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Mts- M AliWkblfftt für den Aöoniremertt viertelj. 1 M. 25 Pf. einschließl. deS »Jllustr. UnterhaltungSbl/ u. der Humor. Beilage »Seifen blasen^ in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Ltlegr.-Adresse: Amtsblatt. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreis: di» kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. /rrusprrchcr Nr. List. LS» ...... n 55. Ia-rgang. Sonnabend, den 31. Oktober L»»8 Den Jahrmarkt betreffend. Anläßlich des am 2. und 3. November dieses Jahres hier stattfindenden Jahrmarktes wird hiermit folgendes angeordnel: 1) Der Jahrmarkt beginnt Montag früh und dauert bis Dienstag Abend 10 Uhr. 2) An dem vorhergehenden Sonntage kann bereits Nachmittag von 3 Uhr ab mit Eß- und sonstigen Waren feilgehalten und können Karussells, Schau- und Schießbuden geöffnet werden. 3) Das Feilbieten mit Bier, Branntwein und anderen geistigen Getränken ist verboten. 4) Alle von Privaten auf dem Marktplatze errichteten Schau- und Verkaufsbuden, Stände, Karussells, Schaukeln usw. müssen mit einer deutlich lesbaren Firma versehen sein, welche den vollen Vor- und Zunamen, sowie Wohnungsangabe des Inhabers enthält. 5) Das Wegwerfen von Papier und anderen verunreinigenden oder den Verkehr beeinträchtigenden Gegenständen ist auf dem Marktplätze strengstens verboten. 6) Der Verkauf sogenannter Radauflöten und das Spielen mit solchen auf dem Marktplatze und außerhalb desselben ist verboten. 7) Buden, in denen Eß- und sonstige Waren feilgeboten werden, sowie Karussells, Schieß- und Schaubuden sind abends spätestens um 10 Uhr zu schließen. 8) Nach Beendigung des Jahrmarktes sind die Buden zu schließen und die Waren von den offenen Ständen zu entfernen. Das Einpacken der Waren in die Kisten muß spätestens um 11 Uhr abends beendet sein. Das Abfahrcn eingepackicr Kisten und gepackter Waren ist noch an dem darauffolgenden Tage gestattet. 9) Das Stättcgeld wird auf dem Marktplatze eingehoben. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in Ziffer l —8 werden, soweit nicht be reits in den bestehenden Gesetzen Strafen angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Stadtrat Eibenstock, den 9. Oktober 1908. Hesse. L— Das Befahren der Bachüberdeckung am Brühl mit Fuhrwerken, Handwagen aller Art und Fahrrädern einschließlich Kraftwagen wird hiermit verboten. Stadtrat Eibenstock, am 20. Oktober 1908. Hesse. L— Die Sonntagsruhe im Handclsgctvcrbc betreffend. Nächsten Sonntag, als am Tage vor dem Jahrmärkte, ist der Geschäftsbetrieb in allen Verkaufsstellen, sowie die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handels gewerbe während 9 Stunden und zwar in der Zeit von 1t Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags mit Ausschluß der Zeit des Vormittagsgottesdienstes gestattet. Außerdem bleibt der bereits vor dem Vormittagsgottesdienste gestattete Verkauf von Waren zulässig. Stadtrat Eibenstock, den 26. Oktober 1908. Hesse. Stadtverordnetenwahl. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordnetenkollegium aus die Herren: Kaufmann Friedrich Gustav Diersch, , Karl Richard Kunz, , Bernhard Löscher, „ Alban Otto Maennel, Srickmaschinenbesitzer Karl Paul Mchnert, . Karl Ednard Ott, Karl Hermann Seidel. Da von den im Amte verbleibenden Stadtverordneten 8 ansässig und 6 unansässig sind, nach dem Oetsstatute aber dem Stadtverordnetenkollegium mindestens 1l ansässige und mindestens 6 unansässige Bürger anzugehören haben, so müssen von den zu wäh lenden 7 Stadtverordneten mindestens 3 ansässig sein. Als Wahltag ist Wonlag, der 7. Dezemöer 1908 anberaumt worden. Die Liste der Stimmberechtigten und der Wählbaren liegt vom 2. Novem ber, diesen Tag eingerechnet, bis mit 1k. November 1808 zur Einsicht in der Rats kanzlei aus Es steht den Beteiligten frei, bis zum Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stadtrate schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Stadtrat Eibenstock, den 30. Oktober 1908. Hesse. Müller. Nachgenannte Herren sind heute als Bürger der Stadt Eibenstock verpflichtet worden: vr. zur. Mhmer, Ernst Reinhold, Kgl. Amtsgerichtsrat, Manuel, Albert, Kaufmann, Magner, Gustav Adolph, Eisenbahnschaffner. Stadtrat Eibenstock, den 30. Oktober 1908. Hege. M. Bekanntmachung. Infolge Ablaufs der Wahlperiode macht sich die Neuwahl der Generalversammlungs- Vertreter der Arbeitgeber und Kaffenmitglieder nötig. Die Wahl erfolgt in getrennten Wahlhandlungen und ist Sonntag, der 8. Wovemöer 1908 a) für die Arbeitgeber der Kassenmitglieder Nachmittags 3-4 Uhr, b) für die Kassenmitglieder Nachmittags ^5-6 Uhr, als Wahltermin anberaumt worden. Es werden daher alle Kassenmitglieder, welche großjährig und im Besitze der bürger lichen Ehrenrechte sind, sowie alle diejenigen Arbeitgeber, welche für Kassenmitglieder Beiträge aus eigenen Mitteln zu leisten haben, hiermit eingeladen, in den anberaumten Terminen in Mnger's Westauration am Atvertpkatz zur Wahlversammlung sich einzufinden. Die Zahl der von den Kassenmitgliedern zu wählenden Vertreter beträgt 10, während die Arbeitgeber 0 Vertreter zu wählen haben. Eibenstock, am 30. Oktober 1908. Der Vorstand der Ortskrankenkasse für das Handwerk u. j. Betriebe. Wilhelm Unger, Vorsitzender. Bekanntmachung. Die Jagd im hiesigen Jagdbezirke soll Donnerstag, den 19. November 1908 öffentlich im Wege des Meistgebots, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bietern und der Ablehnung sämtlicher Gebote auf die 6 Jahre vom 1. September 1909 bis 31. Au gust 1915 verpachtet werden. Pachtlustige werden emgeladen, am 19. November 1908 nach mittags 4 Uhr im Gasthof von Wapplrr in Hundshübel sich einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Hundshübcl, 30. Oktober 1908. Lt«u»L Jagdvorstand. Weformattonsfest. Heute feiert unsere evangelische Kirche die Wieder kehr des denkwürdigen Tages, an dem einst vr. Martin Luther seine 95 Streitsätze gegen das Buß- und Ablaß wesen der Kirche an die Schloßkirche zu Wittenberg heftete. Von diesem 31. Oktober 1517 datiert der Be ginn der Reformation, durch welche die evangelische Kirche ins Dasein trat. Das Reformationsfest ist so mit das Stiftungsfest der evangelischen Kirche. In unfern Tagen, wo man auch auf religiösem Gebiete alle Unterscheidungen gern verwischen möchte, wo auf der evangelischen Seite vielfach das Verständnis für Luthers Tat verloren gegangen und man gegen das Eigenartige seines neuen und doch uralten Evange liums gleichgültig geworden ist, wo anderseits der Ka tholizismus sich diese Gleichgültigkeit und Verständ nislosigkeit zunutze macht, um die Schwankenden zu sich herüber zu ziehen — in solcher Zeit ist es wohl nötig, klar und bestimmt auf das Evangelium hinzu weisen, welches Luther seinerzeit der Heilslehre der da maligen Kirche gegenüberstellte, und von dem er nach wies, daß es das alleinige von Gott offenbarte Christus- evangelium ist. Was ist denn das für ein Evangelium? Es