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NchM Mckff WM, Wi, Sikdmichii M die WezMii. Amlsblalt kl die Kgl. Umtsbaurtmannllbast zu Meißen, das Kal. Wmtsgericßt und de» Stadtrati zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Mmttag» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. PO. Freitag, den 2». Juni 189». Erledigt hat sich die in Aleinschönberg auf den 21. d. Mon. anberaumte Auctisn. Wilsdruff, am 19. Juni 1890. Matthes, Gerichtsvollzieher. In dem Rsnkursverfahren über -as Vermögen -es Braumeisters Friedrich Hermann Dittrich in Herzogs- wal-e soll mit Genehmigung des Königl. Amtsgerichts Wilsdruff bez. des Gläubigerausschusses die Schluszvertheilung erfolgen. Nach dem auf der Gerichtsschreiberei erwähnter Behörde niedergelegten Verzeichnisse sind bei einem verfügbaren Massevestande von 3149 M. 53 Pf. 5231 M. 34 Pf. bevorrechtigte und 32 772 M. 42 Pf. nicht bevorrechtigte Forderungen zu berücksichtigen, so daß also Letzter« leer ausgehen. Dresden, am 18. Juni 1890. Der Konkursverwalter Rechtsanwalt Gustav Müller. Der deutsch-englische ^ertrag. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht in einer Extraausgabe folgendes Vertrags-Instrument: Auf Grund der in jüngster Zeit geführten Verhandlungen ist zwischen der deutschen und der englischenNegierung übernachstehende Punkte, welche ein untrennbares Ganze bilden, Einverständniß erzielt worden: 1. Die deutsche Interessensphäre in Ostafrika wird begrenzt, u) im Süden: durch eine Linie, die von der Mündung des Rokura im Westen des Nyassa - Sees bis zur Mündung des Kilambo im Süden des Tanganyka- Sees führt, b) im Norden: durch eine Linie, welche längst dem ersten Grad südlicher Breite vom Westufer des Victoria Nyanza bis zum Kongo staate führt und den Berg Mfumbiro südlich umgeht. Zwischen dem Nyassa-See und dem Kongostaate, zwischen Nyassa- See und Tanganyka-See, auf dem Tanganyka-See und zwischen dem letzteren und der nördlichen Grenze der beiderseitigen Interessensphären wird der Verkebr für die Unterthanen und die Güter beider Nationen von allen Abgaben frei bleiben. In den beiderseitigen Interessensphären wird den Missionaren beider Staaten Kultus- und Unterrichtsfreiheit gewährt. Die Unterthanen des einen Staates sollen in der Interessensphäre des anderen bezüglich der Niederlassung und des Handels die gleichen Rechte genießen, wie die Unter thanen des Staates, welchem die Interessensphäre angehört. England wird seinen ganzen Einfluß aufbieten, um den SultanvonZanzibarzurAbtretung desvon ihmder deutsch- ostasrikanischen Gesellschaft verpachteten Küstenstrichs an Deutschland zu bewegen. Für diesen Fall wird deutscherseits dem Sultan eine billige Entschädigung für die ihm entgehende Zolleinnahme gewährt werden. 2. Die Grenze zwischen der deutschen und englischen Interessensphäre in Südafrika führt von dem in früheren Uebereinkommen verabredeten Punkte aus längs dem 22. Grad südlicher Breite nach Osten bis zum 21. Längengrad, von da nach Norden längs diesem Grade bis zum Scheitel punkt desselben mit dem 18. Grad südlicher Breite und von da nach Osten längs dem Tschobifluß bis zu dessen Mündung in den Zambesi. » 3. Die Grenze zwischen dem deutschen Togogebiet und der englischen Goldküstenkolonie soll entsprechend dem deutschen Vorschläge durck eine Linie gebildet werden, welche die streitige Landschaft Krepi in der Weise durchschneidet, daß der nördliche Theil mit Kpandu an Deutschland, der südliche Theil mit Peki an England fällt. 