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Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Liebenlelm und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. >- 69. Dienstag den 5. September 1871. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht vom 14. zum 15. dies. Mts. aus einer Wohnung und bez. einem Garten in der Ortschaft Hühndorf die nachstehends sub. 0 aufgeführten Gegenstände spurlos entwendet worden, was man behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt. Königliches Gcrichtsamt Wilsdruff, am ss. August isrr Leonhardi. o 1., Ein Paar kalblederne Halbstiefel; 2., drei Paar rindlcdcrne Stiesel; 3., ein noch guter brenmmelirtcr Stoffrock mit Klappen und Taschen; 4., ein etwas mehr abgetragener ebensolcher Nock; 5., eine Partie Cigarren; 6. drei Stück blaue Frauenschürzcn, zwei 1'. k. eine 8. k. k. gez.; 7., eine schwarz und grün gekästelte wollene Küchenschürze; 8., eine braune lohfarbige Küchenschürzc, nych neu; 9., eine granwollene Frauenjackc; 10., ein grauer lila gestreifter Lüstrcrock; 11., eine braune Pferdedecke mit rothcr Kante; 12., ein gelb- und roth- geblumtes und ein roth- und wcißcattuncs Kopftuch; 13., ein Paar baumwollene, roth-, grau- und schwarzgeringeltc Frauenstrümpse sammt gestickten buntwollcnen und I?. L. gezeichneten Strumpfbänder»; 14., ein Paar braune Knaben-Stvsfhosen mit schwarzen Gallons; 15. eine dergleichen Stoff-Jacke, etwas neuer; 16., ein Paar kalblederne Knabenstiefel; 17., eine blaue Knabenichürze mit Latz; 18., ein Paar gestickte Fraucnpantoffeln; 19., ein Paar wciß-schwarzgckästelte Leinwandhoscn mit schwarzen Gallons; 20., eine dergleichen Weste, ohne Kragen; 21., zwei cattune Frauenjäckchen, eins braun und eins lila; und 22., zwei Kopftücher, das eine gelb mit Rosenkante, das andere ein sogenanntes Tranertuch. Bekanntmachung. Nachdem das unterzeichnete Gcrichtsamt auf Grund der Verordnung vom 26. vorigen Monats als wahllcitendc Behörde in der neunten, aus den Gcrichtsümlern Wilsdruff und Nossen mit zusammen zwei'Wahlmünnern bestehenden Abtheilung Behufs Vornahme von Ergänzungswahlen zur Gewerbekammcr in Dresden ernannt worden ist, so werden die dem Bezirke des Gerichtsamtes Wilsdruff und der Stadt Wilsdruff angehörige» Gewerbtreibenden, welche a., als Kaufleute und Fabrikanten mit weniger als 10 Thaler, aber mindestes 1 Thaler besteuert find, oder b., ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Gewcrbestcuerkataster mit mindestens 1 Thaler angcsetzt sind, e., 25 Jahre alt, und ä., nicht »ach Z 73 unter o bis g und i und Z 74 der allgemeinen Städtcordnung oder nach H 29 Nr. 1 bis 5 und 7 der Landgemeindcorduung vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Neckten ausgeschlossen sind hierdurch nach Maßgabe von 8 7 ff. der Verordnung vom 16. Juli 1868 in Kenntniß gesetzt, daß vou den genannten stimm- und wahl berechtigten Gewerbtreibenden Sonnabend, den 23. September 1871, von Vormittags 9 bis Mittags 1 Uhr iu dem Saale des Rathhauses zu Wilsdruff die Wahl zweier Wahlmänner vorgenommen werden soll, und zugleich aufgefordert, zu gedachter Zeit und im gedachten Locale sich cinzufinden und anznmeldcn, sowie ihre Stimmen persönlich daselbst abzugcben, auch die Quittungen oder Quittungsbücher über entrichtete Gewerbesteuer mitzubringen und vorzuzeigen. , Nossen, den 1. September 1871. Das Königliche Gerichtsamt. F. Knörrich. Heinze. Tagesgcschichte. Wilsdruff, am 4. September 1871. Ucbcr das gestern in den Räumen des Gasthofes zum goldenen Löwen abgchaltcne Stiftungsfest des hiesigen Militärvcreins, verbun den mit einer Fcstfeier zu Ehren der aus dem Felde heimgekchrten Krieger, wollen wir für heute nur so viel refcrircn, daß das Fest in allen Theilen seines Programms zur Zufriedenheit aller seiner Fcst- theilnehmcr verlaufen ist. Ein spccicllcr Bericht über diesen Festtag soll uns von anderer Seite für nächste Nummer unscrs Blattes ge liefert werden. Hinter uns liegen die Jahrestage glorreicher Schlachten, durch welche der Kampf Deutschlands gegen das kaiserliche Frank reich zum siegreichen Anstrag gebracht wurde. Am 30. August war das glänzende Gefecht von Beaumont, am 31. August vollzog sich in siegreichem Vordringen der Aufmarsch zu der gewaltige» Schlacht, welche am I. September bei Sedan zur Entscheidung führte. Nie hat froherer Jubel die deutschen Lande durchbraust, nie haben die Herzen uiiserS Volkes sich dankerfüllter zu Gott erhoben, als nach je nem herrlichen Siege, an dessen Ehren Nord und Süd, West und Ost des ganzen weiten Vaterlandes gleichen Antheil hatten. In eines Jeden Brust ward plötzlich das Bewußtsein lebendig, daß »ach so großer, gemeinsamer Ruhmcsthat, der Bann gebrochen sei, der bis dahin ans Deutschland gelastet, daß unser Befreiungswcrk vollendet und die Wicderaufrichtung des Reiches zur geschichtlichen Nothwciidig- keit, zur unabweisbaren Gewißheit geworden sei. Und in der That,