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Amts- und änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«ugtprei» Vierteljahr!. Mk. 2.40 «t^chlteßl. de« «Mustr. Unterhaltung»blatte»- in der Atschöst». ' AM«, bei unseren Boten sowie bei allen Reich», »oftanstalten. — Erscheint täglich abend» mit ««»nahm« der Sonn- und Feiertag« für den solgenden Lag. ÜLI Holi« -öhrrer Lewal» — Nrteg oder 1»nftt»rr Ir>endw«ls-I d<« v«tr<«b«» der tzettung, der Lteseranten »der der -^»rderunzteinrlchlungei, — Hal der »nieder keinen «niprnch »< »teierun, ,drr «achileieruug der Zenung »der »ui «S«. «ahlung de» !keiu,«»reii««. Tel.^dr.r Amt»tl«tt. M 20S für Libensto», Larlrseld, hmivHwth H^UgkvtU»» Neuheide, GberstützeugrSn, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, UnterstvtzengrSn, Mdenthal usw. verantwort!. «christleiter, Drucker «lb Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock __ u «L. Jahrgang. : Sonnabend, de» 7. September «n,etg«nprei»: die kleinipaltior Zeile 20 Psg. Im Reklametetl die Zeile LV Psg. Im amtlichen Telle die gesoaltene Zelle 5i> P>g. Annahme der Anzeigen bi» spätesten» vormittag» 10 Uhr, iür größere Tag» vorher. Eine Bewähr sür die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am oorgeichriebrnen Tag« sowie an bestimmter Stell« wird nicht segnen, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern. Z sprech« aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Htr. vi». ISIS Reichsreisebrotmarken. Für das Gebiet des Bezirksverbandes Schwarzenberg wird folgendes bestimmt: 1. Zur Erleichterung der Brotversorgung im Reiseverkehr werden Reichsreisebrotmar ken mit Giltigkeit für das gesamte Reichsgebiet auSgegeben. 2. Brotmarken-Abmeldebescheinigungen erhalten nur noch Personen, die ihren Wohn sitz ändern, im übrigen werden auch bei längerer Abwesenheit vom Wohnsitz für die Dauer der Abwesenheit Retchsreisebrotmarken ausgegeben. 3. Die Reichsreisebrotmarken lauten auf 500 A und 50 A Gebäck. Zur Verwendung gelangt ein Papier mit durchlaufendem Wasserzeichen. Weiter ist eS mit roten und blauen Fasern versehen. Die Reichsreisebrotmarken über 5OÜ x Gebäck zeigen den Reichsadler in grauer Farbe auf rot-grauem Grunde. Die Retchsreisebrotmarken über 5V x Gebäck zeigen den Reichsadler in grauer Farbe auf blau-grauem Grunde. Der Wertpapierunterdruck erstreckt sich über den ganzen Markenbogen. 4. Auf alle innerhalb Sachsens verwendeten Reichsreisebrotmarken ist auch Viehl er hältlich und zwar auf 1 Reichsreisebrotmarke über 500 A Gebäck: 300 ß Mehl, auf 1 Reichsreisebrotmarke über 50 A Gebäck: 30 x Mehl. Der Mehlbezug außerhalb Sachsens gegen Reichsreisebrotmarken richtet sich nach den am Orte der Verwendung der Marten hierfür geltenden Bestimmungen. 5. Die Ausgabe der Reichsreisebrotmarken erfolgt durch die Ortsbehörden. u) An Personen, die der kommunalen Brotoersorgung unterstehen, erfolgt die Ausgabe nur gegen Umtausch der vom Bezirksverband Schwarzenberg aus gegebenen Brotmarken. Für jeden Tag sind 5 Reichsreisebrotmarken zu je 50 A über insgesamt 250 x Gebäck auszuhändigen und dafür Bezirksver bandsbrotmarken über 300 A Gebäck abzuverlangen. b) An Personen, die der kommunalen Brotoersorgung nicht unterstehen (Aus landsfremde, die sich im Bezirke nur vorübergehend aufhalten, Militärurlau ber) dürfen nur Reichsreisebrotmarken ausgehändigt werden. Auslandsfremde erhalten für jeden