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» kerne« kegte- g n»ch rnisch.'A !ebe«s- ifte tu en wer- eil Ge- uns der Tätig- ewahrt n seine ung des er deL >aron de ht, daS t Lon- ni auS e w is- r Osten vg aus :al Sr- n, uNH di, La- en aus SlcttteS, ug cnt- nische 'n der» ltarine- e fran- ! durch- r deut- „Com- ttsilen. tragen, melde« ru Hal Seneral l über- abge-- :r eng- rschüt- : Kim- on. Hungen 8 Fern- ch. Die ng der H reibt: ist aut olk ist schen Man g sein, Min lese zu mte«. Öffn- sch»M' ttel ruckrrrt »he». Amts- und Änzeigeblatt für -en Amtsgerichtsbezirk Eibenstock un- -essen Umgebung »siuatpret« oterleljShrl. MI. 2.40 etnschltebl. de» Zlluftk. UnterhaUungtblatte«- tn der GrschSst«- Kell«, bei unseren Boten sowie bei allen Reicht- <«ftanstalten. — Erscheint täglich abend« mit ««»nahm« der Sonn- und Feiertag« sür den folgenden Lag. V' Hau« »SY-nr Gewalt - «ritz ater Ir^ntwelchn tltnmzen dl« Blt^lbt» der Leitung, der i-ieierauten »der der lteilrdenmgeeinrtchtuuaen ^>1 der «Meher keinen e.nlpruq «>> Ae'erun, aaer ürachlteieruna der Zeitung oder nu» NL«. ,ahlung de« ve,ugd»rei!e«. ?«l. -dr.: A«t,»latt. für Eibenstock, Lorksel-, hnnbrhübel, »LUgrUtUtt Neuheide,Gberstützengrün,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, llnterstützengrSa, WUdenthal «sw. verantmortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebshn in Eibenstock. . 65. Jahrgang. — Donnerstag, den 13. Juni Snzeigenprei«: die »einspaltige Zeile lb Psg Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bl« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Line Lewähr für di« Aufnahme der Anzeige» am nächsten ooer am vorgeschrtebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- sprecher ausgegebenen Anzeigen. Peras»re«er Är. Ito. ISIS Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung deS BezirkSverbands der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg vom 29. Januar 1918 über die Schrotmühlen (abgedruckt tn Nr. 29 des Erzgeb. Volksfreundes vom 3. Februar 1918) wird auf die nachstehende Verordnung der Königlichen stellvertretenden Generalkommandos XU und XIX vom 13. Mai 1918, die an die Stelle der bisher geltenden Verordnung vom 24. August 1917 tritt, besonders aufmerksam gemacht. Verordnung über Schrotmühlen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird angeordnet: 8 1- Als Schrotmühle im Sinne dieser Verordnung gilt ohne Rücksicht auf die Bezeichnung jede nicht gewerblich betriebene Mühle und sonstige Vorrichtung, die zum Mahlen, Schroten oder Quetschen von Getreide, Hülsenfrüchten oder Mais ge eignet ist, mag sie für Hand- oder für Kraftbetrieb eingerichtet, beweglich oder fest eingebaut sein. 8 2- Die Benutzung von Schrotmühlen zur Zerkleinerung von Getreide, Hülsen- flüchten oder Mais zu Speise- oder Futterzwecken ist untersagt. Falls die Herstellung wirtschaftlich notwendigen Futterschrots in einer ge werblich betriebenen Mühle für den Unternehmer eines Betriebes mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, kann die OrtSpolizeibehörde für bestimmte Mengen von Getreide, Hülsenfrüchten oder Mais, die der Unternehmer zur Fütterung deS im Betriebe gehaltenen Viehs verwenden darf, die Verarbeitung mittelst Schrot mühle gestatten. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die vom Kommunalverband auf Grund der Reichsgetreideordnung zur Ueberwachung der Selbstversorger er lassenen Anordnungen innegehalten sind. Die Geltungsdauer der Erlaubnis darf nicht weiter als einen Monat vom Tage ihrer Erteilung an erstreckt werden. Die Erlaubnis ist in der Regel an die Bedingung zu knüpfen, daß der Betrieb wäh rend der Zeit der Benutzung polizeilich beaufsichtigt wird. Die Erlaubnis muß schriftlich erteilt werden. Der Erlaubnisschein niuß den Namen des Unternehmers, die Menge und Art der zu verarbeitenden Früchte, sowie den Zeitpunkt enthalten, bis zu dem die Erlaubnis gilt, er ist nach Ablauf der Frist der ausstellenden Behörde zurückzugeben und von dieser aufzubrwahren. 