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MlM. 50, Woche»- der Lhurfürstlich BoMändischen Den i7.Decör, 1795. Blatt Sachfisch- Lreys -Stadt Plauen Siebender Jahrgang. Viertes Vierteljahr. Zuqesezte ArtiM zn der Kapitulation, mit welcher Mannheim am 221"" Nov. 1795- wieder an die Kaiserl. übcrgienS, i) Die Garnison darf keine bedeckte Wagen mit aus dem Platze führen, mit. Hin werden alle militärische Geräthschafcen ohne Ausnahme, Kriegekasse, Kriegsvor- rach, Pferde, Momirungsstücke, lebens- mittel, kurz alles nach einer genauen Spe zifikation den dazu bestellten Kaiserl. Offi ziers und Kommissairs übergeben, v) Bis zur Auswechselung und Ratificirung dieser Kavitulationspunkte, werden gegenseitig zu Geiseln gestellt, ein Smabsoffizier und ein Hauptmann, die Morgen um 7 Uhr wie der auegewechselt werden sollen g) Gleich, falls zeigt morgenfrüh der französische Ge neral die Anzahl der Wagen, die er braucht, wie auch den Zustand seiner Truppen an. 4) Die Garnison liesert alle Deserteurs an die Kaisers. Truppen ab. Beschlossen im Hauptgtr.vor Mannheim d. sl.Nov. »795. Graf Wurmser, Onieralkvmmandant der Kaiserlichen Truppen. Zur Beglaubigung der Ordonanzoffizier des Divifionögeneralö Montaigu Grmohling. Mannheim, d. 27. Novbr. Auf Ver- anlassung des 8ten Artikels der wegen der Uebergabe der Stadt geschlossenen Kapilu. lation, in welchem der Französische Kom mandant verlangte, daß die Churfürstliche Regierung, der Magistrat und die Ein wohnerschaft wegen der Uebergabe der Stadt an die Franzosen nicht zur Verant. wortung gezogen werden sollten, wird in der hiesigen Zeitung von Seiten der Chur, sürstl. Regierung zu Beseitigung eines Mißverständnisses erinnert, „daß weder die Ehurfürstl. Regierung, noch der Magistrat, noch die Einwohnerschaft an jenem Anträ ge, so wie an der wegen Uebergabe der Stadt an die Franzosen geschlossenen Kapi tulation einen Ancheil gehabt habe." — Heute sind viele Kaiserl. Truppen sowohl Infanterie als Kavallerie, hier über den Rhein gegangen. )( Oeko.