Stehr, Deutsche Lee- u. Nährmittel-Industrie Ernst Nicolai W: Augustin Felix Schaletzki, Suppolwerk Heinrich Zeller Versender: Karl Heinrich Reinhard und W. Mann Emil Meixner Fr. Oehmichen L Co. . Hersteller: Ludwig Keydel Judustrie-Werke Pausa G. m. b. H. 18. UM des Innern. Nordhausen Kolberg (Pommern) Dresden Berlin Cottbus Emmerthal (Hann.) Erfurt Berlin Kötzschenbroda Zwickau (Sa.) Düsseldorf Oldenburg Zwickau (Sa.) Neustadt a. d. Orla (Thüringen) Berlin Leipzig Hamburg Hamburg Hamburg Leipzig Breslau Berlin V7.35 Leipzig Dresden Zwickau (Sa.) Dresden-N. Altona a. E- Pausa (Vogtl.) 110 s II L. 81. 480 Mehl- und Brotversorgung der Kinder, der über 70 Jahre alten Personen und der Kranken im Gebiete des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg. 1. Der PezirkSverband Schwarzenberg wird künftig für die Mehl- und Brotoersorgung der Kranken, der Kinder unter 2 Jahren und der über 70 Jahre alten Personen Wei zenmehl, daS höchstens bis zu 75° , ausgemahlen ist, ausgeden. Die im Anhang unter D aufgrführten Bäck«r sind berechtigt und verpflichtet, au« solchem Weizenmthl Weißbrot im Gewichte von 75 x sowie Zwieback herzustellen und diese Gebäcksotten, sowie Weizenmehl selbst abzugeben. Die Abgabe and der Bezug darf jedoch nur gegen Brotmarken des Bezirksverbande» Schwarzenberg, welche die Aufschrift „Krankenbrot" trage«, erfolgen. 2. Zum Bezüge de« in Ziffer 1 erwähnten Mehle« und Äebäcke« gegen Abgabe der Krankenbrotmarken, welche die OttSbrhörden gegen Umtausch der allgemein gültigen Brotmarken de« Brzirttverbande« Schwarzenberg auShändtgen, sind nur berechtigt ») Kinder unter 2 Jahren, d) über 70 Jahre alle Personen und o) Kranke. Bet den unter a und b aufgrführten Personen ist der OttSbehörde da« Leben«- alter durch Vorlegung de« Geburtsscheine« nachzuweisen. Für Kranke darf der Marken-Umtausch nur gegen Vorlegung einer Bescheini gung des Bezirksverbandes Schwarzenberg erfolgen. Die Bescheinigung wird erteilt, sobald der für den Bezirk Schwarzenberg bestehende ärztliche Prüfungsausschuß die Zu teilung von Krankenbrotmarken auf Grund des beizubringenden ärztlichen Zeugnisse« befürwortet hat. In der Bescheinigung ist die Zeitdauer für die Zuteilung der Kran- krnbrotmarken mit anzugeben. S- , Die Ausstellung der ärztlichen Zeugnisse hat unter Verwendung des für die Ge währung von Nahrungsmittelzuschlägen im allgemeinen vorgeschriebenen Vordrucks zu geschehen. Die ausgestellten Zeugnisse sind von den Aerzten in gleicher Weise wie die Zeug nisse für die übrigen Nahrungsmittelzuschläge auf Kosten der Gesuchsteller unmittelbar an den Bezirksverband Schwarzenberg einzusenden. . 4. Die OrtSbehörden sind berechtigt, in bringenden Fällen ohne Bescheinigung des Bezirksverbandes Schwarzenberg Brotmarken in Krankenbrotmarken umzutauschen, da fern durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt wird, daß der durch die Erledigung des Ge suchs in Gemäßheit der Vorschriften in Ziffer 2 und 3 bedingte Zeitverlust eine Gefahr für den Kranken bedeuten würde. Es dürfen in solchen Fällen aber nur die dem Kranken auf den Zeitraum einer Woche zustehenden Brotmarken in Krankenbrotmarken umgetauscht werden. 