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Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt fÜk WUdkUff UNd UNMgeNd P-stscheckkomo Leipzig 28614 Urscheln! «Lgllch mit «„«nähme der Sonn- und Festtage nachmittag« s Uhr für den folgenden Tag. Bezugspreis bei Srlbstabholung monatlich 4^0 Mk-, durch unsere Austräger zugetragen in der Stadt monatlich Z Mb, auf dem Lande LIZ Mb, durch die Post bezogen vierteljährlich 15.75 Ml. mit ZusteNung«gebühr. Alte Postanstalten und Postboten sowie unsere Au«trLger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Fm Faße höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betr>eb«störungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung de« Bezugspreise«. Erscheint s Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. dem Fahre 1S41 Insertionspneis 1 Mb für die dgespaltcne Korpuszetle oder denen Raum, Reklamen, die rspaltige Korpuszeile 2.50 Mb Bei Wiederholung und Zahresauftrag entsprechender Preisnachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von Behörden) die r gespaltene Korpuszetle 3 Mb Rachweifungs-Gebühr so pfg. Anzeigenannahme bis vormittags 10 llhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Zeder Rabatt anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage cingczogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Nr. 165. Sonntag den 17. Juli 1S21. 8V Jahrgang. Amtlicher Teil. Der nachstehende 11. Nachtrag zur Gememdesteuerordnung für die Stadt Wilsdruff vom 5. März 1915 wird hierdurch veröffentlicht. Wilsdruff, am 4. Juli 1921. «mi Der Stadtrat. 11. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für Lie Stadt Wilsdruff vom 5. März 1915. Absatz 1 des ß 69 m der Fassung des 2. Nachtrages vom 25. September 1919 zur Gemeindesteueroidnung erhält folgenden Wortlaut: Die Wertzuwachssteuer wird für alle vom 1. Januar 1921 ab eintretenden Fälle der Steuerpflichl erhoben nach dem Zuwachssteuergesetze vom 14. Februar 1911 in Ver bindung mit dem Gesetze über Aenderungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913. Hier bei tritt anstelle der im tz 28 des erwähnten Zuwachssteuergesetzes feftgelegten Steuer sätze folgender Taris. Die Steuer beträgt: bei einem Wertzuwachs v. H. des Zuwachses von über bis v. H. des Erwerbspreises — 10 15 10 20 16 20 30 17 30 40 18,5 40 50 20 50 75 22,5 75 100 25 100 125 27,5 125 150 30 150 175 33 175 200 36 200 225 4V 225 250 44 250 50 Als Erwrrbspreis hat hierbei der durch dis Zu- und Abrechnungen der HZ 14—16, 21 des Zuwachssteuergesetzes vom 14 Februar 1911 berichtigte Erwerdspreis zu gelten. Die in Absatz 1 aufgeführten Steuersätze erhöhen sich, wenn der für d.e Steuer berechnung maßgebende Zeitraum nicht mehr als I Jahr beträgt, um 50 v. H-, mehr als 1 Jahr, aber nicht mehr als 2 Jahre beträgt, um 40 v H, mehr als 2 Jahre, aber nicht mehr als 3 Jahre beträgt, um 30 v. H., mehr als 3 Jahre, aber nicht mehr als 4 Jahre beträgt, um 20 v. H., mehr als 4 Jahre, aber nicht mehr als 5 Jahre beträgt, um 10 v. H. . Die Steuerbeträge werden auf ganze Mark nach unten abgerundet; Beträge, die im ganzen unter 10 Mark bleiben, werden nicht erhoben. Wilsdruff, am 26. Mai 1921. Nr. 94 II S. 8t. Der Siadtrat. Tie Stadtverordneten. (I.. 8.) gez. Dr. Kronfeld, fO 8.) gez. Oberlehrer Kantor Hientzsch, Bürgermeister. 1. Voistsher. Genehmigt. Dresden, am 2. Juli 1921. Ministerium des Innern. Für den Minister: kO 8.) I. V. gez. Dr. Streit. Bekanntmachung über die Vorlegung der Steuerkartsn an die Steuerhebestellen. Die Sleurrkanen sind vom 18. Juli ad von den Steuerpflichtigen bei der zuständigen Stadl- od?r Orkssteuereinnahme zur Entnahme der auf die Einkommensteuer für das Rechnungssahl 1920 anzurechnenden Stcuermarken vorzulegen. Ueber den Betiag der entnommenel Steuermarken erhallen die Steuerpflichtigen e ne Quittung, die aufzubewahren und nach Empfang des endgültigen Sleuervsscheides aus das Rechnungsjahr 1920 mit diesem der Steuerdebestelle vorzulegen ist. Nossen, am 15. Juli 1921. <»75 Finanzamt. Montag, den 18. und Dnnstog den 19. Juli 1921 findet rn hiesiger Stadt eine Rallenvergiflung statt, die durch städtische Beamte ausgetührt wird. Alle Hauseigentümer, welche in ihren Grundstücken Rallen besitzen, wollen sich betreffs der Vergiftung der Rallen an die aus- tührenden Bcamren mündlich wenden, damit diese Vergiftung im allgemeinen eine wirk same wird. Wilsdruff, am 16. Juli 1921. «s?