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WcheMM K MW «nd Amgegenö Amtsblatt Rr. 81. j Sonnabend, de« 1S. Juli 1S11 7». Ja-rz Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Bonnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich frei «ns Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. JnsertionspreiS 15 Psg. pro viergespaltene KorpuSzeile Außerhalb deS Amtsgertchtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Austraggeb. in Konkurs gerät. für die Kgl. AmtshaupLmann fchafL Meisten, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, . „ c W". Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Mefselsvorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, RöhrSdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeltgstadt, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, WetStropp, Wildberg. Mit -er Wöchentlichen Seilage „Welt im Vild" und -er monatlichen Beilage „Nnseee Heimat". Dmck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. In Gast, und Schankwirtschaften dürfen Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht und Mädchen nicht bei Ve-renung der Gäste beschäftigt werden. An Sonn« und Festtagen ist Beschäftigung der Kinder, soweit dies gestattet ist, nur bis zn zwei Stunden und nicht über z Nhr nachnrittagr bezn». nicht in der letzten halben Stunde vor Beginn des Hauptgsttesdienstes und nicht während desselben erlaubt. Die BeschäfligungSzeit selbst darf täglich 3 Stunden uud während der Schulferien 4 Stunden nicht übersteigen. Während der Mittagszeit find 2 Stunden Pause zu gewähren und nachmittags kann d e Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterricht beginnen. Auf di« Beschäftigung von fremden Rindern beim Austragen von waren und bei sonstigen Botengängen in gewerblichen Betrieben staden vorstehende Bestimmungen entsprechende Anwendung. In Betrieben, in denen nach vorstehendem fremde Kinder nicht beschäftigt werden dürfen, desgleichen in Werkstätten, in welchen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht blstz vorübergehend zu Verwendung kommen, ist die Be- schästigung eigener Kinder ebenfalls verboten. Im übrigen gelten die Bestimmungen für fremde Kinder auch für die eigenen mit der Abänderung, daß diese letzteren im Betriebe von Werkstätten, in denen ihre Beschäftigung sicht verboten ist, im Handels, und VerkehrSgewerbe unter zehn Jahren überhaupt nicht, über zehn Jahren nicht in der Zett von 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte beschäftigt werden dürfen. Eigene Kinder unter f2 Jahren dürfen in der Wohnung oder Werkstätte einer Person, mit der bezw. deren Ehegatten sie bis zum 3. Grade verwandt, von der sie an KindeSstatt angenommen oder bevormundet, resp. der ste zur gesetzlichen Zwangs erziehung überwiesen find, für Dritte nicht beschäftigt werden. Au Sonn, und Festtagen dürfen auch eigene Kinder im Werkstättenbetriebe, im Handel« und VerkehrSgewerbe nicht beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung beim AuStrageu von Zeitungen, Milch und Backwaren finden diese Bestimmungen daun Anwendung, wenn die Kinder für Dritte beschäftigt werden. Im übrigen ist die Beschäftigung von eigenen Kindern beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengänge« gestattet. Sollen Kinder beschäftigt werden, so hat der Arbeitgeber vor dem Beginn der Beschäftigung -er Ortspolizeibehsr-e hierüber eine schriftliche Anzeige zu machen. In dieser sind die Vetriebrstätte des Arbeitgebers, sowie die Art -er Betriebes anzugeben. Die Beschäftigung eines Kln-es ist nicht gestattet, wenn dem Arbeitgeber nicht zuvor für dasselbe eine Arbeitskarte eingehändigt ist. Die Acbeitskarten werden auf Antrag oder mit Zustimmung des gesetzlichen Ver treters durch die