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uip- r im ,i. Li- snik rzog ch der und 4 seinen wäh- r gro- von eister anal mpfer essen; ne. >t der s Ge- Kaiser ist uSer- 8.) irre cm-e itren üten steru ccf Ar - SÄ üch- inen der :sem mer s e nl län- ter- * äch- d,'N re- te- rde ,h mit als agr den ,-r lat em >i - en: in ere sei -h- ie tii ir- s-- -r en he c- i - IN t- Amis- und änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —- «li. Jahrgang, Somtag, dm 4. August . str Eibenstock, Larkseld, hundrhüdel, ^LUgrUrUtt Neuheide, SberstützeugrSn, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün. wildeuihai «sw. Vnuotprei» vterteljührl. Mk. Lil) »inschltetzt de» .AUufN. Unterhaltungoblatte»" In der EeschSf"- chüt«, bet unseren Boten sowie bei allen Reiche- »oftomstalten. — Erscheint täglich abend» intt »«»nähme der Sonn» und Feiertag« sür den folgenden Tag. IM FuLe »öder«: Gewalt — »der ,onp»«n «HiatvNchi: »l«-un,m de» Betrtkde« der >j„rung. der ^teseraaren oder der Xt »rderruigteinrtchtuxgen Hal der Seneder tetnen knlpruch >»i »trterun» oder Hachl>eteruna der Zellten» »der aut «Mt. eahlun» de« «qug»dreNe«. Kel. ^dr.r Hwt»»t«tt. Snzetgenpreis: di« Netnspalttge Zeil« 1b Psg. Im Reklameteil die'Zeile M Psg. Im amtlichen Teile di« gespaltene Zeile 40 Psg, Annahme der Anzeigen bi« spatesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr sür die Aufnahme der Anzeige» am nächsten oder am vorgescbriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wir» nicht gegeben, »bensowentg für die Richtigkeit der durch Fern- sprecher aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Mr. ti<>. ISIS Di» Aasführanasverordnang des Ministeriums d»8 Innern vom 25. Januar 1918 über die Errichtung ständiger Arbeiterausschüsse und besonderer Ansschüsse für die Angestellten nach 8 11 des Reichsgesetzes über den Vaterlän dischen Hilfsdienst (abgedruckt in Nr. 29 der Sächsischen StaatSzeilung und der Lelpzi- ger Zeitung) erhält folgenden Zusatz z« tz 7: Bei einem endgültigen Ausscheiden des Obmanns aus seinem Amte hat für ihn «ine Neuwahl stattzusinden. D r e s d e n , den 27. Juli 1918. 3813 NI VN Ministerium des Innern. ^9 Die Gültigkeit der Obstzuckertarten (Reihe 9.°) erlischt mit dem 31. Juli 1918. Nach diesem Zeitpunkte darf auf Obstzuckerkarten (Reihe 9°) kein Zucker mehr im Klein - verkauf abgegeben werden. Die Einlieferung der vereinnahmten Obftzuckerkarten (Reihe 9°) hat spätestens zu erfolgen: seitens der Kleinhändler an ihre Lieferanten bis zum 10. August 191», seilens der Zwischengrotzhändler an die der Zuckerverteilungsstelle für das Königreich Sachsen angehörenden Großhändler bis zum 15. August 1018, seitens der letzteren an die Zuckerverteilungsstelle bis zum 20. August 1018. -Die Versendung der Obstzuckerkarten hat unter Einschreiben oder mittels Wertpa ket zu geschehen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird im Falle des Verlustes kein Ersatz geleistet. D r e« d e n, den 31. Juli 1918. 457 VbäIc Ministerium des Innern. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über die Kernobfternte vom 17. Juli 1918 ist von der Landesstelle für Gemüse und Obst die Firma Voixt, Inh. kiurl liramer. Aue i. Erzgeb., Schneebergerstr. als Bezirksobstsammelstelle für das Gebiet des BezirkSverbandeS der AmtShauptmann- schaft Schwarzenberg bestimmt worden. Diese Sammclstelle ist beauftragt und verpflichtet, sämtliche Aepfel, Birnen und Pflaumen, welche im Gebiete des Bezirksverbandes Schwarzenberg erzeugt sind, aufzu nehmen. Alle Erzeuger von Aepfeln, Birnen oder Pflaumen, auch Pächter oder son stige Personen, die berechtigt sind Obst zu ernten, ebenso die Gemeinden oder sonstige öffentlich rechtliche Vereine sind verpflichtet, das gesamte von ihnen geerntete Obst der oben verzeichneten Arten, in frischem, oersandfähigem Zustünde an die obenbezeichnete kammelstelle abzuliefern. Der Erzeuger von Aepfeln, Birnen oder Pflaumen ist, sofern er nicht eine juristi- sche Person ist, berechtigt, Obst für den eigenen Bedarf zurückzubehalten. Als angemes sen wird ein Zentner für jedes ständige Mitglied seines Haushaltes angenommen. Die Abgabe von Obst seitens der Erzeuger, die nicht juristische Personen sind, un mittelbar an der Erzeugungsstelle und am Tage der Ernte an die Einwohner der be treffenden Gemeinde zum Erzeugerhöchstpreise in Mengen von nicht mehr als einem Pfund für die Person zum Selbstverbrauch ist zulässig. Schwarzenberg, am 31. Juli 1918. Per Aezirksvervand der Königs. Amtshauptmannschatt Schwarzenberg- Dr. Wim mer. Auf dem die Firma Melineck klettter in Dresden betreffenden Blatt 312 für den Stadtbezirk deS hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß die dem Kaufmann