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7 Mgememer Meiger. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMat: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel- iührlich ab Schalter 1,15 Mk. de, freier Zusendung durch Boten ins HauS 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ansschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zciiungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Hrtsbekärde und den Kemeinderat zu Aretnig. Inserate, die 4gespal- tene Korpuszeile 15 Pf. sür Inserenten im Rödertgle, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen Teile 25 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. llokabAnreiger M Oie vrW-Mrn grMig, MßrSdnrlsrf. lssmwaläe, frsntiemdsl uns Umgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 13. Mittwoch, den 13. Februar 1918. 28. Jahrgang In der Verordnung vom 18. Januar ds. Js. betreffend den Verkehr mit Milch und Milcherzeugnissen sind in § 12 irrtümlicherweise die Höchstpreise sür Magermilch als um 10 Pf. niedriger wie die für Vollmilch festgesetzten bezeichnet worden, während es richtig heißen muß: um 1 6 Pfg. niedriger. Die Höchstpreise betragen demnach für 1 Liter Magermilch: 14 Pfg. ab Stall, 16 „ frei Molkerei oder im Kleinverkauf bis zu 2 Liter oder bei Zubringung ins Haus oder Verkauf ab Wagen, 20 „ Ladenverkaufspreis. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz, am 7. Februar 1918. Bekanntmachung über die Kartosfelversorgung für den Nest des Erntejahrers 1917/18. Die Landeskartoffelmarke L erhält Gültigkeit für 1 Zentner, auch für Kinder unter 4 Jahren. Sollte sich im Laufe des Sommers herausstellen, daß die vorhandenen Kartoffelvorräte noch weitere Zuteilungen gestatten, so werden au* die Nummerkarten, welche am oberen Rande der Landeskartoffelmarke angebracht sind, noch weitere Mengen abgegeben. Die Landeskartoffelmarke L wird, um die Eindeckung der Bezirkseingeseffenen sicherzustellen, zum Einkauf im eigenen Kommunalverband schon ab 18. Februar 1918 freigegeben, im übrigen erst ab 10. März 1918. Ab 1V. März 1918 erhält also die Marke L Freizügigkeit im ganzen Lande. Dresden, am 6. Februar 1918. Ministerium des Innern. ' Volksküche Bretnig. Laut behördlicher Verordnung ist Teilnehmern an Volksküchen die Belieferung der Nährmittelkarten entsprechend zu kürzen, um Dop pelbelieferungen zu vermeiden. Nie NSHrmittelkarLsn der Teil nehmer an der Volksküche Bretnig werden daher mit dem Stempel „Volksküche" versehen und ftnä von Uen Meinh3mNern nur mit 3/4 ihres Wertes 2U belistern, während das restliche Vi der Volks küche zustietzt. Gemeinde Bretnig. Kuru ksamslrn. Im Friedensvertrag der Mittelmächte mit der Ukraine wird u. a. unverzügliche Wiederauf nahme der wirtschaftlichen Beziehungen auf Grund des russischen Zolltarifes von 1903 vereinbart. Die Grenze zwischen Oesterreich-Ungarn und der Ukraine bleibt dieselbe wie die frühere öster reichisch-russische Grenze. In der feierlichen Schlußsitzung hielten Staats sekretär v. Kühlmann und der Vorsitzende der ukrainischen Delegation Ansprachen. In der Moldau und in Beßarabien hat sich eine neue rumänische Partei gebildet, die den Abschluß des Friedens erstrebt. In Erkundungsgefechten wurden an der Küste Belgier und Franzosen, bei Apern und Cam- brai Engländer gefangengenommen. Im Maasgebiet, beiderseits der Mosel und in der Gegend von Nancy entfaltete der Feind erhöhte Erkundungstätigkeit. In Paris erklärten sich zahlreiche französische Politiker, darunter der Sozialist Thomas, für eine Fortsetzung des Krieges bis zum end gültigen Siege. Der Kaiser für einen deutschen Frieden. Homburg v. d. H., 10. Febr. Bei einer Huldigung, die aus Anlaß des Friedensschlusses mit der Ukraine die Homburger Sr. Majestät dem Kaiser heute darbrachte, erwiderte Se. Majestät auf eine Ansprache mit folgenden Worten: „Meine lieben Hotnburger! Ich danke von ganzem Herzen für die schlichte Feier und die warmen Worte, die Euer Staot- oberhaupt soeben zu mir gesprochen hat. Es sind schwere Zeiten über uns hingegangen. Ein jeder hat seine Last zu tragen gehabt, Sorge und Trauer, Kummer und Trübsal. Nicht zu mindest der, der jetzt vor Euch steht. In ihm vereinigt sich Sorge und Schmerz um fein ganzes Volk und sein Leid. In