Volltext Seite (XML)
Amts- in- AWWbtlitt für den Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlrngebung .H? ISO LOOS Abonnement viertelj. I M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Unterhalmngsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lelegr.-Ädrrlsc: Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspalkige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher llr. 2ll>. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 52. Jahrgang. — Donaerstag, den 12. Oktober Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich auf Veranlassung von Zivilpersonen mit dem Ver triebe von Druckwerken und Waren innerhalb von Truppenteilen oder Behörden — seien dies ihre eigenen oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Zivilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. Dresden, den 7. Oktober 1005. K r i c g s m i n i st c r i u m. Arhr. v. Hausen. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: 1. jede Beteiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubnis erteilt ist, 2. iede Andern erkennbar gemachte Betätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kund gebungen, 3. das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen oder sonstige Dienstlokale. Ferner ist sämtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntnis gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Hebungen eingezogenen und für die zu Kontrollversammlungen einberufenen Personen des Beurlaubtenstandes, die gemäß 8 6 des Militärftrafgesetzbuches und K 38 B. I des Reichs-Militärgesctzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung bezw. der Kontrollversammlung den Vorschriften des Militär-Straf gesetzbuches unterstehen. Dresden, den 7. Oktober 1005. K r i e g s m i n i st c r i u m. Arhr. v. Hausen. Nr. 42 des Lchankstättcnvcrbotsvcrzcichiiisscs ist zu streichen. Ttadkrat Eibenstock, den !>. Oktober i!)«>.',. Hesse. Mrt. In dem Konkursverfahren über bas Vermögen des Kaufmanns i.vurx ikuckult in Eibenstock soll mit Genehmigung des Konkursgerichts die Schlußvcrkeilung erfolgen. Dazu sind nach Abzug der Kosten des Verfahrens Io23o Mk. 07 Pfg. verfügbar. Zu berücksichtigen sind mit Vorrecht festgestellte Forderungen im Betrage von 420 Mk. und nicht berechtigte Forderungen im Gesamtbeträge von 04102 Mk. 57 Pfg. Ein Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts niedergelegt. Eibenstock, am 0. Oktober 1005. Justizrat Konkursverwalter. Englisches Lieveswerven um Wußland. Schon während des russisch-japanischen Krieges trat in maßgebenden englischen Blättern offen genug das Bestreben zu Tage, der englischen Politik den Weg zu einer Verstän digung mit Rußland zu bahnen. Diesem auch von den Ver einigten Staaten unterstützten Bestreben hat Rußland es zum großen Teile zu danken, daß cs von dem japanischen Sieger so günstige Friedensbedingungen erwirkte. Groß britannien konnte sich dergleichen sehr wohl leisten, da cs kurz vor dem Abschluß des Friedens zu Portsmouth durch das erneuerte japanische Defensiv- und Offcnsiv-Bündnis ein Vor dringen Rußlands gegen Indien auf absehbare Zeit so gut wie unmöglich gemacht hatte. Die Zornesausbrüche der russischen Presse unmittelbar nach Veröffentlichung des englisch japanischen Vertrages bewiesen denn auch, wie empfindlich das englisch-japanische Bündnis Rußland betroffen hatte. Wenn letzt ganz plötzlich ein Umschlag der Stimmung ge meldet wird und selbst in den England bisher feindlichen russischen Blättern ein freundlicherer Ton angeschlagen wird, so verdient das zweifellos eine nähere Beachtung. Die „Nowoje Wremja", die sich bisher stets durch ihre England feindliche Haltung ausgezeichnet und den russischen Preßfeldzug gegen das britisch-japanische Bündnis mit scharfer Erbitterung geführt Hal, veröffentlicht einen unter den gegen wärtigen Umständen bemerkenswerten Artikel, welcher diese Acnderung in der Haltung zu Englands Gunsten deutlich zeigt. Das russische Organ gibt zu, daß weder Rußland, noch Frankreich, noch Deutschland, noch die Vereinigten Staaten für die nächsten zehn Jahre einen Schritt ohne Zu stimmung Englands und Japans im Fernen Osten wagen könnten, besonders da auf ein gemeinsames Handeln der zu letzt genannten Mächte nicht zu