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Amts- Nil AllWMsttt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Abonnement »irrtelj. 1 M. 25 Pf. «mschließl. de» .Jllustr. Unterhaltung-dl/ n. der Humor. Beilage »Seifen« blasen- in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Telrgr.-A-reste . Tstsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn« abend. JnsertionSpreiS: dir kleinsvaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. LIV. LS«8 n-n- 55. Jahrgang. Sonnabend, den 27. Jmi Aufgebot. Das Königliche Amtsgericht Eibenstock erläßt von Amtswegen folgendes Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der unbekannten Berechtigten auf den am 29. Juni 1877 zum gerichtlichen Depositum Nr. 579 in das Sparkassenbuch Nr. 6037 der Eibenstocker Spar kasse eingelegten Betrag von 119 Mark 75 Pfennigen mit Zinsen, das ist ein Betrag, der bei der Zwangsversteigerung des seinerzeit der Friedrrikr ÄMHelminc vhl. Mrichsncr geb. Fuchs gehörigen Grundstücks Bl. 123 des Grundbuchs für Eibenstock nach dem Verteilungs plane vom 25. März 1875 zugeteilt worden ist eventuell auf die Forderung des Viehhändlers Lamuel Jeutnrr in Leuk i. B. oder auf die Forderungen der nachfolgenden Hypothekengläu biger —, nämlich der Erben des Fleischermeisters Lhristian Immanuel Mrichsnrr in Eibenstock, der Sportelkasse des Bezirksgerichts Eibenstock, des Stadtrals ebenda, der Handelsfrau Hen riette Friederike klau ebenda, des Kaufmanns Hermann Lippold in Greiz. Aufgebotstermin wird auf den 23. September 1908, vormittag 10 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Eibenstock anberaumt. Es ergeht an die Berechtigten die Aufforderung, spätestens im Ausgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an den Staat ausgeschlossen werden. Eibenstock, den 16. Juni 1908. Königliches Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma (»iinlav Dmmrlel» in Schönheide wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 4. Juli 1908, vormittags 9 Ahr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberaumt. Eibenstock, den 17. Juni 1908. Königliches Amtsgericht. Besuch Seiner Majestät des Königs in Eibenstock bett. Am Freitag, den 3. Jnli dss. Js., wird Seine Majestät König Friedrich August von Sachsen unsere Stadt durch Allerhöchstseinen Besuch auszeichnen. Seine Majestät trifft 2'° Uhr auf dem oberen Bahnhofe ein, begibt sich durch die Schneeberger- und Hauptstraße nach dem neuen Ralhause, unterwegs begrüßt von den auf diesen Straßen Aufstellung nehmenden Vereinen, nimmt im Sitzungssaale die Huldigung der städtischen Kollegien und hierauf in der Turnhalle die Huldigung der Eibenstocker Schul jugend entgegen, um sodann im Jndustrieschulgebäude die Kollektivausstellung hiesiger Jn- dustrieerzeugnisse zu besichtigen. Von da aus verläßt Seine Majestät im Automobil um 3" Uhr unsere Stadt durch die Vodel-, Schneeberger- und Carlsbaderstraße. Wir bitten die Bürgerschaft, insbesondere die Grundstücksbesitzer an den Straßen, die der Weg Seiner Majestät berührt, samt deren nächsten Umgebung, einen würdigen Empfang unseres geliebten Königs dadurch vorbereiten zu wollen, daß sie ihre Häuser durch Be- flaggen oder auf sonstige Weise festlich schmücken. Bindereisig kann durch städtische Vermittelung bezogen werden. Die Straßen, die Seine Majestät begeht und durchfährt, werden — soweit Staats straßen in Frage kommen mit Einverständnis der König!. Amtshauptmannschaft Schwarzen berg — am 3. Juli nachmittags von Vz2 bis 4 Uhr für den Fährverkehr gesperrt. Auch das Fahren mit Kinderwagen Hal während dieser Zeit dort zu unterbleiben. Unsere Bürgerschaft wird auf dem langen Wege vom Bahnhof bis zum Rathause und zur Industrieschule, sowie bei der Weiterfahrt ausreichende Gelegenheit haben, Seine Maje stät begrüßen zu können. Es darf deshalb erwartet werden, daß das Publikum den Ord nungsdienst der Polizei und der Feuerwehr, sowie des Turnvereins nicht erschwert. Ganz besonders bitten wir aber um Schonung der städtischen Anlage«, die, mit nicht unerheblichen Mitteln geschaffen, nur dann auch weiterhin ein Schmuck für die Stadt sein können, wenn sie das Publikum selbst energisch schützt. Eibenstock, den 22. Juni 1908. Der Stad trat. Hesse. Müller. Den Jahrmarkt betreffend. Anläßlich des am 29. und 30. Juni dieses Jahres hier stattfindenden Jahrmarktes wird hiermit folgendes angeordnet: 1) Der Jahrmarkt beginnt Montag früh und dauert bis Dienstag abend 10 Uhr. 2) An dem vorhergehenden Sonntage kann bereits nachmittag von 3 Uhr ab mit Eß- und sonstigen Waren feilgehalten und können KarusselS, Schau- und Schieß buden geöffnet werden. , 3) DaS Feilbieten mit Bier, Branntwein und anderen geistigen Getränken ist verboten. 4) Alle von Privaten auf dem Marktplatze errichteten Schau- und Verkaufsbuden, Stände, KarusselS, Schaukeln usw. müssen mit einer deutlich lesbaren Firma ver sehen sein, welche den vollen Vor« und Zunamen, sowie Wohnungsangabe des Inhabers enthält. 