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Amts- Md Anzeigeblatt für den Erscheint . * i e « Abonnement M-L-- «Y» des Amtsgerichts Libmlloüi Z.UZL sertionsprei»: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Zeile io Pf Ed dessen Umgebung. P'stanstalten Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. —— — 41. Jahrgang. SS. Dienstag, den 20. Februar L8S4 Bichcmfichr in Wittigsthal bctr. Wegen ves auf den 2l. d. M. fallenden ersten Bußtage« wird die Einbringung von Nutz- unv Zuchtvieh aus Böhmen bei der Einbruchsstation Wittigsthal auf Donnerstag, den 22. ds. Ms. verlegt. S ch w a r z e n b e r g, am 17. Februar 1894. Königliche Amtshanbtmannschast. Frhr. v. Wirsing. M. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen linrl I-nckvlA ein ¬ getragene Grundstück: Haus mit Garten Nr. 358 deS Brandkatasters, Nr. 305 Abkheiiung -V des Flurbuchs, Folium 349 deS Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf 6542 Mark, soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 5. Wär; 1894, Vormittag 10 Hlstr als Versteigerungstermtn, der 15. März 1894, Vormittag 10 Myr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Genchtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts eingesehcn werden. Eibenstock, am 16. Januar 1894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch» Actuar Gruhle. DaS unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat im Handelsregister für die Stadt auf den Folien 54 und 197 die Firmen ck. OK. Llllix und 8«IiA- «»k» in Eibenstock und für den Landbezirk auf den Folien 180, 200 und 206 die Firmen L. 8«KIe8li>k«i^ in Schönheide, Kt«I>»^ck HViiuckvr- II«I» in Schönheiderhammer und O «>»»», Sächsisches Waarenhaus in Schönheide gelöscht. Eibenstock, am 15. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Bekanntmachung, den Kleinhandel mit Branntwein betr. Zu dem concessionspflichtigen Kleinhandel mit Branntwein ist auch der Verkauf von feinere« Spirituosen, Likören und Essenzen in Original-, beziehentlich versiegelten oder verkapselten Flaschen zu rechnen. Da wir die Wahrnehmung gemacht haben, daß hierüber nicht allenthalben Klarheit herrscht, so wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß alle hiesigen Gewerbetreibenden, die etwa im guten Glauben diesen Gewerbebetrieb bisher ohne die erforderliche polizeiliche Erlaubniß auSgeübt haben, entweder den Betrieb sofort einzustellen oder aber die Erlaubniß nachträglich ohne Verzug bei dem unterzeichneten «tadtrath nachzusuchen haben. Der unbefugte Kleinhandel wird auf Grund von tz 147,r der ReichSgewerbe- ordnung mit Geldstrafe bis zu 30V Mark und im Unvermögens falle mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Im Uevrigen wird hierbei darauf hingewiescn, daß, da unter den in den Branntweinläden aufliegenden Personen die gewohnheitsmäßigen Trinker besonders stark vertreten sind, die Geschäftsinhaber, welche ein derartiges Aufliegen dulden, nach Befinden Entziehung der ihnen erkheilken Erlaubniß zum Betriebe deS Brantweinkleinhanvels auf Grund von 53, 33 der Gewerbeordnung zu ge wärtigen haben, weil sie ihr Gewerbe zur Förderung der Böllerei mißbrauchen. Eibenstock, den 15. Februar 1894. Der Rath der Stadt. »i-. Körner. Hans. Bekanntmachung. Nach den hierorts bestehenden Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ist am 1. Weihnacht«-, Oster- und Pfingstfeiertage, am Charfreikag, an den Butztagen und am Todtenfestsonntag der öffentliche Handel noch mehr beschränkt als an den übrigen Festtagen. ES darf an den genannten Tagen nur der Verkauf vou Brod und Weitzer Bäckerwaare, von sonstigen Etz- und Materialwaaren, von Milch, sowie der Klein handel mit Heizungs- und Belenchtungsmaterial und die Beschäf tigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern hierbei zu der geordneten Zeit von 6 Uhr früh bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß von 2 Stunden von Beginn des VormittagsgotkeSdienstes an stattfineen; alle Übrigen Verkaufsstellen sind während des ganzen Tages geschlossen zu halten. Im Hinblick aus den bevorstehenden Bußtag weisen wir ernent auf diese Bestimmungen mit dem Bemerken hin, daß Zuwiderhandlungen gemäß K 366,i des Reichsstrafgesetzbuches und 8 146 n der Gew.-Ordn. mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Haft bestraft werden. Eibenstock, den 19. Februar 1894. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Hans. Anmeldung zum Anschluß an die Stadt-Fernsprecheinrichtung. Neue Anschlüsse an die Stadt-Fernsprecheinrichtung für Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat April beginnenden ersten Bauabschnitte de« nächsten Rechnungsjahres gewünscht wird, spätestens bis zum 1. März bei dem Kaiserlichen Postamte in Eibenstock anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können erst im zweiten, im Monat Sep tember beginnenden Bauabschnitte berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der bereit« vorgemerkten Anmeldungen bedarf es nicht. Leipzig, 9. Februar 1894. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Geheime Ober-Postrath Walter. Ueber die Aussichten de« deutsch-russischen Handelsvertrages im Reichstage, über den e« frühesten« Ende dieser Woche dort zu einer Abstimmung kommt, werden jetzt schon die sorg samsten Berechnungen ausgestellt und wie sehr der Wunsch der Vater ve« Gedanken« ist, zeigt sich wieder in der Thalsache, daß die Gegner eine Minder heit, die Anhänger eine Mehrheit herauskalkuliren. In Wirklichkeit haben die politischen Parteien noch keine Stellung genommen; sie werden die« erst in den Fraktionssitzungen thun können, wenn dem Reichs tage der Vertragsentwurf zugegangen ist. Hören wir zunächst die .Nationalliberale Corr.", welche schreibt: „Als eine gewisse Unterlage für Wahr scheinlichkeitsberechnungen über das Schicksal de« rus sischen Handelsvertrages im Reichstag muß immer die entscheidende Abstimmung über den rumänischen Handelsvertrag gelten. Dieser Vertrag wurde be kanntlich mit 24 Stimmen Mehrheit (189 gegen 165) angenommen. Dafür stimmten geschlossen die frei sinnig-demokratischen Gruppen, die Polen und Sozial demokraten, 34 Nationalliberale, 45 Zentrumsmit glieder und Welfen, 6 Mitglieder der Reichspartei und einige Fraktionslose. Gegen den Vertrag stimmten geschloßen die Konservativen und Antisemiten, 18 Mitglieder der Reich-Partei, 13 Nationalliberale, 48 Zentrumsmitglieder, darunter sämmtliche Bayern, und einzelne Fraktionslose. Im großen Ganzen wird man annehmen müßen, daß die Gegner und Freunde deS rumänischen auch solche des russischen sein werden. Kleine Verschiebungen in der Abstimmung einzelner Abgeordneter dürften nicht entscheidend ins Gewicht fallen. ES ist eher anzunehmen, daß von den Gegnern deS rumänischen Handelsvertrages eine größere An zahl sich jetzt zur Zustimmung entschließt, als umge kehrt. Wir möchten dies bei den Konservativen und namentlich auch bei der Reichspartei noch keineswegs für ausgeschlossen halten, auch bei den schlesischen Zentrumsmitgliedern nicht. Auch die zuständigen Ver tretungen der Landwirthschaft sind keineswegs überall mit dem Auftreten deS Bundes der Landwirthe ein verstanden. Auf dem neulichen Frankfurter Handels tag hat ein hervorragender Vertreter der rheinischen Landwirthschaft, Oekonomierath Herstatt - MarSdorf (bei Köln) erklärt, der rheinpreußische landwirthschaft- liche Verein, der 22,000 Mitglieder zählt, habe sich für den russischen Handelsvertrag ausgesprochen; die Landwirthe im westlichen Preußen wünschen ein Zu sammengehen mit der Industrie, da« im beiderseitigen Interesse liege, und ständen dem Bund der Landwirthe nicht sonderlich günstig gegenüber. Da» Zentrum mag sich wieder in zwei annähernd gleiche Theilc spalten. Zu der Annahme, daß diese Partei eine er heblich größere Anzahl von Gegnern des russischen als des rumänischen Vertrage« stellen würde, liegt keinerlei Grund vor. Aus alledem ergiebt sich, wenn nicht ganz unvorhergesehene Wendungen cintreten, daß der russische Vertrag alle Aussicht hat, durchzu dringen." Zu Gunsten der Annahme deS Handelsvertrages spricht ferner die Thatsache, daß die „Hamb. Nachr.", die noch immer und wohl mit Recht als das Sprach rohr de» Fürsten Bismarck gellen, neuerding« für den russischen Handelsvertrag als eine nothwendige Folge der bisherigen Vertrag-Politik und au» allge meinen politischen Rücksichten eingetreten sind mit der Begründung, daß die Aufhebung des Differenzial zolles auf russische« Getreide keinen nennenSwerthen Nachtheil für unsere Landwirthschaft hat. Es kommen aber anderseits zu den vielfachen Kundgebungen au« den Kreisen der Industrie für den Vertrag auch ebenso viele au» landwirthschaftlichen Kreisen gegen denselben. Die „Corr, de« Bunde» der Landw." schreibt: „Wir können erfreulicherweise melden, daß allein in diesem Monat bereit» Hunderte von BundeS-Versammlungen stattgefunden haben, die fast überall einstimmig Resolutionen gegen den rus sischen Handelsvertrag annahmen und bei dieser Ge legenheit stet- da» vollste Vertrauen zu der Leitung de» Bunde» au-sprachen, zumeist in Zustimmung»-