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MOmfferTageblatt für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Nationale Tageszeitung für die Tandwirischost, Wilsdruff-Dresden Telegr.-Adr.: „Amtsblatt Donnerstag, den 24. Dezember 1931 MM» Roumzeile MRxfx., die « x-,pall^e xein d,r amtlichen Bekannimachunxen 40 «eichs. Bedene"" 1 «-ich-ma-d. N-,chw-iiNN-.-iedühr 20 Aeicheplennige. Vor. 7nnL:dL F-rnsprecker: Am» Wilsdruff Nr. 6 ^.d.. Sen da.mn,per ci. erlischt, wenn ^e.D^ Klag-emsez°.-n w°.denmnb°d--d-rAnf,ragg-d--inK°nkur-«erat. Anzeigen„et,men °U-Dk-w.Iuurgeft^ Nr. 29-1 — LV. Jshrganfl S« .Wiiadrug-r Tageblatt" ericdeint an ollen Äierdlaecn nachm>ttaga oUhr. Dezngspr-'a. »er ÄcichajlsstNte und den Ausgabeltellen 2 SiM. im Monat, bei gustellun, durch die Voten 2,3vEinzelnummern Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgeaend st-M-ng-u e^tg?s°m7i!nFalle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger L-tri-bsstörungen besteh- b-in °ui Lig-run« öer Leitung oder Kürzung des Bezugspreises. — ^ilcksendung elngcsandter Schrkftftucke erfolgt nu , P . , - ... Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts ¬ gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrenlamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Postscheck: Drerden 2840 „Der Not gehorchend..." Man hat allseits — ob mit Recht oder Unrecht, fei hier nicht entschieden — ebenso wie sei, langer Zeil darüber geklagt, daß in Deutschland der Behördenappara, all- mählich wieder zu groß geworden sei. Und zwar im Reich, in den Ländern und den Kommunen. Es werde siel zuviel verwaltet und die Zahl der Beamten sei viel zu groß. Tie „Organisation" sei also zu kostspielig, — und das ist insofern richtig, als die historisch entwickelte und nur dadurch zu verstehende Verteilung der Ver waltungsausgaben im Reich, Ländern und Kommunen heule wirklich nichl gerade als sehr zweckmäßig ist. Ta sollte und mutzte — „der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe" — der Apparat verkleinert werden. In einer zweiten Notverordnung lut es Preutzen überaus gründlich, und zwar ebenso nach der Seite der personellen wie der der sachlichen Aufgaben hin. Denn im Hinter gründe der Verwaltung Preußens steht ein gewaltiges Defizit, — ein Schicksal, das dieser Staat mit den meisten anderen deutschen Ländern gemeinsam hat. Ebenso wie sie Notwendigkeit, zu noch tiefgreifenderen, einschränken den Maßnahmen der Verwaltungsresorm zu schreiten. Der Wille hierfür, der Zwang dazu ist unbedingt vor handen, aber der Weg, zu einer Einschränkung der Ver waltung wird doch nicht dadurch erleichtert, daß die Ver waltungsausgaben gerade heute in einer Weise wie wohl nie zuvor ausgedehnt werden: durch die Notverordnungen des Reiches und der Länder. Als noch die Parlamente als „Gesetzgebungsmaschinen" arbeiteten, war man dort hin sichtlich der Quantität dieser Erzeugung auch nicht gerade zurückhaltend! Und wenn jetzt die Notverordnungen des Reiches und der Länder nach.Zahl und Umfang die Kon kurrenz mit früher durchaus aufnehmen können, so sind ganz zweifellos - leider! - auch die „Notwendigkeiten" gestiegen. Und somit sind namentlich die staatlichen Ver waltungsausgaben gewaltig angeschwollen. Hinzu kommt noch, daß aus zahlreichen Gründen überall in Deutsch land die Selbstverwaltung stark zusammenschrumpfte oder biNgeDchränkt wurde, der staatliche Bebördenapparat auch umfangreiche Teile dieses Verwaltungsgebietes in Arbeit nahm oder übernehmen mußte Wieviel Slaatskommisjare Mein gibt es in Deutschland, die die kommunale Selbst- »erwaltung durch staatliche Leitung praktisch ersetzten! In der Selbstverwaltung