OrtSpolizeibehörde desjenigen OrteS, an welchem daS Kind zuletzt seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat, kosten- und stcmpelfrei ausgestellt. Zuwiderhandlungen ziehen die gesetzlichen Strafen nach sich. Wilsdruff, am 11. Juli 1911. -«r Der Bürgermeister. Merackit in gemWen Muckst Messend. Die Befolgung deS Reichsgesetzes, betreffend die Kinderarbeit in gewerb lichen Betrieben, vom 30. März 1903 läßt noch viel zu wünschen übrig. Es wird deshalb wiederholt darauf htngewiesen, daß Kinder und zwar sowohl eigene wie fremde zwischen 8 Ahr abends und 8 Ahr morgens und vor dem Vor mittagsunterrichte überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen. Im übrigen ist die Beschäftigung von fremden Kindern, die im allge- seinen weder bet Bauten, noch im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebenen Brüche und Gruben, auf welche die Bestimmungen in M 134 bis 139b der Gewerbeordnung keine Anwendung finden, beim Steinklopfen. im Schornstetnfegergewerbe, dem Speditionsgeschäfte verbundenen Fuhrwerksbetricbe, beim Mischen und in Farben, beim Arbeiten in Kellereien, weiter unter anderem auch nicht Fleischereien und in den Werkstätten der Maler und An- < Beschäftigung finden dürfen, im Betriebe von Werkstätten, im Handelsgewerbe -»^^Ewerbe, nur dann gestattet, wenn diese Kinder das 12. Lebens, jahr erfüllt haben. ... Beschäftigung bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und Schaustellungen ist nicht bezw. nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde zulässig. Maul- und ALlaueufeuehe. Die Maul, uud Klauenseuche ist im Rittergut Wurgwitz erloschen. Es werben deshalb die unterm 27 April 1911 getroffenen Anordnungen für die Gemeinde K.ss lsdorf hiermit aufgehoben Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen des 8 21 der Verordnung deS Königlichen Ministeriums deS Jauern vom 10. Juni 1911, Händlervieh, Zukauf von Nutz- und Zuchtvieh betreffend, — Gesetz, und Verordnungsblatt 1911 Seite 133 nach wie vor in Kraft bleiben Die Anordnungen der Königlichen AmtShauptmann- schaff vom 29. Juni 1911 — abgedruckt tu Nr. 75 des Wilsdruffer Wochenblattes — sind weiterhin genau zu befolgen. ' Meißen, den 13 Juli 1911. Nr. 559 e V Die KSnialiche Amtshauptmannschaft. Lei uns sind eingeganqen vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen das 6 und 7. Stück vom Jahre 1911 und vom Reichsgesetzblatte Nr 24 bis mit 35 vom gleichen Jahre. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur deS Rathauses erstcktlick ist liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht auS. WilSdruff, am 13. Juli 1911. Der Stadtrat. Neuer au» aller Welt. Das sächsische Kultusministerium nimmt in einer Entscheid»»« Stellung zum Besuch sozialdemokratischer Versammlungen durch Lehrcr. Im Veterinär-Institut der Universität Leipzig und durch die König!- englische Tuberkulose-Kommission ist die Gleichheit des Tuberkulose- bazillus der Menschen und der Rinder festgestellt worden. Aus Ersuchen der Leipziger Kriminalpolizei wurde Professor von Löscher verhaftet, der sich in Leipzig verschiedener Betrügereien schuldig gemacht hat. Der Wasserstand der Elbe beträgt am Pegel der Friedrich August- Brücke in Dresden 202 Zentimeter unter Null. In Stavenhagen wurde vorgestern ein Fritz Reuter-Denkmal enthüllt. In Rostock soll eine Reuter-Prosessur und ein Reuter-Archiv begründet werden. Der 27. Deutsche Landwirtschaftliche Genossenschaftstag wurde in Hannover eröffnet. Eine Neuordnung der Verwaltung Helgolands ist zum 1. August geplant. Der Verband thüringischer Metallindustrieller hat beschlossen, am 29. Juli sämtliche organisierten Arbeiter der ihm angehörenden metallindustriellen Betriebe auszusperren. Ein Thorner Bergnügungsdampfer wurde au der russischen Grenze beschossen. Die Prinz Heinrich-Fahrer haben vorgestern Harrogate ivieder verlassen und sind nach Newcastle on Tyne gefahren, überall herzlich begrüßt. Sie sind sehr überrascht durch das ungewöhnlich reichhaltige euglische Unterhaltungsprogramm. Die Teilnehmer verließen Mit dem Prinzen Heinrich an der Spitze, gestern morgen Newcastle M Fahrt nach Edinburgh. Die Prinz Heinrich-Fahrer machten in Alnwick Castle, dem Sitz des Herzogs von Northumberland, Station. 