« Der Stadtrat. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Der Gesetzentwurf über die Heranziehung der Frauen als Schössen und Geschworene wurde vom Reichsrat mit Stimmen gleichheit abgelehnt. * In einem in London veröffentlichten Telegramm aus München wird festgestellt, datz die Entwaffnung in Bayern be- friedigende Fortschritte mache. * Die Wiederherstellungskommission hat ein italienisch-deut sches Abkommen genehmigt, durch das sich Deutschland ver pflichtet, Italien aus Konto der an den Vierverband zu leisten den Wiederherstellungen 5500 Raffepferde und 1500 Rinher zu liefern. * Ist einer Unterredung mit französischen Journalisten rich tete Briand bei Besprechung der Leipziger Prozesse abermals schwere Angriffe gegen Justizminister Schiffer und das deutsche Volk. * Die Zwangswirtschaft für Getreide in Dänemark wird am 1 August ausgehoben. Das Ausfuhrverbot für dänisches Ge treide bleibt jedoch bis aus weiteres noch in Kraft. - Im englischen Unterhaufe wurde aus eine Anfrage von der Regierung erklärt, es liege keine Mitteilung über eine russische Mobilisierung gegen Polen vor. * Die Sowjetregierung hat beschlossen, den Petersburger Hasen zu verpachten. * Die „Newport Tribune-, sonst deutschseindlich, verlangt, Amerika fülle das deutsche Eigentum sreigeben. Gerechtigkeit! Es ist ein vielsagendes Sinnbild, daß die Göttin der Gerechtigkeit stets mit einer Binde vor den Augen darge stellt wird. Das bedeutet, daß jeder Urteilsspruch ohne Ansehen der Partei gefällt werden soll, und daß Gesetz und Strafe immer im gleichen Verhältnis zur Schuld stehen sollen. Dieser idealen Vorstellung von Recht und Gerech tigkeit entspricht jedoch die rauhe Wirklichkeit nicht immer. Zwar können wir mit Stolz fcststellen, daß innerhalb eines geordneten Staatswesens, wie es das Deutsche Reich ist, der Justizpslege nicht der Vorwurf der Parteilichkeit gemacht werden kann, so viel auch von manchen Kritikern der be stehenden Staatsordnung über angebliche Klassenjustiz ge sprochen wird. Das Bild verschiebt sich jedoch sofort, wenn man in die Welt der internationalen Politik hinaustritt. Zwar hat man versucht, auch für das Verhalten der Völker untereinander Gesetze aufzustellen. Bis jetzt hat man aber immer die Erfahrung machen müssen, datz solche Gesetze nur solange eingehalten werden, als sie den Mächten, die sich ihnen unterwerfen sollen, nicht irgendwie unbequem werden. Roch niemals ist es gelungen, eine Autorität auf- zurichlen, die über den Staaten stünde und die den Widerspenstigen zum Gehorsam zwingen könnte, so wie es ser Staat seinem einzelnen Bürger gegenüber vermag. Wenn es das Zeichen jeder Kulturnation ist, daß bei ihr der barbarische Grundsatz „Gewalt geht vor Recht" keine Geltung hat, sondern daß der Staat als der höchste Täter von Recht und Gesetz dafür sorgt, daß jeder gewalftamc Verstoß gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit entweder verhindert wird oder doch rasch seine Sühne findet, so kann man das Gleiche nicht von der großen Völkerfamitte im ganzen behaupten. Dort ist noch immer der Starke im Recht geblieben, zum mindesten für den Augenblick. Das deutsche Volk hat für diese bitteren Wahrheiten in den letzten Jahren am eigenen Leibe die schmerzlichsten Beweise erleben müssen. Es soll dabei ganz davon ge schwiegen werden, daß gewisse politische Entscheidungen, wie sie über Gebiete mit deutscher Bevölkerung getroffen worden sind, oder sich noch in der Vorbereitung befinden, sowie manche anderen Gewaltakte, die von der zwanzig fachen Übermacht der Gegner gegen uns verübt wurden, keine Grundlage des Rechtes für sich in Anspruch nehmen können. Noch unmittelbarer wird das natürliche Rechts empfinden bei den Fragen verletzt, bei denen es sich um das Nachforschen nach der Schuld an