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Amts- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung V102 vierteljLhrt. Mt. 2.10 «tnsehließl. del »Mustr. UnterhaltungSblatte»" in d«-eschäft». ^»U», bet unserm Voten sowie bei allen Reich», ««stanstaltm. — ^Lrschemt täglich abend» mit ««»nähme der Sonn» und Feiertag« sür dm solgenben Lag. i«eL- ««Watt — Kries -der »-««»welch > "«NINM> < Reichet«« der tinruns. der .ttferanie« »d«: der »»»»r^ru-nennrlchju»«« - lat »er -«itthkr leerer: Ln,»ruch »»' Ä»:er»:,s «der Hachlieleruns der j>ettuns »der »a> Hva- >atzttirs de» Be»ila«»,et»«». Hek. Adr.: Awtoblatt. für Libensts», Larlrsüd, hmürhwel, ^UgrUMN Neuheide,GberstützengrSn,SchSnhelö«, Schrtcheibechammer, Sosa, UaterMtzengrS», M-esthal usw. verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Nerleger: Emil Hannebshnin Eibenstock. ..u >. 65. Jahrgang. Freitag, des 3. Mai IVIS Anz«ig«npreis: die lleinspattige Zeil« lb Vig Im Reklametell die Zeile M Psg. 3m amtlichrn Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bl» spätesten» vormittaA 10 Uhr, für größere Tdg» vorher. Line Gewähr für di« Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenm Tag« sowie an bestimmter Stelle wir» nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- sprecher aufgegebenen Anzeigen. ?«r»c»reS«r Ur. NO. Verordnung über die Kirschernte 1S18. Auf Grund der'BundeSratSverordnung über die Errichtung der PreiSprüfungS- stellen und die Versorgungsregelung vüm 25. Sept./4. Nov. 1915 — RGBl. S. 607 728 — und der BundeSratSverordnung über die Auskunftspflicht oom^2. Juli 1917 — RGBl. G. 604 — wird angeordnet: 8 1. Die Versendung von Kirschen mit der Bahn oder mit dem Schiff, auch als Ex preßgut und Pafsagiergut, zu dem auch Traglasten zu rechnen sind, ist nur zulässig auf Grund eines vom Kommunalverband des VersendungSorteS oder der von ihm be stimmten Stelle auLgefertigten Versandschetnetz. Der Versandschein wird durch einen Vermerk auf den Verladepapieren, bei Pafsagiergut in schriftlicher Form erteilt. Der Versandschein für Paffagtergut ist von der Bahn oder dem GchiffahrtSunternehmen bet der Annahme des Gepäckstückes zu entwerten; der Reisende hat ihn während der Fahrt bet sich zu führen und ihn auf Verlangen den Polizetbeamten oder sonstigen Ueberwa- chungSstellen vorzuzeigen. Die Versandschetne müssen die Adresse des Absenders und Empfängers sowie die Menge der zu versendenden Kirschen enthalten und mit dem Stempel des KommunaloerbandeS versehen sein. Die Kommunalverbände werden ermächtigt, die Erteilung des VersandscheineS zu versagen, sofern Interessen der VolkSversorgung entgegenstehen oder der Verdacht der Ueberschreitung der Höchstpreise oder eines sonstigen Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Vorschriften begründet erscheint. Der Versandschein darf jedoch nicht verwei gert werden, wenn ein Erzeuger die von ihm erzeugten Kirschen an einem anderen Orte als dem Erzeugungsorte in der eigenen Wirtschaft verwendet. 8 2. Die Kommunalverbände sind befugt, zur Versorgung der Bevölkerung mit Kirschen 1. mit Genehmigung der Landesstelle für Gemüse und Obst Vorschriften über den entgeltlichen Absatz der in ihrem Bezirk erzeugten Kirschen zu erlassen, insbesondere auch die Zulässigkeit der Beförderung von Kirschen außerhalb deS Bahn- und Schiffsverkehrs an dar Erfordernis einer Versandgenehmigung (eines BefürderungSschetueS) zu binden; 2. in die Rechte aus Pacht- und Lieferungsverträgen jeder Art über die in ih rem Bezirk erzeugten Kirschen einzutreten. Die Anordnung ist an den auS solchen Verträgen zum Bezug der Kirschen Be- rechtigten zu richten. Zur Zustellung genügt die Zusendung der Anordnung durch ein geschriebenen Brief. Im Falle deS Eintrittes hat der Kommunalverband die Gegenlei stung auS diesen Verträgen dem anderen Vertragsteil oder, wenn dieser sie bereits von dem durch die Anordnung Betroffenen erhalten hat, an letzteren zu bewirken, es sei denn, daß die Bewirkung der Gegenleistung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. 