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gere, da ierizkei - fährlich- Ostfront ads und urd der sei, wo r müsse aß Wi!- aterviM im Ein ng be- reutraler ungen e Flie- i. Jene a Archiv a Napo- :r Flam- zwischew Treffer ngebung utsche en aus !r Toten Verfol- )- Mr- Vertre- rde Er- am be- en u,"d 9 ünd - ct, abev rhnsinn n, auch Aende' Glau- htigsten lnand.L kennet auch in ich ver- tinister- garische- n wirk- cudscha werde" i Basis sie un- b-rüh- aeinzie- Nordew " star-- n wird Vowlxs eigt - , wie Tages hts da- lds der ! nicht: len den j durch schüt- harm- n an Zeitung onatlich Stellung in der ?s. hau». den arckerek »kn. Amts- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »uugspr«!» oierltyShrl. Mk. 2.40 «tns<HN«ßl. de» -Ptustl. UM«rhaltung«blaU«S- in der SeschLH«. pLl», bei unseren Boten sowie bei allen Reich«, »«ftanstalten. — lFrschernt täglich abend« mit »»«nahm« der Sonn- und Feiertag» für den salzenden Lag. Fall« höhrr-r »«wall — «n-g oder 1»nftta«r Ir»«iidv«iq'-. WtlnmgkT, »e» verrtrb«« der Leitung, de« Lieferanten »der der »OGedertlNgdefnrfchtUNLen - dal der ««tetzer keinen »n,nru4 »teferung »der »lachlieieruna der Leitung »der auf Miet, „klung de« LougivrrNr«. Ael. Adr. : Amt»»l«U. für Eibenstock, Larkseld, hnnbrhüdel, ^UgrvtUN Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Soja, Unterstiitzengrtin, wildenthai usw. verantvortl. Schriftleiter, Drucker unk Verleger: Emil Hannebshnin Eibenstock. .» ISS. 65. Jahrgang Donnerstag, den 11. Juli Sn,eigenpreit: die kleinspaltig« Zelle IS Psz. Im Reklameteil die Zelle 40 Pfz. Im amtlichen Teil« die zespalten« Zeile 40 Psg. Annahme d«r Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Bewähr sär die Aufnahme der Anzeige» am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stell« wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- spreche» aufgegebenen Anzeigen. PmUpr«»«» Mr. ria. ISIS Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 8. Juli 1918. 1093 V 6 2 M i n i st e r i u m des Inner«. Bekanntmachung über die Herstellung von Sauerkraut. Auf Grund des 8 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (RGBl. S. 46) wird bestimmt: 8 1- Die gewerbsmäßige Verarbeitung von Weißkohl zu Sauerkraut ist verboten. Tie Vorschrift des Absatzes 1 gilt nicht 1) soweit an den Frischmärkten verbleibende Ueberstände von Weißkohl durch Einsäuern vor dem Verderb geschützt werden müssen und 2) soweit Weißkohl auf Grund besonderen Auftrags der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteiiung, in Berlin zur Deckung des Bedarfs von Heer und Marine zu Sauerkraut verarbeitet wird. §2. Zuwiderhandlungen werden nach 8 9 der erwähnten Verordnung mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder mit einer dieser Stra fen belegt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 3- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1918 in, am 20. August 1918 außer Kraft. Berlin, den 17. Juni 1918. Retchsstclle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. Hochstprcisc für Hcidclbccrcil (BlMbcercni. Für Heidelbeeren (saubreren) frei Verladestelle werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzcuoerhöchstprei«. Großhandelshöchstpreis: Kleinhandelshöchstpreis: —-M -.75 -.L5 M. je. Pfd. Der Erzeugerhöchstprcis für Blaubeeren frei Verladestelle kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von den eigentlichen Pflückern aufkauft. Der Pflücker- bezw. Sammlerpreis darf diese Höhe nicht erreichen. Die vorstehend festgesetzten Preise treten an Stelle der für Heidelbeeren »nit der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 28.6. 1918 — 1317 V 0 1 — fest gesetzten Preise. Die Bestimmungen der genannten Verordnung finden jedoch Anwendung. Diese Verordnung tritt am 11. Juli 1918 in Kraft. Dres den, am 8. Juli 1918. 