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KchMt für Wlsktlff Lrlch«t»t »Schwtlich dreimal «md zwar Dieaitagt, DoaserStag« »»d'Sammbe udr. Be,»aSVr«is vtertUMrlich I Mi. SO Pf«., darch die Post bqsge» I M 54 Pfg. Femiprechrr Nr. 6. — Telegramm-Adrrste: LmtSblatt MKdrast. und AmsegeWö. Amtsblatt Jaferat« werde» Moulag-, Mittwoch, med Freitag« bi« spStesteu« 13 Uhr augeuommeo. J»frrtto»Spreis 15 Pfg. pro vtergefpalteue SorpaSzeil«. «ußerhalb der UmttgertchtSbcitrrs MlSdneff 20 Pfg. Zeitraubender mrd tabelkrffcher Satz mit 50 »/, X-ffchlag. Mr dir Lgl. Lmtshsuptmannschaft Weihen» Mr das Lgl Amtsgericht und den Stabtest m sowie für das Lgl. ForÜrentamt zu Thacrnk. Lokalblatt für «Usdruff, Alttanneberg, Birkenhai», Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, HeldtgSbors, vcrzog»»a»e nm «aniserU, yn»—.. Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Nittitz-Rottzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sacksdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Sessels darf, Steinbach bet Mohorn Seeligstabt, SvechtSZausen, Taube»hetm Unkersdorf Weistrovv. Wilsberg. Mit -er wöchentlichen Geilage „Welt im Vild" und -er monatlichen Leilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, sür den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. Ro. 26. i Lonukbcnv. vr« 6. März iWS. I! 68. Jahrg. Jnlandsausweise für ausländische polnische und rmheuische Arbeiter. Mit Beginn des Frühjahres Ui wieder aus einen starken Zuzug ausländischer Arbeiter zu rechnen. Das Ministerium d s Innern will deshalb darauf Hinweisen, daß für ausländische Polen und Rnthenen, die in Sachsen als Arbeiter in Land wirtschaft, Gewerve oser sonst beschäm^ w den. neuerdings in deutscher Sprache ab« gefaßte Ausweispaplere, Arbeiter-Legitimationskarte« eingefübrt wo:dm stnd, die für das Kalenderjahr gellen, in denen sie ausgestellt werden, und nach seinem Abläufe zu erneuern sind. Zur Mitwirkung bei ihrer Ausstellung stnd in Dresden und OelSnitz i. V. Abfertigungsstelle» der Deutschen Kelvarbeiter-Zeutralstelle zu Berlin errichtet woron Die Karten sind bei diesen Abfertigungsstellen, wo der Legitimationspflichtige dazu persönlich zu erscheinen hätte, oder bei den OctSpolizcibehörden zu beantragen. Der Antrag ist für solche Legitimationspflichtige, die bereits hier in Arbeit stehen, sofort, im übrigen binnen 8 Tagen seit dem Eintritt in die Arbeit oder, bei Erneuerung der Karten nach Ablauf jeden Jahres, innerhalb der ersten Woche des neuen Kalender jahres zu stellen. Die Karten lauten auf einen bestimmte« Arbeitgeber. Wird das Arbeits verhältnis bei diesem ordnungsmäßig gelöst, so wird solches durch die Ortspolizeibehörde der bisherige« Arbeitsstätte aus der Karte vermerkt, worauf letztere auf einen anderen Arbeitgeber durch die OciSpolizeibehörde der «eue« Arbeitsstätte umgeschriebeu werden darf. Dabei ist für Streitigkeiten darüber, ob das Arbeitsverhältnts ordnungsmäßig gelöst worden ist oder nicht, ein besonderes Schiedsverfahre« vor Verwaltungs- behörden vorgesehen. Legitimationspflichtige, die nicht im Besitz einer auf ihren jeweiligen Arbeitgeber lautenden güliigen Legitimationskarte stnd, haben ihre Ausweisung zu gewärtigen. Urber das Nähere dieser Einrichtung ist eine Verordnung an alle Polizeibehörden ergangen, von denen die beteiligten Arbeitgeber und Arbeiter weitere Auskunft erlangen können. Wo das Eintreffen Legitimationspflichtiger zu erwarten ist, wird den Ortspolizei- behörden empfohlen, sich schon jetzt mit den in der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 11 Dezember 1908, 2756 H erwähnten Vordrucken H und m aus reichend zu versehen. Dresden, den 27. Februar 1909. Ministerium des J««er». Das im Grundbuche für Mu«zig Blatt 44 auf den Namen August Schulze eingetragene Grundstück soll am 2y. April 1Y0Y, v-vmittags lv Ahr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 8,7 Ar groß und auf 17000 Mk. — Pfg. geschätzt. Es besteht aus Wohnhaus, Nr. 298 des Brandkatasters, und Garten und liegt an der von Munzig nach Miltitz führenden Straße. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 17. Februar 1909 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbet führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver steigerten Gegenstandes tritt- Wilsdruff, den 1. März 1909. «i» 3/09 Nr. 2. Ronigltches Amtsgericht. Ler Frühjahrsmarkt st del Sonntag, den 14. Marz, von mittags ab, und Montag, den 45. März d. statt. Wilsdruff, am 5. März 1909. Der Stadtrat. Kahlenberger. Politische Rundschau. Wilsdruff, den 5. März. Deutsches Reich. Der deutsche Kronprinz und die Radbod- Spende. DaS „Berl. Tgbl." brachte vor kurzem die Meldung, daß die Witwen von Radbod gegen den deutschen Kron prinzen Klage erheben wollten wegen der Radboospende. Der Kronpr/nz hat nunmehr den Wunsch geäußert, daß eine Klarstellung tn dieser Sache in der OeffentliLkeit er folgt. Einem Mitarbeiter des „Berl. Tgbl." wurde auf Veranlassung deS Kronprinzen vom Hofmarschall und Kammerherrn Grafen von Bismarck-Bohle« folgende Auf- klärung gegeben: Der Kronprinz ist der Ansicht, daß er, ganz ab- gesehen von der großen Sammlung, die für die Radbod- verunglückte« ins Leben gerufen war, unabhängig eine zweite Sammlung veranstaltet hat, die einen Betrag von rund 300000 Mark eingebracht hat. Das Kron prinzenpaar wollte, daß diese Sammlung direkt den Hinterbliebenen der verunglückten Bergleute übermittelt würde. Das Hofmarschallamt und der Kronprinz er- kündigten sich bet der Verwaltung der Zeche Radbod, welche Vertrauensleute uamhaft gemacht werden könnten, denen die Spenden überwiesen werden sollten. Die Verwaltung der Zeche antwortete darauf, daß zu diesem Zwecke der gesetzliche Arbeiterausschuß nach Berlin ge- schickt werden würde. Am 16. Januar empfing der Kronprinz diesen Acbeiterausschuß und übergab ihm daS Versügungsrecht der 300000 Mark, die von dem Schaaff« hausenschen Bankverein dann an die Sparkaffe der Stadt Hamm zur Verfügung deS gesetzlichen Ausschusses übermittelt wurde«. Mit dieser Uebergabe der Summe an den gesetzlichen Arbeiterausschuß war jedes weitere Versügungsrecht seitens des Kronprinzen erloschen. Nur der Ausschuß konnte tn Gemeinschaft mit dem Allgemeinen Knappschaftsverein in Bochum über die Summe ver- fügen. Der Allgemeine Knappschaftsverei« mußte mit herangezogen werden, weil dieser Verein die Verteilung der 1*/, Millionen Mark betragenden großen Spende besorgt. Würde man diesen Verein nicht mit heran gezogen Haven, so hätte es leichi Vorkommen können, daß manche Personen doppelt und manche wiederum gar nicht bedacht worden wären. Nach Bekanntwerden des kronprinzlichen Wunsches, die Vertrauensleute der Bergleute persönlich zu empfangen, wurde von selten des alten (sozialdemokratischen) und deS christlichen Arbeiterverbandes der Wunsch ausgesprochen, der Kron prinz möge auch die Vertrauensleute ihres Verbandes empfangen. Das ging natürlich nicht mehr an, und so scheint die Klage von feiten deS alten und des christ lichen Arbeiterverbandes gewissermaßen inspiriert worden zu sein. Aus dieser direkt im Auftrage des Kronprinzen ge- gebeven Erklärung deS Hofmarschalls geht deutlich hervor, daß der Kronprinz jetzt überhaupt nicht mehr haftbar ge- macht werden kann, da er alle Rechte und Pflichten dem