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Sonnabenä. äen 21. Dezember 1929 .. Nr. 29S 24. Jahrgang n i »rutsch' ivände dt» » die Lei- anerkamrt, ur Lösung Italien in chaftlichen m für die wenn e» »rückt. An >n Hhdr»- Studium r werden, ig zu or- auf weite krfahrun- vonnensn gen, wird rakttsitzen Täe meisten Berliner Zeitungen enthielten sich am Donnerstag abend noch einer eingehenden Erläuterung des Leipziger Urteilsspruches. Von den wenigen füh renden Organen, die sich äußern, scheint die „Germa nia" besondere Beachtung zu verdienen. Sie'schreibt: „Tie hohe Auffassung, die die Beamten von ihrer Stellung im Staate haben sollten, müßte ihnen eine Betätigung, wie sie die Eintragung, für das Volksbe gehren mit dem berüchtigten Zuchthausparagraphen dar stellte, als unmöglich erscheinen lassen. DaS sollte umso mehr zu erwarten sein, al- jede Handlung eine- Be- amten, die nach außen hin al» Illoyalität gegenüber- dem Staate erscheint, sich auch als Illoyalität gegen über den eigenen AmtSkollegen auswtvkt. Die deutsche Republik hat den Beamten, trotz ihrer besondere« Stel lung im Staate, alle Rechte de- Staatsbürger» ein geräumt. Sie hat ihm ''nicht nur da» aktive Wahl recht ohne Einschränkung zugebilligt, sondern im Ge gensatz zu den Demokratien de» Westen» auch die Wählbarkeit zu den Parlamenten zugestanden, ohne daß, der beamtete Parlamentarier auf feine Beamtenstel lung verzichten must. Der erst jüngst erörterte Fall de» Staatssekretär» Schmid zeigt, daß in dieser Groß- zügtgkeit gewisse Gefahren liegen, Gefahren für den Staat und vielleicht noch mehr für die Beamtenschaft selbst, deren Ansehen in der Oeffenttichkeit durch ein Politisches unmögliche» Verhalten Einzelner untergra ben wird." Schon wieder eine Regierungskrise überstanden verschobene fibenöflyung Inzwischen Vermeidung einer neuen Krise! Die Abendsitzung des Reichstages, die auf 4 llhr rmde- raumt war, begann erst um 6 Ähr. In der Sitzungspause hatte sich nämlich allerhand ereignet, was die Regierungsparteien zu Besprechungen unter sich und mit der Regierung nötigte. Es wurde bekannt, daß die amerikanisch« Anleihe, mit der die Ultimo schwierigkeiten behoben werden sollten, gescheitert sei, daß die Be schaffung der notwendigen Kredit« unter Führung der Reichsdank (Dr. Schacht) erfolgen werde und daß der Reichsfinanzmintster Vas Leipziger Llrteil Da, EM «tue, Derfastungsstreits — Rechte und Pflichten der Beamten — Ei« salomonisch«» Urteil ReichSgerichtSprästdent Dir. Bumke vom StaatS- erichtShof für das Deutsche Reich, verkündete am Don- lerStag vormittag das Urteil in dem Verfassungsstreit wischen der deutfchnationalen Landtagsfraktion und em preußischen Staat. Alles in allem kann das Ur- cil und die Urteilsbegründung als wahrhaft sa ka nonischer Spruch charakterisiert werden. Tlie höchste liechtStnstanz de» Reiches hat entschieden, dast sich die Beamten de» Reiches, der Länder und der Gemeinden n ein „zugelasseneS" Volksbegehren eintragen dürfen md bet dem folgenden Volksentscheid mitstiMmen kön- wn. DaS Schwergewicht des Urteil liegt hierbei auf >em Wörtchen „zugelassen". Offenbar ist der Staats gerichtshof der Auffassung, dast der Reichsmintster des Znnern ein Gesetz nicht hätte zulassen dürfen, bei dem :ine Beteiligung der Beamten mit ihren Sonderver- Achtungen nicht in Einklang zu bringen ist. Tiefe LnLschetdung ist für die Zukunft fraglos sehr bedeu tungsvoll. Der Staatsgerichtshof würde ein Verbot Reichsregierung oder irgendeiner Länderregierung für " , Pflichtige die vtachnah'mekrflten zu tragen hat. Antrag« auf llfer- vcrfassungswidrig halten, das den Beamten untersagt. Befestigungen an Elbe und