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Ein. >rt, irr i'g »n ^nach- r des tlichen bin« öf- Foch chung t der Bilson - seit din-- ssiA - der zoich- de"l ter» I »er "des, ^tei- i Na- iegs- rden. der ißte" : n. ' der ein en?» Hoh« ; ge- arte, liefe Wo- » - en. l von fnrrer Zchul- n Gu ¬ der- eil. nige. arge s itz, )- iße. m. k erei Amts- und Anzeigeblatt A<r»s,«chn Ur. HO. ISIS Beran1»»rll. Gchristletter, Drucker und Verleger: Emil Hannebshnin Eibenstock. —SL. Jahrgang —— Sommbcnd, des 2. November viertrttLhrl. Ml. 3.70 Unfchste«. de, »Hustr. llnterhaltung«blatte<- in der GeKäft». M«, bei unseren Voten sowie bei «Len I ' »oftanstalten. — Erscheint täglich abend« ««»ahm» der Vonn- und Feiertage für folgenden Lag. « -T/mokl/rkt für Gbenfto», Larkseld, hmdrhübel, NK ^UUkvtUtt Neuheide, SberstiitzeiigrSn, Schönheide, rchönheiderhamner, Sosa, UnterMengrSn, Mdenthal «sw. für öen L^mtsgerichtsbezirk Eibenstock und besten Umgebung - .... .... . — — . - -- «nzeigenprei«: die klrinfpalttar Neile 20 PI, Im Reklametril die Zell» tv Big. Im anmtchen Teile die gespalten« Zeile SO Pf, Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, Nir größere Tag« vorher. — die Aufnahme der Anzeige» >er am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht aegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- sprech« aufgegebenen Anzeigen. D» g«0« h»«r«r Gewalt — «rte, »der I»nSi»ir »««adw-tch?-. L»rm>,ni de« «etrtebe« der gettun«, der tteferaatei, »der dn tMkdrnm^etnrtchtwiLen dat der «epeher ietnen »nl»rvq »i »utrnm, »der Raqlielerui^ der Zeit an, »der an! «L«. Mdlua« de« »qu^vreU««. „l.»dr.r »7256 Höchstpreise für Gemüse. Mit Wirkung vom 1. November 1918 äb wird auf Grund der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 22. August 1918 (Rr. 206 der Sächs. StaatSzeitung vorn 4. September 1918) in teilweiser Abänderung der unter l der Be kanntmachung des Ministerium« des Innern vom 10. Oktober 1918 — Nr. 1831 VO 2 — (Nr. 238 der Sächs. Staatszeitung vom 11. Oktobers festgesetzten Preise bestimmt: l. Für Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sack erhöhen sich die mit Bekanntmachung vom 10. Oktober festgesetzten Erzeuger- und Großhandelshöchstpreise um 50 Pfennig auf den Zentner, die Kleinhandelshöchstpreise um 1 Pfennig auf das Pfund. II. Nach § 2 der Bekanntmachung der Reichsstelle vom 22. August 1918 erhält der Anbauer, wenn er besondere Aufwendungen an Arbeit oder an Kosten für die Aufbe wahrung des Gemüses gehabt hat (Einmieten, Einkellern und dergleichen) als Vergütung 1. für Weißkohl, Rotkohl und Wirsingkohl im Novem ¬ ber 1918 M. 1.— je Zentner, 2. bei roten Speisemöhren und länglichen Karotten (ohne Kraut), gelben Speisemöhren (ohne Kraut), kleinen runden Karotten, roten Rüben (rote Beete) bis zum 30. November 1918 0.50 „ „ ES wird bestimmt, daß in den Fällen, wo auf Grund des angeführten 8 2 der Bekanntmachung der Neichsstelle vom 22. August 1918 der Anbauer diese Vergütungen «hallen hat, die gleichen Zuschläge auch auf die unter I der Bekanntmachung des Mi nisteriums vom 10. Oktober 1918 festgesetzten Großhandelshöchstpreise ausgeschlagen wer den dürfen und zu den eben dort festgesetzten Kleinhandelshöchstpreisen ein Aufschlag von 1 Pfennig je Pfund in Ansatz gebracht werden darf. Dresden, am 28. Oktober 1918. 2003 VO 2 Ministerium des Innern. ^o Oeffentliche Aufforderung der Einzelpersonen zur Abgabe der Permögenserktärung für die Der an - laguug zur außerordentlichen Kriegsavgaöe für das Rechnungsjahr 1918. Die nachstehend unter 1 bis 4 angeführten Personen werden auf Grund des 8 34 Abs. 1 des Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 vom 26. Juli 1918 (R-G.