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Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der von», und Feiertage für den folgenden Tag Fel-Zdr.: Zmlsbiatt. -r/»Besins/» str Libenfto», Larlrseld, hundrhübel, ^UgvvnUn» Neuheid«, Vberftützengran, Schönheide, Schönheidekhammer, Sosa, Unterftützengrün, Mdenthal usw. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ——— 64. Jahrgang. . —— Freitag, den 22. Ium 1S17 Anzeigenprri«: die klemspaltige Zeile 12 Psg. sür auswärtige 1ö Psg. Im Reklameteil di« Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile di« gespalten« Zelle 40 Psg. Annahm« der Anzeigen bi« spätesten« vormillag« W Uhr, für größere Tag« vorher. Ierusprecher Ar. 110 Nachstehende Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes wird l hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 19. Juni 1917. 8841181b Ministerium des Innern. ^o Bekanntmachung üver die Verwendung vonSteinnußmeyl aks Wackftreumekt. Vom 13. Juni 1917. Auf Grund deL § 20a der Verordnung über die Bereitung von Backware vom 26. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 413) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 28. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1084) und 18. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 68) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: Artikel I. Außer dem im 8 11 der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware vom 26. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. G- 413) in der Fassung vom 28. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1084) genannten Stoffen darf auch technisch reines Steinnußmehl ohne mineralische Zusätze als Streumehl verwendet werden. Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. Juni 1917. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki. Regelung der Vieh- und Fleischverteilnng im Be zirk Schwarzenberg. 8 i- Für die Vieh- und Fleischverteilung wird das Gebiet des Bezirksverbands Schwar zenberg in 3 Schlachtbezirke eingeteilt, von denen der I. Schlachtbezirk mit dem Hauptort Schwarzenberg die Amtsgerichtsbezirke - . Schwarzenberg und Johanngeorgenstadt, der ll. Schlachtbezirk mit dem Hauptort Aue die Amtsgerichtsbezirke Aue, Lößnitz und Schneeberg mit Ausnahme der Landgemeinde Burkhardtsgrün, der III. Echlachtbezirk mit dem Hauptort Eibenstock den Amtsgerichtsbezirk Eiben stock und die Landgemeinde BurkhardtSgrün umfaßt. 8 2. I. Für jeden Schlachtbezirk wird eine Unterverteilungsstelle gebildet, die von einem vom Bezirksverband beauftragten Viehhändler unter Beihilfe eines Abnahmeausschusses und eines Verteilungsausschusses verwaltet wird. Die Verwaltung der Unterverteilungs stellen ist bis auf weiteres übertragen worden für den I. Bezirk: dem Viehhändler und Großschlächter Emil Epperlein in Schwarzenberg, für den II. Bezirk: dem Viehhändler und Großschlächter Paul Neidhardt in Aue, für den III. Bezirk: dem Viehhändler Bruno Fischer in Aue. II. Die Geschäftsstellen befinden sich für den I. und II. Bezirk in den Geschäfts räumen der mit der Vermattung beauftragten Viehhändler, für den 3. Bezirk im städti schen Schauamt zu Eibenstock. III. Jeder Abnahmeausschuß besteht aus dem Verwalter der Unterverteilungsstelle, sowie aus 2 Landwirten und 1 Fleischer, jeder Verteilungsausschuß aus dem Verwalter der Untervertetlungsstelle, 1 Gemeindevertreter und 2 Fleischern. Die Mitglieder der Ausschüsse ernennt der Bezirksverband nach Gehör der Beteiligten. IV. Die Ausschüsse beschließen nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ent scheidet in dem Abnahmeausschuß die Stimme des Verwalters der Untervertcilungsstelle, in dem Verteilungsausschuß die des Gemeindevertreters. 8 3- I. Die Verwalter der Unterverteilungsstellen haben 1. unter Mitwirkung des Abnahmeausschusses die in ihren Bezirken von den Viehbesitzern freihändig oder im Enteignungswege aufzubringenden Schlacht tiere für den Bezirksoerband zu erwerben und abzunchmen, sowie die in ihren Bezirken von anderen Mitgliedern des Viehhandelsverbandes auf Be zugsscheine oder Händlerkarte erworbenen Schlachttiere für den Bezirksver band abzunehmen; 2. unter Mitwirkung des Verteilungsausschusses die unter 1. genannten, sowie die der Unterverteilungsstelle durch die Vieh- und Fleischverteilungsste lle* des Bezirksverbandcs zugewiesenen (von außerhalb des Bezirks stammenden) Schlachttiere und das von der genannten Stelle etwa zugewiesene frische oder Gefrierfleisch auf die Gemeinden ihres Bezirks und die der Heeresverpflegung dienenden Betriebe zu verteilen; 3. die vom Viehhandelsverband für das Königreich Sachsen dem Bezirksverband überwiesenen Bezugsscheine zum Ankauf von Schlachtvieh auf Antrag — jedoch nur gegen die Verpflichtung, das darauf erworbene Schlachtvieh an den Beztrksverband, und zwar an die zuständige Untervertetlungsstelle, ab zuliefern — an Mitglieder des Viehhandelsverbandes auSzugeben; 4. über das bet Notschlachtungen innerhalb ihres Bezirks anfallende Fleisch zu verfügen. II. Die Weitervertetlung des einer Gemeinde zugewiesenen Schlachtviehes oder Fleisches auf die einzelnen Fleischer der Gemeinde bleibt nach wie vor den Gemeinde behörden überlasten. 