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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich t Mark 20 Pf. prse»uw«ra»äo. Inserate werden bis spätesten- Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Ilmgegend. Organ fkr den Stadtgcmeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 88. Donnerstag, den 28. ZulL 1881. 6. Jahrg. Bekanntmachung. In letzterer Zeit ist mehrfach die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Bestimmungen, die Führung von Arbeitsbüchern betr., -nicht gehörig beachtet werden. Indem der unterzeichnete Bürgermeister die gesetzlichen Bestimmungen, soiveit uöthig, nachstehend unter () zum Abdruck bringen läßt, wird zugleich die Erwartung ausgesprochen, daß die hiesigen Arbeitsgeber für schleunigste Abstellung etwaiger Unregelmäßigkeiten be sorgt sind. Nach anher ergangener hoher Verordnung wird demnächst eingehende Revision stattfinden und müssen dabei betroffene Zuwider handlungen unnachsichtlich zur Strafe gezogen werden. Zwönitz, am 19. Juli 1881. Der Bürgermeister. o Schönherr. Personen unter einundzwanzig Jahren dürfen, soweit reichsgesetzlich nicht ein Anderes zugelaffen ist, als Arbeiter nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem Arbeitsbuche versehen find. Bei der Annahme solcher Arbeiter hat der Arbeitgeber das Arbeitsbuch einzu fordern. Er ist verpflichtet, dasselbe zu verwahren, auf amtliches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßiger Entlassung des Arbeits verhältnisses dem Arbeiter wieder ausznhändigen. Es macht in Bezug auf diese gesetzliche Verpflichtung keinen Unterschied, ob die Arbeiter ausdrücklich als Gesellen, Gehülfen, Lehr linge oder Fabrikarbeiter angenommen sind, oder nur thatsächlich als solche beschäftigt werden, ob sie von Handwerkern oder von Inhabern größerer gewerblicher Unternehmungen angenommen sind, ob sie in deren Behausung, in Werkstuben, Werkstätten, Fabriken, im Freien, insbesondere auch auf Bauplätzen und Bauten arbeiten. Die Arbeiter in Hüttenwerken, in Bauhöfen und Werften gehören zu den gewerblichen Arbeitern und sind demnach zu Führung eines Arbeitsbuches verpflichtet. Von der Verpflichtung zu Führung eines Arbeitsbuches sind ausdrücklich entbunden: a. Arbeiter unter 14 Jahren, welche nach Artikel 1 8 137 des Gesetzes eine Arbeitskarte zu führen haben, b. Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften. Zu den gewerblichen Arbeitern im Sinne des Gesetzes sind unter Anderen nicht zu rechnen nnd demnach zu Führung eines Ar beitsbuches nicht verpflichtet: a. Haussöhne und Haustöchter, welcke bei ihren Eltern und für diese und zwar nicht gegen Lohn oder sonstige Vergütung mit gewerblichen Arbeiten beschäftigt sind, b. Personen, welche in einem Gesindedienstverhältnisse stehen, o. die mit gewöhnlichen, auch außerhalb des Gewerbes vorkommenden Arbeiten beschäftigten Tagelöhner und Handarbeiter, <1. Personen, welche als Angestellte, Geschäftsführer, Buchführer, Werkmeister und dergleichen in gewerblichen Betriebs stätten beschäftigt werden. Mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen für jeden Fall der Verletzung des Gesetzes- wird bestraft: 1. wer den Bestimmungen der §8 106 bis 112 des Neichsgesetzes, die Abänderung der Gewerbeordnung vom 17. Juli 1878 betreffend, zuwider einen Arbeiter in Beschäftigung nimmt oder behält; 2. wer den Bestimmungen dieses Gesetzes in Ansehung der Arbeitsbücher und Arbeitskarten zuwiderhandelt; 3. wer vorsätzlich ein auf seinen Namen ausgestelltes Arbeitsbuch unbrauchbar macht oder vernichtet. Tagesbericht. — Das königl. Finanzministerium hat angeorduet, daß in den Staatswalduugen das Einsammeln von Prcißelbeeren vor dem 10. August nicht zu gestatten sei. Diese Beschränkung entspringt der wohlmeinenden Absicht, dem Einsammeln von unreifen Preißelbeeren vorzubeugen und ist daher lediglich im Interesse des Publikums erfolgt. — Ueber die Aushändigung von Postaufträgen, welche an im Concurs stehende Personen adressirt sind, und welche jetzt bekanntlich als unbestellbar dem Aufgeber zurückgeschickt werden, steht eine wichtige Aenderung in nächster Zeit bevor. Nach Meldung der „Verk.-Ztg." beabsichtigt das Neichspostamt, derartige Post-Aufträge allgemein den Eoncursverwaltern vorzeigen zu lassen und 8 39 der Postordnung daraufhin abzuändern. Aber schon jetzt soll es den Ober-Postdirectionen gestattet sein, auf besonderen Antrag des Con- cursverwalters in geeigneten Fällen die Aushändigung der Postauf träge an den letzteren zu genehmigen. — Dresden, 24. Juli. Se. Majestät der König sind heute nach Stuttgart abgereist, um die daselbst zur Zeit stattfindende württembergische Landesgemerbe Ausstellung in Augenschein zu nehmen. Im allerhöchsten Gefolge befinden sich Ihre Excellenzen der StaatS- minister des Innern von Nostitz-Wallwitz und der königl. General adjutant, Generallieutenant v. Carlowitz. Von Stuttgart aus beab sichtigen Se. Majestät zunächst zu einem Besuche am kgl. württem- bergischen Hofe sich nach Friedrichshafen zu begeben. — Dresden, 25. Juli. Ueber den Verlauf der Krankheit des Prinzen Albert geht dem „Dr. I." folgende Mittheilung zu: Die Krankheitserscheinungen dauern unverändert fort; am 20. d. M. er folgte wieder eine sehr starke Blutung aus der Magenschleimhaut, nachdem mehrere geringere vorhergegangen waren. Die Kräfte haben, besonders in den letzten Wochen, sehr abgenommen. Die Blutarmuth ist beträchtlich, der Appetit fehlt fast vollständig, der Schlaf ist meist unruhig. Fieber und Symptome von Gehirnreizung wurden in der letzten Zeit nicht wieder beobachtet. — Dresden, 26. Juli. Se. Maj. der König ist gestern früh i/z9 Uhr in Stuttgart eingetroffen. Zum Empfange Sr. Majestät hatten sich auf dem Bahnhofe Prinz Wilhelm, der Prinz von Weimar und der Minister des Auswärtigen, v. Mittnacht, eingefunden. Der König besuchte die Ausstellung und reiste dann nach Friedrichshafen weiter. — Leipzig, 25. Juli. Ein trauriger Unglücksfall ereignete sich gestern gegen Mittag auf der Station Schkeuditz der Magde burger Bahn, woselbst ein in Buckan stationirter Hülfsbremser, Namens Siebert, unvermuthet von einem Güterzuge überfahren und auf der Stelle getödtet wurde. Der Verunglückte war 44 Jahre alt und hinterläßt eine Frau und 4 Kinder. — In einer hiesigen Restauration verlangte gestern Abend ein Gast zum nicht geringen