8 S. Alle Besitzer von Kirschen oder Kirschbäumen haben dem Kommunalverband oder dessen Beauftragten, die sich als solche ausweisen, auf Anfordern wahrheitsgemäße Aus kunft über die vorhandenen Bestände an'tragfähtgen Kirschbäumen oder Kirschen (auch nach Gewicht, Art und Lagerort) sowie über die darauf bezüglichen Pacht- oder Liefe- rungSoerträge jeder Art zu geben. Die Beauftragten, die sich als solche auswetsen, sind befugt, sowohl zur Schätzung der KtrscherMe wie auch zur Feststellung, ab und welche Vorräte bet den Besitzern an Kirschen vorhanden sind, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Kirschen vermutet werden, zu betreten und zu besichtigen. Beide, Teile sind berechtigt, bei der Besichtigung von Räumen die Anwesenheit ei nes Vertreters der OrtSpotizeibehörde zu verlangen. Die Ortspolizeibehörden haben dem darauf gerichteten Ersuchen eine» Beteiligten ßu entsprechen. 8 4 Die Kommunalverbände sind berechtigt, für die Ausstellung eines Versandscheines »ine Gebühr von '/, Pfennig für daS Pfund, mindestens aber von 0,25 M. zu erheben. 8 5. Der Verkauf von Kirschen durch den Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher an der Obstpflanzung ist verboten. Die Konfmunalverbände sind jedoch befugt, diesen Ver kauf an Ortseingesessene gegen Sperrkartcn zu gestatten. 8 6. Gegen die Entscheidungen des Kommunalverbands ist Beschwerde an die Landes stelle für Gemüse und Obst zulässig. 8 Wer diesen sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst oder den Kom munalverbänden in Ausführung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe des § 17 der BundeSratSverordnung über die Errichtung von PreiS- prüfungSstellen und die VersorgungSregelung vom 25. Sept. 4. Nov. 1915 mit Gefäng nis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft, sofern nicht nach 8 5 der BundeSratSverordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe verwirkt ist. 8 6. ' Diese Verordnung trüt am 1. Mai 1918 in Kraft. Dresden, am 27. April 1918. - 697 II 8 VIII Ministerium des Inner n.. Höchstpreise für Spargel, Rhabarber und Spinat. Die Preiskommission bet der Landesstelle für Gemüse und Obst hat di le folgenden Erzeuger-, Großhandels- lind Kleinhandelkyöchüpretse festgesetzt : 1. Sparael Erzeuger- Großhandel»- Kleinhandel»- preis preis al unsortiert 0,66 0,80 1,05 preis M. je Pfd. b) sortiert I (etwa 15 Stangen auf das Pfund, Stangenlänge bis 22 cm) 0,96 1,15 1,45 c) sortiert II und III (etwa 22 Stangen auf daS Pfund) 0,66 0,80 1,05 ä) Suppenspargel 0,30 0,37 0,48 e» „ 2. Rhabarber 0,15 0,18 0,25 ee f, ep 3. Spinat 0,30 0,36 0,47 „ »e »k . II. Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise für die aus Grund von Lieferungsverträgen gelieferten Waren; sie treten an die Stelle der mit Mtnisterialverordnung Nr. 542 d II 8 Villa vom 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchst preise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. III. Die vorstehend festgesetzten Preise gelten vom 3. Mai 1918 ab bis auf weiteres. Mit dem gleichen Zeitpunkt treten die mit Ministerialverordnuna Nr. 153 H 8 Villa vom 26. Januar 19!8 festgesetzten Erzeuger-Großhandels- und -Kleinhandelspreise für Spinat außer Kraft. IV. Die obigen Preise gellen für das gesamte GMet des Königreichs Sachsen. Die Befugnisse der örtlichen Preiskommissionen zur Festsetzung von Groß- und Kleinhan delspreisen sind erloschen. Dresden, am 30. April 1918. 