üldin llivksrä kiodtor in Eibenstock erteilte Prokura erloschen ist. Eibenstock, den 3. August 1918. , Königliches Amtsgericht. Städtischer Bntterverkaus. Montag, am 4. dsS. Mts., vonn. Nr. 1—350, nachm. Nr. 351—700, Dienstag, „ 5 , „ 701—1050, „ „ 1051—1400, Mittwoch, „ 6. „ „ 1401—1750 1751 u.h. Nrn. Eibenstock, am 3. August 1918. Der Stadtrat. Strickarbeiten für die Heeresverwaltung. Die noch außenstehenden Socken sind restlos Monla«, dm S. dts. Mir., vormittags von 9—11 Uhr und nachmittags von 2—5 Uhr in unserer Arbeitsstelle, Bachllratze 8, zurückzugeben. Bei FrtstversäumniS erfolgt kostenpflichtige Abholung. Eibenstock, den 2. August 1918. Der Ktcr-trat. Nachtrag z«r Satzung der Allgemeinen Ortskrankenkasse HiöenküL-Sladt in Eibenstock. 8 20 werden Ziffern 1 und 2 gestrichen lind erbalten folgende Fassung: 1. Die baren Leistungen der Kasse werdet, nach einem Grundlohn bemessen. Als solcher gilt der nach der verschiedenen Lohnhöhe stufenweise festgesetzte durch schnittliche Tagesentgelt der Kassenmitglicdcr bis 10 Mark für den Arbeitstag. Zur Festsetzung des Grundlohnes werden folgende Stufen gebildet: Stufe la. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst sür den Arbeitstag weniger als M Pfg. beträgt. „ I b. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 00 Psg. bis einschließlich 1.10 beträgt. ,, II 3. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag l M. 17 bis einschließlich 1.50 beträgt. „ ll b Kassennütglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 1.51 bis ein schließlich 1.83 beträgt. ,, Illa. Kassennütglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 1.84 bis ein schließlich 2.34 beträgt. „ III k. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 2.35 bis ein schließlich 2.83 beträgt. „ IV3. Kassennütglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 2.84 bis ein schließlich 3.34 beträgt. „ IV b. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 3.35 bis ein schließlich 3.83 beträgt. „ V 3. Kassenmitglicder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 3.84 bis ein schließlich 4.49 beträgt. ,, V b. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst sür den "Arbeitstag 4.50 vis ein schließlich 5.24 beträgt. ,, VI3 Kassennütglieder, deren Arbeitsverdienst nir den Arbeitstag 5.25 bis ein schließlich 0.24 beträgt. „ VI5. Kassennütglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 0.25 vis ein schließlich 7.24 beträgt. „ VII n Kassennütglieder, deren Arbeitsverdienst sür den Arbeitstag 7.25 vis ein schließlich 8.24 beträgt. „ VIIb. Kassennütglieder, deren Arbeitsverdienst sür den Arbeitstag 8.25 vis ein schließlich 9.24 beträgt. „ VIII. Kassennütglieder, deren Arbeitsverdienst sür den Arbeitstag über M. 9.25 beträgt. Hiernach wird der Grundlohn bis-auf Weiteres festgesetzt für die Stufe In. auf M. —.50. I k. ., .. -.90. II u. ,. „ 1.30. „ .. „ II d „ ., 1.70. III 3. „ ., 2.10. III b. „ ., 2.M. ,. „ IV 3. .. „ 3.10. IV b. „ ., 3.ti0. V3. ., ., 4.20. „ ., „ Vb. ,, ,, v.— VI 3. „ „ 6.— „ ,, VI b. .. 7 — , VII3. „ „ 8.— VII b. „ 9— . VIII. „ io — 8 49 Absatz 1 erhalt folgende Fassung Die Kassenbeiträge werden auf vier Hundertstel des in 8 20 festgesetzten Gtznnd- lohncs festgesetzt und für je eine Woche berechnet. Sie betragen: Klasse In. M. —.12. Klasse V3. M. —.99. „ Ib. „ —.21. Vb. „ 1.20. , ' „ II3. „ —.30, „ Vl3. „ 1.44. „ II b. „ —.39. VI b. „ 1.68. „ III3. „ —.51 „ Vl>3. „ 1.92. „ III b. „ —.63. „ VII b. „ 2.16. ,. > IV 3. „ --.75. „ IV b. „ —.87. VIII. „ 2.40. Die neue Staffel tritt laut Beschluß der "Ansschnßsitznng vom 29. Juni l918 am 1. Juli 1918 st, Kraft. Nr. li k c 251 u 18. Der vorstehende Nachtrag wird genehmigt. Zwick a n , den :i(). Juli 1918. Königliches OöerverKcheruugsamt. Dr. Ostermayer.' Die Herren "Arbeitgeber werden ersucht, die erforderlichen Ummeldungen bis spätestens den 10. "August 1918 vorzunehmen. Nachträge können ab 8. August an Kassenstelle in Empfang genommen werden. Eiben st«nck, am 2. August 1918. ' Der Kassenvorstand der allgemeinen Ortskrankenkasse > Cibenstoü-Stadt. Ernst Funk, Vorsitzender. Vom Weltkrieg. Nach Abschluß, des 4. Kriegsjahres stellt sich der Grbirtsverlust unserer Feinde auf etwa 770000 Quadratkilometer. Es liegen darüber folgende An gaben vor. , ' An HMMckl in Mick. Mm MmW-llWtWe AMrittk. Berlln, 2. August. Die Mitte Mächte ha ben seit Nr.egsbeginn 770000 Quadratkilometer femd- lichen Landes besetzt, das heißt etwa das ändert Halbsache Gebiet des gesamten Deutschen Reiches Der Gelände gewinn hat sich im letzten Kriegsiahr: um über 220000 Quadratkilometer erhöht. Richt eingerechnet ist hierin das durch die deutsche Waffen hilf? befreite Gebiet der russischen Randvölker mit