kommt aber der alle, der Steinsche Grundsatz der Verwaltungs d e z e n t r a > i s a - tion am deutlichsten zum Ausdruck, — gerade aber in dem Jahr, das die Stein-Gedentseier brachte, ist inn noch viel größerer Deutlichkeit eine Verwaltungs- und Be hörden k o n z e n t r a t i o n festzustellen. Den „obersten Landesbehörden" werden auch in den Notverordnungen oes Reiches zahlreiche Rechte und Aufgaben übertragen und bei den Notverordnungen der Länder ist das „Regle mentieren" von oben her auch nicht gerade kleinen Um fangs! Wenn nun aber „der Staatsbürger" heute mehr Senn je und fast alle Augenblicke irgend etwas mit .dem Staat" oder der Verwaltung zu tun hat — er drängt sich gewiß nicht danach, muß es aber tun „der Notverordnung gehorchend, nicht dem eigenen Triebe", wie man wohl unter leichter, zeitgemäßer Abänderung des oben schon einmal zitierten Schiller-Wortes sagen darf —, dann und darum schon empfindet der Staatsbürger es natürlich viel mehr als früher, daß durch Beseitigung z. B. von 80 kleinen Amtsgerichten in Preutzen der Gang zur Behörde und der „Verkehr" mit ihr nicht gerade leichter gemacht wird, daß etwa der Landwirt in An gelegenheiten der Bodenverbesserung, Katastrierung usw. sich nichl mehr an eine besondere, seit undenklichen Zeiten hierfür bestehende Behörde zu wenden Hal, sondern an die allgemeine Verwaltung. Da liegt außerdem die Gefahr einer allzu schematischen, einer „b u r e a u k r a t i s ch e n B e a r b e i t u n g" nahe. Aus diesem Grunde wird man die Konzentration der Verwaltung, den Behördenabbau vom Lande und den kleinen Städten weg überhaupt beklagen. Der Leiter und die sonstigen Beamten des kleineren Amtsgerichts z. B. stehen mitten zwischen den Menschen, über die sie urteilen; sie kennen genau deren persönliche und wirtschaftliche Ver hältnisse. Ähnliches gilt auch für den Landrat, der einen Riesenkreis zu leiten Hai oder jetzt leiten soll. Uno schließ- vch kann diese Ari des Bebördenabbans auch für die kleinen Städte, denen man „ihr" Amtsgericht nimmt, eine schwere wirtschaftliche, aber auch kultur politische Einbuße bedeuten. Das Gericht in „der Stadt" bedeutet nicht bloß eine äußere, sondern auch eine innere Distanzerweiterung zwischen der Behörde und Sen nicht großstädtischen Teilen der deutschen Bevölke rung. Und es sind durchaus nicht bloß gerade heute be sonders verständliche Gründe wirtschaftlicher Art, die die kleineren Städte zu scharfen Protesten veranlaßten da gegen, daß man ihnen z. B. die Garnisonen nahm; und diese wirtichaftlichen Giüngx werden also auch nicht die letzthin enticheidcnden sein für die Erregung, die dort der anslösen mutz; durchaus ideelle "l" Newe Motive sprechen hier mit: die mittlere sammenhang m-> örtlichen und persönlichen Zu- bichen in denen vor ^'^"Humgen nicht noch mehr ein "^tem »ch deute „der Staat" ver Jas Baseler AWen merzeM Das Gutachten des BZZ-Ausschusses. Tie amtliche Verlautbarung über das Gutachten des BJZ.-AttSschnsses ist in den späten Abendstunden bekannt gegeben worden. Tas Gutachten des Sonderausschusses gibt in Kapitel ! zunächst einen Überblick über die gegen wärtige Lage und befaßt sich im Kapitel II mit den Ur sachen, in Kapitel III mit den Maßnahmen der deutschen Regierung. Es kommt dann in Kapitel IV zu folgenden Schlußsolgerungen: Es steht fest, daß Deutschland den ansschicbbaren Teil der Jahresraten nach Ablauf des Hoover-Jahres nicht zu transferieren vermag. Der Ausschuß weist indessen aus die beispiellose Schwere der Krise bin. deren Ausmaß unrwei- Oie Regierungskonserenz hat das Wort. Der Schlutzkamps tm Baseler Trtbulausschuß gestaltete sich außerordentlich dramatisch Es