-Bl. S. 964) aufgeforüert, nach dem vorgeschriebenen Vor druck eine unterschriftlich vollzogene und mit der Versicherung, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind, versehene Vermögenserklärung spätestens öis zum 25. November 1918 bei der unterzeichneten Bezirkssteuereinnahme einzureichen: 1. Alle Personen, die am 31. Dezember 1917 ein Vermögen von mindestens 101 000 Mark und darüber besessen habxn, wenn sie weder zur Besitzsteuer noch zur Kriegssteuer veranlagt worden sind. 2. Alle Personen, die am 31. Dezember 1917 ein Vermögen von mindestens , 101 000 Mark und darüber besessen haben, wenn sich ihr Vermögen nach dem 31. Dezember 1916 durch Erbanfall, durch Lehen-, Fideikommiß- oder Stammgutanfall, infolge Vermächtnisses oder auf andere Weise aus dem Nachlaß eines Verstorbenen von Todes wegen, ferner durch Schenkung oder durch eine sonstige ohne entsprechende Gegenleistung erhaltene Zuwendung um mehr als 5000 Mark vermehrt hat. 3. Die Vertreter solcher Personen, auf die die Voraussetzungen unter l und 2 zutreffen. 4. Die Erben solcher nach dem 31. Dezember 1917 verstorbenen Personen, auf die die Voraussetzungen unter 1 und 2 zutreffen. Die unter 1 und 2 genannten Personen haben die Vermögenserklärung für sich selbst, die unter 3 genannten Vertreter für die von ihnen vertretenen Personen und die unter 4 genannten Erben für den 'Erblasser abzugeben. Ueber das Vermögen von Kindern, auf die die obigen Voraussetzungen unter 1 und 2 zutreffen, sind von den gesetzlichen Vertretern besondere Vermögenserklärungen abzugeben, auch wenn das Ktndsvermögen der elterlichen Nutznießung unterliegt. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe einer Vermögenserklärung auch dann verpflichtet, wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck hierzu nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschrieoenen Vordrucke für die BermögenSerklärung von heute ab von der unterzeichneten Bezirkssteuereinnahme kosten los verabfolgt. Die Einsendung der Vermögenserklärung durch die Post geschieht auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebrief«. Wer die Frist zur Abgabe der Bermögenserklärung verabsäumt, ist gemäß § 33 Abs. 2 des Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für daS Rech nungsjahr 1918 in Verbindung mit 8 54 deS Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 Mit Geldstrafe bis zu 50V Mark zur Abgabe der Bermögenserklärnng Morn Wettkrieg. Vie ökerreichisch-uuMischeu Truppen räumen Italien. Vie Türkei kimmt dem Waffenstillstand ;n. Unjere Truppen an der Westfront haben auch am Sonnabend wieder alle feindlichen Angriffe abge wiesen: anzuhalten, auch kann ihm ein Zuschlag von 5" bts 10°„ der rechtskräf tig festgestellten Krtegsabgabe auferlegt werden. Wissentlich unrichtige und unvollständige Angaben in der Vermö genserklärung sind in K »9 des Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 in Verb, mit 88 33 bis 35 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 und mit ZK 78 bis 83 des Besitzsteuergesetzes mit Geldstrafen bedroht, neben denen auf Gefängnis bis zu einem Jahre sowie außerdem neben der Gefängnis strafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann Mit den gleiche» Strafen sind die Kriegsabgabepfttchttgcn bedroht, die es unterlassen, eine bereits früher abgegebene unrichtige oder un vollständige Steuererklärung für die erste Veranlagung zur Besitzsteuer und für die Veranlagung zur außerordentlichen Krtegsabgabe