Volltext Seite (XML)
Amts Blatt des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes ^uLsnitz Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Al« Beiblätter: I. JllustrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). 7 Abonnements-Preis Vierteljährl 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeldliche Zu sendung. Preis für di« einspaltige Cor puSzeil« (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von L. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Nnnoncen-BureausvonHaas« stein L Vogler, Jnvalidendan Rudolph Moste und G. L. Daube L Lomp. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Inserat- sind bis Dienstag und Freitao Vorm. S Uhr aufzugeben. Mittwoch Druck und Verlag von E. L. Förster'« Erden i» Pulsnitz. Kinundfünfzigster Jahrgang. R-, 4°!. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. 31. Mai 18SS. Mit der Stellvertretung des vorübergehend abwesenden Friedensrichters für den Bezirk Ohorn mit Rittergut, Herrn Ortsrichter Fabrikant Otto Bruno Kammer, ist auf die Zeit von heute ab bis zum 1. Juli 1899 Herr Amtsgerichtsrendant Aktuar Maschke in Pulsnitz beauftragt morden. Die Geschäftsstelle desselben befindet sich im Amtsgerichtsgebäude in Pulsnitz. Pulsnitz, den 29. Mai 1899. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Bekanntmachung, Impfung betrreffenö. Die öffentliche Impfung und Jmpfrevision, welche unentgeltlich durch den hiesigen verpflichteten Jmpsarzt Herrn l)r. moä. Kreygig vorgenommen wird, erfolgt in Hits figer Stadt und zwar im Rathhaus 1 Treppe an folgenden Tagen: Impftermin, Sonnabend, den 3. Juni 1899, Nachm. v°n^2 Uhr bis /,3 Uhr ^"dchen l Jmpfliste 6 im Jahre 1887 geborenen Kinder, „ „ 4 „ „ 6 „ der Jmpfliste im Jahre 1898 geborenen Kinder, und Impfrevisionstermin, Sonnabend, den 10 Juni 1899, Nachm. von 2 Uhr bis »/,3 Uhr Mädchen > , . , „o-, >. w „ „ >/,4 „ Knaben / der rm Jahre 1887 geborenen Kmder, „ „ 4 „ 6 „ der im Jahre 1898 geborenen Kinder. Es werden hiernach die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der nach Z 11 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 impfpflichtigen Kinder beziehentlich Vormünder unter aus drücklichem Hinweis auf die in § 14 Absatz 2 des gedachten Gesetzes angedrohten Strafen, mit ihren impfpflichtigen Kindern beziehentlich Mündeln in dem oben anberaumten Jmpf- und Revisionstermin, zu welchen mit Patent noch besonders vorgeladen werden wird, behufs der Impfung und ihrer Controlle zu erscheinen oder die Befreiung vor dem Impftermine durch ärztliches Zeugniß bei dem unterzeichneten Stadtrath nachzuweisen. Pulsnitz, am 3. Mai 1899. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Blutlaus. In nächster Zeit wird die Königliche Amtshauptmannschaft sämmtliche Aepfelbäume des Bezirks durch Baumwärter auf das Vorhandensein von Blutlaus untersuchen lassen. Diesen Baumwärtern ist die Besichtigung der Bäume zu gestatten; die von ihnen anzugebenden Vertilgungsmaßregeln sind sofort und gründlich vorzunehmen. Säumige oder sonst Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 150 oder 14 Tagen Haft bestraft werden ; nach Befinden würde die Vertilgung auf ihre Kosten du rch die Behörde erfolgen. Die Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher haben die Bewohnerschaft auf diese Anordnung besonders aufmerksam zu machen, und ferner 1 ., den Baumwärlern Tag und Stunde des Antritts und Abgangs unter Beidrückung des Siegels, zu bescheinigen, 2 ., ihnen die Grundstücke, wo sich Aepfelbäume befinden, unter Angabe der Besitzer zu bezeichnen, 3 ., sie selbst zu führen oder eine andere geeignete Person damit zu beauftragen und 4 ., bei Auffindung der Blutlaus sofcrt die Namen der Baumbesitzer anzuzeigen, die Vertilgungsarbeiten sorgsam zu überwachen und im Laufe des Sommers wiederholt Nachrevisionen vorzunehmen Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, den 25. Mai 1899. von Erdmannsdorff. Der von Pulsnitz M./S. nach Mittelbach führende Weg wird vom 31. dieses Monats an bis auf Weiteres gesperrt und der Verkehr über Lichtenberg verwiesen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 25. Mai 1899. von Erdmannsdorff Die Crifis in Oesterreich-Ungarn. Die jüngst in Wien gepflogenen Ausgleichsverhandlun gen zwischen den österreichischen und den ungarischen Ministern