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Der sranzösische Ministerrat beschloß den Bau von 19 Dread noughts, 8 Kreuzern und 76 Untersee- und Torpedobooten. — Das neue sranzösische Flottenprogramm kündigt eine Forderung von 90 Mil lionen an sür Verstärkung der Fort? an der Nordjeeküste. In Toulon sind Vorbereitungen sür die Entsendung weiterer 2000 Mann nach Marokko getrosten. Die Franzosen planen einen Vormarsch auf Marrakesch für Mitte September, wenn ein größerer Truppennachschub angekommen sein wird. Gelegentlich der Wahl Arriagas zum Präsidenten hat Frankreich die Republik Portugal offiziell anerkannt. Für die Festnahme der Entführer deS Ingenieurs Richter hat die türkische Regierung 27000 Mk. Belohnung ausgesetzt. Der englische Dampfer „Alex" ist im Karaibischrn Meere unter- gegangen; viele Personen sind ertrunken. 4IU Der Stavtrat. (L-.L.) Dr. Ay. „Mietwagen „Lohnfrachtwagcw Meißen, dm 1. August 1911. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1. auf der Meißen—KeMsdorfer Straße: 1. bis 7. September zwischen Ullendorf und Sora 8. „ 12. „ „ Grumbach und Keflelsdorf, 23. „ 25. , „ Wilsdruff und Sora; A«««» a«» aller weit. Im Reichskolonialamt soll eine neue Verfassung sür die Kolonien in den Grundzügen sertiggestellt sein. Erheblich- Veränderungen im Heere, besonders im Generalstabc, sollen am 14. September bekanntgcgeben werden. Die Hygiene-Ausstellung wurde bis einschließlich 2S. August von 3419194 Personen besucht. Die Einigungsverhandlungen im Leipziger Metallgewerbe sind ergebnislos verlausen. In Dresden, Leipzig und Chemnitz ersolgte vorgestern die Aussperrung. Der schwedische Dampfer „Askcrsund" wurde von dem Linienschiff »H'sien" beim Auslaufen auS der Kieler Bucht zum Sinken gebracht. N e Besatzung wurde gerettet. Bei antisemitischen Kundgebungen in Bargoed (England) wurden Mnich« Läden geplündert. 7. Für die Benutzung von Kraftdroschken wird der dieser Ordnung unter O bei gefügte Tarif zugrunde gelegt, welcher im Innern der Kraftdroschken für die Fahrgäste sichtbar auszulegen oder auszuhängen ist. Kei der Benutzung von Kraftdroschken zu Fahrten im Octe hat die Berechnung des Fahrpreises nach der Zeit, für Fahrten von Ort zu Ort jedoch nach der Zihl der zurückgilegten Kilometer zu erfolgen. Bei Fahrten von Ort zu Ort ist für leere Rückfahrten nach dem Wohnorte des Unternehmers der Fahrpreis für eine Person zu entrichten. Für Wartezeiten ist für jede angefangene Stunde eine Mark zu bezahlen. Dieser Betrag ist, wenn in derselben Stunde nach Fahrtunterbrechungen wiederholt gehalten wird, nur einmal zu bezahlen. Die Bezahlung von Fahrten über das Gebiet, für daS diese Ordnung gilt, hin» aus unterliegt der freien Beretnbarung zwischen den Fahrgäste» und den Führern der Kraftdroschken. 8. Die Mitnahme von Gepäck im Innern der Kraftdroschken ist nur insoweit ge» stattet, als es sich um Handgepäck handelt, dessen Gesamtgewicht 10 l-e nicht über steigt und die Gepäckstücke ein Beschmutzen und Beschädigen der Wagens nicht be fürchten lasten. Die Mitnahme von anderen Gepäckstücken und von Hunden im Janer« deS Wagens kann vom Führer abgrlehnt werden. 9. Wer den in Ziffer 1 erwähnten Gewerbebetrieb ohne Genehmigung unternimmt oder fortsetzt, wird nach Z 147 Ziffer 1 der Reichsgewerbeordnuug mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ordnung und deS Tarifs werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen bestraft. Mit -er Wöchentliche« Leilage „Welt im Vilö" und der monatliche« Leilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Armftdrosehken-Ordnung. Zur gewerbsmäßigen öffentlichen Beförderung von Personen oder Gätern mit Kraftfahrzeuge» im Sinne des Gesetz.s üo-r den Verkehr mit Kraft fahrzeugen vom 3. Mai 1909 (R^ichsges-tzblatt Seite 437) bedarf es polizeilicher Ge nehmigung (Zulassung). Handelt es sich dabei um die Einrichtung von Umfahrten (sogen. Fremdenrunüfahrtev) oder um Unternehmungen zur fahrplanmäßigen Verbindung zwischen bestimmten Ortschaften, so ist hierzu besondere Genehmigung nachzusuchen. 2. Die Genehmigung wird von dem Nachweise des Bedürfnisses abhängig gemacht; sie wirb nur unter dem Vorbehalte ins Widerrufs und nur auf solange erteilt, als der Unternehmer durch eine angemessene Versicherung ausreichende Gewähr für Erfüllung der ihn infolge deS unter 1 erwähnten Gewerbebetriebes etwa treffenden Schaden- ersaöverbindlichkeitrn bietet. Wird von dem Widerruf Gebrauch gemacht, so kann der Unternehmer Ersatz des ihm aus der Zurücknahme der Genehmigung etwa entstkhmdeu Schadens nicht fordern. 