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poW)^»K»nt»r fumttezi- a^t-s» «zogen. 24. Jahrgang Die Reichsregierung zum Volksbegehren We ¬ ndung »orten. mung n die irten, ngen, » em eine ater d dem t dann Selig- darkeit n Sie n mich g einer derbare ldischen rls eine r Auf. Zeglei- amten Dame !« W- rr ein- raeig setzes- Wenn remo- l ein« un in Frage . aber Koner -«« Reich! da, Lrgrl Nach l«M tkawmasa, . gL'Äg- N- vsHyM Dvr-w sw-. m Der- »ch «r- Neöila. wollten, m beide Grenz« roch am ibt zwei -aß er m rach- 10 Prozent hinaus vochanben, so dich 10M Prozent der Wahl- sich für bas Voliksbegchron eingetragen haben, Don den 24 326 beanfstanbeten Eintragungen waren 3119 von der, - .... - — außer- -an-, n,' Eintragungen hsigten Pechväm t gepei- m. Da- as von Dmdar mnnen- Ja der gelüstet Prozent Eintragungen zum Volksbegehren hlausschuh trat gestern vormittag unter Vorsitz >r», Proifesior Dr. Dagemann, zusammen, um Lmtragui Amtlich wirb mltgeteitt: „Nachdem der Reichswahlachsschub festgestellt hat, daß bas Volksbegehren „Frelheitsgeßetz" Manbe gekommen ist, hat -er Reichsminister des Innern aus Beschluß der Reichsregierung den Gesetzentwurf gestern beim Reichstag unterbreitet. In dem Vorlageschreiben wird der äußer« Verlauf des bisherigen Verführens geschildert. Dem Schreiben stnb tzer Anlagen beigefügt, -er Gesetzentwurf, die Bekanntmachung Je« Reichswahlleiters über das endgültige Ergebnis des LintragunHS' verfahrens, die Stellungnahme der Reichsregierung zu dem Ge setzentwurf sowie eine gutachtliche Aeußerung zur Frage der Ver fassungsmäßigkeit des Entwurfs." Eie Stellungnahme der Reichsregierung zu dem Entwurf eines „Gesetzes gegen die Versklavung des Deutschen Volkes" lautet: „DaS Volksbegehren macht , den Versuch, die Li nien der deutschen Außenpolitik für die Zukunft in weitem Umfange durch ein Reichsgesetz festzulegen. Ein derartiger Eingriff in die Handlungsfreiheit der Reichsregierung ist schon an sich ein Beginnen, das mit einer gedeihlichen Führung der Staatsgeschäfte unver einbar ist. Noch ernster sind die Bedenken, die gegen den In halt der einzelnen Bestimmungen des begehrten Gesetz entwurfs sprechen. Der Entwurf ist aufgebaut auf dem Gedanken, daß! durch den einseitigen schriftlichen Widerruf der Bestimmungen des Bettrag«S von Ver sailles über die Schuld am Kriege eine neue Grund lage für die Erreichung der Ziele der deutschen Außen politik geschaffen werden könne und müsse. Er geht davon au-, daß auf dieser Grundlage die förmliche Beseitigung jener Vertragsbestimmungen, die sofortige und bedingungslose Befreiung der besetzten Gebiete und eine vorteilhafte Regelung der Reparationsfrage zu erzielen sei. Diese Annahme ist falsch. Jede deutsche Regierung hat den einseitigen Schuldspruch des Vertrages von Versailles in feier lichen Erklärungen zurückgewtesen und mit fortschrei tendem Erfolge die gegebenen Möglichkeiten benutzt, um die Welt über die wahren Ursachen de» Krieges aufzuklären. Tie Reichsregierung wird selbstverständ lich auch in Zukunft alles, was in ihrer Macht steht- tun, um die Kriegsschuldfrage zur endgültigen Lösung zu bringen. Sie mutz jedoch in der Wahl der Mittel und des Zeitpunktes ihrer Anwendung die Entschlie ßungsfreiheit behalten. Die deutsche Außenpolitik hat in den vergangenen Jahren ihr ganzes Bemühen darauf gerichtet, den Anspruch Deutschlands auf alsbaldige Befreiung der besetzten Gebiete durchzusetzen. Es hat sich erwiesen, datz dies ohne gleichzeitige Neuregelung der Repara tionsfrage nicht möglich war. Die LossagÜng von den auf der Haager Konferenz getroffenen Vereinbarungen würde deshalb die Räumung des Rheinlandes völlig ins Ungewisse stellen und eine schnelle Regelung der Saarsrage unmöglich machen. In der Entwicklung der Reparationsfrage sieht die Reichsregierung den Bericht der Sachverständigen vom 7. Juni 1929 trotz ihrer schweren Bedenken ge gen die darin vorgesehene Belastung Deutschlands als einen Fortschritt gegenüber der jetzt geltenden Rege lung an. Eine endgültige Stellungnahme zu dem Be richt, sowie die Würdigung seiner Einzelheiten muh Vorbehalten bleiben, '-iS die im Gange befindlichen internationalen Verhandlungen über seine Inkraft setzung abgeschlossen sind. Schon jetzt kann aber fest gestellt werden, datz der Bericht eine Ermäßigung der deutschen Zahlungen und die Beseitigung der fremden Es sin- also etwa 8000 Eintragungen über die erforderlichen I-- . .. ..-r berechtigten t... I " . AbstrnnnungsaMs chüssen für gültig und 21807 für ungültig ^«r> klärt worden. Es handelt sich zumeist um Anin halb des Eintragungsrauim», Eintragungen von unvollständige Antragungen, .DovpelLntraaungei unter Vorbehalt, Eintragungen von nichmewchi un- ähnlichen. Aufsichtsinstanzen vorschlägt. Aus diesem Grund« hat sich die Oiegierung, in Uebereinstimmung mit der ÜLev- rpiegend^n MHrheit de» Reichstage», entschlossen, aut dtzr Grundlage de» Plan» in die internationalen Vev- Handlungen eittzutreten. Sie ist auch heule noch de, »Überzeugung, datz die Rückkehr -u der Regelung de» Dawes-Plane» für Deutschland «ine sehr viel schwe rere Belastung bedeuten würde. Die Strafbestimmung de» Entwürfe» will grund sätzliche Entschließungen der deutschen Außenpolitik dem Urteil de» Strafrichter» unterstellen. Darüber hinaus soll diese Bestimmung aber, wie ihre Begründung zeigt, dem Ziele dienen, die bisherige deutsche Außen politik Und ihre Verantwortlichen Träger zu entehren. Tie Kontrolle über die Führung der Politik durch Reichskanzler und Reichsmtnister liegt verfassungsmäßig beim Reichstag. Bon einer Entscheidung in Form de» Mißtrauensvotum» oder der Ministeranklage ist die Fortsetzung der Politik abhängig. Tie ZuchchauSan- drohung de» Entwurfes mit ihren strafrechtlichen Ne benwirkungen bedeutet die Umformung eine» rein po litischen Tatbestandes in einen kriminellen. Mit ihr wird bewußt da» .Ziel verfolgt, den verfassungsmäßigen Kontrollen der Reichspolitik die ausschlaggebende Be deutung zu nehmen. Das ist mit dem Sinn und Zweck de» Parlamentarischen System- nicht vereinbar. Bei der Annahme de» Gesetzentwurfes würde sich sofort erweisen, datz auf seiner Grundlage eine den deutschen Interessen dienende Führung der Außenpolitik unmöglich ist. Die in den vergangenen Jahren wieder errungene Stellung Deutschland» wäre -«stört, jede Aussicht auf Pie Verwirklichung der in dem Entwurf ausgestellten Ziele wäre abgeschnitten. Diese Ziele kön nen wie bisher auch in Zukunft nur auf dem Wege der Verständigungspolitik erreicht werden. Die Reichs regierung spricht sich deshalb mit aller Entschieden heit gegen die Annahme de» Gesetzentwürfe» au». Tie gutachtliche Aeußerung -ur Frag« der DerfassungsMöglichkeit de» „Freiheitsge setzes" führt aus: Ter Gesetzentwurf ist versassungSändernd. Tie Bestimmung ve» 8 1 verpflichtet die Reichs regierung, den auswärtigen Mächten in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, datz das erzwungene Kriegs schuldanerkenntnis des Versailler Vertrages völker rechtlich unverbindlich ist. Damit wird die Reich»- regterung beauftragt, eine völkerrechtlich recht-erheb liche Erklärung für das Reich abzugeben. Da» steht im.Widerspruch mit Artikel 45 der ReichSverfasfung, nach dem der Reichspräsident das Reich völkerrechtlich verhütt und somit ausschließlich befugt ist, Völkerrecht liche Erklärungen.für das Reich abzugeben. ' Der Entwurf enthält Eingriffe der Gesetzgebung in die auswärtige Politik.. Damit steht er im Wider spruch zu dem Grundsatz der' Trennung der Gewalten, auf dem die Reich-Verfassung beruht. Nach der Ver fassung ist es Sache des Reichspräsidenten, völkerrecht lich Mte vorzunehmen (Artikel 45 der ReichSverfas- sung), und Sach« des Reichskanzlers, die Richtlinien -er Politik zu bestimmen (Artikel 56). Nach dem Ent wurf soll die Gesetzgebung die Initiative für einen den auswärtigen Mächten gegenüber namens de» Reiche» dorzunehmenden völkerrechtlichen Akt ergreifen (8 1), soll Richtlinien für die Retchspolitik aufstellen (8 2) und soll die Initiative der berufenen Organe in be stimmterer Hinsicht auSschlietzen (88 6 und 4). Zur Annahme de» Gesetze» durch Volksentscheid ist demnach gemätz Artikel 76 ASs. 1 «atz 4 der Reichsverfassung die Zustimmung der MHrchett der Stimmberechtigten erforderlich. «ein» ,r-BW.»eutHe NaftuogsbrüSerschaft- AZSL-WNM Aktionegemeinschast zwischen, der tionären Kriegsrat vowski gemachten Angaben unzutreffend sind. Ta sind lediglich, wie international «ich, gelegentlich Offiziere der Sowjetarmee in Deutschland gewesen^ um an Manövern usw. teilzunchmen, genau wie Offiziere anderer ausländischen Armeen, wofür wie derum Rei chswehröffiziere nach Rußland studienhalber abkom» mandterl worden sbw. Unsere alten Samoaner Da, BölkerbundomandM — Stürmisch« Debatte tm Neuseeländer Parlament — Die Maori und Samoaner Permmrente Mandatskommission de» Genfer kümmerte Man sich, um diese Frage in li weniger, obwohl die Wirren in Samoa fortgesetzt noch stl die Länge Slvyvn. Lier Jahresbericht über die Lage Samoa» an die Mandats- Kommission des Völkerbundes gab jedoch fetzt auch den über die Lage in ar?Ech auszu Prechen. An dieser Aussprache beteiligte sich der Ministerpräsident Neuseelands, Sir Joseph Ward, der Führer der Opposition Coates und vor allen Dingen der Minister für die Einas- borenenfragen, Sir Apirana Sgata. Der Ministerpräsident Sir Joseph Ward erklärte, daß in den letzten zwölf Monaten keine Verbannungen mehr borkamen und auch, keine Ausnahmegerichte mehr bestehen. Dennoch kam eS immer wieder zu Unruhen, und der Passive Widerstand des Samoaners konnte nicht gebrochen werden. De» Ministerpräsident beklagte sich bitter, datz die Samoaner die Autorität der neusee ländischen Regierung nicht anerkennen und im größ ten Umfange die Zählung von Steuern verweigerten. Tie Folge davon ist. datz Neuseeland ein Fünftel seiner eigenen Einnahmen verwenden muA um! seine Verwal tung auf Samoa aufrecht erhalten zu können. Dafür erntet Neuseeland überdies nur Undankbarkeit und Feindschaft. Die Regierung verspürte wenig Lust, diese Finanzpolitik fortzusetzen. Der Oppositionsführer CoateS warf die Frage auf, _ob nicht, zweckmäßigerweise in der Verwaltung SamoaS ß ein Shstemwechsel am Platze wäre. Schon längst hät ten junge Verwaltunzsbeamte Neuseelands an das Aus wärtige Amt in London oder in die Verwaltung der großen Dominien entsandt werden sollen, um das bri tische BerwaltungSshstem näher kennen zu lernen. Auch der Sprecher der Arbeiterpartei war sehr kritisch ge stimmt, doch behielt er sich ein endgültiges Urteil vor, bevor er selbst seinen bevorstchenden Besuch! in Samoa gemacht hätte. Mit großer Spannung wurde die Rede des ein geborenen Ministers Ngata zur Kenntnis genommen, der mehr als 30 Jahre in Neuseeland daran arbeitete, um den Maori die Kenntnisse neuzeitlicher landwirt schaftlicher Betriebsweise betzubringen. Ngata selbst ist ein Maoriführer der geläufig englisch spricht und als einer der besten BerwaltungSbeamten Neuseelands an zusehen ist. Minister Ngata führte aus, daß! die Maori und die Samoaner von dem gleichen Urstamwe sind und vor etwa tausend Jahren voneinander getrennt wurden. Tie größte Schwierigkeit liege in der Ueber- wtndung der Gefahr datz die Samoaner mit anderen Eingeborenenstämmen blutig zusaMmenstotzen. Um diese Gefahr, zu bannen, sei an erster Stelle notwendig, datz die Verwaltung des Landes mit den einzelnen Stäm men in nähere Berührung komme. Bei der Sprcrch- rcrschiedenheit sei dies jedoch äußerst schwierig, weshalb die neuseeländische Verwaltung die Einführung der englischen Sprache in den Schulen anregte. Vom poly nesischen Standpunkte aus hat der Minister dagegen nicht» einzuwenden, er begrüßt e» vielmehr als eine Gunst des Schicksals, datz die polynesische Rasse, die Maori sowohl wie die Samoaner, dem britischen Welt reiche angehören. Minister Ngata gab auch, offen zu, datz e» ver kehrt war, einen General nach Samoq zu senden und ihm die Verwaltung de» Lande» anzuvertrauen. Jeder Verwalter auf Samoa Mutz an erster Stelle völ- kerkundtg sein, die völkischen Verhältnisse eingehend studieren und mit großer Weisheit und Mäßigung die Verwaltung führen. Der Minister zweifelt nicht daran, daß eine offene Runde-Tisch-Konferenz mit den Ta- moanern die Schwierigkeiten -u heben vermag, die jetzt den Neuseeländern so große Sorgen bereiten. Er ver kennt freilich nicht, datz die «»nfrage darin besteht, wie die einzelnen Parteien ohne Verlust von Prestige diese Runde^Tifch-Konserenz verlasfen. Hier liegt de» Pu dels Kern. -EM Anzeiger für öas Erzgebirge »s» me.Ea-wlatt stuenz-e-i^, Enthalten- Sie amtlichen vekaantmachnngen -»» Nates Ser StaSt «nö -es Amtsgericht» An» Nr Y74: - — ' Mittwoch» üen 27. November 1929