714b II 8 Vilis Ministerium des Innern. Wom Weltkrieg. Aahnhof Kazevrouck unter deutschem Jener.. Zu den letzttägigen Kämpfen in Flandern sind noch folgende ergänzende Meldungen cinge ganges: Berlin, 30. April. Jeder Quadratsuß, wel chen England im Apern-Bogen verliert, unter gräbt das Prestige und die Waffenehre der Briten. Die schweren Kämpfe um den Besitz des Höhengelän- des südwestlich Dpern sind aus diesem Grande er klärlich. Da die erratischen Kräfte allein nicht mehr ausreichen, muh^och hier rücksichtslos seine besten französischen Truppen dem deutschen Ansturm entgegenwerfen. So verbraucht er tm britischen In teresse immer mehr die Reserven Frankreichs. Am 29. April vormittags gewannen die Deutschen an mehreren Stellen der flandrischen Schlachtfront wie der Gelände. Der Feind leistete heftigen Widerstand und hatte dre letzten Tage da-u benutzt, neue Kräfte, hauptsächlich Artillerie, von anderen Fronten her- anzuzlehen.' Die am 29. April gemachten Gefan genen sagen aus, daß sie Befehl hatten, ihre vorder sten Mnien unter allen Umständen zu halte" u"d keinen Fuß breit des wichtigen Boden» den Deut schen preiszugeben. Die blutigen Verluste des Fein des waren seiner verzweifelten Gegenwehr entspre? chend sehr schwer. Die Franzosen mußten schon nach kurzer Zeit eine frische an Stelle einer vom deut schen Feuer erledigten Division einschieben. Hier bei erlitten sie abermals schwerste Verluste D'e feindliche Infanterie wurde von den deutschen Schlachtfliegern mit Maschinengewehren und Bom benwulf wirksam angegriffen. Berlin, 1. Mai. Auf dem Schlachtfelde in Flandern'unternahm der Feind starke Angriffe ge gen unsere' Stellungen bei Langemarcl, nördlich des Dorfes Kemmel und vor allem sechsmal hintereinan der gegen unsere Linien westlich Dranoeter, die jedes mal unter ungeheuren blutigen Opfern restlos zu sammenbrachen. Insonderheit mußten frisch in den Kampf geworfene französische Kräfte bei Dranotter um Englands Prestige aufs schwerste bluten. Tie rücksichtslos durchgeführten Angriffe, die bewei sen, wie wichtig für den Gegner die dort veclarenen Stellungen find, trugen durch die Ergebnislosigkeit der kostspieligen Anstürme lediglich dazu bei, die von der deutschen Führung beabsichtigte Zertrümme rung der feindlichen Heeresmacht zu be schleunigen. Nachdem bereits in der Nacht zum 30. und am folgenden Morgen drei starke feindliche Angriffe gegen Dranoeter zum Teil im Gegenstoß abgewiesen waren, brach um 10 Uhr 30 Min. vor mittags ein neuer starker feindlicher Angriff g'gen unsere Linien westlich Dranoeter vor, der im frow- talen und flankierenden Vernichtungsfeuer schon do« den deutschen Jnfanteriestellungen zerschellte. Uns 4 Uhr 30 Minuten nachmittags setzte schl.rgartig auf» neue starkes Artilleriefeuec zwischen Brulooze und westlich Dranoeter ein. Dem starken Feuer 'folgte um 5 Uhr 15 Min. nachmittags ein tiefgegliederte» feindlicher Angriff, der ebenfalls unter schweren Felndverlüsten abgeschlagen wurde. Trotz der wie derholten Mißerfolge gab der Franzose leine ver zweifelten Angriffsversuche nicht auf und trat anl der gleichen Stelle gegen 10 Uhr abends* nochmals! mit starken Kräften zum Sturm an. Wiederum brach dieser noch schweren Blutopfern des Feindes vor den deutschen Liüien zusammen. Der 30. April bracht« damit den frisch eingesetzten Divisionen des Generals Foch eine schwere Niederlage. Während man bei unseren Feinden einerseits bemüht ist, den Verlust des Kemmel als ganz unbe deutend hrnzustellen, sucht man diese Tatsach? dc» französischen Bevölkerung gegenüber ängülich zu ver heimlichen : Berlin, 30. April. Im höchsten Grade uusj- sallend und bemerkenswert ist es, daß der amtliche französische Heeresbericht bis zum 30. April noch nicht ein einziges Wort über den am 25. Slprik erfolgten BerlustdesKemmelberges findet. D» es französische Divisionen waten, welche diese wich-