gelten allgemein als endgiltig gescheitert; zwar heißt es, Kaiser Franz Josef habe dem ungarischen Ministerpräsidenten Kolomann Szell gegenüber den Wunsch geäußert, er möge mit seinen ungarischen Vertrauensmännern nochmals Rück sprache hinsichtlich einer etwaigen Verständigung nehmen, doch glaubt man wohl auf keiner Seite mehr an das Ge lingen dieses letzten Versuches, den einstweilen verlorenen wirthschastlichen Ausgleich zwischen Oesterreich und Ungarn noch zu retten. Die Thun'sche wie die Szell'sche Regierung haben auf den Wiener Ministerconferenzen zu schroff ihren Standpunkt in den schwebenden Ausgleichsfragen gewahrt, als daß die eine oder die andere Partei ohne theilweise Aufopferung ihrer Grundsätze zurückkönnte, und so bleibt denn nur die kaiserliche Entscheidung übrig. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, das Gewirr staatsrechtlicher wie finanzpolitischer und wirthschaftlicher Fragen, welche mit dem Ausgleichswerk eng verknüpft sind, nochmals zu erörtern. Nur daS sei hervorgehoben, daß sich der Kernpunkt des ganzen AusgleichSstreitü dahin entwickelt hat, daß Oesterreich die Zollgcmeinschaft (Zoll- und Handelsbündniß) auf zehn Jahre wie bisher gesichert haben will, während Ungarn nur jünf Jahre anbietet und dabei noch verlangt, daß das Bank-Privilegium gesetzlich für Vie Dauer von elf Jahren sestgelegt werde. Der jetzige österreichische Ministerpräsident hat nun allerdings durchblicken lassen, daß er geneigt sei, wegen der ungarischerseitü verlangten kürzeren Fristbemsssung für ein neues Zoll- und Handelsbündniß mit sich reden zu lassen, aber er fordert als Aequivalent den einstweiligen Verzicht Ungarns auf die neue Organisation der Notenbank, welche den Ungarn eine Uebermacht gegenüber den österrei chischen Creditwesen verschaffen mußte. Hierauf scheint sich aber Herr Szell nicht eingelaffen zu haben, und von seinem Stanopunkte aus freilich niit Recht. Denn die gesammte Stellung des ungarischen Ministerpräsidenten bei den Aus- gleichsverhandlung^n ist eine weit bessere, als die seines österreichischen Kollegen, hauptsächlich, weil jener sich aus ein arbeitsfähiges und der Regierung in seiner großen Mehr heit ergebenes Parlament stützen kann. Graf Thun aber entbehrt einer solchen werthvollen Stütze, und die Erklärung des Executivcomitees der Rechten des österreichischen Abge ordnetenhauses zu Gunsten' der Haltung des Grafen Thun in den Ausgleichsconferenzen kann ihm unter den obwalten den Umständen nicht das Geringste nütze». Wie sich jedoch jetzt die Ausgleichscrists in ihrer Zu spitzung darstellt, handelt es sich hierbei im Grunde gar nicht mehr um den Ausgleich allein, sondern überhaupt um das Schicksal der betheiligten Cabinete, hat doch der stille Kampf zwischen dem Ministerium Thun und dem Ministerium Szell schon vom Zeitvunkte ab begonnen, da das letztere in die Erscheinung trat. In czechischea Kreisen betrachtet man daS Cabinet Thun bereits als gefallen und nimmt an, daß demselben zunächst ein Beamtenministerium zum Zwecke der Octroyirung des Ausgleiches folgen werde, worauf ein Ministerium der Rechten gebildet werden soll. An angeblich unterrichteter Wiener Stelle bestreitet man zwar, daß Graf Thun schon seine Entlastung eingereicht habe, indeß ist die Lage offenbar im höchsten Grade kritisch und gespannt, in Wiener politischen Kreisen glaubt man sogar, daß im Laufe dieser Woche die österreichische wie die ungarische Regierung dem Kaiser ihren Rücktritt anbieten würden. Sollte aber diese Möglichkeit wirklich zur Thatsache werden, dann darf man überzeugt sein, daß das Cabinet Szell schließlich auf seinem Posten verbleiben und daß nur das Ministerium Thun gehen wirv. Und kaum läßt sich bezweifeln, daß es dem letzteren nur noch um einen „schönen Abgang" zu thun ist, nachdem seine Stellung durch die verfehlten Experimente der Thun'schen Regierung völlig haltlos geworden ist; dazu gewähren aber die Ausgleichsfragen dem Grafen Thun eine günstige Gelegenheit, kann er doch nunmehr als Grund für seinen Rücktritt den Hinweis darauf geltend machen, er habe die Interessen der österreichischen Reichshälste gegenüber Transleithanien nicht preisgeben wollen und sich und sein Ministerium lieber geopfert. Sollte jedoch dann dem abge- wirthfchafteten Ministerium Thun nach der wahrscheinlichen