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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Stede»lehn und dis UMgegsuben. Ä ui s 8 s) s a l l für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadirath daselbst. Freitag, den 6. September 1867. 36. Verantwortlicher Nedacteur und Verleger: A. Lorenz. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Frettage eine Nummer. Der Preis für den Bierteljahrgang beträgt 1» Ngr. und ist jedesmal vorauszubezahlen. Sämmtltche Königl. Postämter nehmen Bestellungen daraus an. Anzeigen, welche tm nächsten Stück erscheinen sollen, weiden in Wilsdruff sowohl (in der Redaction), als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittag? 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. ^ic Redaction. B e k s M N 1 m s ch u N g, die Zulassung der Fischer'schen Dachpappe und Holzcementbedachung als Surrogate harter Dachung. Las inistcrium des Innern hat beschlossen, die Dachpappe und Holzcementbedachung aus der Fabrik von August Wilhelm Fischer zu Mügeln bei Dohna mit der Bestimmung, daß einer jeden Lieferung der Holzcementbedachung in einem besonderen Abdrucke die unter D ersichtliche Gebrauchsan weisung beizugeben ist, auf Grund tz-r stattgefundenen Untersuchung und vorgenommenen Brennversuche unter den in der Beiordnung vom 29. September 1859 angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres und vorbehältlich des jederzeitigen Widerrufs als Surrogate der harten Dachung anzuerkennen. Unter Hinweis auf §, 3 jener Verordnung wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 24. August 1867. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. O Anweisung für die Herftellaiig der Holzcement-Bedachung. Die Holzcementbedeckung ist auf einer, für die zu erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschalung oder Windelboden herzustellen. Die hat zu bestehen aus: 1) einer mindestens '/'Zoll hohen gleichförmigen Bedeckung des HolzwerkeS (der Schalung) von feinem Sand oder diesem gleich seuerbeständigen Stoffe; 2) mindestens 4 in gehörigem Fugenwechsel, mit Holzcement- oder diesem gleich entsprechender Masse auf unter einander geklebten Lagen hinlänglich starken Paptrres, Pappmasse, oder diesem gleich geeigneten Steffes; 3) einem Holzcement- oder diesem gleich entsprechenden Ueberzuge der Decklage sub r, welcher mit feinem Sande (Steinkohlenflugasche, Steinkohlenschlackenpulver oder dergleichen) dicht zu überdecken "Wd in die noch weiche Ueberzugsmajie einzudrücken ist; 4) einer auf die Uebcrzugsmasse sub 3 auszubringenden und diese gleichförmig überdeckenden, wenigstens t'/r Zoll hohen Sank- und KteSschicht mit einer Beimischung von Lehm, welche, unter entsprechender Anfeuchtung, vollkommen nach der Dachfläche abzuebnen und leicht einzuvaizen ist. UebrigenS find die Einfassungen an den Giebel- und Dachsäumen, welche zur Verhütung des Herabrollens der Decklage sud 4 erforderlich, nicht aus Holz, sondern aus einem feuer- und wetterbeständigen Material Mech und derglei chen) heMstellen und für die Ableitung des von der Holzcementdecklage «Meßenden Tazewassers, die Dachsäumr mit entsprechend angebrachten Oeffnungen zu versehen. » Die Decklage sui> 4 ist stets in gutem Stande zu erhalten. * Umschau« v, Fliesen den Vorsitz führt, hat noch alle Hände voll zu thun, um die Vorlagen zu berathen. Man Der Reichstag ist auf den 10. d. M. einbe- ist sehr gespannt, ob darunter die Steuererhöhungen rufen und wird durch den König eröffnet werden, auf Bier und Tabak sich befinden werden. Bismarck Der BundeSrath, bei dem jetzt der sächs. Minister wird auch das Verhättniß des norddeutschen Bundes