5) Das Wegwerfen von Papier und anderen verunreinigenden oder den Verkehr beeinträchtigenden Gegenständen ist auf dem Marktplatze strengstens verboten. Die Inhaber von Buden und Ständen sind verpflichtet, den Platz vor und neben denselben von dergleichen Abfällen jederzeit rein zu halten. 6) Der Verkauf sogenannter Radauflöten und das Spielen mit solchen auf dem Marktplatze und außerhalb desselben ist verboten. 7) Buden, in denen Eß- und sonstige Waren feilgeboten werden, sowie KarusselS, Schieß- und Schaubuden sind abends spätestens um 10 Uhr zu schließen. 8) Nach Beendigung des Jahrmarktes sind die Buden zu schließen und die Waren von den offenen Ständen zu entfernen. Das Einpacken der Waren in die Kisten muß spätestens um II Uhr abends beendet sein. Das Abfahren eingepackter Kisten und gepackter Waren ist noch an dem darauffolgenden Tage gestattet. 9) Das Stättegeld wird auf dem Marktplatze eingehoben. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in Ziffer l—8 werden, soweit nicht be reits in den bestehenden Gesetzen Strafen angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Stadtrat Eibenstock, den 20. Juni 1908. .Hesse. L— Bekanntmachung. Die Tuberkulose (Lungen- und Kehlkopf-Schwindsucht) der Menschen fordert im mer noch viele Opfer. Im Kampfe gegen diese verheerende Krankheit leisten neuerdings die Krankenkassen und namentlich die Versicherungsanstalten wesentliche Hilfe dadurch, daß sie den Kranken unentgeltliche Behandlung in Lungenheilstätten ermöglichen Um auch solchen Kranken, denen Anspruch an Krankenkassen, Versicherungsanstalten oder sonstigen Kassen - Einrichtungen nicht zusteht, die selbst mittellos sind und von Privatseite keine Unterstützung erhalten, im gegebenen Falle die Wohltat der Heil- stätten-Behandlung angedeihen zu lassen, haben die Kollegien hier Mittel hierzu zur Ver fügung gestellt. Wir bringen dies hiermit erneut zur öffentlichen Kenntnis mit dem Bemerken, daß Gesuche um solche Beihilfen in unserer Polizeiregistratur anzubringen sind, die auch sonst gern Rat erteilt, Anträge auk Unterstützung durch Krankenkassen und Versicherungsanstalten entgegennimmt und die an arme, gegen Krankheit nicht versicherte Personen Ausweise erteilt, die zu unentgeltlicher ärztlicher Untersuchung auf Schwindsucht und ange messener Behandlung berechtigen. Wir hoffen, daß gerade von der letztgenannten Vergünstigung reger Gebrauch gemacht wird, denn durch sie soll gegen die Verbreitung der Tuberkulose möglichst vorbeugend gewirkt werden. Die Beihilfen für Heilstätten-Behandlung und die unentgeltlichen ärztlichen Unter suchungen und Behandlungen werden nicht als öffentliche Armenunterstützung an gesehen. Stadtrat Eibenstock, den 16. Juni 1908. Hesse. L. Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind anläßlich des Besuches Sr. Majestät des Königs am 3. Juli 1908 geschloffen. LZ Im Standesamt werden dringliche Meldungen früh von 8 bis 9 Uhr entgegen genommen. Die Schauamtsexpedition ist nachmittags von 5—6 Uhr für den Verkehr geöffnet. Stadtrat Eibenstock, den 25. Juni 1908. Hesse. Müller. Pflichtfeuerwehr betreffend. Am Sonntag, den 28. Juni 1808 finden Uebungen der städtischen Pflicht- seuerwehr statt und zwar früh 6 Uhr: Spritzenmannschaft im Magazingarten, vormittags ' 212 Uhr: Rettungs und Absperrmannschaft im Schulgarten Die Feuerwehrabzeichen sind bei Vermeidung von Bestrafung anzulegen. Nicht pünktliches Erscheinen sowie unentschuldigte Versäumnisse werden bestraft. Ab wesenheit vom Orte gilt nur dann als genügender Entschuldigungsgrund, wenn der Nachweis einwandsfrei erbracht wird, daß die Entfernung vom Orte unaufschiebbar war. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß im laufenden Feuerwehrdienstjahre die Mann schaften der Geburtsjahrgänge 1873, 1874 und 1883 bis mit 188» dienstpflichtig sind. Stadtrat Eibenstock, den 22. Juni 1908. Hesse. Müller II. Ein Poste« Bindereisig wird Sonnabend, den 27. dieses Monats, von nachmittag 5 Uhr ab, im städtischen Magazinhofe an Interessenten abgegeben. Stadtrat Eibenstock, den 22. Juni 1908. Hesse. Müller. ' k Die öffentliche Vorbildersammlung und kunstgewerbliche Bibliothek der Zweigabteilung der Kgl. Kunstschule für Textilindustrie Plauen zu Eibenstock ist von heute an folgende Zeiten geöffnet: An Wochentagen von 1v-12 Uhr vorm. Dienstags „ 7—S „ abends Sonntags „ 11—1 „ mittags. Plauen, den 26. Juni 1908. Kommerzienrat Li-kei-1. Gras - Versteigerung auf Eibeustocker Staatssorstrcvier. Die diesjährige Grasnutzung von den Wiesen am großen und kleinen Riedert- bach oberhalb des Forsthauses an der Mulde, sowie von der sogenannten Möckel- wiese bei Gchönhetderhammer soll Dienstag, den 3V. Juni 1SW gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werden. Znsammenkunft: vormittags ',,9 Uhr am großen Riedenbach. Eibenstock, am 24. Juni 1908. Königl. Forstrevierverwaltung. Königl. Forstrentamt.