nach dem Kriegssteuergefetz vom 21. Juni 191« sowie eine für die Veranlagung zur Staatseinkommensteuer auf die Jahre 1914 und 191» abgegebene unrichtige oder unvollständige Etnkommensdeklaration, auf Grund deren die Veranlagung zur außerordentlichen Krtegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 zu erfolgen hat, bts spätestens einen Monat nach Zustellung des Steuer bescheids über die außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 der unterzeichneten Bezirkssteuereinnahme gegenüber zu berichtigen oder zu vervollständigen. Schwarzenberg, am 30. Oktober 1918. Königliche Mezirkslleuereinnahme als Nelltzlleueramt. Tie Firma lV«ni»»nn. Schwarzenberg und Herr liiir ler, Schneeberg sind von der Landesstclle für Gemüse und Obst beauftragt, im Be zirk der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg Kontrollgemüse — Weißkohl. Rotkohl, Wirsingkohl, Möhren, Zwiebeln und Runkelrüben — der Ernte 1918 19 bet den Erzeugern für die Hauptgemüsestelle des Bezirksverbandes Schwarzenberg aufzuknufen. Schwarzenberg, am 28. Oktober 1918. Der Bezirksvorstand der Königl. Amtshauptmannschast Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Ablicfmmg der belieferten Abschnitte der Landcs- kartoffelkarte seitens der Kartoffelerzenger. Die Kartoffelerzeuger des Bezirks werden darauf hingewtesen, daß nach Ziffer 8 der Bekanntmachung deS Bezirksverbandes „Ermittelung der Herbstkartoffelernte 1918" vom 27. September 1918 die von ihnen belieferten Abschnitte der Landeskartofielkarte, mit dem vollen deutlich geschriebenen Namen des Kartoffelerzeugers ver sehen, spätestens am Tage nach der Belieferung an die OrtS- behörde abzuliesern sind. Soweit dies seitens einzelner Kartoffelerzeuger noch nicht geschehen sein sollte, er halten sie hiermit Aufforderung, das Versäumte unverzüglich nachzuholen. Die Ortsbehörden haben die Beachtung der erlassenen Bestimmungen zu über wachen und säumige Kartoffelerzeuger zur Ablieferung der Abschnitte anzuhalten. lieber die abgelieferten Abschnitte haben die Ortsbehörden Listen zu führen und die Abschnitte bis zur Abforderung durch den Bezirksverband sorgfältig aufzube wahren. Schwarzenberg, den 30. Oktober 1918. per Bezirksvorstand der Königs. Amtshauptmannschast Schwarzenborg. Dr. Wimmer. Wildfleischverkauf Sonnabend, den 2. dss. Mts., vormittags »10 Uhr bei Reichenbach. Belie fert werden die Wildbretkarteu Nr. 625—672. Eibenstock, den 1. November 1918. Aer Sterötrat. Der Preis für Kartoffeln wird ab Sonnabend, den 2. November 1918, auf 11 Pfg. für das Pfund herab- gesetzt. Eibenstock, den 1. November 1918. Der StaHtvert. Jahrmarkt nur für Ton-, Gmaille und Porzellanwaren am 4. und 5: Movemver 1918 i« Eibenstock. südlich von Eatillon scheiterte, südlich der Oise wiesen wir am frühen Morgen heftige An griffe der Franzosen a b. Oestlich von Landifay zeichnete sich hierbei das Reserve Insanteriere^nnenr Nr. 270 besonders aus. Auch die bis zum Abend nach erneuter Feuerwirkung und unter Einsatz zahl reicher Panzerwagen mehrfach wiederholten feindli chen Angriffe scheiterten. Wo es dem Gegner gelang, vorübergehend in unseren Linien Fuß zu fasse", war fen ihn unsere Gegenstöße wieder zurück An der , Amtlich.) Großes Hauptquartier, 3l. Oktober. We st kicher Kriegsschauplatz Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Bec Zomergem an der Lys wurde ein Teilan griff der Belgier abgewiesen. Südlich der Scheld- und am Walde von Mor mal zeitweilig Artillerie kampf. Heeresgruppe deutscher Kronprinz. Ein feindlicher Angriff gegen den Kn u a l a b j ch " i t t