gesetzlichen Bergarbeiterausschub mit dem Moment des Uebergebens der Summe überantwortet hatte. Das Kompromiß über die Reichsfina«zreform Endlich ist jetzt das Kompromiß über die ReichSfinanz- reform zustande gekommen. Die linksliberale Frakttons- gemetnschaft hat am Mittwoch abend beschlossen den zur Beratung gestellten Entwurf, betreffend die Bcsitzsteuer als Grundlage zu weiteren Verhandlungen über direkte Reichs steuer in erster Lesung in der Kommission, allerdings unter dem ausdrücklichen Vorbehalt ihrer späteren Entschließungen, vorläufig anzunehmen. Man darf aber wohl anuehmen, daß dieser vorläufigen Annahme später eine definitive folgen wird. Die Stellung der Regierung zu diesem Kompromiß steht noch nicht fest, da dem Bundesrat das Kompromiß noch nicht vorgelegen hat. Die Zustimmung deS Bundes- rars wird auch ohne Zweifel noch auf Schwierigkeiten stoßen, da von den Bundesratsvertretern einer ganzen Anzahl von Einzelstaateu eine von den Einzelstaateu auf- zubrtngende Besttzsteuer wiederholt für äußerst bedenklich erklärt worden ist. Ob man diesen Widerspruch unter den gegebenen Behältnisse« aufgeben wird, steht dahin. Das Steuerkompromiß. Die Verhandlungen der Blockparteien über die Reichs- finauzreform sind bisher zu keinem endgültigen Abschluß gelangt. Am Montag hatte daS Kompromiß die Zu stimmung oer Nationalliveralen uno der ReichSparici ge' funde». Auch in der Fraktionssttzuug der Konservativen fand sich nach sehr heftigem Widerstande zum Schluß eine schwache Mehrheit dafür, dagegen gelang es tn der Sitzung der linksliberalen Fraklionsgemeinschaft nicht, eine positive Mehrheit für daS Kompromiß zu gewinnen. Infolgedessen konnte daS Kompromiß am Dienstag der Finanzkommtsion noch nicht vorgelegt werden. — Die Fiuanzkommisston hat aber trotzdem ihre Beratungen begonnen, und man nimmt an, daß die Fraktionen die V:rsuchr, einen gangbaren Weg für die Einführung einer Besttzsteuer zu finden, fortsetzen werden. Zu Beginn der Sitzung der Finanzkommtsston wurde 8 1 des NachlaßsteuergesetzeS gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten abgelehnt. Reichs- parteiler und Nationalliderale erklärten, daß ihre Ab stimmung keine endgültige sei, daß sie sich vielmehr ihre endgültige Stellungnahme vsrbehielten. Vom StaatS- sektelär Sydow wurde die Erklärung abgegeben, daß die Retchsregierung an der Nachlaßsteuer festhalte; ob Nachlaß steuer oder Ecbanfallsteuer, daS sei von sekundärer Be deutung. Ein bayrischer Bundesratsbevollmächtigter be merkte, daß die verbündeten Regierungen auf die Nachlaß steuer zurückkommen würde«, eine ReichsvermögenSsteuer sei undurmsührbar. Der nationalliberale Antrag auf Einführung einer Reichsvermögenssteuer wurde nach län gerer Debatte und ablehnenden Ausführungen seitens der Regieruugsvertreter mit 18 gegen 9 Stimmen abgelehnt; dafür stimmten Nattonalltberale, Freisinnige und Sozial demokraten. DaS Kompromiß mag endgültig noch nicht in allen Einzelheiten festgestellt sei«, aber es ist auf dem Marsche. Bülow wird als Sieger davonziehen, erfreut und getröstet durch die goldene Last, die ihm oer Reichs tag durch die Pforte bringt. Erzberger als „verdienstvoller" Dauerredner. Matthias Erzberger ist zweifellos ein vielgewandter Mann, dem das Zentrum viel verdankt. Wie unschätzbar er aber unter Umständen für seine Fraktionskollegen wer den kann, verrät das „Fränkische Volksblatt", dem ein süddeutscher Zentrumsabgeordneter sehr nahe steht, mit rührender Offenherzigkeit. Es heißt tn seinem Bericht über die ReichStagssttzuog vom 24. F-bruar: „Der gute Matthias Erzberger mutzte sich übrigens heute an seinem Namenstage recht plagen, um durch