Lühe wurden dem Derkehrswusschuß kelne Sanktkonsplüne Snow-ea» Schatzkammer Snowb«n lätzl durch Reuter »Mellen, bab an den gestrigen VtrGentiichungen «in«, Testes d«r französische» r«st«. wonach «r auf b«r bevorstehenden Haager Konferenz bi« aaWonsfrage aufzuwerfea beMichtig«, Lein wahr« Wort sei. kämpfte «och llch EameraZ hrrrr schwere Mann schon achte «uw ab »wehr««, -atz hrten. Car- e roden unter- > v«rschl«bene R Rund« ab rhdrt, baß er chistm Rume se di«sen M- r Mnoerfah- t zu fürchten, henden Kön- » -«stellt, bl« und neutral« »em Abgang, Wie wenig geht daraus erschien und Eröffkiung -er veutscheu höhere« Schule in Swakopmun- Dte Deutsche Kolonialgesellfchaft schreibt uns: „Tiurch Vertrag mit der südafrikanischen Regierung geht die deutsche Realschule in Swakopmund mit Anfang de» nächsten .Jahre» in die Verwaltung der südafri kanischen Mandatsregierung über. Sie wird unter dem Namen „Deutsche Höhere Schule" am 3. Februar als rein deutsche Anstalt eröffnet werden. Die Leitung liegt in Händen eine» deutschen Oberstudiendirektor». Der Lehrkörper besteht au» iS Lehrkräften, von denen zwölf Deutsche sind. Auch die Unterricht»- und Prü- fungssprache ist deutsch. Die Mandatsregierung hat sich da» Aufsicht-recht über die Schule Vorbehalte«. Auch der Lehrplan entspricht im allgemeinen dem einer deut, schen Lehranstalt und zwar einer Grundschule mit auf. gebauter Dollanstalt (Reform-Realgymnasium). Die Schüler können im zwölften Schuljahr die südafrika nische Hochschulreife (Matrik) erwerben und im 18. zehnten Schuljahr da» Abiturium ablegen, da» stt »ur Immatrikulation und zum Studium! auf deutschen Uni versitäten berechtigt. Reben dem bereit» bestehenden deutschen Gchülerhetm in Swakopmund, da» der deut sche Schulverein leitet, wird Juch die MandatSregt» rung ein Schülerheim unter deutscher Leitung für deutsche Kinder errichten." Dl« GchnvechaNblunM weg« der Feiertag« verlegt Mit Rücksicht auf da, Weihnacht»- »mb Reufahrchstsin-di« deutsch« Gaarbelegation ist gestern «Mag «m Pari, aogemst. hat srxLxn oirtschasts- g für Ar- s«tzes, das gewährt, diese «ine cher Wir- omf nach ehm«r im rölstel des Zähren fft zur Gr- rfes führt des Ei»- ilastung«« s Betri«- mea Ar- weggrün- e Gesetz ten Dor ern einen Tin sol ¬ che Vor ¬ sondern darüber hinaus sich im Sinne HugenbergS, Hit- lsrS und Genossen agitatorisch betätigten. Selbst» schaffen werd« verständlich äußerte sich der Staatsgerichtshof nicht i Amte bleiben über das etwaige Ergebnis derartiger Ttsziplinarver- ahren, da sie nicht in sein Rechtsbereich fallen. Der StaatsgerichtShos für das Deutsche Reich hat sich auch über eine andere Frage, vermutlich absichtlich, nicht geäußert, nämlich über die, ob jene Beamten, die voM Rechte der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht haben, Nach teile in ihrem Fortkommen erwachsen dürfen. In dieser Hinsicht bleibt den Regierungen offenbar die Freiheit der Betätigung, wie sie die Regierungen des alten Reiches für sich beanspruchten, und die sich auch die gegenwärtigen Regierungen des Reiches und der Länder schwerlich aus den Händen nehmen lassen dürsten. Völlige Klarheit schafft der Staatsgerichtshof über die „weitergehenden Anträge" der deutschnatio nalen Landtagsfraktion, die abgewiesen wurden. Um welche Anträge handelt eS sich.hier? Es waren vor nehmlich Mei Anträge der deutschnationalen Landtags fraktion,'wonach erstens der StaatsgerichtShos seststel- len sollte, dast es mit der Verfassung nicht vereinbar wäre, wenn da» Staatsministerium seinen Beamten die Anweisung gegeben hätte, sich an dem Volksbegehren nicht aktiv zu beteiligen, und zweitens der Staats gerichtshof feststellen