rechnen sei. Rußland bleibe deshalb kein anderer Ausweg, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen. Es müsse England und Japan gegenüber eine versöhnliche Haltung einnchmen, ja wenn möglich Partner des neuen englisch-japanischen Bündnisses werden. In Zen tralasien sei Rußland ohnedies jeder aggressiven Politik ab geneigt; es wünsche dort den gegenwärtigen Status guo auf recht zu erhalten. Ein gleiches dürfe man von feiten Englands für die an Indien grenzenden Länder voraussetzen. Aus diesen Gründen stehe einem freundlichen Abkommen zwischen Rußland und Großbritannien für die nächste Zeit nichts im Wege. In London haben diese Auslassungen ein bemerkens wertes Echo im »Standard" gefunden, der häufig genug von der englischen Regierung zur Kundgebung ihrer politischen Anschauungen benutzt wird. Die englische Antwort gleicht einem von schwerem Alp erlösten Aufatmen. Nach der Meinung des .Standard" sind das britische und russische Volk, möge es sich um Konstantinopel oder um Indien han deln, taxiere und tüchtige Gegner, welche nur der Stimme ihrer Staatsmänner und deren klugen Ratschlägen folgten, dabei aber ihren politischen Führern Vas diplomatische Spiel abwechselnden Erfolges überließen. Die alte englische Art: Erst läßt man dem Gegner die Augen ausschlagen, und dann schenkt man ihm eine Brille. Wenn England und Rußland, so meint der .Standard", lernen könnten, einander zu ver walten, so würden beide unermeßlich stark sein. Es sei die Pflicht der Staatsmänner, ein solches Einverständnis zustande zu bringen. Nicht um ein Bündnis zwischen England und Rußland könne es sich handeln, denn dazu fehle der beiden gemeinsame Feind; auch hätten beide keinerlei gemeinschaft liches Interesse, abgesehen von der Aufrechterhaltung des Friedens. Friede aber hätten beide nötig. „Unter Frieden aber," so fährt der „Standard" fort, „ver stehen wir nicht bloß die Abwesenheit jedes Kriegszu standes, sondern vor allem das Gefühl nationaler Ruhe. Ein solches Gefühl können wir Rußland, und Rußland kann es uns und zu gleicher Zeit Japan geben." Zwar sei England durch Vertrag verpflichtet, kein neues Bündnis ohne Ein willigung Japans einzugehen, allein — man höre! — ein geschriebenes Bündnis werde auch gar nicht verlangt, und an eine Tripel- oder gar Quadrupelallianz sei kein Gedanke, so nützlich und wünschenswert auch gute Beziehungen zwischen den vier Mächten Rußland und England, Japan und Frank reich seien. England verlange nur eins: daß es nicht an der englischen Grenze von Rußland belästigt werde. Rußland muffe sich feierlich verpflichten, von weiteren Attentaten auf die Integrität Afghanistans und Persiens abzustehen. Diese beiden Länder sollen als Pufferstaaten erhalten bleiben. Englands Gegengabe für dieses Versprechen bleibt ein tiefes Geheimnis. Darüber kann jedoch kein Zweifel herr schen, daß Großbritannien ein solches Versprechen des Zaren nur auf Kosten anderer Mächte erreichen könnte, und zwar, um es mit Frankreich nicht zu verderben, wäre es nur aus Kosten Deutschlands, Oesterreich-Ungarns oder der Türkei zu erreichen. Tanesgeschichte. — Deutschland. Die Beratungen der Bundes ratsausschüsse betreffend die Reichsfinanzreform dürften mindestens 14 Tage dauern. Erst wenn der Bundes rat die Reforin akzeptiert hat oder wenn die Annahme ge sichert erscheint, wird man sich über den Termin der Einbe- rikfung des Reichstags einigen. Es dürfte deshalb die Ein berufungsorder unter Umständen erst drei Wochen vor dem Zusammentritt des Reichstags ergehen. — In der am Montag in Berlin stattgchabten vertrau lichen Sitzung des Vorstandes des Deutschen Städte- tages, zu welchem die Bürgermeister der bedeutendsten Städte Deutschlands gehören, wurde beschlossen, wegen der herrschenden Fleisch not und mangels eines Eingreifens des landwirtschaftlichen Ministeriums eine Sonder-Depu tation der Oberbürgermeister von Berlin, Frankfurt a. M.. München, Stuttgart und Straßburg (Elsaß) an den Reichs- kanzler zu entsenden, um wegen der dringlich notwendigen Schritte in der Fleischfrage vorstellig zu werden. Es wurde diesem Beschlüsse entsprechend sofort ein Telegramm an den Reichskanzler abgesandt mit der Anfrage, wann Fürst Bülow diese Deputation des Städtetagcs emptangen wolle. — Verschiedene Blätter, so auch wir, beschäftigten sich in letzter Zeit mit der Frage, ob die thüringischen Kleinstaaten nicht aus Zweckmäßigkeitsgründen zu einem Gesamtstaatswcscn vereinigt werden sollten. Jetzt wird von amtlicher Seite in Weimar mitgctcilt, daß keine thüringische Regierung solchem Projekt nahesteht, noch ein solches über haupt zu erörtern gedenkt. Alle Ausstreuungen dieser Art seien müßige Kombinationen. — Die wichtigste Aufgabe unserer Truppendetachements in Ostafrika besteht zur Zeit darin, die Akiden genannten Gcmeindeschrciber und Steuereinnehmer, gegen die sich der Haß der Rebellen in erster Linie zu richten scheint, sowie die Missionare in ven entlegeneren Stationen rechtzeitig vor den herandrängenden Negerhorden zu schützen. Das ist unseren energisch und sachkundig geführten Streifpatrouillen in vielen Fällen gelungen; in anderen konnte sich glücklicherweise das Missionspersonal aus eigener Kraft in Sicherheit bringen, wenn auch manche Siedelungen zerstört wurden und viel Eigentum zugrunde ging. Der Lokal-Anzeiger enthält darüber folgenden Bericht aus Daressalam, 7. Oktober: Hauptmann v. Kleist mit dem Gros seiner Kompanie ist unbehelligt in Wikindu eingetroffen. Sein Leutnant Frhr. v. Wangenheini hat den Leuchtturm bei Kanji gesichert und ist dann auch auf Wikindu marschiert. Kisidja wurde am Donnerstag von den Aufständischen niedergebrannt; die Inder haben sich nach der gegenüberliegenden Insel Kwale gerettet, ebenso der Akida des Ortes. .Zwei Askaris sielen, einer wurde verwundet. Hauptmann v. Kleist marschiert jetzt auf Kisidja. Das Be zirksamt Mohoro meldet, daß die Akiden in Msindaji und Kikale sich bedroht fühlen. Die in Mpangire zurückgeblie benen Missionare haben den Angriff einer auf 2000 geschätzten Bande Aufständischer am 10. September zurückgeschlägen und sich dann nach Lupembe begeben. Die Missionare hatten keine Verluste. — Der Lokal-Anzeiger erhält aus Daressalam folgenden weiteren Bericht: Hauptmann Nigmann ist mit seinem Detachement von Jringa in Mahenge eingetrosfen. Sergeant Schober fiel im Gefecht gegen Aufständische auf den, Marsche zwischen den Matumbi-Bergen und Kilwa. Leutnant v. Milezewski ist mit drei Unteroffizieren, 31 Mann Marinesoldaten und einem Maschinengewehr bereits am 7. September mit der englischen Uganda-Bahn von Mombassa aus ins Innere gefahren und schwimmt heute schon auf dem Viktoria Npanza, uni über Entebbe und Bakoba nach Muanza am Südufcr des Sees zu gelangen. Der Bezirk Muanza ist ruhig, doch scheint die dortige Garnison, aus den umliegenden Stämmen rekrutiert, nicht zuverlässig genug. Der Dampfer Prinz-Regent wird hier am 20. erwartet. Er wird ausnahmsweise Massai« anlaufen und 220 Suda nesen mitbringcn. Es sollen schnellstens zwei Kompanien zu Expeditionszwccken gebildet werben. — Oesterreich-Ungarn. Eine außerordentliche Ausgabe des Budapester Amtsblattes veröffentlicht ein königliches Handschreiben, durch welches der Reichstag bis zum 10. Dezember vertagt wird, mit der Begründung, daß es bisher nicht gelungen sei, eine neue Regierung auf einer Grundlage zu bilden, welche die Entwirrung des Parlaments sichert. — Frankreich. Die Präsidentenherrlich keit des Herrn Loubet neigt sich dem Ende zu. In wenigen Monaten wird der Kongreß die Wahl des neuen Oberhauptes der Republik vornehmen. Herr Loubet war ge wiß ein trefflicher Präsident, er verstand sich besonders auf den Umgang mit gekrönten Häuptern besser, als beispielsweise Herr Faure. Aber die Politiker der Republick tragen insge heim Verlangen nach einem »französischen Roosevelt", ob gleich mit Sicherheit anzunehmen ist, daß beim geringsten Zeichen autokratischer Anwandlung die öffentliche Rieinung Frankreichs gegen solchen Nachcifercr des Willensstärken und impulsiven transatlantischen Präsidenten sich auflehncn würde. Doch es gibt keine Rooscveltsche Natur unter den in Betracht kommenden französischen Politikern, inag auch dieser oder jener mit hochfliegenden Plänen ä la Roosevelt sich tragen. Das Mögliche wird auch diesmal erreicht sein, wenn es ge lingt, einen Mann aus die höchste Stelle im Staat zu be rufen, der die Fähigkeit der Repräsentation besitzt. — Norwegen. Die Kandidatur des dänischen