Tag ihres Aufenthalts im Gebiete des Bezirksverbandes Schwarzenberg 5 Reichsreisebrotmarken zu je 50 über zusammen 250 A Gebäck. Militärurlauber erhallen Reichsreisebrotmarken zum Bezüge der ihnen nach den jeweilig bestehenden Vorschriften zustehenden Brotmenge. c) Bei Brotgetreideselbstversorgern erfolgt die Ausgabe der Reichsreise brotmarken gegen Kürzung der den Selbstversorgern zur eigenen Versorgung zustehenden Getreidemenge. Für jeden Tag sind 5 Reichsreisebrotmarken zu je 50 S über zusammen 250 Gebäck auszuhändigen und dafür 300 g Getreide zu kürzen. Um die gekürzte Getreidemenge erhöht sich die Ablieferungsschuldigkeit des Selbstversorgers. Die Zahl der an den Selbstversorger ausgehändigten Retchsreisebrotmarken und die Getreidemenge, um die sich die Ablieferungs- schuldigkeit erhöht und um die sich die für den Verbrauch zulässige Menge erniedrigt, ist auf dem dem Selbstversorger erteilten Mahlerlaubnisschein zu vermerken und gleichzeitig dem Bezirksverband Schwarzenberg zwecks Kon trollführung mitzuteilen. 6. Die Bäcker, Mehlkleinhändler sowie die Gast-, Schank- und Speisewirte sind zur Annahme der Reichsreisebrotmarken verpflichtet. Die Reichsreisebrotmarken sind von den Bäckern, Mehlkleinhändlern sowie den Gast-, Schank- und Epeisewirten oder deren Angestellten sofort nach Empfang durch deutliches Durchstreichen mittelst Färb- oder Tintenstiftes zu entwerten. Die OrtSbehörden haben darauf zu achten, daß nur vorschriftsmäßig entwertete Reichsreisebrotmarken zur Ablieferung gelangen. Sie haben von Zeit zu Zeit bei den Bäckern usw Prüfungen daraufhin vorzunehmen, ob sich etwa unentwertete oder nicht vorschriftsmäßig entwertete Reichsreisebrotmarken in ihrem Besitz befinden. Nicht oder nicht vorschriftsmäßig entwertete Reichsreisebrotmarken sind bei Aus stellung der Bescheinigung über abgelieferte Brot- und Mehlmarken nicht zu berücksich tigen und einzuztehen. 7. Die Gast-, Schank- und Gpeisewirtschaften haben die von ihnen vereinnahmten und entwerteten Reisebrotmarken bei ihrer OrtSbehörde gegen die entsprechende Anzahl kommunaler Brotmarken umzutauschen, dabei entsprechen 10 Retsebrotmarken ä 50 g Gebäck oder eine Reichsreisebrotmarke ä 500 x Gebäck gleich 1 Vollmarke. Damit wird ihnen der Bezug von Gebäck und Diehl für ihren Betrieb bei den Bäckern und Mehl kleinhändlern ermöglicht. Dagegen haben die Bäcker und Mehlkleinhändler die vereinnahmten und entwer teten Reisebrotmarken mit den übrigen Brotmarken, jedoch gesondert von diesen, bei ih rer OrtSbehörde zwecks Ausstellung der Bescheinigung für den Mehlbezug abzuliefern. 8. Die von den OrtSbehörden vereinnahmten Reichsreisebrotmarken sind in plombier ten Säcken unter Aufsicht von eigens damit beauftragten, unbedingt zuverlässigen Per sonen in eine Papierfabrik zu bringen, dort unter den Augen der Aufsichtspersonen auSzupacken und einzustampfen. Verlorene Retchsreisebrotmarken werden nicht ersetzt, vom Verbraucher bezogene werden nicht umgetauscht. 10. Im übrigen gelten für die Reichsreisebrotmarken die gleichen Bestimmungen wie für die gewöhnlichen Brotmarken. 11. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden nach K 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. 12. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Die Bekanntmachungen des Bezirksverbandes Schwarzenberg vom 28. Oktober 1916, 2. April 1917, 26. April 1917, 8. Februar 1918 und 15. Juni 1918 werden hiermit aufgehoben. Schwarzenberg, den 4. September 1918. Der Aezirksveröand der Königl. Amlshauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. MMnW oo» MM» ßr de» MM om Misch. 1. Als Ersatz für den Ausfall von Fleisch in der Woche vom 9. bis 15. September soll anordnungbgemäß wieder eine Menge von 2' Pfund Kartoffeln auf den Kopf der Bevölkerung gewährt werden. 2. Der für den genannten Zeitraum gültige Abschnitt 8 der Bezirkskartoffelkarte ist deshalb statt mit 7 Pfund mit 9', Pfund Kartoffeln zu beliefern. 3. Fleischselbstversorger dürfen die Kartofselzulage von 2', Pfund Kartoffeln nicht erhallen. Schwarzenberg, den 4. September 1918. Der Aezirksvervand der Königl. Kmtshauptmanntchaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ist der Firma Voixt, Inhaber Lari Ane i. Erzgeb. die Gemüse-Hauptsammelstelle nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. August 1918 von der Landesstelle für Gemüse und Obst übertragen worden. Schwarzenberg, den 4. September 1918. Der Aezirksveröand der Königl. Kmtsyauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Städtischer Fleischverkauf. Sonnabend, den 7. dss. Mts., verkaufen die Fleischer der zweiten Gruppe. Kopfmenge 150 x. Urlauber erhalten Fleisch bei Heidrich. Verkaufsordnung: Lu. 8 in der Zeit von 8—10 z u. V-L 10-12 L—L „ „ „ „ 1—3 „ „ ,, „ 3 5 Eibenstock, am 6. September 1918. Aer Stadlrat. Uhr vorni., „ nachm., Der Kampf gegen den deutschen Geist. Wir haben schwere Zeiten hinter uns. Vin allen Seiten bedrängt, im Kriege mit »er ganzen Welt schlugen wrr uns im Osten, Süden u. Westen Und je der Deutsche war siegessicher, glaubte m unsere Stär ke, wußte, daß uns, so mächtig der Feind auch war, so sehr uns zahlenmäßig auch überwog, niemand be zwingen würde. Wir kannten keinen Kleinmut. Md wir wurden belohnt. Der Frieden nn Osten ward errungen, der Sieg über Rumänien, sie schwere Nie derlage Italiens kamen. Wir hatte» jetzt frei' Hand, wir konnten uns ganz dem Westen zuwende». Die schwerste Zeit war rorüber. Wir Hanen stolz sein müssen und dankbar unseren Truppen, unserer Füh rung. Aber der Krieg dauert lange (ohne unser Ver schulden' und der deutsche Nörgler verfaß die Dank barkeit. Er wurde kleinlich, ängstlich, mißtrauisch. Zwischen Front uno Heimat verlor sich der gute Kon takt. Nur wenn eine Offensive Erfolg brachte, hörte man wieder den alten Geist der Zuversicht „nd d?s Vertrauens. Jetzt aber, in diesen Tagen, va der Gegner alle seine Kräfte anstürmen läßt, um die Ent jcheidung zu erzwingen, da wir nicht in der Offen sive stehen, soirdern in der Verteidigung, da wir nicht vor, «andern (um Menschen zu schonen, um sichere Stellungen zu haben) rückwärtsgehen, lassen viel? den Kopi hängen Der Glaube wankt und selbst je ner, der früher mit draußen war, selbst die, die frw- her unsere Soldaten und Führung nicht genug loben komnen, lassen sich von wüsten Gerüchten betäube», die ihnen Glauben, Zuversicht, Stimmung nehmen. Vor dem Endsieg scheint die Heimitsront ven Kops zu verlieren. Scheint; denn wer will glaubep, daß im Grunde seines Herzens der Deutsche wirklich so ist, wie er sich heute gibt? In der Stunde der Ges ihr ist der Deutsche immer noch stark gewesen und i» der Not hat er immer noch seinen Mann gestandem Und wird ein Vater seinen Glauben an den Sohn, ei»: Frau den Glauben an den Mut ihres Mtvnnes, wer-