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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag) AbonnemeMspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pj Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit io Pst, unter „Eingesandt" mit 20 Pst berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 128. Sonnabend, den Z. November I88Z. 8. Jahrg. Bekanntmachung. Nachdem am heutigen Tage Herr Momar Ludwig Walther als Nachtpolizeediener verpflichtet und in dieses Amt eingewiesen worden ist, wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zwönitz, am 1. November 1883. Der Stadtgemeinderath. Adam, Bürgermeister. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung in Art. 3 der hierorts eingeführten Städteordnung wird hierdurch bekannt gemacht, daß die für die diesjährige Stadtverordneten-Ergänzungswahl erforderliche Wahlliste aufgestellt und von Montag den 3. November a. e. ab 14 Tage lang während der Expeditionszeit von 8—12 Uhr Vormittags und von 2—5 Uhr Nachmittags an Nathsstelle ausliegt und daß es bis Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung derselben jedem Betheiligten freisteht, gegen die Wahlliste ebendaselbst Einspruch zu erheben. Zwönitz, am 2. November 1883. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Am I. und 2. dieses Monats haben nachgenannte Personen das Bürgerrecht hiesiger Stadt erlangt: 1. Herr Carl Heinrich Weigel, Oeconom, 4. Herr Hugo Kretzschmar, Steueraufseher, 2. - Louis Oswald Fischer, Weber, 5. - Friedrich Otto Löwe, Braumeister, -.r 3. - August Josef Wilfert, Gorlverleger, 6. - Gustav Reinhard Dreher, Weber. , Zwönitz, am 2. November 1883. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Lutherfeier wird Montag den 3. November Abends Vz9 Uhr im Saale des blanen Engels ein zweiter Bortrag über Luthers Leben und Werk gehalten werden. Es ist dieser Vortrag ein öffentlicher und haben dazu alle erwachsenen Mitglieder hiesiger Kirchgemeinde freien Zutritt. Zwönitz, am 2. November 1883. Der Kirchenvorstand. k Clauß. Sächsische Aachrichten. — Daß die Finanzlage des Königreichs Sachsen es der Staats regierung gestatten würde, beim nächsten Landtag den Wegfall des 20 o/(> Zuschlags der Einkommensteuer zu beantragen, das wußte man schon lange; daß sich aber die Einnahmen des Staates so steigern würden, auch noch darüber hinaus die Steuern zu ermäßigen, ist eine hocherfreuliche, im ganzen Lande den günstigsten Widerhall findende Kunde. Die „Leipz. Ztg." berichtet nämlich, daß neben dem gedachten Erlaß des Steuerzuschlags eine Ermäßigung der Eisenbahn gütertarife und die Aufhebung des Chansseegeldes mit Ablauf des Jahres 1884 in Aussicht genommen sei. DaS Letztere hat der Land tag wiederholt früher in Anregung gebracht; jetzt geht die Regierung deshalb darauf ein, weil das Chausseegeld infolge der veränderten Verkehrsverhältnisse wesentlich gegen früher gesunken ist, daß es jetzt ungleich wirkt und deshalb neu regulirc werden müßte. Namentlich wäre eine anderweite Vertheilung der Erhebungsstellen nicht zu um gehen. Die Landwirthe werden zu dem Wegfall des Chausseegeldes besonders schmunzeln; sie haben darauf schon lange gewartet. Darum werden wohl auch die Landwirthe sich mit der Ermäßigung der Eisenbahntarife befreunden, von der sie sich weniger Nutzen ver sprechen. Landwirthschaft und Industrie werden also gleichmäßig bedacht. Im Uebrigen lieferte in der vorigen Finanzperiode das Chausseegeld der Staatscasse immer noch über 530,000 M. — Die Auszahlung von Postanweisungsgeldern an Fremde in Gasthöfen erfolgt nur, wenn der Gastwirth erklärt, den Fremden zu kennen, bez. die Quittung mit unterschreibt. Dies hatte auch ein Hotelwirth in Berlin gethan, lediglich auf die Eintragung im Frem denbuche hin, also ohne den Fremden persönlich zu kennen. Später stellte sich heraus, daß die Anweisung gefälscht mar und daß der Empfänger ebenfalls einen falschen Namen angegeben hatte. Da von dem Fälscher nichts einzuziehen war, klagte die Postvermaltung gegen den Hotelwirth auf Schadenersatz, weil ohne dessen Erklärung die Postanweisung nicht hätte zur Auszahlung gelangen können. Das königl. Kammergericht in Berlin als zweite gerichtliche Instanz ver- urtheilte wie die erste Instanz den Hotelwirth zur Zahlung des Be trages, weil durch die Mitunterschrift eine Verantwortlichkeit für die Echtheit der eigentlichen Quittung übernommen worden sei. Für Gastwirthe mag diese Entscheidung eine Warnung sein, ja nicht aus Coulanz gegen Fremde eine Verantwortlichkeit zu übernehmen, wenn keine persönliche Bekanntschaft oder sonstige Sicherheit vorliegt. Die Mitunterschrift der Quittung gilt eben der Post gegenüber als Uebernahme einer Bürgschaft, auf welche, wie der vorliegende Fall zeigt, mit Erfolg zurückgegriffen werden kann. — Schwarzenberg. Am 31. October wurde das neuerbaute Bethaus der Methodistengemeinde hier eingeweiht. — Aus Planitz bei Zwickau wird geschrieben: Obgleich die heurige Kartoffelernte nach Qualität und Quantität eine ganz vor zügliche gewesen und auch das Hereinschaffen und Uuterbrmgen der Kartoffeln infolge anhaltender günstiger Witterung, vollständig trocken ausgeführt werden konnte, giebt sie doch jetzt vielen Oeconomen zu berechtigten Klagen Anlaß, indem nämlich die Kartoffeln selbst auch in den bestgelegeudsten, luftigsten Vorrathsräumen in bedenklicher Weise zu faulen beginnen und darum von den betreffenden Besitzern wieder ins Freie gebracht werden müssen, was natürlich nicht nur viele Mühe, sondern auch Geldkosten verursacht. Hier weiß man sich diesen Vorgang um so weniger zu erklären, als es gerade die reifsten und vollständig trocken hereingebrachten Früchte betrifft, wovon binnen wenig Wochen ca. 50°/g vollständig in Fäulniß übergegangen sind und in diesem Zustande einen penetranten Geruch verbreiten. Sollte übrigens diese „Kartoffel-Krankheit" auch anderwärts in ähnlicher heftiger Weise auftreten, so dürste dies nicht unwesentlich auf den Preis dieses „Brod des Armen" einwirkeu und die Freude an dem reichen Erntesegen wesentlich beeinträchtigen. — Werdau, 28. Octbr. Vorgestern Abend ist der in weiteren Kreisen bekannte Wirth der hiesigen „Ceutralhalle", Herr Gutseil, im benachbarten „Waidmannsruhe", wo er sich seit zwei Tagen zu seiner Erholung aufhielt, einem Schlaganfalle erlegen. — Plauen. In einer hiesigen Lehrersfamilie ist kürzlich der beklagenöwerthe Fall vorgekommen, daß die einzige Tochter und