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WMM für WMff unä < ' Zeitraubender und taveHarifcher Satz mit 50 Prozent Aufschlag. s -RlaH Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WUSdruff. 75 Jahrg Sonnabend, den 18. März 1916 Nr. 34 Amtlicher Teil 579 n. 132» Das Königliche Bezirkskommando. Ministerium des Innern io. Auch d) Für die Gestellungspflichtigen aus den zum Amtsgerichtsbezirk Nossen gehörigen IX» Ortschaften Der Ltadtrat. Uhr // von Ltadtrat Wilsdruff. 133» Ls sind eingetroffen und werden durch die Geschäfte der Orte im Amtsgerichtsbe ¬ zirk verkauft. 133» große Dölkerringen so-u n—12 flir das Königliche Amtsgericht und den StadtTM Forstrentamt zu Tharandt. 8. 20s -250 251 u. darüber Weißen, am (H. Wär; (9(6. Die Königliche Ersatzkommission. reicht werden. Wilsdruff, am 6. Wär; (9(6- verständlichsten Sache der Welt redet, keinen Geschmack zu finden. Aber wie begründet er seinen Widerspruch? Ein solcher Plan, sagte er, würde die Wirkung haben, daß Deutschland außerstande wäre, Belgien eine Entschädigung zu zahlen! Ist das nicht wirklich zum Lachen? Wir kämpfen um Sein oder Nichtsein des Deutschen Reiches, um die Zukunft unseres Volkes, um die Freiheit der nicht- englischen Staaten von der Bevormundung der Macht, welche die Meere beherrscht — und dieses britische Gemüt wird von der Sorge bedrückt, ob Deutschland nach dem Kriege Noch so viel Kräfte übrig behalten werde, um das arme Belgien, das sich törichterweise Mr französisch - eng lische Interessen aufgeopfert hat, zu entschädigen. Zu An fang des Krieges, als die belgische Regierung noch am jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag dmch tage eingezogen werden muß od. der Auitraggeber in Konkur» gerät. Die Gestellungspflichtigen erhalten noch besondere Gestellungsbefehle. Lowell ihnen solche nicht zugehen sollten, werden sie hierdurch aufgefordert, dessen ungeachtet sich zu den angesetzten Mnsterungsterminen einzufinden. Wer der Aufforderung zur Gestellung nicht pünktlich Folge leistet oder bei Aufruf seines Namens im Musterungsraume nicht anwesend ist, hat die gesetzlichen Zwangsmittel (Festnahme und Vorführung) sowie Bestrafung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewärtigen. Wer angetrunken oder unsauber vor der Kommission erscheint oder die Ordnung und Ruhe in den Musterungsräumen stört, wird mit einer hiermit angedrohtcn, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in denen die persönliche Gestellung krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibcns ärztliche Zeugnisse, die, sofern der «usstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Oct-behörde zu beglaubigen sind, beizubringen. Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom ((. Februar (9(6, den Betrieb des Biehhandels im Königreiche Sachsen betreffend, wird ungeordnet: Fleischer die freiwillig Mitglieder des Viehhandelsverbandes des Königreichs Lachsen find, dürfen Vieh vom Landwirt oder Master nur für ihren eigenen Bedarf kaufen. Der Handel mit Vieh zuni Weiterverkauf ist ihnen nur dann nachgelassen, wenn sie be reits vor dem (. Juli (H(H das Gewerbe als Viehhändler angemeldet hatten und im Besitze einer Händlerausweiskarte des Viehhundelsverbandes des Königreichs Lachsen sind. Fleischer, die diesen Vorschriften zuwiederhandeln, werden nach H 6 der Bekannt- marbung vom ((. Februar (9(6 bestraft und haben außerdem die Entziehung ihrer Ausweiskarte zu gewärtigen. Ueberschreitungen