5. Die Bäcker haben das ihnen für die Verfolgung der in Ziffer 2 genannten Per sonen zugewiesene Mehl (im folgenden kurz „Krankenmehl" genannt) von ihrem übrigen Mehlvorrat getrennt zu halten und über den Verbrauch des Krankenmehls gesondert von den übrigen Aufzeichnungen Buch zu führen, auch in den halbmonatlichen Bestands- anzeigen die erforderlichen Angaben über Bestand, Ankauf und Verbrauch bez. Verkauf deS Krankenmehles zu machen. Der Bezug des Krankenmehles durch die Bäcker erfolgt in der gleichen Weise wie der des übrigen Mehlek. Die Bäcker haben daher bet der Bestellung von Krankenmehl die entsprechende Anzahl Krankenbrotmarken bei der Ortsbehörde abzuliefern, die ihrer seits wieder die Zahl der adgelieferten Krankenbrotmarken auf der „Bescheinigung über abgelieferte Brot- und Mehlmarken" anzugeben hat. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach tz 79 der Reich«, getreideordnung vom 21. Juni 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bi« zu 50000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 7. Vorstehende Anordnungen treten mit dem 10. Februar 1918 iu Kraft. Schwarzellberg, am 1. Februar 1918. Per AezirLsvervaad der Königl. Amtsyauptmannschast Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Verzeichnis der für die Abgabe voll weißem Gebäck und Mehl in Frage kommen- den Bäckereien. Aue: Emil Weiß, Reichsstr. 6. Eibenstock: Ernst Schmidt, Hauptstr. 5. Lößnitz: Paul Enderlein. Neustävtel: Ernst Martin. Schneeberg: Robert Leichsenring. Schwarzenberg: Philipp Martin, obere Schloßstraße. Grünhain: Franz Brunn. Johanngeorgenstadt: Ida Bonofsky. Beierfeld: Emil Lenk. Bernsbach: Paul Weihflog. Bockau: Max Roth. Breitenbrunn: Rudolf Krauß. Earlsfeld: Max Siegel. Hnndshübel:> Friedrich Pfündel. Lauter: Max Lauckner. Mittweida: Ernst Neidhardt. Neuwelt: Ernst Wagner. Niederschlema: Richard Eubisch. Qberfchlema: Gustav Seidel. Oberstützengrün: Paul Klauß. Raschau: Anton Richter. Nittersgrün: Klara vcrw. Weiß. Schönheide: Hermann Männel. Sosa: Hugo Baumann. Zschorlau: Max Bretschneider. Lebensmittelkarten betreffend. I. Die Vorschrift in § 3 Absatz 3 der Bekanntmachung des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg, betr. Lebensmittelkatten und Gast marken, vom 12. Januar 1918 (Nr. 13 des Erzgeb. DolksfreundeS vom 16. Januar 1918) wird aufgehoben und statt dessen nach § 3 nachstehender § 3s eingefügt: 8 3». 1. „Bet Zuteilung von Lebensmittelkarten an Personen in voller Selbst versorgung mit Aleisch oder in Selbstversorgung mit Milch und Fett oder mit Gerste bez. Hafer und an sämtliche Angehörige ihres Haushalt« sind die mit Nr. 1 (Trockengemüse) bezeichneten Abschnitte der Lebensmittelkarte vor der Ausgabe abzutrennen oder eS sind Lebensmittelkarten auSzugeben. bet de- neu Abschnitt 1 nicht mitaedruckt ist. 2. Personen in nur teilweiser Selbstversorgung mit Aleisch (d. h. solch«, die zur Hälft« sich selbst versorgen, zur Hälfte Fleischmarken beziehen) oder Personen in Selbstversorgung mit Milch (ohne gleichzeitige Fett-Selbstversor gung) und die Angehörigen ihre« Haushalt« haben nur die Hälfte der ihnen sonst zustehenden Abschnitte 1 zu erhalten, (also entweder regelmäßig einen Ab schnitt 1 auf je 2 Köpfe de« Haushalts oder aller 8 Wochen einen Abschnitt 1 auf jeden Kopf). 3. Nicht abzutrennen sind die mit Nr. 1 bezeichneten Abschnitte bet den zum Haushall eines Selbstversorger« gehörigen Kindern im 1. bi« 4. Lebens jahre, für deren Person die Rechte eine« Fleisch-, Milch-, Fett-, Gerste- oder Hafrr-SelbstversorgerS nicht in Anspruch genommen werden.