diesem selben Hofe habe ich damals im Jahre 1870/71 als kleiner Junge die Homburger stehen sehen, un ter Führung vom alten Jacoby, als sie nach großen Siegesnachrichten meiner seligen Frau Mutter ihre Huldigung darbrachten, ein Bild, das sich mir ewig in die Sinne eingeprägt hat! Ich habe damals nicht geahnt, vaß es mir bestimmt sein sollte, zur Erhaltung dessen, das damals mein Großvater und mein seliger Vater erworben und errungen haben, kämpfen zu müssen. Es hat unser Herrgott entschieden mit unserem deutschen Volke noch etwas vor, deshalb hat ec uns in die Schule genommen und ein jeder ernsthaft und klar Denkende un ter Euch wird mir zugeben, daß es notwendig war. Wir gingen oft falsche Wege, der Herr hat uns durch diese harte Schule daraus hin- § gewiesen, wo wir hin sollen. Zu gleicher Zeit i ist die Welt aber nicht auf dem richtigen Wege s gewesen, und wer die Geschichte verfolgt hat, !kann es beobachten, wie es der Herrgott mit ! einem Volke nach dem andern versucht hat, die Welt auf den richtigen Weg zu bringen. Den Völkern ist es nicht gelungen. Das römische Reich ist versunken, das fränkische zerfallen und das alte Deutsche Reich auch. Nun hat er uns Aufgaben gestellt. Wir Deutschen, die wir noch Ideale haben, sollen für die Herbeiführung besserer Zeiten wirken, wir sollen kämpfen für Recht, Treue mkd Sittlichkeit. Unser Herrgott 'will den Frieden haben, aber einen solchen, in dem die Welt sich anstrengt, das Rechte und das Gute zu tun. Wir sollen der Welt den Frieden bringen, wir werden es tun auf jede Art. Gestern ist es iin gütlichen gelungen. Der Feind, der, von unseren Heeren geschlagen,, einsteht, daß cs nichts mehr nützt, zu fechten, und der uns die Hand entgegenhält, der erhält unsere Hand. Wir schlagen ein. Aber der, welcher den Frieden nicht annehmen will, son dern im Gegenteil seines eigenen und unseres Volkes Blut vergießend, den Frieden nicht haben will, der muß dazu gezwungen werden. Das ist unsere Aufgabe, dazu müssen jetzt alle wirken, Männer und Frauen. Mit den Nach barvölkern wollen wir in Freundschaft leben, aber vorher muß der Sieg der deutschen Waf fen anerkannt werden. Unsere Truppen werden ihn weiter unter unseren großen Hindenburg erfechten, dann wird der Frieden kommen. Ein Frieden, wie er notwendig ist für eine starke Zukunft des Deutschen Reiches und der den Gang der Weltgeschichte beeinflussen wird. (Bravo! und Hurra!) Dazu muß uns die gewaltige Macht des Himmels beistehen, dazu muß ein jeder von Euch, vom Schulkind bis zum Greis, helfen, immer nur dem einen Gedanken leben: Sieg und ein deutscher Frieden! Das deutsche Vaterland soll leben, Hurra!" Die Friedensnachricht in Wien. Wien, 10. Februar. Die „Reichspost" meldet: Bis 11 Uhr vormittags war die telepho nische Verbindung zwischen dem Ministerium des Aeußeren noch nicht hergestellt, und daher lag noch keine Mitteilung über den Inhalt des Frie- densoertrages vor. Graf Czernin begnügte sich damit, in einem Telegramm, das die Dankbar keit gegen Gott und die Freude über das ge lungene Fcievenswerk ausdcückt, dem Kaiser Meldung zu machen. Viel mehr als diese De pesche ist über den Inhalt des Friedens» ertrages auch an maßgebender Stelle noch nicht bekannt geworden. Das Blatt kündigte an, daß die Monarchie vielleicht dec nunmehr verbündeten ukrainischen Republik militärische Hilfe zu ihrer inneren Ordnung wird leisten müssen. Die nächste Folge des Friedensschlusses mit der Ukraine wird eine Verständigung mit Rumänien sein. Man kann den baldigsten Abschluß eines Friedens mit Rumänien, mit deni bereits Vor besprechungen über die Friedenspräliminarien stattgcfunden haben, erwarten. üeckliÄts ans LSWsOtt. — Neue Neisebrotmarken. Amtlich wird mitgeteilt: In den nächsten Tagen gelan gen neue Reisebrotmarken zur Ausgabe, und zwar außer den bisherigen über 50 Gramm Gebäck auch noch solche über 500 Gramm. Diese 500-Gramm-Marken »erden zweckmäßig von denen, die Brot nicht in einzelnen Schnit ten, sondern im ganzen beziehen wollen, benützt, also von Militärurlaubern, Binnenschiffern, Ar beitern, die außerhalb ihres Wohnortes tätig sind, Reisenden, die sich in volle Verpflegung begeben usw. Wegen Stoffersparnis werden die Reisebrotmarken nur in Bogen zu je 10 Stück ausgegeben, also