der Höchstpreise und der vom Viehhandelsverband mit Genehmigung des Ministeriums des Innern festgesetzten Preise und Aufschläge, sowie übermäßie Preis- forderungen, Preisanerbietungen oder preisgewährungen, gleichviel in welcher Form sie erfolgen, ziehen außer den strafrechtlichen Folgen den Verlust der Ausweiskarte nach sich. Die Polizeibehörden nno die Aussichtsbeamten der öffentlichen Lchlachthöfe haben den Viehhandel dauernd zu überwachen und Verstöße -egen die gesetzlichen Vorschriften an zuzeigen. Von jeder Anzeige ist dem Viehhandelsverbande des Königreichs Lachsen, Leipzig, Georgiring 9- alsbald Mitteilung zu machen. 258116111. Dresden, am (fi. Alärz (91^- Teil der Parz. (67 (sogen. Dinndorfsche Türgarten), die rechts von der Gründchcnbrücke gelegen; wiesenparz. (Bleichplan) Nr. H48, Viehwcgsfleek Nr. 88 Purz. 894. Feldstück links der Nossener Ltraße Nr. (, 2 u. 5, Lpitze oberhalb der kleinen Viehwege parz. 840, Spitze unterhalb der kleinen Viehwege Parz. 892, Wiese am städtischen Elektrizitätswerk, Kommunland (Wiese und Ackerland) am und auf dem alten Wasserhochb«- hälter an der Nossener Ltraße, die Vorder-, Wittel- und Hintertriebe links der Nossener Ltraße (ganz oder geteilt). schriftliche Angebote können bis zum genannten Tage mittags ( Uhr «inge- am 23., 24. und 25. März 1916 täglich von vormitags V,9 Uhr an im Gasthofe zum deutschen Haus in Nossen; Dcyewewecie stand, da war es unsere Negierung, die ihr Entschädigung anbot für die Grenzüberschreitung, und diesen gutgemeinten Vorschlag wiederholte, als das stark be festigte Lüttich binnen wenigen Tagen mit stürmender Hand genommen war. Inzwischen aber sind unsere Akten über Belgien geschlossen worden. Der Generalgouver neur o. Vissing macht seine Sache in Brüssel ausgezeichnet, und mehr brauchen wir einstweilen von Belgien nicht zu wissen, da uns im Augenblick Frankreich und England ungleich mehr interessieren. Wenn im Gegensatz dazu' unsere ehemaligen Vettern sich durch ihr belgisches Schuld-' konto noch so stark belastet fühlen, daß sie davon auch bei den unmöglichsten Gelegenheiten zu reden anfangen, so läßt diese Erscheinung ia. wie der seliae Sabor zu sagen Dir nicht beanspruchten Fleischwarcn werden nachmittags von Ahr ab an die Karteninhaber über (000 verkauft. Um eine möglichst geregelte Zuteilung zu erzielen, soll auf sämtlichen Frischs Karten die Kopfzahl der Familie vermerkt werden Sämtliche Fleischkarten sind deshalb bis Mittwoch» den 22. d. M. an der Ratsstelle vorzulegen. Fleischkarten ohne diesen amtlichen Vermerk verlieren den Anspruch auf Warenbezug. Die Kontrollmarkenausgabe findet Dienstag von 9—p Uhr im Rathause statt. Verpachtung von Kommungrundstütken. Sonnabend» den 18. März 1916» nachmittags 3 Uhr kommen im hie sigen Ratssitzungssaale folgende, am l. Oktober dieses Jahres pachtfrei werdende Grundstücke aus weitere 6 Jahre unter den im Termine bekannt zu machenden Be dingungen an den Weistbietenden öffentlich zur Verpachtung: 1. das am Gründchenweg« gelegene vorm. Großesche Feldgrundstück parz. 870 Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach.. Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndors, Kaulbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhr?»' bei Wilsdruff, Roitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei KefseMyrf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, TrnurbLA Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit knfendkr WterlMtMtzsDsMN-Weilage, Vöchkutticher illustrierter Keilte „Weit im M" und mosatticher Maße »»Unsere Heimat" Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. britische Narreteien. Ist es freiwilliger oder unfreiwilliger Humor, der stich zuweilen inmitten der Schrecknisse des Krieges britischen Seelen entringt und, ob man will oder nicht, ansteckend wirkt, wenngleich ein kräftiger Fluch über englische An- maßlichkeiten angebrachter wäre? Nimmt da im Unter haus ein liberaler Abgeordneter das Wort, um den Pre mierminister vor leichtherzigen Entschlüssen zu warnen, die auf der Pariser Wirtschaftskonferenz des Vleroerbanoes gefaßt werden könnten. Der Mann hat sich noch so viel gesunden Menschenverstand bewahrt, um an einer Boy kottierung des deutschen Handels nach dem Kriege, von der man in Knaland bereit« alle Taae wie von der ieton- Städtischer Fleisch- und Wurstverkauf. Donnerstag, den 23. Wärz von früh 9 Nhr ab wie folgt: Kontrollmarkeninhaber Nr. (—50 vormittags von 9—W Jnsertionsprets 1b Psg. pro fünMspaltem. Korpuszevr. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Nr die Königliche Amtsg-iptmannschast Meißen ru Wilsdruff sowie Mr das Könia ((2—Nhr Wittagspanse.) Ksntrollmarkeninhaber Nr. (5(—200 nachmittag 4. 5. 6 Weiße Bohnen l. Lorte Preis: ^6 Pf. pro Pfund. Weiße Bohnen 2. Lorte Preis: HO Pf. pro Pfund. Verkauf erfolgt nur gegen Marken. Ltadtrat Wilsdruff. Kriegserlalzgelckäkt 1916. Das Kriegsersatzgeschäft (9(6 im Aushebungsbezirk Nossen findet nach folgendem plane statt: a) Für di« Gestellungspflichtigen ans den zum Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff gehörigen Ortschaften sowie aus den Ortschaften Niederwartha und wildberg am 20 und 21. März 1916 täglich von vormittags V»8 Uhr an im Gasthofe zum weißen Adler in Wilsdruff; v) Für die Gestellungspflichtigen aus den zum Amtsgerichtsbezirk Lommatzsch ge hörigen Ortschaften am 27. und 28. März 1916 täglich von vormittags Uhr an im Lchützenhaur in Lommatzsch. thcicheint nöchentttch dreimal und z«»»r dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate ««d« tags vorher bis mittags 11 Uhr angenE Bezugspreis in dir Etadt vierten ährt: Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expeditton 1,30 W die Post und unsere Landausttäger bezogen M. ,22-V?3 Uhr /ü3—V2H „ 4 Nhr ab. Zur Vorstellung kommen: (. alle noch nicht-Cingestellten Militärpflichtigen der Geburtssahrgänge (8^6, (895, (894 und ältere Jahrgänge, insbesondere die als zeitig untauglich Zurückgestellten und diejenigen, die sich zu den früher angeordneten Musterungen nicht gestellt haben, 2. die zur Disposition der Grsatzbehördeu Entlassenen sowie die bisher noch nicht eingestellten, bei früheren Musterungen für „g. v.", „a. v.", „zeitig untauglich" befundenen und die vom Truppenteil entlassenen Leute der Reserve, Landwehr 1 und II, Ertatzreserve und des gedienten Landsturms, 3. die als ungedienter Landsturm I oder II bei Truppenteilen eingestellt gewesenen, aber al_- dienstunbrauchbar wieder entlassenen Mannschaften, H. die dem ungedienten Landsturm I. Aufgebots — Geburtssahrgänge (876 — (896 — angehörenden, bisher noch nicht Eingestellten, auch die für „g. v.", „a. v." oder „z. u." erkannten oder noch nicht gemusterten Leute, einschließlich der sog. D.-N.- Leute, das sind Inhaber gelber Scheine usw. — Geburtsjahrgänge (876—(896 —, soweit sie nicht die Entscheidung „K. v. Infanterie" haben oder ausgemustert sind „ 5( (00 „ „(0( —(50