vergangenen Dingen handelt. Hier hat der Bund unserer Gegner der Gerechtig keit die Binde noch schamloser von den Augen gerissen. Hier wird nicht gefragt: „Was ist geschehen, wie kam es dazu und rver trug die Schuld daran?", sondern hier wur den der sonst unbestechlichen Göttin erst die Parteien vor Augen geführt, von denen die eine breitspurig mit dem Anspruch auftritt: „Ich bin der Sieger, ich habe recht. Dis Schuld muß auf dem anderen liegen bleiben, denn der Erfolg hat ihm unrecht gegeben." So ist es mit uns in der Frage nach der schuld am Kriege getrieben worden, und so treibt man es jetzt wieder, wenn man einzelne unserer Kriegsteilnehmer als Ver brecher brandmarken will. Die Tragödie der Leip ziger Prozesse ist für uns deswegen so maßlos traurig, weil dort mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Richter des obersten deutschen Gerichtshofes bemühen sich zwar, in bewunderungswürdiger Selbstbeherrschung alle menschlich verständliche Empörung zu unterdrücken und nur den Buchstaben und den Geist des Gesetzes zu erfüllen, aber das hilft nicht darüber hinweg, datz nur wir Deut schen für die zweifellos bei allen kriegführenden Parteien vorgekommenen Ausschreitungen zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Roch schlimmer aber ist es, daß sich auch zwischen Tat und Gesetz ein unüberbrückbarer Widerspruch ergibt. Die uralte Wahrheit, daß die Gesetze schweigen, solanae die Waffen reden, wird durch ein willkürliches Diktat der Gegner außer Kraft gesetzt, und auf Grund von Gesetzesvorschriften, die nur für das friedliche Leben eines Volkes Geltung haben, soll nun über Menschen der Stab gebrochen werden, die bei der Ausführung notwendiger Kricgsmaßnahmcn zumeist auch noch auf Befehl ihrer Vor gesetzten handeln mußten und die daher kein Schimmer von persönlicher Schuld treffen kann. Wie kratz die innere Ungerechtigkeit dieser Leipziger Prozesse ist, und wie sehr sie nur von politischen Nebenab sichten diktiert wird, zeigt sich jetzt auch darin, daß dre französische Jusiizkommission, die den Leipziger Verhand lungen beiwohnte und die an dem einwandfreien Ver fahren des Reichsgerichtes von sich aus nichts asiszusetzen hatte, nunmehr, nachdem sie auf Befehl der französischen Regierung Leipzig verlassen hat, einen eigenen Bericht ausarbeit'ete, worin sie erklärt, daß sie im Gegensatz zum Urteil des Reichsgerichts den deutschen General Sten ger für schuldig erachten müsse. Wer kann sich da des Eindrucks erwehren, daß ein solcher Bericht nicht aus wirk lichem Rechtsempfinden entstanden, sondern von^incm ent sprechenden Winke der Herren nm Briand veranlaßt wor den ist? Was nützen uns alle Vertrauenkkundgebungen, die der jetzigen deutschen Regierung von Frankreich aus gezollt werden, wenn unser Recht, und (was schlimmer ist) ieder allgemein menschliche Begriff von Gerechtigkeit, auf der anderen Seite offensichtlich mit Füßen getreten wer den ? Täuscht man sich in Frankreich wirklich darüber, datz eine solche Politik auf die Dauer zu allem anderen als zu einer ehrlichen Verständigung und Aussöhnung, zu der wir ständig bereit sind, führen mutz? Schon findet das französische Verhalten in den Reihen der eigenen Verbün deten Frankreichs und bei den Neutralen Widerspruch, und wenn Frankreich glaubt, datz es kraft der Macht, die sich in seinen Händen befindet, über das Recht pinwegschreiten kann, so werden im weiteren Verlauf der politischen Ent wicklung und der weltgeschichtlichen Gestaltung des künfti gen Schicksals der Völker andere Mächte — nicht nur Deutschland — auftreten, die der Gerechtigkeit wieder den hohen Platz unweisen, der ihr, sofern nicht jeder Glaube an Kultur und Menschlichkeit verloren gehen soll, übel den N-iftousn gebührt. Frankreich mag sich nicht täu scheu --letzt wird auch hier die Weltgeschichte das Welt gerich, jeim —w. Amerikanische Kredite. 'Die Abordnung von Finanzleuten in Berlin. Nach Newporter Meldungen sind die seit einiger Zett emgekeitetcn Verhandlungen über Kreditgewährung für Deutschland gut im Gange. Sechs Transaktionen in Höhe von sechzig Millionen Dollar sind in der