nicht mehr auch in Heften. Aus dem gleichen Grunde sind die Marken den bisherigen gegenüber erheblich verkleinert. Die üO-Gramm-Markcnbogen zeigen als Wertpapier- unterdruck einen grauen Reichsadler auf grau blauen, die 500-Gramm-Markenbogen euren solchen auf rotgrauem Grunde. Zur Verhütung von Fälschungen ist das Papier mit Wasserzei chen sowie roten und blauen Fasern versehen. Mit der Ausgabe der neuen Marken werden die bisherigen noch nicht ungültig: sie gelten vielmehr neben den neuen noch bis zum 15. März einschließlich. Erst vom 16. März ab dürfen die neuen verwendet werden. — Ferner hat das Direktorium der Reichsgetreidestelle neue Bestimmungen über die Entwertung der einge lösten Marken durch Bäcker, Gastwirte usw. ge troffen. Diese haben nämlich die Marken sofort nach Empfangnahme zu entwerten. Reichen in Zukunft die Bäcker nichtentwertete Reisebrot marken den Gemeinden ein, um Meyl darauf geliefert zu erhalten, so werden ihnen solche nrcht angerechnet werden. Die Bäcker werden also, um sich vor Schaden zu hüten, gut tun, die von den Kommunalverbänden noch ergehen den näheren Bestimmungen über die Entwertung sorgfältig zu beachten. — Die künftigen Eisenbahntarise. Am 1. April trirt eine Verteuerung des Reise verkehrs im Deutschen Reiche in Kraft. Zu gunsten der Staatseisenbahnverwaltungen wird ein Zuschlag vcn 10 Prozent erhoben. Infol gedessen erhöhen sich die kilometrischen Einheits sätze in der vierten Klasse von 2 auf 2,2 Pfg-, in der dritten Klasse von 3 auf 3,3 P»., in der zweiten Klasse von 4,5 auf 4,95 Pf-, in der ersten Klaffe von 7 auf 7,7 Pf. Diese 'erhöhten Sätze erhöhen sich weiter um die Staf felsätze der Reichsverkehrssteuer, nämlich in der vierten Klasse um 10 Prozent von 2,2 auf 2,4 Pf., in der dritten Klasse um 12 Prozent von 3,3 auf 3,7 Pf., in der zweiten Klasse um 14 Prozent von 4,95 auf 5,7 Pfg., in der ersten Klasse um 16 Prozent von 7,7 auf 9 Pfg Bei einer Gegenüberstellung der alten und der neuen Fahrpreise muß weiier die gleichfalls ab 1. April 1918 in Aussicht genommene Erhöhung -er festen Schnellzugszus chläge in'Rechnung ge stellt werden. Auch die Beförderung des Reise gepäcks verteuert sich um durchschnittlich den dritten Teil des jetzigen Preises. — (KM.) Zur Einschränkung der Bautätigkeit. Das stellv. Generalkommando 12. Armeekorps hat unter dem 30. Jan. 1918 auf grund des § Sh des Gesetzes über den Belagerungszustand eine neue Verfügung über die Einschränkung der Bautätigkeit erlassen, wonach alle kommunalen sowie privaten Bauten (auch Ausbesserungen und Veränderungen), selbst wenn sie nach § 33 der Verordnung, die Aus führung des allgemeinen Baugesetzes für daS Königreich Sachsen betreffend, vom 1. 7. 1900, oder nach Ortsgesetzen der vorherigen Genehmig ung der Baupolizei nicht unterliegen, der vor herigen Genehmigung der Kriegsamtstclle Dres den bedürfen. Der Wortlaut der Verfügung ist aus der „Sächs. Staatsztg." zu ersehen. — Der Kommunalveroand Kamenz empfiehlt den Gemüseanbauern sehr dringend, bei der herrschenden außerordentlichen Knappheit an Ge würzen und Zukost, Zwiebeln anzubauen. Zwie belsamen kann zurzeit zum Preise von etwa 62 Mark pro Pfund beim Gemüsehändler Ruben in Kamenz bezogen werden. Da alle L>äme- reien sehr knapp sind, wolle man gegebenen falls nur die unbedingt notwendige Menge be ziehen. Kamenz. Es haben sich wiederholt Dif ferenzen zwischen Empfängern und Lieferern von Heu und Stroh bezüglich Vergütung der Wiege gebühr herausgeflellt. Die König!. Amtshaupt mannschaft macht daher darauf aufmerksam, daß die Wiegegebühr von den Proviantämtern usw. nur für das bahnamtliche Verwiegen am Ver lade- und nicht am Entladeort berechnet werden darf. Dieses ist den Lieferungspflichtigen mit 3 Mark für den Wagen zu bezahlen. Für die Lieferung maßgebend ist das am Verladeorte bahnamtlich sestgestellte Gewicht. Bautzen. Eine Stiftung von 10000 Mark hat der verstorbene Kaufmann Hermann Gunack testamentarisch mit der Bestimmung überwiesen, daß die Zinsen zu Weihnachten je zur Hälfte Witwen oder alleinstehenden Töch tern von Miigliedern der Kaufmannsinnung beziehungsweise Witwen oder Töchtern von Volksschullehrern aus dem Bautzner Schulin spektionsbezirk in Beträgen von 50 bis 100 Mark ausgezahlt werden.