1405 V 6 1 Ministerium des Innern. Z"" Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern: 1818 bis mit 1843 aus den Höchster Farbwerken, 21 „ „ 26 „ „ Behringwerken in Marburg, 456 „ „ 464 „ dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 162 „ „ 168 „ „ Sächsischen Serumwerk in Dresden sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1. Juli 1918 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdaner zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 8. Juli 1918. 745 IV KI Ministerium des Innern. Zur Ausführung der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1918 (Sächs. Staatszeitung Nr. 144 vom 24. Juni 1918, Erzgeb. Volksfreund Nr. 149 vom 29. Juni 1918) über die Verwertung notgeschlachteter Tiere und den Verkehr mit nicht bankwürdigem Fletsche wird Folgendes bestimmt I. Die aus den Bestimmungen der angezogenen Ministerialverordnung für den Be zirksverband sich ergebenden Rechte und Pflichten werden gemäß 8 1 Absatz 2 dieser Verordnung aus die Meh- und Fleischverteilungsstelle in Aue übertragen: dorthin sind insbesondere die nach 8 2 der Verordnung zu erstattenden Anzeigen zu richten. II. Die Kosten, die dem Tierarzt oder Fleischbeschauer durch Erfüllung der ihm nach 8 2 der Ministerialverordnung obliegenden Anzeigepflichl (Benachrichtigung der Vieh- und Fleischverteilungsstelle in Aue) entstehen, sind ihm von dem Viehhalter zu ersetzen. III. Auf die den Viehhalter nach 8 2 Absatz 2 der Ministerialverordnung in Verbindung mit Punkt l dieser Bekanntmachung treffende Verpflichtung zur Anzeigeerstattung an die Vieh- und Fleischverteilungkstelle in Aue wird besonders hingewiesen. IV. Die Uebernahme des notzuschlachtenden oder nolgeschlachleten Tieres durch deir Bezirksocrband erfolgt in der Weise, daß die Vieh- und Fleischverteilungsstelle in Aue im einzelnen Falle den nächstwohncndcn Hauptfleischer anweist, der dann im Auftrage des Bezirksverbandes die Uebernahme des Schiachtstückes oder der norgcschlachteteu Vieh stücke vornimmt. V. Nicht bankwürdiges Fleisch ist nach im einzelnen Falle ergehender Weisung der Vieh- und Fleischverteilungsstelle in Aue auf einer Freibank oder bei einem Fleischer unter ortspolizeilicher Aussicht zu verkaufen. VI. Jeder Verkauf von nicht bankwürdigem Fleisch auf der Freibank oder bei einem Fleischer hat unter vrtspolizeilicher Aufsicht zu erfolgen. Tie mit der Ueberwachung des Verkaufs beauftragte Person hat eine Liste zu füh ren, in der einzutragen ist: der Name und die Wohnung jedes Käufers, der Name des Fleischers, zu dessen Kundenkreis der Käufer gehört und die Fleischmenge, die der Käufer bei dem Verkaufe bezieht. Diese Lifte ist sofort nach Abschluß des Verkaufs der Vieh- und Fleischverteilungs stelle in Aue einzusenden, die ihrerseits auf Grund der Eintragungen oie Fleischbedarfs- mcnge der in Frage kommenden Schlachtzentralen entsprechend 8 9 der Ministerialver ordnung kürzt. Dabei hat die Vieh- und Fleischv'rteilungsstelle den Schlachtzentralen milzuteilen, wie diese Kürzung auf die einzelnen Fleischer zu verteilen ist. VII. Es wird noch besonders auf 8 8 der Ministerialverordnung hingewiesen, wonach künftig nicht bankwürdige» Fleisch, das auf der Freioank oder sonst unter orts polizeilicher Aufsicht zum Verkauf kommt, nur gegen die jeweilig allgemein zur Be lieferung kommenden Fleischmarken bezogen werden darf. Jedoch darf auf 1 Fleisch marke die doppelte Menge ihres Wertes verabreicht werden. Schwarzenberg, am 9. Juli 1918. Der Aezirksvervand der Königl. Amt:tiauptmannichut1 Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Dom Weltkrieg. Wollte man aus dem spärlichen