4. Deutschland überträgt England seine Schutzherr schaft über Witu und Somaliland im Norden der eng lischen Interessen sphäre. 5. Deutschland giebt seine Zustimmung, daß England über das Sultanat Zanzibar mit Ausnahme-es-er-eutsch- sstafrikanischen Gesellschaft verpachteten Aüstenstrichs das Protektorat übernimmt. 6. England tritt vorbehältlich -er Ermächtigung -er Parlaments an Seine Majestät -en -rutschen Aaiser -ie Insel Helgoland ab. Für die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und der deutschen Zollgesetzgebung in Helgoland wird eine Frist vereinbart werden, auch soll den dermaligen Bewohnern während eines bestimmten Zeitraums das Recht, für die englische Nationalität zu vptiren, gewährt sein. 7. Die übrigen auf koloniale Fragen bezüglichen Diffcrenzpunkte: Re klamation wegen der Ausbringung des Dampfers „Neera", Abgrenzung der Walfisch bei, Reklamation gegen die Englische Niggergesellschaft u. s. w. werden, nachdem festgestellt ist, daß über dieselben im Prinzip keine ernst lichen Meinungsverschiedenheiten bestehen, weiterer freundschaftlicher Ver ständigung Vorbehalten. 8. Bis zum formellen Abschluß des gegenwärtigen Uebereinkommens, welche« in kürzester Frist durch Notenaustausch geschehen soll, wird keine Unternehmung in Afrika, welche sich mit den vorstehenden Verabredungen im Widerspruch befindet, von einer der beiden Regierungen sanktionirt werden. DageAgesehichte. Berlin, 17. Juni. Der heutige „Reichs-Anzeiger" veröffentlicht Folgendes : „Mit Einwilligung Sr. Majestät des Kaisers und Königs, sowie unter Zustimmung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Fried rich und Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg - Lippe hat am heu tigen Tage zu Potsdam die feierliche Verlobung Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Friederike Amalie Wilhelmine Vic toria von Preußen, zweiten Tochter Sr. Majestät des hochseligen, Kaisers und Königs Friedrich, mit Sr. Durchlaucht dem Prinzen Adolf Wilhelm Victor zu Schaumburg-Lippe stattgefunden. Nachdem Se. Majestät der Kaiser und König dieses frohe Ereigniß heute im Stadtschlosse zu Potsdam den dort ver'ammelten Mitgliedern des König lichen Hauses und Fürstlichkeiten mitzutheilen geruht, wird dasselbe auf Allerhöchsten Befehl hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin den 17. Juni 1890. Der Minister des Königlichen Hauses, v. Wedell." — Die Post schreibt: Ueber die Verlobungsfeier im Potsdamer Stadtschlofse theilt uns unser Correspondent noch mit: „Vor dem Eintritt der Herr schaften in den Marmorsaal rührte Se. Maj. der Kaiser in der Uniform der Leibgardehusaren die Prinzessin am Arme und den Bräutigam im Kreis« der Geladenen umher, sie als Brautpaar vorstellend. Die Braut trug cremefarbene Toilette und einen Strohhut mit weißen Blumen, der Bräu tigam hatte den Rothen Adlerorden 1. Classe angelegt. Beim Eintritt in den Saal gingen Braut und Bräutigam als drittes, nicht als erstes Paar. Der Trinkspruch Sr. Majestät des Kaisers lautete: „Wir trinken auf da» Wohl des hohen Brautpaares." Berlin. Die Dispositionen für die Reise Sr. Maj. des Kaiser» von Kiel bis Christiania sind in folgender Weise festgesetzt: Am 27. Juni Abends schifft sich Seine Majestät auf dem Panzer „Kaiser" ein und geht sammt der Manöverflotte in See. Am 28. Juni Nachmittags erfolgt di« Ankunft in Helsingör und am 