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I Amts- Ml- Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Gbensto^ M- öesM Umgebung sUr Eibenstock, Larlsfeld, hundchübe^ LLNLLL» SL'«L-LN°« ^UAkvMU Neuheide, GberMtzengrün, Schönheide Zchönherdechsmmer,Sosa,Unterstützengrün,WUbenShalusm Cel^Kdr.: Amtsblatt. Kernsprecher Nr. 2l0. Dmcker und Brrlegeri Emil H,««»boha, oerautwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. , — gl Jahrgaua« - - SSV. Dicastag, de» 22. September RUR 4 M«W«W^^^SSSSSSSSS^SMSSSSSSSSSS»SSSS«WWWSWWS»»AMM«WWMSMSW»WWWWWW»W»WWW»W»WWNWWMWWWMMM^»W»WMW»eWMWWM»«»Me—MN— Zur Durchführung der nachstehend abgedruckten Bekanntmachung der Reichskanzlers, »etteffend Berbst de» »orzetttge« Schlachte«» da» Vieh, vom II. September 1913 (R. G. Bl. S. 4VK) wird folgende- verordnet. Die Schlachtung von Kälbern und Rindern, die unter 8 1 der genannten Bekannt machung fallen, haben die Tierärzte und die nichttierärztlichen Fleischbeschau«, die erforder lichenfalls eine Wägung der Kälber verlangen können, bei der Schlachtviehbeschau zu verbieten. Wird eine Zuwiderhandlung gegen den erwähnten 8 1 bet der Fleischbeschau eine» nicht unter 8 3 der genannten Bekanntmachung fallenden Kalbe» oder Rinde» festgestellt, so hat der Tierarzt oder der nichttierärztliche Fleischbeschauer hiervon den Besitzer de» Tiere« zu benachrichtigen und Anzeige bei der unter II bezeichneten Behörde zu erstatten. Bei Einsprüchen der Viehbefitzer gegen solche Beanstandungen der Tierärzte und der nichttieräztlichen Fleischbeschauer ist im Sinne von 8 16 de» Sächsischen Fleischbeschaugesetzer vom 1. Juni 1898 (G. V. Bl. S. 209) in Verbindung mit 8 25 der Ausführungsverord nung vom 27. Januar 1903 (E. B. Bl. S. 75) hierzu zu verfahren. II. Behörden im Sinne von 8 2 der Bekanntmachung de» Reichskanzlers vom 11. Sep- tember 1914 find die AmtShauprmannschaflen und in Städten mit der Revidierten Städte- ordnung die Stadträte. III. Auf die Anzeige von Notschlachtfällen nach 8 3 der Bekanntmachung de» ReichSkanz- kanzler» vom 11. September 1914 bei den unter II genannten Behörden wird mit Rückficht auf 8 1 de» angezogenen Fleischbeschaugesetzes verzichtet. IV. Diese Verordnung, die am 20. September 1914 in Kraft tritt, ist allen Tierärzten und nichttierärztlichen Fleischbeschauern von den AnstellungSbehörden zur Kenntnisnahme und Nachachtung vorzulegen. Dresden, am 18. September 1914. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend Verbot de- vorzeitigen Schlachten- von Bieh. Vom 11. September 1914. Der BundeSrat hat auf Grund de» 8 3 de» Gesetze» über die Ermächtigung deS Bun- de»rat» zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) olgende Verordnung erlassen: 8 1. Schlachtungen von Kälbern, die weniger al» 75 Kilogramm Lebendgewicht haben, und von weiblichen, noch nicht sieben Jahre alten Rindern (Färsen, Stärken, Kalbinnen und dergleichen und Kühen) sind für die Dauer von drei Monaten seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verboten. Ausgenommen von dem Verbot ist Weidemastvieh au- Gebieten, die von den für diese zuständigen Landeszentralbehörden bestimmt sind. 8 2. Ausnahmen von dem Verbote (8 1) können in Einzelfällen bei Vorliegen eines dringen- >en wirtschaftlichen Bedürfnisses von den durch die Landeszentralbehörden bestimmten Behör den zugelassen werden. 8 3. Das Verbot (8 1) findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß da» Tier an einer Erkrankung verenden werde oder weil e» infolge eine» Unglücksfall» sofort getötet wirken muß. Solche Schlachtungen sind jedoch der nach 8 2 zuständigen Behörde spätestens innerhalb dreier Tage nach der Schlachtung anzuzeigen. 8 4. Weitergehende lande-rechtliche Vorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt. Die Landeszentralbehörden werden ermächtigt, auch für die Schlachtung von Schwei- nen Beschränkungen anzuordnen. 8 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verord- nung. 8 6. Wer diese Verordnung oder di« auf Grund des 8 4 Abs. 2, 8 5 ergangenen Vor schriften der LandeSzentralbehördr übertritt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. 8 7. Diese Verordnung tritt nach Ablauf einer Woche seit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Verordnung findet auf da» aus dem Ausland eingeführte Schlachtvieh keine An wendung. Berlin, den 11. September 1914. Der StMntMcr des Rnchslmzlkrs. Aufruf. In dem furchtbaren Völkerkriege, der entbrannt ist, steht alles, was uns lieb und wert, was un» hehr und heilig ist, auf dem Spiele! unser ungeahnt emporgeblühtes Kaiserreich mit der ganzen Ernte unserer 70er Blutsaat, ist der Preis de» Völkerringen». Unsere höhere Kultur, Handel und Schiffahrt, unsere hochentwickelt« Technik, unsere kerngesunde Wehrmacht find dem Feinde ein Gegenstand nichtgünstigen Hasses, eines Hasses, der zu jedem Mittel greift, um unS niederzuringrn. Mit ihren Horden wollen die Aemde in unser Land Herein brechen, alle» niedertreten, -brennen und -reißen. Wie im Osten wollen sie gleich Bestien wüsten, morden und sengen. Entsetzlich viel Opfer hat der Krieg schon gefordert. Wieviel allein schon der schwere Entscheidungskampf im Westen, der noch kein Ende voraussehen läßt! Opfer auf Opfer wird «r noch fordern, aber noch immer nicht den Krieg beenden. Das Vaterland braucht deshalb Männer, die in die Lücken der Verwundeten und Ge fallenen einrücken, bi» auf den letzten Mann, oder bis un» «in ganzer voller Sieg bescheerl ist. Da heißt «»: Männer heraus! Wohl darum den Jünglingen in der Heimat, die sich in Friedenszeiten durch Turnen und Wandern zu männlicher Kraft und Frische erzogen haben! Uebt weiter! Wohl auch denen, die wenigsten? jetzi noch ihre ganze Willenskraft einsetz«« wollen, um die höchste körperliche Leistungsfähigkeit anzustreben! Denn, Ihr Jüng linge, wenn der Tag kommt, da Ihr nach kürzester mllitärischer Ausbildung ins Feld rücken sollt, da kennt der Kriegsdienst kein Erbarmen mit ungeübten Muskeln und Nerven. Eisern ist der Kriegsdienst und fordert Männer voll Willens- und Widerstandskraft. Ungeheure Anstrengungen warten Eurer. Wollt Ihr am Wege liegen bleiben wie unbrauchbare Schwäch linge und Muttersöhnchen? Sicher nicht! Darum ergeht an unsere jungen Männer vom 16. Lebensjahre ab der Ruf: Meldet Euch Donnerstag abe«d S " Uhr in der städtische» Turnhalle zu einem frei willige« Vorbereitungsdienst für de« Kriegsdienst! Alle aber, welche sich berufen fühlen, die Jugend durch entsprechende körperliche Uebungen auf den Kriegsdienst vorzubereiten, werden gebeten, Mittwoch abend 9 Uhr sich im oberen Zimmer des RathauShotelS zu einer Besprechung einfinden zu wollen. Eibenstock, 21. September 1914. Der Stadlrat. H-ff-. Das RiM» am die Entscheidung. Oeftcrrcichischc Erfolge i» Galizien. Die Spannung, die in diesen Tagen das gesamte wutsche Volk beherrscht, und die jede von der Front kommende Nachricht, die neues von der Riesenschlacht zu melden weiß, die sich auf einer ungeheueren Front zwischen dem deutschen Heere und den Armeen der Verbündeten abspielt, stellt große Anforderungen an unsere Nerven kraft und an unseren Charakter. Durch die ununter brochene Reihenfolge unerhörtester, glänzender Siege verwöhnt, die unser braves Heer auf den Schlachtfel dern Belgiens und Nordfrankreichs errungen, hatte sich eine Stimmung allzubreit gemacht, die jeden, auch den größten Sieg als etwas Selbstverständliches an sah. Abgesehen davon, daß sich ein solcher Seelen- und Geisteszustand nicht gut geziemt, läßt er auch in Zeiten des Harrens und Abwartens die Spannung um so schwerer empfinden. Die Nachrichten, die gegenwär tig vom westlichen Kriegsschauplatz kommen, können naturgemäß noch keine abschließenden großen Ereig nisse melden. Die modernen Riesenschlachten können sich — wie seinerzeit im russisch-japanischen Kriege die Schlachten — auf Wochen ausdehnen. Deshalb darf man nicht in das Lager der Skeptiker übergehen, wenn die Nachrichten nicht den eigenen Wünschen ent sprechend einlaufen. Die neuesten Meldungen von der Schlacht in Frankreich zeigen uns, daß die französische Offensive gebrochen ist. Natürlich haben sich die Feinde so gut verschanzt, daß unsere Offensive, die nunmehr schon eingesetzt haben dürfte, auf starken Widerstand stößt, der die Entscheidung der Schlacht noch mehrere Tage hinausziehen kann. In der Nacht zum Sonn tag wurde uns gemeldet: fAmtlich.) Großes Hauptquartier, 19. September, abends. Vie Lage im weften ift im allgemeinen unverändert. Auf der ganzen Zchlachtstoitt ift das englifch-franzö- fische Heer in die Verteidigung ge drängt worden. Der Angriff gegen die statten, zum Teil in mehreren Linien hintereinander befestig ten Stellungen kann nur langsam vorwärts gehen. Vie Durchführung des Angriffs gegen die Linie -er Sperrforts südlich von Verdun, ist vorbereitet. Im Elsaß stehen unsere Truppen längs der Grenze den französischen Arästen säst gegenüber. Im Gsten ift am 1?. September die q. fin - Nische Schützenbrigade bei Auguftow ge schlagen worden. Seim vorgehen gegen Gfo- viec wurden Grajewo und Zzuczin nach kur zem Aamps genommen. (w. T. v.) Sonst lief am Sonntag weiter keine Nachricht ein. Heute Morgen wurde uns dahingegen telegraphiert, daß die deutsche Offensive begonnen hat, unsere Ar mee sich im Angriff gegen das französisch-englische Heer befindet: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 20. September, abends. Im Angriss gegen dar französisch-englische Heer find an einigen Stellen 5 ortschri 1 te gemacht worden. Reims liegt in der Rampsfront der Hranzosen. Gezwungen, das feindliche Heuer zu erwidern, be klagen wir, daß die Stadt dadurch Schaden nimmt. Lr ift Anweisung zur möglichsten Schonung der Ra- thedrale gegeben worden. In den mittleren v o - gesen find Angrifse französischer Truppen am Vorob bei Zenones und Saales abgewiesen worden. Aus dem östlichen Rriegsschauplatz heute keine Ereignis fe. W. T. v.) Außer diesen deutschen amtlichen Nachrichten mö gen hier nun noch einige von feindlicher und neutraler Seite folgen: Paris, 20. September. Das französische Äriegsbulletin vom 19. September nachmittags lautet: Wir halten alle Hügel gegenüber dem Feinde, der sich durch aus Lothringen kommende Truppen zu verstärken sucht, besetzt. Im großen und ganzen führen beide Teile, die stark verschanzt sind, Teilangriffe auf der ganzen Linie aus, ohne daß irgendwo ein endgültiges Ergebnis eingetre ten wäre. Die Heftigkeit der Schlacht läßt all mählich nach. Rotterdam, 19. September. In einer Erörte rung der Lage in Frankreich kommt „Nieuwe Rotter- damsche Courant" zu dem Schluß, daß die Deutschen nicht, wie französische und englische Quellen glauben machen wollten, standhalten, um den Rückzug aus die Maas zu decken, sondern um ihre Offensive fortzu- setzcn, zumal weil das deutsche Zentrum schon vor rücke. Anscheinend hänge die Entscheidung davon ab, welcher von den beiden Gegnern über die größeren Verstärkungen verfüge und diese baldigst einsetz.'n könne. Rotterdam, 19. September. Seit gestern liegt keine neue amtliche Meldung über die Kämpfe in Frank reich vor. Die letzten französischen Mitteilungen be sagen nnr, die Schlacht daure fort. „Times" erörtern