Nachrichtenma- terial der letzten Tage von den Fronten schlichen, so läge der Weltkrieg in den letzten Zügen. Leiter fehlen dazu aber alle sonstigen Anzeichen und man kann die Ruhe wohl nur als Vorbote neuer Stürme ansprcchen, die hoffentlich unseren Gegnern "och eindringlicher als bisher beweisen, daß ihre Hoff nungen auf den Endsieg Träume sind und bleibe" werden. Als Einzige Nachricht über kriegerische Ereignisse ist heute der österreichisch-ungarische Generalstabsbericht zu verzeichnen: Wien, 9. Juli. Amtlich wird veriaarbart. An der italienischen Front keine beson deren Ereignisse. In Albanien dauert der Truck der über die Vojusa vorbrechenden feindlichen Kräfte nachhut - lag an. Südwestlich von Berat kam es zu Gefech ten. Im Zusammenhang mit diesen Kampfhand lvngcn erzielten die Franzosen am oberen Te- voli Raumgewinn. Ter Chef des General st abe» Ferner sei eine Meldung über die Höhe d-r Kriegsschulden der Alliierten an die Nordamerika:« sche Union wiedergegeben: Basel, 9. -strli. Ter neue Kredit, den die Vereinigten Staaten soeben Frankreich be ¬ willigt haben, beträgt 110 Millionen Dollar. Tie Schuld Frankreichs bei de» Bereinigten Staaten be läust sich auf 1115 Millionen Dollar, und die Ge samtschnld der Alliierten auf 6765900915 Dollar. Tagesgeschichte. Deutschland. — Keine Erhöhung des militärpflichtigen Trenstalters. Es waren Gerüchte verbreitet, nach denen beabsichtigt sei, das militärpflichtige Dienst alter aus 50 Jahre Hinaufzujetzen. Wie dem „Berl. Tgbl" mitgeteilt wird, entbehren diese Gerüchte j-glicher Begründung. Oesterreich-Ungarn. — Tie Salzburzer BejPrechung Zu der. ant Dienstag begonnenem deutsch öfter cci cht sch-ungarischen Wirts chaftsverhrnd- lungen in Salzburg erfahren die Wiener Blätter von informierter Seite, daß die Konferenz ausschiieß lich wirtschaftlichen Charakter und keinerlei Fragen politischer oder militärischer Natur zur Erörterung bringen solle. Ter Vorschlag Oesterreich-Ungarns geht oahin, daß die Beziehungen zwischen oen bei den Staaten nicht aus dem Grundsatz eines vollko.n men zollfreien Verkehrs basiert sein sollen, sonoern daß alle wesentlichen schutzbedürftigen Produkte un ter Schutzzölle gestellt werden. Jene wichtigen Er zeugnisse, welche durch den freien Verkehr zwisch-n Oesterreich Ungarn und Deutschland benachteiligt wären, würden einem bestimmten Zollsatz unterwor fen werden, wodurch für andere Produkte Zollfreihsit zur Einführung käme. Es handelt sich daher um ein gemilchtes System einer Kombination von Zoll und Zcllsreiheit. Bezüglich der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird der freie Verkehr vorgeschlagen: weiter wirb festgestellt, daß das zu schaffende Zoll bündnis keinen aggressiven Charakter gegenüber derzeit feindlichen Staaten habe und viel mehr derart gestaltet jein soll, daß die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen seinerzeit möglich wird Üeberhaupt soll die handelspolitische Bewe ouugsjrcihcit für den Fall eines Handelsabkommens mit irgend einem anderen Staat gewährt werden. Die sreundjchaftliche Verständigung zwischen der Mo narchie und Deutschland bleibt jedoch bei Wahrung der strengsten Handlungssreiheit Vorbehalten. Als Geltungsdauer für das Abkommen wird eine Frist von 20 Jahren geplant Nach den ersten 5 Jah ren soll ecne Revision des Vertrages eintretni und vermutlich wird eine solche Revision auch weiter hin von 5 zu 5 Jahren vorgenommen. Rußland. Die Stc aßenIämpfe in MoStau. Tie Kampfe m Moskau sind bisher zugunsten der Bolschcwiki ausgelaufen. Eine russische drahtlose Meldung besagt, daß die gegenrevolutionär« Erhebung der Sozialrevolutionäre der Linken in Mos kau untcrorückt ist. Mehrere himdert Verhaftungen wurden vorgenommen.