handelt sich hierin um die Antwort, welche man auf die Grund frage aller Religion findet und ins Leben umsetzt, um die Frage: Auf welche Weise erwerbe ich mir Gottes Wohl gefallen? Wie muß ich es anfangen, um von Gott für gerecht angesehen zu werden? Die Kirche war im Laufe der Jahrhunderte zu der Ansicht gekommen, daß man sich durch allerlei Tugendwerke, Bußübungen, Wallfahrten, mönchisches Leben und was derlei fromme Aeußerlich- keiten alle sind, den Himmel verdienen könne — ein Weg, der schließlich zu dem Ablaßhandel eines Tetzel führte, welcher geradezu die Sünder von ihrer Schuld und Strafe für Geld loskaufte. Es war das für die Leute bequem; man konnte mit Gott sein „Soll und Haben" verrechnen, wie in einem Bankgeschäft und sich dabei immer noch ein erkleckliches Guthaben heraus rechnen. Außerdem brachte solcher Handel für den Papst und die Kirchenfürsten noch ein tüchtiges Stück Geld ein. Daß dies aber nicht der richtige Weg zur Gerechtig keit, die vor Gott gilt, sein konnte, hatten schon 100 Jahre vor Luther ernste und nachdenkliche Christen ein gesehen und auch ausgesprochen. Das war ihnen aber meist schlecht bekommen. Aber das Gewissen läßt sich nicht durch Bannstrahl und Scheiterhaufen ertöten. So trat denn Luther auf und erklärte dem Papste, den Bi schüfen und der ganzen Kirche: Ihr irrt; will man ge recht werden vor Gott, kann von verdienen wollen gar nicht die Rede sein, zumal mit diesen Aenßerlichkeiten ganz und gar nicht. Was ihr bei euch so hoch bewertet, ist vor dem heiligen Gott, der das Herz ansieht, wertlos. Wir sind lediglich auf Gottes Gnade angewiesen, daß er uns die Sünden vergibt um des Blutes Jesu Christi willen und uns mit der heiligenden Kraft seines Geistes ausrüstet, uns der geschenkten Gerechtigkeit würdig zu machen und zu lernen, als seine guten Kinder vor ihm zu leben. Der Weg zur Gnade Gottes heißt aufrichtige Buße des Herzens und herzlicher Glaube an Jesum Christ, den Erlöser. Und diesen Weg zeigt uns auch das Neue Testament. Hier ist der große Unterschied in den Antworten auf die Frage: Wie werde ich gerecht? ersichtlich. Die ka tholische Kirche antwortet: Ich verdiene mir die Ge rechtigkeit durch Werke; die Evangelischen sagen: Nein, aus Gnaden erklärt uns Gott für gerecht auf Grund von Buße und Glauben. Die Werke folgen dem Glau ben, wie ein guter Baum gute Früchte bringt. Und bei diesem Evangelium wollen wir bleiben, in ihm leben und selig werden, eingedenk des Wortes des Apostels Paulus: So halten wir es nun, daß der Mensch gerecht werde ohne des Gesetzes Werke allein durch den Glauben. n. Tagestteschichte — Deutschland. Die preußisch-hessischen nnd die reichsländischen Eisenbahn - Präsidenten treten am heutigen Freitag in Berlin zur Bespre chung wichtiger Fragen der Wirtschaftsführung, der Organisation, des Betriebs und Verkehrs zusammen. — Die vom kaiserlichen Automobil über fahrene Frau Kegler, über deren Unfall wir be richteten, befindet sich im Königl. Klinikum auf dem Wege der Besserung. Die Patientin ist fieberfrei, die Wundheilung nimmt einen glatten Verlauf. Der Kai ser ließ sich wiederholt über das Befinden „seiner" Pa tientin Bericht er tatten. — In Deutschland wurden am 1. Januar 1907 27026 Kraftfahrzeuge gehalten: bis zum I. Januar 1908 ist der Bestand auf 36022 gestiegen, Vie übrigens mehr als zur Hälfte nicht Kraftwagen sondern Krafträder darftellen. — Stuttgart, 28. Oktober. Heute früh sind, wie der „Schwäbische Merkur" aus Friedrichs-