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MMM str NNW nnö Amgegen- Amtsblatt 67. Jahrg No. S6 dem ein Zur Haussuchung in Schloß Liebenberg teilt ein I ^lm keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen Berichterstalter mit, daß die Kriminalbeamten um 8 /, Uhr s , verheißungsvollen Worten auch ehrlich unk in Löwenberg und eine Stunde später auf Schloß Lieben- ^meint seien, hatte der Herr StadtvkrorN berg eintrafen. Die Haussuchung dauerte bis st, den ^Me ju den Sitzungssaal mitgebrackt di? Nachmittag hinein und erstreckte sich auch auf die ME Worten lebhaft in der Rechten schwana^^-se^ und Behältnisse des fürstlichen Haushofmeisters Geritz, sozialdemokratischer Freidel der seine Scklüsiel zur Verfüauna stellte. Sie führte zur Nruder s«in ^tl WUst Du nicht der seine Schlüffe! zur Verfügung stellte. Sie führte zur Beschlagnahme einiger Briefschaften, die dem Untersuchungs richter übergeben wurden. Die Schlüssel des Fürsten, die ihm schon bei der ersten Durchsuchung abgenommen worden waren, nahm derUntersuchungsrichter in Gewahrsam. Das Kammergericht hat nunmehr die Gründe be kanntgegeben, aus denen eS zu einer Ablehnung des An trages gelangt ist, Fürst Eulenburg gegen Stellung einer Bürgschaft von einer halben Million Mark aus der Haft zu entlassen. Das Kammergericht tst in seiner Be gründung noch weiter gegangen als alle Vorinstanzen: Oberstaatsanwalt, Untersuchungsrichter und Beschluß- kammer. Es nimmt sowohl Fluchtverdacht als Kollustons- gefahr als vorliegend an und ist somit in keinem Punkte ^ Verteidigung gefolgt Diese hatte bekanntlich bezüglich einer Flucht auf die Unmöglichkeit ihrer Ausführung Heinrich von Preußen trete zum Katholizismus über. Prinz hat darauf in einem eigenhändigen Schreiben Blatte mitgetcilt, daß die Meldung unrichtig ist. Zum Fall Eulenburg. Ausland. Eine Hungersnot in Britisch-Ostafrika. die „Daily Mail" aus Entebbe (Uganda) e> fahrt, hat die Mißernte in Bananen im Bufoga-Dlstri im Norden Vom Victoria-Nyanza eine Hungersnot bervo gerufen. Es sind Tausende von Todesfällen^ Die Regierung hat die Lieferung von Lebensmitteln über nommen. Dienstag, de« 1S. Mai 1068. Wilsdruff, den 18. Mai. Deutsches Reich. Der neue Hofstaat des deutschen Kronprinzen. Aus Hoskrcisen wird geschrieben: Im Hofstaate des Kronprinzen sind in der letzten Zeit mehrfache bedeutende Personalveränderungen zu verzeichnen gewesen. Durch das Ausscheiden der Hofdame Gräfin Dohna-Schlobitten, die sich in den nächsten Tagen im Beisein des kronprinz- lichen Paares auf Schloß Waldburg in Preußen mit dem Leutnant im Regiment der Gardes-du Corps, Herrn von Mutius, vermählen wird, ist eine Persönlichkeit aus dem Hofstaate geschieden, die sich besonderer Sympathien be Hose erfreute. An ihr« Stells trat die Gräfin Marie von Wedel, während für die seit einem Jahre bereits mit Herrn von Wessen (1. Garderegiment z. F.) verheiratete frühere Hofdame Fräulein von Helldorf Fräulein Elisabeth v. Trotha gewählt wurde. Abgesehen von diesen Damen find auch noch erhebliche Veränderungen zu verzeichnen, die sich auf die Herren des Hofstaates beziehen. Der Hof- marschall von Trotha hat seinen Abschied genommen, um seine Güter zu bewirtschaften. An seine Stelle ist der bisherige Kammerherr Graf v. Bismarck-Bohlen (früher Hauptmann im 1. Garderegiment) getreten, der wiederum durch den bisherigen zweiten Adjutanten des Kronprinzen, Hauplmann von Stülpnagel, ersetzt wurde. Zum 2. Ad- jntanten ist vor kurzem der Hauptmann Eickenroot, bisher im Generalstabe, ernannt worden. Der persönliche Adjutant des Kronprinzen, Oberstleutnant v. Oppen, wirb, wie man allgemein annimmt, im Herbst b. I. aus seiner bisherigen Stellung scheiden. Ob das Gerücht, daß ein Marine offizier seine Stellung als persönlicher Adjutant erhalten wird, sich bewahrheiten wird, steht