3. Die nach Ziffer 1 erforderliche Genehmigung wird in den Bezirken der Königlichen Amtshauptmannschaft und der Stadt Meitzes von der Königlichen Amlshauptwannschaft Meißen und dem Stadtrate zu Meißen gemeinsam erteilt (vergl. aber Absatz 2); werden bei Umfahrt!» (sogen. Fremdenrundfahrtev) die Bezirke anderer Amtshauptmauuschaften oder die Bezirke anderer Städte mit revivierter Städteordnung berührt, so bedarf es der gemeinsamen Genehmigung der beteiligten AmtShauptmannfchaften oder der Orts- polizetbehörden dieser Städte (Königliche Polizeidireklion Dresden, Stadtrat, Polizeiamt). Die Unternehmungen zur fahrplanmäßigen Verbindung zwischen bestimmten Ort schaften bedürfen der Genehmigung der Königlichen Kretshauptmannschaft Dresden. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb mit K-aftfahrzeugen, der in Z 2 Absatz 3 der Bekanntmachung des Bundesrates, be treffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichs- aeittzblatt 1910 Seite 389 flg.) erwähnten Art — Straßenlokomotioen, Straßenwalzen, rruamaschineu ohne Güterladeraum, deren betiiebsfertiges Eigengewicht, und Lastkraft, wagen vercn Gesamtgewicht (einschl. Ladung) 9 Tonnen übersteigt sowie selbstsahrende Acbeits. und Werkzeugmaschinen zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken (z. B Dampf-. Mwoipflüge, Motorsägen). — Für diese hat das Königliche Ministerium des Inneren sich den Erlaß besonderer Anordnungen Vorbehalten. 5. Im übrigen wird auf die am 1. April 1910 in Kraft getretenen Vorschriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie auf Lie allgemeinen Bestimmungen über den Betrieb der Droschken, Omnibusse und sonstigen dem öffentlichen Transportgewerbe dienenden Fuhrwerke hivgewiesen (vergl. § 2 Absatz 2 der Bekanntmachung deS Bundes. ratS, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910). Kraftdroschken, die zu dem unter 1 gedachten Gewerbebetriebe Verwendung finden sollen, find an beiden Seiten des Führersitzes mit einer leicht erkennbaren schwarzen, 10 cm hohen, mit Oelfarbe auf weißem Grunde aufgemalten Wageonummer zu ver- sehen. Diese Nummern werden von der Königlichen Amtshauptmannschaft und dem Stadtrate zu Meißen gemeinsam angewiesen. Außerdem ist auf beiden Seiten der Kraftdroschken unterhalb des Führersitzes in einer gemalten Umrahmung oder auf einem mit gemalter Umrahmung versehenen weißen Schilde mit schwarzen Buchstaben die Aufschrift .Kraftdroschke" anzubringen. der gewerbsmäßigen Personen- oder Güterbeförderung dienende Kraft- fahrzeuge sind in gleicher Weise und zwar die Ptrsontufahrzeugt als JnskrtionSpreiS 15 Psa. Pro viergespaltene KochuSzeile Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozeut Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wen» der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Äustraggeb. in Konkurs gerät. 2. auf der Keffelsdorf—Nossener Straße: 13. bis 15. September zwischen Kesselsdorf und Wilsdruff, 15. » 19. politische Rundschau. Wilsdruff, deu 28. August. Deutsche- »eich. D L x. Die 24. «enernlbersammlnng de- «vnngelifch-n Bundes zur Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen findet vom 5. bis 8. Oktober 191 1 in Dortmund statt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenbain. Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Kanfbach« Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Mtltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oöerhermsdorf, Pohrsdorf, Röhr bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshause«, Tanneberg, Taubenheim, Uukersdorf, Wristropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DienStagS, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich^35^ri. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr die Kgl. AmtshauptmannfchafL Meißen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wilsdruff» sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Die Königliche Amtshauptmannschast. Wegen Ermordung eines Deutschen verurteilte das Kriegsgericht Pueblo sechs mexikanische Freischärler zum Tode. Die Achtserklärung des Expräsidenten Castro wurde vom Prä sidenten Goniez beim Parlament beantragt. In den Schulen Argentiniens wird fortan deutscher Sprach unterricht erteilt. Fahrzeit Perionenzavl 1 2 3 4 Preise: Mark Mark Mark Mark Fahrt bis zu 5 Minuten „ von 5 Minuten bis 10 Minuten » , » 10 » »15 » » ,15 » »20 „ » . 20 , , 25 „ » » 25 , , 30 „ , für 1 Kilometer 1,v« 1,75 2,5« 3,00 3,75 4,25 0,35 1,25 2,V« 2,75 3,25 4,v« 4,5« «,4« 1,5« 2,25 3,V« 3,5« 4,25 4,75 «,45 1,75 2,5« 3,25 3,75 4,5« 5,«« «,5«