8 3. Jede entgeltliche oder unentgeltliche, dauernde oder vorübergehende Ueber- laffung von Schrotmühlen oder Teilen von Schrotmühlen an andere ist untersagt. Das Gleiche gilt für Verträge, durch die eine Verpflichtung zu solcher Ueberlafsung begründet wird (Kaufverträge und dergleichen). Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von der Vorschrift im Absatz 1 zulasten. 8 4- Dre Herstellung von Schrotmühlen und von Teilen von Schrotmühlen ist untersagt. Die ReichSgetretdestelle kann Ausnahmen von der Vorschrift tn Absatz 1 zu- laffen. 8 5. Es ist untersagt, sich in periodischen Druckschriften oder in sonstigen Mittei lungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, zum Erwerb oder zur Veräußerung von Schrotmühlen oder von Teilen von Schrotmühlen zu erbieten. Eine Prüfungspflicht dahin, ob Anzeigen dem Verbote im Satz 1 zu widerlaufen, liegt den Verlegern sowie den bei der Herstellung und Verbreitung der Druckschriften tätigen Personen nicht ob. 8 6. Unternehmer von Mühlen und sonstigen Vorrichtungen der im tz 1 bezeich neten Art, die nach dem 1. Januar 1916 ihren Gewerbebetrieb angemeldet haben, bedürfen einer Bescheinigung der Ortspolizeibehörde, daß die Anmeldung des Ge werbebetriebes nicht zur Umgehung der Vorschriften über die nichtgewcrblichen Schrotmühlen erfolgt ist. Andernfalls finden auf sie die Vorschriften dieser Ver ordnung Anwendung. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft; beim Vorliegen mildernder Umstünde kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark erkannt werden (Z 9d des Preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand, RcichSgesetz vom 11. Dezember 1916). 8 8- Unsere den gleichen Gegenstand betreffende Verfügung uom 24. 8. 17, abge- drnckt in der Sächs. Staatszeitung vom gleichen Tage, wird aufgehoben. Dresden und Leipzig, am 13. Mat 1918. Stellv. Generalkommando XII. und XIX. A.-H. Die kommandierenden Generale Gotz v. Olenhusen. v. Schweinitz. Die Ortsbehörden und die Gendarnierie werden zur strengsten Ueberwachung auch der neuen Vorschriften angewiesen. Schwarzenberg, am 10. Juni 1918. Per Aezirksverband der Königl. Amtsstauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Im Handelsregister ist heute auf Blatt 301 für den Landbezirk (Firma »rstaelinville«, Papier- und Holzstoff-Fabriken, Ge ¬ sellschaft mit beschränkter Haftung in Schönhetve) eingetragen worden: Der Geschäftsführer frieärivd Vilildolm llretsvbnöiäer in Schönheide ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Eibenstock, den 11. Junj 1918. Königliches Amtsgericht. Morn Weltkrieg. Aie Vernichtung der französtschen Keservearmee. Ueber dre Kämpfe bei Noyon und die Zertrüm merung der vielgcrühmten französischen Reservear mee, von der bereits der gestrige Heeresbericht mel dete, wird ausführlicher noch berichtet: Berlin, 11. Juni. Am 9. Juni vormittags 6 Uhr 20 Min. war bereits von der gegen OrVil lers vorbrechenden Division das feindliche Graben - Mem und der Ort selbst mit Hilfe von Tanks in heftigem Kamps genommen. Das von Schluchten durchzogene waldreiche Gelände hat das Aassehen eines großen Parkes. Es bot dem Feinde hervorra gende Stützpunkte zum Einbau von Maschinenge wehren. Bei der Bekämpfung derselben leisteten deutsche Tanks und Flammenwerfer Glän zendes. Durch die zerschossenen Trümmer der Ort schaft fuhren die Danks vor und säuberten sie mit ihren Geschützen und Maschinengewehren. Ein Flam menwerfer allein vernichtete 4 Maschinengewehr stütz punkte. Dre Tanks stießen dann (üblich auf Cuvil - l y vor und erleichterten der Infanterie die Einnahme des Dorfes In Cuvilly arbeitete ein geschlagenes Bataillon an den Stcllungsgräben der zweiten Stel lung Es wurde bis auf den letzten Mann ge fangen genommen Oestlich der Ortschaft wur den zahlreiche Geschütze erobert. Auch andere Beute, wie SanttätsautoS, reichliches Telephongerät und große Mengen Munition, fielen in unsere Hand Gegeü Abend tobte nach Gewinnung der Straße Mery--Rr,s- fons-jur-Matz der Kampf um das Dors Lat autr und