kam zu unerhört scharfen Auseinandersetzungen zwischen den zwei Gruppen, die sich im Lause der Verhandlungen ge bildet hatten Der englische Sachverständige Layton, der namentlich von den schwedischen und hollän- y t s cb e n Vertretern unterstützt wurde, bei wohlwollender NeuiraUiät des Amerikaners, forderte den völligen Erlaß der Zahlungen aus dem Poung-Plan, weil auf anderem Wege die in Teuifchland eingefrorenen Privatkrevile nicht uufgeiaui werden könnten Der französische Dctegierie Rist und mit ihm der Belgier I-rangui und der Ver treter Jugoslawiens setzten diesen Forderungen der „nordischen Gruppe" ein entschiedenes Nein entgegen und erklärten, daß sie ein Gutachten, das eine derartige Fest stellung enthalte, nicht unterzeichnen würden. " Einigung in Basel. Das Gutachten wird unterzeichnet. Die privaten Besprechungen des Sonderausschusses sind zu Ende gegangen. Dr. Melchjor teilte gleich nach der Sitzung den deutschen Pressevertretern miK daß „so eben die vollständige Einigung erzielt ist. Das Gutachten ist angenommen und wird heute abend unterzeichnet". Wie verlautet, ist der Streitpunkt hinsichtlich der Tribute so gelöst worden, daß im Kapitel 4 zum Ausdruck gebracht wird, daß nach Ansicht der Mehrheit des Ausschusses die Reparationen die Weltkrise zu einer da »erden machen. Die französische Abordnung macht sich aber diese These nicht zu eigen. Wie von deutscher Seite mitgeteilt wird, ist die Einigung dadurch ermöglicht worden, daß „von allen Seiten gewisse Zugeständnisse gemacht wurden". selhaft die „verhältnismäßig kurze Depression" übersteigt, die der neue Plan ins Auge faßt. Der neue Plan ging von der ständigen Ausdehnung des Welthandels aus, inner halb derer die Reparationszahlungen ein Faktor von ab nehmender Bedeutung werden würden. Tatsächlich ist das Gegenteil eingetreten. Nicht nur ist der Umfang des Welt handels zusammcngeschrumpft, sondern das außcrordent üchc Fallen des Goldpreises hat die tatsächlichen Lasten der deutschen Jahresraten wie alle in Gold festgesetzten Zah lungcn um 40 Prozent erhöht. Das deutsche Problem, das in weitem stem Maße die Ursache für die st ei gen- de finanzielle Lähmung der Welt ist. erheischt daher ein gemeinsames Handeln, das nur von oen Regierungen ausgehen kann. Das Problem hat weltweite Bedeutung, und cs muß in viel weiterem Maßstabe als dem durch Deutschlands Lage allein gegebenen behandelt werden. Der Wiggin Ausschuß hat bereits im Angus! eine außerordentlich ernste Warnung ausgesprochen. Die Ereig nisse warteten nicht. Die Krise hat gewaltige Dimensionen angenommen. Wenn nichts g c s ch i e h t, w e r d c n die ein getretenen Schwierigkeiten Vorboten weiterer Katastrophen sein. Durch die Rückwirkungen des wirtschaftlichen Lebens auf die politische Lage und umgekehrt, wird die allgemeine L^gc noch mehr verwirrt. Bei diesem verwickelten Problem müssen von den Regierungen die Tatsachen berücksichtigt werden, die, der wirklichen Lage entsprechend, nur »ach wirtschaftlichen Gesetzen behandelt werden tonnen. Gewisse Betrachtungen erscheinen dem Ausschuß von größter Wichtigkeit. Transferierungen von einem Land in einem Umfang, der die Zahlungsbilanz erschüttert, müssen das augenblickliche (5Haos noch verschärfen. Die Befreiung eines Schuldnerlandes von einer nnerlräglichen Last würde möglicherweise die Last auf ein Gläubigcrland abwälzsn, das in seiner Eigenschaft als Schuldner seinerseits nicht in der Lage ist, die Last zn tragen. Der einzige Schritt von Dauer, der das Vertrauen wiederherstellen kann, ist die Anpassung aller zwischenstaatlichen Schulden lRrpnrativncn und an dere Kriegsschulden» au die gegenwärtige