8 4. Aufgabe der Vieh- und Fleischverteilungsstelle des Bezirksverbandes in Aue ist 1. die Vermittlung des gesamten Verkehrs mit dem Viehhandelsverband und dessen Beauftragten, 2. die Verteilung der vom Viehhandelsverband zugewiesenen Schlachttiere und Bezugsscheine, sowie des etwa zugewiesenen Gefrierfleisches auf die Unter verteilungsstellen. 3. die Aufficht auf die Unterverteilungsstellen. 8 5. Die dem Bezirksverband zustehende Befugnis, die gewerbliche Schlachtung von Großvieh (Rindern) zu genehmigen, wird den Gemeindevertretern bei den Verteilungs ausschüssen der Unterverteilungsstellen übertragen, während sie hinsichtlich der gewerb lichen Schlachtung von Kleinvieh (Kälber, Schweine, Schafe) den Gemeindebehörden, hinsichtlich aller Hausschlachtungen der Vieh- und Fleischverteilungsstelle in Aue verbleibt. . 8 6. I. Notschlachtungen sind bis auf weiteres unverzüglich, längstens aber innerhalb 4 Stunden nach der Schlachtung, durch den Besitzer des notgeschlachteten Tieres der Ortsbehörde und von dieser der zuständigen Unterverteilungsstelle schriftlich und möglichst auch durch Fernsprecher zu melden. II. Die Unterverteilungsstelle hat die Meldung, falls sie das Fleisch innerhalb ih res Bezirks nicht verwerten kann, unverzüglich an die Vieh- und Fleischverteilungsstelle des Bezirksverbandes in Aue weiterzugeben. § ?- I. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. II. Zu gleicher Zeit tritt die Bekanntmachung des Bezirksverbandes, betr. Rege lung der Vieh- und Fleischverteilung im Bezirk Schwarzenberg vom 2l. Mai 1916 außer Kraft. Schwarzenberg, am 18. Juni 1917. Der Wezirksverband der König!. Amtskauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Aufhebung der Höchstpreise für Rindfleisch. In Abänderung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1917 über neue Höchstpreise für Schweinefleisch, Fett, Speck und Wurfttvaren, sowie für Rind-, Kalb- und Hammel fleisch (Erzgcb. Volksfreund Nr. 117 vom 24. Mai 1917) wird für den Bezirk der Kö niglichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg einschließlich der revidierten Städte Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg folgendes bestimmt: I. Die unter Ziffer III der vorerwähnten Bekanntmachung festgesetzten Höchstpreise für Rindfleisch werden aufgehoben. II. Tie Preise für Rindfleisch werden, wie vor Erlaß der Bekanntmachung vom 17. Mai 1917, unter Berücksichtigung der jeweiligen Schlachtungsergebnisse und des Wertes des Fleisches durch die Gemeindebehörden von Fall zu Fall festgesetzt. Schwarzenberg, Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel und Schneeberg, am 18. Juni 1917. Die Königttche Kmisliaupfmannschaft Schwarzenberg und die Ltadträle der obengenannten Städte. Ausstellung von Schnkerarveiten aus dem ^Lelirgange für Spihen-Wuhmachen der hie sigen Iweigabteilnng der Kgt. Kunstschule für Lertilindustrie zu Manen. Geöffnet: Sonntag, den 24. Juni und i vorm. 10—12 Uhr und Montag, den 25. Juni, j nachm. 2—4 Uhr. Zur Besichtigung ladet ergebenst ein Plauen, den 20. Juni 1917. Die Direktion der Kgt. Kunstschule für Lertilindustrie. Anmeldungen für den neue«, Lehrgang werden in der Ausstellung entgegengenomme«. Wom Wellkrieg. Zur Lage an den Ironien. Mene starke italienische Anstürme gescheitert. Ueber die Lage an den Fronten und dis Rück kehr unseres zur Zeit erfolgreichsten Kampffliegers wird gemeldet: Berlin, 20. Juni. -Während am 19. Juni an der flandrischen Front Jnsanteriekämpfe auch weiterhin unterblieben, versuchten die Englun der einen neuen Angriff aus den Lensbogen. Um 3 Uhr nachmittags brachen nach kurzer heftiger Ar tillericvorbereitung starke Angriffswellen vor. Ledlg sich dicht nördlich des S o u ch e z b a ch e s gelang ein Einbruch in geringer Breite in den vordersten Gra ben. Trotz des immer neuen Einsetzens sehr starker Kräfte bis in die Nacht hinein und elnes gewaltigen Munitionsauswandes gelang es den Engländern nicht, die Einbruchsstelle zu erweitern Oestiich Croisilles wurden weitere 13 Gefangene eingebracht. Am Hoch berg, wo am 18. Juni ein kleines stück des vor dersten Grabens verloren gegangen war, vermochren sich die Franzosen nicht lange zu behaupten. Nach^- dem zwei heftige Angriffe zur Erweiterung ihres Gewinnes abgeschlagen waren, warf sie ein Gegen stoß deutscher Truppen wieder hinaus. Bon den ursprünglich eroberten 400 Metern Graben verblieb ihnen lediglich nur noch eine vorspringende Sappe in einer Ausdehnung von 80 Metern. An der Ost front warfen 3 Ententeflieger am 19 morgens Bomben auf ein Feldlazarett in Sooeja, nordöstlich