2^00 Diamantenarbeiter sind in Antwerpen in den Ausstand getreten. Die Zahl -er in Paris zurzeit ausständigen Bauarbeiter beträgt 50000. DaS amerikanische Schulschiffgeschwader ist von Kiel nach Nor wegen abgedampft. Das persische Kabinett hat demissioniert. Muley Hafid hat an seine Leute in Tanger ein beachtenswertes Schreiben gerichtet. In Newyork find wiederum 26 Personen an Gluthitze erlegen. Ontario und Michigan in Nordamerika sind durch riesige Waldbrände eine Menge Ortschaften ganz oder teilweise zerstört und Viele Menschen dabei umgekommcn. politische Rundschau. Wilsdruff, den 14 Juli. DaS R-ichsvi-hfeuchengtsetz wird, wie die »Berl. Börsenztg." hört, im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden. Es werden bet Inkrafttreten des Gesetzes beinahe drei Jahre verflossen sein, seitdem der Reichstag daS Gesetz angenommen hat. Die Ausarbeitung der Ausführungsgesetze für die einzelne» Bundesstaaten hat diese Zeit in Anspruch genommen. Die Frage der Festlegung des Osterfestes wird von der Reichsregterung nicht weiter verfolgt, da die Regierung auf dem Standpunkt steht, daß eine Re- formterung des gregorianischen Kalenders nicht von Deutschland oder von Preußen allein vorgenommen werden kann und eine Neuregelung nur im Einvernehmen mit den anderen großen Kulturstaaten erfolgen kann. Dagegen solle» wegen eines gemeinsamen Buß- und Bettages in Deutschland Verhandlungen zwischen den Bundesstaaten angebahnt werden. LoS von Rom l« Lux. In Dux traten 1910 von der römischen zur evan gelische« Kirche 64 Personen über. Die evangelische Ge meinde von Dux weist zur Zeit einen Seelenstand von 1200 auf. Sie verteilen stch auf 43 Orte. Die Kirchbau- schuld ist getilgt bis auf 13500 Kronen. Neue Unlerfchleise russischer veamter. In Kraßnojarsk deckte die Revision deS Senators Medem Diebstähle von Beamten auf, die einer gewissen Originalität nicht entbehren. Die Beamten buchten näm lich Dampfkessel und Lokomotiven als untauglich und verkauften sie an Privatleute. Der Betrug dauerte jahre lang an. Die unredlichen Beamten haben dadurch etwa 100000 Mark in ihre Taschen fließen lassen. Die Schul- dtgen wurden verhaftet. Aur Stadt und Land. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 14. Juli. — Vorigen Sonntag tagte in Poffendorf der Kreis tag der Evangelische» Arbeitervereine im Plaue«, scheu Grunde unter Leitung des Herrn Schlossermeister Günther-Deuben. Beschlossen wurde die Veranstaltung eines Theaterabends unter Benützung deS RestoenztheaterS in Dresden, ferner eine Fahrt nach Zittau-Oybin im September, falls stch die für einen Extrazug nötige Zahl der Personen ergibt. Der bisherige Borstand wurde auf weitere drei Jahre in seinen Aemtern bestätigt, hinzu gewählt vom rührige« Vereine Wilsdruff Herr Assistent Lehmann. Nach Erledigung etlicher aktueller Fragen führte Herr Pastor Pflugbeil die Erschienenen an daS sogenannte Rundteil und erläuterte das an diesem Tage selten weit sichtbare Gelände, auch gab er geschichtliche Notizen über Poffendorf und seine Kirche bekanut. Die Tagung war, vom Wetter begünstigt, selten schön. — Die Elvefchiffahrt geht mit dem immer weiter finkenden Wasserstande einer schweren Krists entgegen. Noch find die Wunden, die das Jahr 1904 schlug, «icht