um die Waldstücke östlich desselben. Latuule mit Schloß und Park bildeten einen starken Stützpunkt in mitten der feindlichen gut crusgebauten dritten Stellung. Der Ort wurde früh morgens am 10. gestürmt. Bald darauf siel Belloy. Hiermit hatte dis Division das schwierigste Gelände überwunden. Gegen Truppen von drei Divisionen hatte sie- in dem ihr zugewiesenen Abschnitt zu kämpfen Ueber 2500 Gefangene, eine große Anzahl Maschinengewehre und zahlreiche Geschütze sind erbeutet Berlin, 10 Juni. Ter große Sieg oes dent schcn Kronprinzen, der einen weiteren bedeute"^'" Teil der Kampfkraft und Kampfmittel der Entente zertrümmerte, hat zuglerch die Auflösung und völlige Zersplitterung von Fochs Mauöv rierarmee herbeigeführt. Zu Beginn der Schlacht an der Aisne standen am 27. Mai im ganzen 8 feindliche Divisionen an der Front. Durch die Aus dehnung des Angriffes wurden in kurzer Zeit 7 weitere Stellungsdivisionen in die Schlackst mit h n eingezogen. Tie von Tag zu Tag wachsenden Erfolge führten schließlich dazu, daß der französisch' Führer aufs neue 35 Tivisionen in die Kampffront wer fen mußte Im ganzen sind also 50 feindliche Twi st men an der von der deutschen Führung gewollten Front in kürzester Zeit zum Einsatz gezwungen. T e infolge der englischen Niederlagen nötig gewordene Abgabe von französischen Verbänden an die Front bei derseits der Somme und in Flandern entblößt di: französische Front in gefährlichster Weise und sind schuld sowohl an der schweren Niederlage,, welche die Franzosen zwischen Aisne und Marne Tag für Tag erlitten, sowie an der neuen Mederlage, die am 9. Juni wiederum den Franzosen auf der Front von Montdidi-r bis Noyon zugefügt wurde' und ihnen schon am ersten Tage 8000 Gefangene ab nahm. Der ungeheure Materialverlust, welchen d-e Entente ans den ausgedehnten Fronten zwischen Aper« u»d Noyon und zwiscl-en Noyon und Reims erlitten hat, wird schwer zu ersetzen sein, vor allem, da die breiten Lük kcn den Ententcheere durch vermehrten Ernsitz aus der Heimat ergänzt werden müssen. Tie Hoffnung dec Entente aus ein entscheidendes Eingcerfen der großen Manövrierarmee ist endgültig gescheitert. Tie stolze Reservearmee, die der Kriegsrat von Versailles bei seinem Beschluß zur Fortsetzung des Krieges als Trumpf ausspielte, besteht als solche nicht mehr Amsterdam, 11 Juni. Tie letzten h.er ernge-- trofsenen Berichte aus Paris und London über den neuerlichen Vorstoß cm Kampfgebiet zwischen Mont didier und Noyon heben besonders die mächtige Kraft entfaltung auch dieses Angriffes dec deutschen Trup pen hervor. Tas Artillerie feuer war an veiden Stel len so heftig, daß man von der größten Är- tillerieschlacht in diesem Kriege spricht Weiter wird von unserer Luftwaffe gemeldet Berlin, 11. Juni. Tie letzten Nächte waren für die Tätigkeit unserer Bombengeschwader im allgemeinen günstig. Lie richteten ihre Angriffe gegen die feindlichen Flughäfen, auf denen die durch nnseren Vormarsch bis zur Marne aus ihren alten Häsen verdrängten feindlichen Verbände dicht gedrängt Zuflucht gesucht hatten, und ferner gegen Bahnhöfe und Etappenorte des Gegners, die infolge oer Heran - fühinng der Reserven und der Wiederordnung per ourch unseren Ansturm verwirrten rückwärtigen Bev» bände dichte Bestellung auswiesen, und gegen Pacis. Uebrall konnte durch Brände und Explosionen fest gest.-llt werden, daß die Bombengeschwader die ihnen befohlenen Ziele zu treffen wußten. Unsere ande ren Fliegerverbände waren nicht weniger tä tig. Besonders gute Erfolge erzielten unsere Jagd flieger im Angriff gegen die Geschwader deS Geg ners. Es gelang ihnen, allein am 6. lmd 7 Juni 29 feindliche Flugzeuge abzuschießen Unsere Verlust« sind demgegenüber mit nur 9 Flugzeugen .'rfreui'.ch gering. General Foch, auf dessen Feldherrntalent die Entente ihre letzten Hoffnungen gesetzt, hat vor kur zem in einer englischen Zeitschrift einen Artikel über die Besiegung Teutschlrnds erscheinen lassen. Seme Auslassungen werden in holländischem Lickche nn« solgt betrachtet: