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Mittwoch, 15. Juli 1S08. weil Oer 3800 rttlntt »imitril Nr. 1«Z Dritter Jahrgang. ttuer Tageblatt und Anzeiger für das Erzgebirge 0„anrw»rtlichrr R«»aii«ur: F,iy Arnhold Fü, »i, Znserat« verantwortlich; Malter Urau» dei-e in Aue mit der wöchentlichen Unterhaltungsbeilage: Illustriertes Honntagsblatt. Sprechstunde der Redaktion mit An,nahm« der Sonntage nachmittags von 4—s Uhr. — Telegramm-Adresse: Tageblatt Aue. — Fernsprecher ttl. Für unverlangt eingesandt« Manuskript« kann Gewähr nicht geleistet werden. Druck und Verlag Gebrüder Beuthner (Inh.: Paul Beuthnei) in Aue. lVezug,preis: Durch unser» Voten ft«i in» Hau» monatlich so pfa. B«i der SeschLstistell« abgeholt monatlich *v Pis- und wöchentlich >o psg. — Bei der Post bestellt und selbst abgeholt vierteljährlich l.so Mk. — Durch den Briefträger frei in» Sau, vierteljährlich 1.-2 Mk. — Einzeln« Nummer >o psg. — Deutscher Postzeitungs katalog. — Erscheint täglich in den Mittagsstunden, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. 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Bei der M a r i n e d e b a t i c im englischen Unterhaus aab der Parlamentssekreiär der Admiralität M ae Namara friedlichen Versicherungen Deutschland geg e n n der Ausdruck. In S o s n o >v i e e wurde eine ioe i i v e r z w e i g t e B e r s chw ö- rung gegen den Zar entdeckt. Am Momag abend wurden 8 0 und gestern früh wieder i> 0 Männer u n d Frauen verhaftet. Eulenburg und anderes. Ein« Unterredung mit Professor o. Liszt. Der berühmte Strafrechtslehrer der Berliner Universität, Geheimrat Professor Dr. Franz v. Liszt hat einen Interviewer zu einer längeren Unterredung empfangen, in der er sich über die die Öffentlichkeit gegenwärtig in hohem Mähe beschäftigen den Rechtsfragen aussprach. Ueber die Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens befragt, äußerte sich Geheimrat v. Liszt dahin, daß nach dem be stehenden Gesetz gegen die Art und Weise, wie in dem gegen wärtig verhandelten Meineidsprozeß gegen den Fürsten Eulen- burgdi« Oeffentlichkeit ausgeschlossen worden sei, vom juristi schen Standpunkte nichts eingewendet werden kann. Anderer seits hat der schwebede Eulenburg-Prozeß gezeigt, daß der Aus schluß der Öffentlichkeit in diesem Falle vollkommen illuso risch ist, da doch Vie Press« tagtäglich über den Gang der Ver handlungen berichtet. Allerdings, wenn Journalisten als Zeugen fungieren, so muß doch darauf Rücksicht genommen werden, daß bei Zeugen eine Geheimhaltungspflicht im allgemeinen nicht be steht und ihnen nur bei Gefährdung der Staatssicherheit auf erlegt werden kann. Nach meinem Empfinden sprach gegen den Ausschluß der Oeffentlichkeit ein bedenklicher Umstand. Slellen Sie sich doch vor, daß in dem vorliegenden Meineids prozeh nichts über die Vorgänge bei den Verhandlungen in die Oeffentlichkeit durchgestckert wäre und plötzlich unerwartet der Gerichtshof auf Grund des Verdikts der Geschworenen einen Fr - ispruch verkündet hätte! Was wäre da nicht alles kom biniert und gemunkelt worden. . . Eine gewisse Aehnlichkeit hat der Ausschluß der Öffent lichkeit bei Gerichtsverhandlungen mit den Bestimmungen für Hinrichtungen. die als nicht öffentlich bezeichnet werden, denen aber doch zwölf Personen beizuwohnen haben. Ich persönlich bin dafür, daß «ine Aenderung des Gesetzes über den Ausschluß d«r Öffentlich keit bei Gerichtsverhandlungen dahin erfolgt, daß im Falle eines solchen Ausschlusses gewisse sogenannte llrkundenpersonen dennoch zugezogen werden, wobei ganz gut ein, zwei oder auch drei Vertrauensmänner der Presse, die etwa von der anerkannten Körperschaft der Pressevertreter zu bestimmen wären, zugelassen werden können. Nicht unerwähnt darf ge lassen werden, daß der Mangel einer Geheimhaltungspflicht bei Zeugen dennoch nicht ausschließt, daß ein Zeuge durch Mitteilun gen über seine Vernehmung oder den Gang der Verhandlung sich strafbar macht, wenn nämlich diese Mitteilungen ein öffent liches Aergernis erregen. Geheimrat v. Liszt kam dann auf die Strafbestimmungen für den Meineid zu sprechen. Er ist mit einer Arbeit beschäftigt, die die Sonder stellung des Meineides gegenüber allen anderen Straftaten be handelt, und deren Zweck es ist, eine Aenderung des Gesetzes in dieser Hinsicht herbeizuführen. Der Meineid ist die einzig« Straf tat, bei deren Beurteilung das Gesetz mildernde Umstände nicht anerkennt. Bei einer Verurteilung wegen Meineides ist die A b- erkennung der Ehrenrechte nicht fakultativ, sondern obligatorisch. Aber auch das Mindestmaß der Strafe — nicht unter einem Jahre Zuchthaus — ist sehr hoch. Der Grund für diese Sonderstellung des Meineides, die ihm unter allen anderen Straftaten eingeräumt ist, hat ihren Hauptgrund in der reli giösen Formel, in die der Eid noch immer gekleidet ist, so daß die öffentliche Meinung in der Verletzung des Eides nicht Siur eine Mißachtung des Gesetzes, sondern auch eine schwere Sünde wider die Religion erblid. Was im folgneden gesagt wird, soll sich durchaus nicht auf einen etwaigen Meineid des Fürsten Eulenburg, sondern ledig lich auf den Meineid im allgemeinen beziehen. Es gibt Fälle im menschlichen Leben, in denen ein Meineid, wenn er auch niemals zu rechtfertigen ist, doch einer milderen Beur teilung wert wäre. Man denke doch an den Fall Leiß und überhaupt an alle jene Fälle, in denen Menschen direkt durch das Ehrgefühl oder aber auch durch andere Umstände geradezu in den Meineid hineingetrieben werden. Ueberall dort, wo wissentlich etwas Unwahres beschworen wurde, muß auf Mein eid erkannt werden. Fahrlässiger Eid liegt nur dort vor, wo im guten Glauben jemand etwas beschworen hat, was er für wahr hielt, indem er es zum Beispiel leichtsinnigerweise anderen glaubte, während es sich als unwahr herausstellte. Bei einem Meineid kommt als strafausschließend nur mangelnde Zu rechnungsfähigkeit wegen geistiger Erkrankung in Be tracht. Den Strafausschließungsgrund des unwiderstehlichen Zwanges, wie er in Oesterreich besteht, kennt das deutsche Straf gesetz überhaupt nicht. Aus allen diesen Gründen ist Geheimrat v. Liszi der Ansicht, daß eine Aenderung in der Gesetzgebung hin sichtlich des Meineides dringend geboten sei. Zum Schlüsse äußerte sich Professor v. Liszt über einzelne markante Rechtsfragen tm Eulenburg-Prozeß. Ihm ist nach den bisher in die Oeffentlichkeit gelangten Be richten über die Vorgänge vor dem Schwurgericht nicht klar, auf welche Art der Verteidigung hingearbeitet wird. Er hält es für ausgeschlossen, daß auf fahrlässigen Eid erkannt werden kann. Er hält es aber auch für dringend nötig, daß alles mögliche zur Feststellung des noch nicht genügend geklärten Umstandes erfolgt, ob die Worte des Fürsten hinsichtlich der nicht unter dem 8 172 fallenden Schmutzereien auch wirklich den Tatbestand eines Meineides bedeuten. Ueberaus verwundert sprach sich der Ge lehrte darüber aus, daß Oberstaatsanwalt Isenbiel, nachdem er ini Prozeß Moltke-Harden sich derart für den Fürsten ein gesetzt habe, nunmehr persönlich gegen ihn die Anklage erhebe und vertrete. Daraus ergebe sich zu mindest eine für Jfenbiel sehr prekäre Situation. Nie werde er es den Leuten recht tun. Gehe er milde vor, so werde man darin eine wenn auch noch so ungewollte Sympathie für den Angeklagten erblicken, und entschließt er sich zu einer scharfen Auffassung seiner schwie rigen Aufgabe, dann wird es Leute geben, die darin einen Ver such erblicken, den dem früheren Empfinden entgegengesetzten Standpunkt auffällig zu betonen. Es wäre daher unbedingt rich tiger gewesen, wenn Oberstaatsanwalt Jsenbiel einer anderen Persönlichkeit in diesem Falle die Vertretung der Anklage über tragen hätte! Der Eulenbnrst-Prozest vertagt. Der Herr Angeklagte wird kränker. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Kanzow teilte gestern bei Eröffnung der Verhandlung mit, es sei ihm von der Charits direktion die Mitteilung gemacht worden, daß der Angeklagte nicht transportfähig sei. Er habe darauf bet der Charitsdirektion telephonisch angefragt, ob es möglich sei, die Verhandlung in der Lharits fortzusetzen. Es sei ihm geant wortet worden, die Aerzte haben keine Bedenken gegen eine Fortsetzung der Verhandlung in der Lharits; es stehe auch der große Konferenzsaal, der nicht viel kleiner sei als der Schwur gerichtssaal, zur Verfügung. Allerdings, so bemerkte der Vor sitzende. bedürfe es hierzu derGenehmigungdesKultus- Ministers. Er, Kanzow, habe daher den Kultusminister tele phonisch um die Genehmigung ersucht, diese sei jedoch noch nicht eingetroffen. Oberstaatsanwalt Jsenbiel bemerkt, daß er den Justizminister telephonisch ersuchen werde, beim Kultusminister dahin zu wirken, daß dieser die Genehmigung zur Fortsetzung der Verhandlung in der Lharits "" erteile. Der Eerichtsarzt, Medizinalrat Dr. Hoffmann, be merkt auf Anfrage, er habe keine Bedenken gegen eine Fortsetzung der Verhandlung in der Lharits, da er, der Ange klagte vollkommen geistig intakt sei; allerdings habe er sich schon gestern gewundert, daß die Charitsdirektion es erlaubt habe, den Angeklagten nach dem Gerichtsgebäude zu transportieren. Inzwischen war nun die E e ne h m i g u n g des Kultusministers und des Justizministers eingetroffen. Es wurde daher be schlossen, daß sich sämtliche Prozeßbeteiligten sofort nach der Charits begeben, damit dort die Verhandlung fortgesetzt werde. Als Zeugen wurden befohlen: Graf Kuno von Moltke, Fürstin Das Rätsel einer Nacht. Novelle von C. Reichert. Nachdruck««Idolen. Das Offizierkorps des vierten indischen Regiments hatte es sich bet einem Kameraden bequem gemacht, der etwas außerhalb der Garnison eine hübsche Villa bewohnte. Wie gewöhnlich war die geräumige, mit leichtem Bambusgeflecht umspannt« Verand i der Ort geselligen Zusammenseins, auf der man in zwanglosen Gruppen beisammen sah. Eben war der Mond hinter dem tropi schen Urwald aufgestiegen, eine große silberglänzende Scheibe, und webte sein magisches Licht in das vom leichten Winv be wegte Blättergerank, das an dem Bambusgeflecht heraufwuchs. Fast alle hatten schon mehr wie einmal dieses Naturspiel gesehen. Und doch — keiner konnte sich dem geheimnisvollen Zauber ganz entziehen. Alles schwieg eine Weile, bis einer, ein noch junger Leutnant, der mit einem gleichalterigen Kameraden erst vor ganz kurzer Zeit aus England herübergekommen war, die Frage hin- warf: „Was mag der schon an geheimnisvollen Rätseln gesehen haben?" „Du wirst sentimental, lieber Donald," lachte sein Kamerad, indem er sein Eektglas erhob, und dieses mit einer entsprechenden Geberde gegen den Mond emporhielt. „Dieser erste Mondaufgang in Indien läßt dich Geister sehen. Die sind doch für uns Modern« nicht mehr da." „Warum nicht, Herr Kamerad," entgegnete ein älterer Major, der schon ein halbes Menschenalter in Indien war und dieses ziemlich genau kannte, „wenn auch nicht Geister ohne Fleisch und Bein, aber doch Wesen oder Begebenheiten sagen wir, die uns an geisterhaftes, mindesten» rätselvolle» er innern." „Da wäre ich doch begierig zu hören, Hr- Major," rief der junge Offizier lebhaft. „Alles rätselvolle interessiert mich: weil e» nach meiner Meinung eben nicht» rätselhafte» gibt,' »sondern alle» sein« natürliche Lösung hat." „Da teile ich Ihre Meinung durch«»» nicht, Her, Kamerad," sagt« der Major ernst. „Dann müssen der Herr Major Beweise dafür haben," eiferte der Offizier etwas erhitzt, „sonst ." Die einzelnen Gruppen wandten sich den