zerrüttete Lage der Welt. Endlich sind Schritte notwendig, um den energi schen Maßnahmen, mit denen die deutsche Negierung die Stabilität ihrer Währung verteidigt, dauernde Wirkung zu sichern. Der Ausschuß richtet an die Negierungen den Appell, ohne Verzug zu Entscheidungen zu kommen, und damit neue Hoffnungen auf eine Besserung der schnüren Krise zu erwecken, die gleichermaßen auf allen laste'. Merzeichnet! Tas Gutachten des Sonderausschusses ist am Mummst» Leud kurz nach 22 Uhr von sämtlichen AbordnungLsührern unterzeichnet worden. vir „Mmr" Notverordnung. Amtlich wird mitgeteilt: Die am 8. Dezember d. I. erlassene vierte Notverordnung zur Sicherung von Wirt schaft und Finanzen und zum Schutze des murren Frie dens Hal tief in die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhält nisse eingegrisfen. Von Bestimmungen mehr gcsctzes-tcch- nischcr Art und minderer Bedeutung wurde sie daher entlastet, um sie einheitlich und übersichtlich zu gestalten. Die neue Verordnung des Reichspräsidenten zur An passung einiger Gesetze und Verordnungen an die ver änderte Lage von Wirtschaft und Finanzen lAnpassungs- verordnung) enthält Bestimmungen dieser Art. n. Gleuerrechlltche Vorschriften. 1. Die Zuschläge zur Einkommensteuer, und zwar der fünsprozentige Zuschlag zur Einkommen steuer von mehr als 8000 Mark, der Zuschlag zur Ein kommensteuer der Ledigen und Sie Zuschläge der Auffirhts- ratsmttglieder <10 Prozent von den Tantiemen) gelten bisher für das Rechnungsjahr 1931. Die Finanzlage des Reiches zwingt dazu, die Zuschläge auch im Rechnungs jahre >932 zu erheben. Ter landwirtschaftlichen Einheits steuer sollte nach der Verordnung vom 1. Tezember I93» eine entsprechende Regelung für Grundvermögen und Gewerbe folgen; eine solche Regelung ist aber zu nächst nicht in Aussicht genommen. Hierdurch werden Vor schriften für das Einkommen ans Verpachtung erforderlich. Es ist nunmehr bestimmt, daß die landwirtschaftliche Einheitssteuer für die Einkünfte aus Verpachtung, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb anfallcn, schon jetzt gilt, dagegen für die Einkünfte aus Verpachtung, die ein Mchtlandmirt beacht, erst von dem Zeitpunkt an. tn dem eine entsprechende Regelung für das ganze Grundver mögen getroffen wird Die Vorschrift des § 28a des Einkommensteuergesetzes ist zum Teil öabin ausgelegi worden, daß Per! sie aus Landwirtschaft, infolge Einführung der Einhenssteusr nicht mehr vom übrigen Einkommen abgezogen werden dürfen Ein solches Verbot des Verlustabzuges n We be w'c r, rk- unbitlig. Verluste aus Landwirtschaft füllen deshalb grn lich vom übrigen Einkommen abgezogen oder g u falls auf das nächste Jahr vorgctragen werden. Le aus Vcrcinfachnugsgrüuden ist bestimmt, daß ek t auf der einen Seite die ersten 6000 Mar! des w fchaftlichcn Einkommens von der Einkommens^ - gestellt sind, auf der anderen Seite dir ersten gcr w träge des Verlustes - bis 1080 Mark — aus.re bleiben Der unmittelbar bevorstehende Ablauf gelte .vc . Vor schriften, die in der gegenwärtigen Notlage ausrech" Ta! reu werden müssen, und Zweckmäßigkeitserwägungcn -nawen sie erforderlich. Ihre Bestimmungen beruhen »wn s ul ebenfalls auf den tiefgreifenden Veränderungen. - u -cy aus der wirtschaftlichen Entwicklung ergeben.' E -andelr sich in erster Linie um sie u e r r e ch t l i ch e V o r i , - len. Zweifelsfragen werden dabei geklärt, Arn--->nas- grundsätze sichergcsLeüt, der Besteuerung durch n n nn^ Gemeinden in gewisser Richtung Grenzen geze ' / welkeren werden Grundlagen sür Verwaltungs n - gen geschaffen, die im dringenden öffentlichen , nerege liegen . Bei dieser Gelegenheit wird auch klargenel ag m