sollte, dast die Verfassung den Beamten ausdrücklich da» Recht gewähre, für ein Bolks- begchren, gleichviel in welcher Form, einzu treten. Diese deutschnationalen Anträge, die eigent lich den Kern der Klage bilden, sind Pom Staatsge richtshof abgewtesen worden. Auch diese Zurückwei sung ist für die Zukunft von großer Bedeutung. » Ter StaatsgerichtShos für da» Deutsche Reich! stand bei seiner Urteilsfindung vor einer schweren Auf gabe. Gr hatte auf der einen Sette da» Rechtsgut der Wahlfretheit zu wahren, da» der 12Ü. Ar tikel der RetchSverfassung als Grundrecht der Deutschen festlegt, und aus der anderen Seite das Rechts gut) der Treue des Beamten gegenüber denk Staat herauSzuarbeiten, da» gleichfalls de» verfas sungsrechtlichen Schutzes nicht entbehren darf. Durch den Urteilsspruch de» StaatsgerichtShos», der die Rechte des Staates und der Beamten nach der «inen wie der anderen Seite hin klug abwägt, ist jetzt über «ine strit tige Frage Klarheit geschaffen. Der UrtetlSsPruch ge hört von jetzt an zu den unbestreitbaren Sätzen de» deutschen Verfassung-recht» und wird künftighin von allen Seiten gleichmäßig beachtet werden müssen. Stemm und aus Einsparung«« bei den Ausgaben zu speise». Die iParteien stimmten diesem Antrag gewiß nicht leichten H«zens zu, denn wenn 450 Millionen au« den lausenden Ein nahmen zuruckgelegt werden sollen, werben die geplant» Steuer senkungen Les Finanzprogramms stark in Frage gestellt. Die Plenarsitzung dehnte sich Lis Mitternacht aus und endete mit der Annahme der Ausschußsasjung der Zollvorlag« in zweiter Beratung. 8n der Aussprache begrüßten Ernährungsminister Dietrich und die Redner >der Regierungsparteien di« Tatsache, daß diesmal auch die Sozialdemokraten die Notwendigkeit eines besseren Zollschutzes für di« Landwirtschaft anerkannt hätten. Den Deutfchnationalen und den Dauerngruppen sowie der Wirtschafts partei ging die Vorsage nicht weil genug, dm Kommunisten ging sie zu weit. Di« Änderungsanträge dieser Partei wuÄen jedoch mit groß« Mehrheit abgesehnt. Keine Steuersenkungen Aus Berlin wird weiter gemeldet: „Leber dl« gestrige« B«- sprechungen der Parteiführer der Regierungsparteien mit >d«r Regierung erfährt bas Nachrichtenbüro >de» ADA.: Wie verlautet, sind di« Regierungspartei«« »u diesem Schritt (der Eindringung des obigen Gesetzentwurfes), der di« ge planten Steuersenkungen in Frage stellt, genötigt worden, - weil bei der Besprechung mit dem Reichsdankpräschenken die Gewäh rung des llltimokredfts durch inländische Danken von einer sol chen Sicherung abhängig gemacht worden ist. Der von mancher Seite in die Diskussion gewörsene Gedanke, di« Biersteuerrr- höhung in das Sofortprogramm aufzunehmen, scheint nicht ver wirklicht werden zu können. Es bleibt nur übrig, auf di« Steuer senkungen zu verzichten, wozu das Nachgeben «der Deutschen Polls partei, di« gerade auf die Sicherung der Steuersenkungen den größten Wert gelegt hat, erforderlich sein würde. Mit diesem Verzicht würden sich die erforderlichen Darankiebeträge für den > - Kredi^erzielon lassen, da der Etat für 1930 bereit» unter Ginrech nung der Steuersenkungen aufgestellt ist, also ohne dies« Steuer senkungen überstehend« Beträge frei würden. Bei dem dmch in ländische Danken auszudringenden Kredit würde es sich zum Teil auch um Auslandsgelder handeln, di« unter Zustimmung des Reichsdankpräsidenten von der Morgangruppe dereitgestellt wer den würden. Aus dem Inlandsmarkt allein lasten sich nach An sicht maßgebender Finanzkreise 4—500 Millionen Mark nicht herausziehen, es kommen also auch die Sparkassen nicht in Frag«. Doch noch Rücktritt dr. Hllfer-lngs! Die Fraktion der DVP. ist sich dahin schlüssig geworden, daß eine weitere Verwirrung der Lage m diesem Augenblick vermieden werden muß. Sie ist deshalb bereit, zu der geplanten Lösung (der Verschiebung dkr Steuersenkungen) ihre Zustimmung zu geben. Die Fraktion erwartet zwar, daß im Lauf« der nächsten Feit gewisse personell« Aenderungen eintret«« werden, knüpft ihre Unterschrift unter den Initiativantrag für den vom Reichsbankprasidenten vorgeschlagenen Tilgungsfonds aber nicht an Bedingungen. Damit gellen im Reichstag alle Kriseng«- . rächte im. Äugend lick als erledigt. fiuer Tageblatt iMM flnzeiger Mr Sas Erzgebirge MM t,!,gromme: Lagedlatt ftueerzgebl«,« Enthaltend -l» amtlichen Bekanntmachungen -es Nates -er Gta-t UN- -es Amtsgerichts Mr. postfit),ck-ittat»: HM itislstHfti.INI Das Sofort-Programm im Keiebstag Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung des Reichstags stand die erste Beratung der von den Regierungsparteien zum Svfort-Programm «ingebrachten Gesetzentwürfe über Erhöhung der Tabaksteuer und Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Zu Beginn der Sitzung beantragten die Kommunisten, den Reichs- finanzminister herbeiizurufen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nach längerer Aussprache wurde die Tabaksteuervorlage dem Steuerausschuß überwiesen, die Beitragserhöhung -ur Ar- beitslosenversicherung wurde nach Ablehnung kommunistischer Ab änderungsanträge in zweiter Lesung durch Hammelsprung mit 225 gegen 137 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen. Debattelos wurde ein Antrag Dr. Decker (D. Vp.) ange nommen, der die Vorlegung eines Weingesetzes verlangt. Ange- der 8 nommen wurde weiter ein Antrag der Regierungsparteien, wo- pflichtige die Rachnahmekosten zu tragen hat. Anträge aus llfer- sich bei 'einem zugelassenen Volksbegehren einzuzeich- """ """"" "7 und beim folgenden Volksentscheid abzustimmen. § ^m 12^ llhr wurde di« Sitzung mit Rücksicht auf den späten Wie sich aus der Urteilsbegründung ledoch klar ergrbt, Eingang des Ausschußberichtes -ur Zollvorlage bis 4 Uhr unter ist ein derartiges Verbot auch seitens der preußischen . Krochen. Negierung nicht ergangen. Dies wird in der Urteils begründung sestgestellt. Das Urteil richtet sich infolge dessen nicht gegen den Preußischen Ministerpräsidenten, und ebenso wenig gegen die Mitglieder des preußischen Ltaatsministerium». ' § Das Urteil des Staatsgerichtshofs greift auch nicht in die Rechte ein, die den Beamten gegenüber jede Neichs- und Länderregierung besitzt. ES ist der Reichs»! regterung und der Preußischen Regierung ausdrücklich sreigestellt, aus dem Wege eines Disziplinarver- j fahrens gegen diejenigen Beamten vorzugehen, die . ... sich beim Volksbegehren nicht auf das Einzeichnen und Dr. Hilserding und sein Staatssekretär Dr. Popitz mit Rücktritts- beim Volksentscheid auf das Abstimmen beschränkten, absichten umgingen. Bald darauf hörte man, baß durch Inlandskredit Hilfe ge- ' -, daß die Leiter der Reichsfinanzverwaltung im würden, daß aber der Insandskredit an die Bedin- gung geknüpft sei, daß in den Etat für 1930 ein Tilgungsfonds von 450 Millionen ausgenommen werde. Dieser Bedingung fügten sich die Regierungsparteien durch Einbringung «in«s ent sprechenden Initiativantrages, welcher wie folgt lautet: »Gesetz zur außerordentlichen Tilgung -er schwebend«» Reichsschuld Bei der Aufstellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan 1929 und des Haushaltsplans 1930 ist ein Tilgungsfonds zur Abdeckung der schwebenden Schuld des Deutschen Reiches einzu stellen, der spätestens bis Ende des Rechnungsjahres 1930 den ^Betrag von 450 Millionen zu erreichen hat. Der Fonds ist aus