allerdings dahin. Die Oberhofmeisterin Gräfin 2. Tiele-Winckler waltet ber-its seit drei Jahren ihres Amtes und wird diesem hoffentlich noch lange vorsteheu. Der angebliche Uebertritt des Prinzen Friedrich Heinrich. für dir Kgl. AmLshaupLmannschäft Meitzen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat m Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forffrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grunv bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaulbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdar Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steiabach bei Mohor«, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck rmv Verlag voo Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. In Offenbach mit seiner sozialistisch-demokratische! Stadtverwaltung hatte Bürgermeister Dr. Dullo bei 1. Mai der Arbeiterschaft frcigegeben. Au dieser Be günstigung einer sozialdemokratischen Demonstration hast die Offenbacher Zig." scharfe Kritik geübt. Bei ve Debatte nun, in der der Bürgermeister sein „freiheitliches Dekret den Stadtverordneten gegenüber zu rechtfertige! hatte, erklärte der sozialdemokratische Abg. Weiprrt lau „Offenb. Ztg/ wörtlich: „Wenn ich Dr. Dullo wäre, würde ich mir del Kunden, welcher den Artikel geschrieben hat, mit eine- Hundepeitsche auf offenem Markt kaufen." Erscheint wSchcutlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabe nds. Bezugspreis vierteljShrlich I Mk. 30 Psg., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr, 6. — Telegramm-Adress«: Amtsblatt Wilsdruff. Der ultramontane „Bayer. Kur." batte in durch sichtiger Absicht das Gerücht verbreitet. Prinz Friedrich . . .. - - - — Hei: Die Gehaltsaufbesserung der Vslksschullehrer. Aus dem Deputationsbericht über das Dekret betr. die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Volksschulen sind folgende Abänderungen hervorzuheben: Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1908 in Wirksamkeit. Vom 1. Januar 1909 ab treten die Bestimmungen in 8 1 Absatz 1, 88 2, 3, 8 4 Absatz 1 und 2, 88 8 und 9, 8 10 Absatz 2 bis 5 dieses Gesetzes außer Kraft und werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: 8 1 Absatz 1. Das zu Geldeswert angeschlagene Gesamteinkommen eines ständigen Lehrers an einer Volksschule darf nicht unter 1500 Mark jährlich betragen. 8 2. Den Schuldirektoren, welchen zehn oder mehr ständige Lehrer oder Hilfslehrer unterstellt sind, ist neben freier Wohnung oder Wohnungs- entschädignng ein jährliches Einkommen von nicht weniger als 3600 Mark, den übrigen ein solches von nicht weniger als 3300 Mark gleichfalls neben freier Wohnnng oder einer Wohnungsentschädigung zu gewähren. § 3. Jedem Hilfslehrer ist neben freier Wohnung und Heizung oder einer von der Bezirksschulinspektion genehmigten Ent schädigung dafür ein barer Gehalt von wenigstens 900 Mark jährlich im ersten Dienstjahre, von 1000 Mark im zweiten und von 1100 Mark vom dritten Dienstjahre ab auszu setzen. 8 4 Absatz 1 und 2. Das Einkommen der Schul direktoren ist durch vier von der Schulgemeinde zu ge währende Zulagen von je 400 Mark nach je dreijähriger Dienstzeit als Schuldirektor zu erhöhen. Das Einkommen ständiger Lehrer an Volksschulen ist durch Zulagen, welche die Schulgemeinde zu gewähren hat, folgendermaßen zu erhöhen: nach einer vom erfüllten 25. Lebensjahre des Lehrers an zu rechnenden ständigen Dienstzeit von 3 Jahren bis auf 1700 Mark, von 6 Jahren bis auf 1900 Mark, von 9 Jahren bis auf 2100 Mark, von 12 Jahren bis auf 2300 Mark, von 15 Jahren bis auf 2500 Mark, von 18 Jahren bis auf 2700 Mark, von 21 Jahren bis auf 2850 Mark und von 24 Jahren bis auf 3000 Mark. 8 8. Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Februar 1900 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: Gegen besondere Vergütung, die nicht unter 75 Mark jährlich für eine wöchentliche Stunde betragen darf, hat der Lehrer noch bis zu sechs Stunden wöchentlich an der Volks- oder Fortbildungsschule zu übernehmen. 8 9. Unter „Lehrern" im Sinne dieses Gesetzes sind auch die Lehrerinnen zu verstehen. Es erhalten jedoch die Lehrerinnen von den in 8 4 Absatz 2 geordneten Zulagen nur die ersten sechs Zulagen und nach einer vom erfüllten 25. Lebensjahre an zu rechnenden ständigen Dienstzeit von 21 Jahren eine siebente Zulage von 100 Mark. 8 10 Absatz 2 bis 5. Die Schulgemeinden, an deren Volksschulen nicht mehr als acht ständige Schulstellen einschließlich der Direktor stellen vorhanden sind, erhalten jährlich Beihilfen in Höhe der von ihnen in jedem Jahre gemäß 88 4 und 9 zu . Zahlenden Dienstalterszulagen. Die Schulgemeinden, an d/"n Volksschulen mehr als acht ständige Schulstellen einschließlich der Direktorstellen vorhanden sind, erhalten zur Aufbringung der Dienstalterszulagen jährliche Bei^ Wsen nach der Zahl der diese Schulen besuchenden Schul- ^Wer, und zwar: für das erste und zweite Tausend je I em Kind, für das dritte bis fünfte Tausend e 3 Mark für em Kind und für jedes weitere Kind 1.50 Mark. Maßgebend ist jedesmal die Schulkinderzahl am 31. Mai des laufenden Jahres. Diese Beihilfen dürfen den Betrag der nach 88 4 und 9 zu zahlenden Alterszulagen nicht übersteigen. Die zu der Angelegenheit eingegangenen Petitonen empfiehlt die Deputation, zum Teil auf sich beruhen zu lassen, zum Teil der Regierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Mittwoch, den 27. -ss. Mts., vormittags VU2 Uhr findet im Sitzungszimmer der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. M eißen, am 15. Mai 1908. Die Königliche Amtshauptmanuschast Inserat« werden Montags, Mittwochs nnd Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. JnsertionSpreis 15 Psg. pro vicrgeipaltene Karpusr-il«. Außerhalb deS Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 «/, Aufschlag. wegen des körperlichen Zustandes des Fürsten und Weger der bestehenden Auslieferungsverträge verwiesen, auch ein« Kollusionsgefahr für ausgeschlossen erachtet, da eine Ver schleierung des Tatbestandes in dem jetztigen Stadiuu der Untersuchung nicht mehr zu befürchten sei. Fürst Eulenburg, der in dem der Charit^straße zw gewandten Anbau der Kinderpoltklinik der Berliner Charis uutergebracht ist, befindet sich auf dem Wege der Besserung Geheimrat Kraus, der Direktor ver zweite» medizinischer Klinik, stattete ihm auch gestern einen längeren Besuch ab er konstatierte, daß die Krankheit des Fürsten im steter Rückgang begriffen ist; nur am rechten Knie besteht noH eine kleine schmerzhafte Schwellung. Alle Gerüchte über eine Verschlimmerung im Befinden des Fürsten Eule bürg oder gar einen Schlaganfall, den er erlitten hab- soll, sind vollkommen haltlos. Fürst Eulenburg leidi — was leicht erklärlich ist — unter einer starken Ge mütsdepression und Nervosität. Die Ueberführung de Fürsten in die Krankenabteilung des Moabiter Unter suchungsgefängnisses, die unter der Leitung des Medizinal rates Dr. Hoffmann steht, dürfte erfolgen, wenn deo Untersuchungsrichter von der Charitö ein Gutachten übe oen Zustand des Fürsten Eulenburg erstattet sein wir» Vor dem Untersuchungsrichter des Landgerichts 1, Land gerichtsrat Schmidt finden fortgesetzt Vernehmungen übe, die Affäre des Fürsten Eulenburg statt. Besonders werden alle die von Maximilian Harden benannter Zeugen über die Beziehungen des Fürsten Eulenburg zr deü Grafen Hohenau und Lynar in Potsdam vernommen Darunter befinden sich auch ehemalige Gardekorpssoldaten ES ist nicht ausgeschlossen, daß auch die Grafen Hohena- und Lynar selbst als Zeugen in dem zu erwartende! M-inetvsprozcß gegen den Fürsten Eulenburg vernomme werden. Die Hundepeitsche als sozialdemokratisches Argument.