30. Juni die Abreise von dort nach Christiania wo die gesammte Flotte am 1. Juli Nachmittags eintrifft. Dort findet die Begrüßung des Kaisers durch den König von Schweben am Bord de» „Kaiser" statt, und nach erfolgter Landung wird die Königin von Schweden den Kaiser und den Prinzen Heinrich im Schlosse zu Christiania empfangen. Die Tage vom 2. bis 4. Juli sind Ausflügen in die Umgebung von Christiania und Besuchen von Marine u. s. w. Etablissements gewidmet. Am 5. Juli erfolgt die Abreise zunächst nach Bergen zu einem auf etwa 3 Wochen berechneten Aufenthalt an der norwegischen Küste. Ihre Maj. die Kaiserin wird an der Reise nicht Theil nehmen. Konferenz der deutschen Finanzminister. — In der Militär kommission des Reichstages ist neulick regierungsseitig auf den Plan einer Berathung der Finanzminister der deutschen Bundesstaaten über die finanziellen Maßnahmen des Reichs zur Deckung der jetzt entstehenden Mehrkosten hingewiesen worden. Dieser Plan soll schon vor längerer Zeit in An regung gekommen sein, indem man sich der guten Ergebnisse erinnerte, welche früher derartige Berathungen zur Folge hatten. Ueber Zeit und Ort ist bis jetzt noch keine Bestimmung getroffen; immerhin scheint es, daß der Plan zur Berufung einer Finanzministerkonferenz fest im Auge behalten wird. Man hat hierfür besonders den Monat September in Aussicht genommen. Die demokratischen Agitationen gegen den Bestand un serer vollen Wehrkraft werden von den freisinnigen und volkspartei lichen Vereinsleitungen, welche augenscheinlich einer von der Centralstell« ausgegebenen Parole folgen, unermüdlich fortgesetzt. Die Socialdemo kraten verhalten sich in dieser Beziehung auffallend indifferent; bei ihnen ist aber auch die Ablehnung jeder neuen Forderung für militärische Zwecke von vornherein sicher gewesen; das hat schon das Verhalten ihrer Führer in der Wahlagitation unzweideutig gezeigt. Ganz im Gegensatz hierzu haben die Freisinnigen noch bis vor Kurzem sich mit der Bewilligung jedes Mannes und jedes Groschens gebrüstet und sich feierlich auf ihr Fusionsprogramm berufen, in welchem geschrieben steht, daß der Deutsch freisinn für die Erhaltung der vollen Wehrkraft des Volkes eintreten wolle. Nichtsdestoweniger aber nehmen auf jener Seite die Agitationen, welche fortgesetzt an der deutschen Wehrkraft rütteln, zu und es ist wohl kein Zufall, daß, wie die neuesten Zeitungsberichte melden, auch in Italien und in Oesterreich von Seiten der radikalen Elemente Bewegungen hervorge- rufen werden, um eine mögliche Abkürzung der militärischen Dienstzeit auch in diesen genannten uns verbündeten Ländern herbeizuführcn. Daß durch solche frivole Kundgebungen den leitenden Ministern der Dreibundmächte die Erhaltung des Friedens nicht gerade erleichtert wird, liegt auf der Hand; es sollte also doch mit derartigen Resolutionen und Petitionen vorsichtiger umgegangen werden. Jm Uedrigen ist das Verhalten unserer französischen Nachbarn nicht gerade geeignet, einer Verminderung der Wehrkraft der Dreibundmächte das Wort zu reden. Das neue französtscke Kriegsbudget beläuft sich auf 708^ Millionen Francs, und die französische Friedens- präsenzstärke wird sich auf Grund dieses Budgets um volle zehn Tausend Mann erhöhen. Diese letztere Thatsache vollzieht sich aber bet unseren Nachbarn in aller Stille, kaum ein Wort gelangt aus den betreffenden Ausschußsitzungen in di« Oeffentlichkeit. Wi« ganz ander» ist da» Der-