beiden zu. Alle sahen gespannt auf den Major, der sich eine Havanna anzündete und sich ans seiner bequemen Lage im Korbsessel aufrichtete. Eine Zeitlang sah er seinen jungen Gegner an, als wolle er darüber nachsinnen, was er zu) entgegnen hatte: dann sagte er langsam: „Vielleicht habe ich die Beweise. Aber —." Er machte eine Pause. „Nun, Herr Major," rief der Leutnant ungeduldig. Auch von verschiedenen anderen Seiten wurden Aufforderungen laut. „Nur gemach," beschwichtigte der Major die Aufgeregten. „Die Beweise habe ich. Wenigstens kenne ich den, der die Be weise gesammelt hat. Es war mein bester Freund. Ein herzens guter Kerl. Uber auch ein Moderner, dem alles einfach und natürlich war." „Weiter! Weiter!" hieß es von einigen Seiten, als der Major schwieg. „Wenn Ihr s wissen wollt. Die meisten von den Herren kennen doch den alten, fast zerfallenen Buddha-Tempel, der einige Stunden von hier am Ausgang der Almdiberge steht. Ja! Nun, dieser Tempel birgt auch solch ein Rätsel. Wie dieses Land ja voll von Rüffeln ist. Und mein Freund wollte auch dieses Rätsel ergründen. —" „Bravo!" rief der junge Offizier lebhaft. Gleichzeitig leerte er hastig ein Glas Sekt. „Sie klatschten zu früh Beifall, Herr Leutnant," sagte der Major etwas scharf. „Der Vorhang ist noch nicht ge fallen." „Beifall auf offener Szene ehrt den Spieler am meisten, Herr Major." Der Offizier, erhitzt von dem schnell«» Trinken, war aufge sprungen. „Weiter! weiter!" „Was hat Ihr Herr Freund denn ergründet, Herr Major?" Dieser war wieder ruhig geworden und sagte nun auf die erregt« Frage de, anderen: „Da» weiß ich nicht, und da» weiß keiner. Das hat er mit ins Grab ge nommen. Als frischer, tapferer Kerl ging er hin, um ein« Nacht in den verfallenen Ruinen zu schlafen — da» ist nämlich die Lösung de» Rätsels — und al» «in abgelebter Greis sah ich ihn am andern Tage wieder. Was er gesehen oder erlebt — keiner hat es erfahren." „Lächerlich," spottete der junge Offizier. „Und wenn es Ihr Freund nicht erklärt hat, dann will ich es Ihnen erklären, Herr Major. Ich werde auch eine Nacht dort schlafen." Alle Anwesenden sprangen erregt auf und drängten um Len Offizier. „Sie wollen es wagen? — Sie kennen dieses Land ja noch gar nicht!" Die Stimmen schlugen erregt durcheinander. „Tun Sie's nicht," warnte einer. Auch der Major. „Bei meiner Ehre, was ein Offizier Ihrer Majestät, der Kaiserin Viktoria, gesagt hat, das hält er!" Dabei schlug der Leutnant mit der flachen Hand laut auf das leichte Tischchen, daß die Gläser klirr ten. „Ich werde mir sogar ein Notizbuch mitnehmen, um nur ja alles genau aufzuschreiben." Lautlose Stille folgte nach diesen Worten, bis der Gastgeber nach einer beklemmenden Pause die Herren aufforderte, wieder Platz zu nehmen. Aber die Fröhlich keit war weg. Früh trennte man sich. Am folgenden Tage wagte keiner das Thema zu berühren, bis nach dem Dienst der jung« Offizier, Fitzgerald, selbst davon anfing. „Da ich hier noch fremd bin, so begleiten mich wohl einige der älteren Herren nach dem Götzentempel?" „Also doch, Fitzgerald?" „Haben Sie denn gezweifelt, Herr Kamerad?" fuhr dieser auf. „Das nicht. Aber ich dachte, Sie hätten es ver gessen, beschwichtigt« der andere. Drei oder vier waren bereit, den Führer zu machen. Auch Donald schloß sich an. Er hatte den Freund am meisten gewarnt. Doch umsonst. Der Weg dorthin führte zuerst durch fruchtbare Gefilde, bi» man, dem Ziele näherkommend, m«hr in gebirgiges Gelände kam. Die Eingeborenen, die den Offizieren begegneten, sahen mit feindseligen Blicken diesen nach. Besonder» in der Nähe de» Tempel», der auf einem vorspringenden Berg« erbaut, so ziemlich die Gegend beherrschte. Riesige Felsblöcke, die kaum von den Mauerresten zu unterscheiden waren, versperrten den Weg. Doch geübt im Klettern, nahmen di« Offizier« di« Kinder-