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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Ticbcnlchil und die Umzcgcndc». Ftmlsklatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Madtrath daselbst. 1. Dienstag den 3. Januar 1871. Wieder steh'n wir an der Jahres Schwelle, Es verklang der letzte Glockenton, Ein neues tauchet aus der Zeitenwelle Und besteigt als Er'b den Erdenthrön. Bangend, hoffend und vertrauend schauen Hin wir in der Zukunft Dunkelheit, Wo sich auf der Welt Geschicke bauen, Drinnen ruhet für uns Glück und Leid; Doch was,auch die Zukunft uns Vorbehalten, S'ist Alles ja ewiger Vorsehung Walten. Laßt uns gerne alle muthig ringen, Vorwärts streben Geist und Herz und Hand, Lichten Geistern folget das Gelingen, Und die Erd' umwebt ein Bruderband; Fest verbunden durch die Eisenschienen Sind die Länder alle sich verwandt, Nicht mehr trennen Fluß und M'eer, sie dienen Fester nur zu knüpfen dieses Band, Eng' ist nun vereinet das Land und das Meer, Cs giebt fast Entfernung und Trennung nicht mehr. AeMhrs - MH. Und des Friedens holde heil'ge Weihe Segne rings des Vaterlandes Gau'n, Und die Lieb' zum Herrscherhaus aus's Neue Flamme hell durch Sachsens schöne Au'n. Himmelssrieden, holde Eintracht webe Um das Land, um jedes Haus und Herz, Deines Segens schönsten Demantreben Daß . sie fruchtbar ranken himmelwärts. Geh' auch als Engel uns immer voran — Richte die Segel und steu're den Kahn. Laß dein sanftes Scepter rings'um walten, Wo ein Streit noch tief im Dunkel liegt, Besser als Vernichten ist Erhalten, Weiser ist's wo deine Stimme siegt, Laß tief ein sie dringen in die Herzen, Die da herrschen über Land und Meer, Heil dem Lande, wo nicht diese Schmerzen, Keine Thränen fließet diesem mehr. Dann baut sich die Liebe den goldenen Blick, Ein Herrscher dann sein — o seliges Glück! Aus denn, Brüder, reichet Euch die Hände, Seid es jederzeit Euch streng bewußt, Daß des Himmels reichste Segensspende Nur gedeiht, wo Liebe in der Brüst. Darum soll in diesem neuen Jahre Nur die Liebe uns'rc Loosung sein, Im Jugendglanz, im Greisenhaare, Grab sie tief in unser Herz sich ein. Dann wird unsre Erde ein Segensthal; Und Glück und Wonne reift überall. Nun so gleit' vom Ufer unser Nachen, Frisch und kühn hinaus ins Meer und Fluth, Gottes Lieb' und Vatergüte wachen, Wenn ihn auch umtobt der Stürme Wuth. Führ', o Weltenvater, führ' das Steuer, Daß er einst den Hafenort gewinnt, Laß er glücklich muführ', was uns theuer, Eltern, Freund, Geschwister, Weib und Kind, Ob Sturm und Wellen uns rings umtoben, Wir blicken vertrauend zum Vater dort oben. Bekanntmachung der Prüfungscommission für einjährig Freiwillige zu Dresdeu. Diejenigen, im Bereiche des Dresdner Regierungsbezirks nach W 20 und 149 der Militär-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 gestellungspflichtigen jungen Leute, welche die Berechtigung zum Militärdienste als einjährig Freiwillige zu er langen wünschen, werden hierdurch zur biesfallsigen schriftlichen Anmeldung bei der unterzeichneten Commission bis zum 1. Februar 1871 aufgcfordert. Vor vollendetem 17. Lebensjahre kann die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste nicht nachgcsucht werden, andererseits gehen Diejenigen des Anspruchs verlustig, welche sich nicht spätestens am 31. Januar des Kalenderjahres anmclden, in welchem sie das LOste Lebensjahr erreichen. Der schriftlichen Anmeldung sind Nachweise beizufügen u) über die Norddeutsche Bundesangehörigkeit (Heimathschcin pp.), l>) über den Tag der Geburt (Geburtsschein pp.), c) über die Einwilligung des Vaters resp. Vormundes, ä) über die Unbescholtenheit (bei Zöglingen höherer Schulen vom Director der betreffenden Lehranstalt, bei Anderen von der ssaolizeibchörde des Aufenthaltsorts) e) über die erlangte wissenschaftliche Ausbildung. An Diejenigen, welche zur Prüfung zu verweisen sind, wird vor Beginn der letztem (26. Februar 1871) besondere Ladung ergehen. Im Uebrigen wird auf 20 148—155 der Militär - Ersatz - Instruction verwiesen, und ergangener Anordnung zu Folge noch bemerkt, daß Militärpflichtige, welche die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienske nachsuchen wollen, diese Absicht, unbeschadet der Verpflichtung zur Anbringung der betreffenden Gesuche bei der Prüfungs-Commission, auch bei Gelegenheit des Kreis-Ersatz-Ge-. fchäfts zu erklären haben. Dresden, am 22, Dccember 1870. Königliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Stelzner, Walther, Hübler. Geheimer RegierungSrath. Major. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll den M Februar 1871 das dem Schänkwirts) Franz Louis Haubold in Halsbrücke zugehörige Häuslernahrungs-Grundstück No. 72 des Ca- tasters und No. 71 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Neukirchen, Neukirchener Antheiles, welches Grundstück am 16. November 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1444 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle uothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 6. December 1870. Leonhardi.