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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebc»lchn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. kV,erteljährlicher Pränumerationsvreis 10 Ngr. — Jnsertionsgebühren für den Raum einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf.— Annahme von Inseraten bis Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. F 55. Dienstag, den 1. Septemöer 1888. Bekanntmachung, die Zulassung innenbemerkter Holz-Cementbedachung als Surrogat harter Dachung betr. Das Ministerium des Innern hat, auf Grund der vorgenommencn Prüfung und stattgefundenen Brennversuche, beschlossen, die H°lz-Cemem-Bedachung aus der Fabrik von Karl Schmidt und Comp. in Hirschberg in Schlesien, unter den in der Verordnung vom 29. September 1859 angegebenen Beschränkungen, bis auf Weiteres und vorbehältlich des jederzeitigen -Widerrufs, sowie mit der Bestimmung als Surrogat der harten Dachung anzuerkennen, daß jeder Lieferung dieses Dachbedeckungsmateri- "s die unten ersichtliche Gebrauchsanweisung in einem besonderen Abdrucke beizugeben ist. Unter Hinweis auf 8 3 jener Verordnung wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden 11. August 1868. M i n i st e r i u m des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Anweisung für die Herstellung der Holz-Cement-Bedachung. Die Holz-Cement-Bedeckung ist auf einer, für die zu erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschalung oder Windelboden herzustellen, hat ,u bestehen aus 1) einer mindestens Zoll hohen gleichförmigen Bedeckung des Holzwerks (der Schalung) von seinem Sand oder diesem gleichseuerbcständigem ^toste; Lj mindestens vier in gehörigem Fugenwechsel, mit Holz-Cement- oder diesem gleich entsprechender Masse aus unter einander geklebten Lagen hinlänglich starken Javiers, Papvmasse, oder diesem gleich geeigneten Stoffes; 3) einem Holz-Cement- oder diesem gleichentsprechendcn Ueberzuge der Decklage oud. 2, welcher mit seinem Lande (Steinkohlenflugasche, Steinkohlenschlackenpulvcr oder dergleichen) dicht zu überdecken und in die noch weiche Ueberzugsmaffe cinzudrücken ist; 4) einer aus die Ue- ^j"'§smasse suK. z aufzubringenden und diese gleichförmig überdeckenden wenigstens 1'/, Zoll hohen Sand- und Kiesschiecht mit einer Beimischung von Lehm, welche unter entsprechender Anfeuchtung, vollkommen nach der Dachfläche abzuebnen und leicht einzuwalzen ist. Uebrigens sind die Einfassungen an den Giebel- und Dachsäumen, welche zur Verhütung des Herabrollcns der Decklage sub. 4 erforderlich, nicht aus Holz- »m aus einem feuer- und wetterbeständigen Material (Blech und dergl.) herzustellen und für die Ableitung des von der Holz-Cement-Decklage abfließenden Tage, Wassers, die Dacksäume mit entsprechend angebrachten Oeffnungen zu versehen. Die Decklage sub 4 ist stets in gutem Stande zu erhalten. I^ilsdrukk, Lin 1. Lsxtsinllsr 1868. Zl llsutigsn Tags leiert, vis vir Iiörsn in Liier Ltills, ein LilZsinsin ZSLebtstsr und llöollst kn- /l; L ) MLnsr Beamter, cksr Nero kmtvEeMLltve döliler KiEo, (!) «ein S5jj»I,rjA«8 2U vsl- ( ollem vir Rinn kisrdurck unsern ' d6r/Ii6li8t6ii z l durkrinzen. Nöge IBN ein gütiges Leliiellsal diesen (l; ; lag einst viederllskren lassen; möZe IBN naoll llerllem Beid im Kreise seiner Kamille noell viel ) 1 beende und 61üelr erlllüllon; möge IHN aller auell als tüelltigen Beamten die ^nerllennunZ ru Illeil verden, die IBN ^ellüllrt. Tagesgeschichte. — Die Vorarbeiten zum Baue des neuen Gerichtsamtsgebüudes Werden in nächster Zeit beginnen, da das königliche Justizministerium Verordnung erlassen hat, schleunigst damit anzufangen. — Die neue Orgel der Kirche zu Weistropp, ein herrliches Werk des altberühmten Meister Jahn in Dresden, wurde in ver gangener Woche im Auftrage der tönigl. Kircheninspection von Herrn Cantor Zedtler geprüft und am letzten Sonntage übergeben. Es freut uns, daß Herrn Cantor Zedtler von Seiten der Behörde damit eine Anerkennung seiner musikalischen Bestrebungen geworden ist. Was Orgclkenntniß und Orgclspiel betrifft, möchte wohl so lcickt kemer ihn, einen Schüler des berühmten Hoforganisten Schneider, übertreffen. — Bei dem Orgelbauer und Instrumentenmacher Herrn C. A. Jähnichen hier ist in den letzten Tagen aus der renommirten Fabrik Hölling u. Spangenberg in Zeit ein neues Pianino angekommen und aufgestellt worden. Wir verfehlen nicht, Musikfreunde und Kauf lustige darauf aufmerksam zu machen, und sich von brillantem Ton und elegantem Aeußern dieses 8 zu überzeugen. — Wie den Advokatenkammern, so ist auch den Handelskam mern des Landes der Entwurf einer nach ß 88 der Versassungsur- kunde zu erlassenden Verordnung wegen der für den Wechselprozeß überhaupt und ferner für das Verfahren vor dem Leipziger Han delsgericht nach Aufhebung der Schuldhaft zu treffenden Bestimmun gen über Execution und Sicherheitsarrest zur gutachtlichen Aeußerung übermittelt worden. — Dem Vernehmen nach wird Se. Maj. der König von Preußen während seiner bevorstehenden Anwesenheit in Dresden Wohnung im königl. Schlosse nehmen und werden die Gemächer bereits zn diesem Zwecke hergerichtct. Der sich günstiger gestaltende Wasscrstand der Elbe hat die sächsisch-böhmische Dampfschifffahrts-Gesellschaft veranlaßt, die zeit- her eingestellten Fahrten zwischen Meißen und Riesa wieder aufzu- nehmcn. Nach dem bezüglichen Plane fahren vom 29. v. M. an die Dampfschiffe von Dresden früh 6V2, Vormittags 10, Nachmit tags 2 und 5 Uhr nach Meißen und früh 6 V2 und Nachmittags 2 Uhr (anstatt wie 3 Uhr) nach Riesa, woselbst der Eiscnbahnanschluß nach Leipzig und Chemnitz stattfindet. Die Kirchenvorstandswahlen in Dresden sind in ihrer Mehrheit freisinnig ausgefallen; die ministerielle Richtung ist schwach, die streng gläubige gar nicht vertreten Das Königliche Finanz-Ministerium hat denjenigen Bienenzüch tern Sachsens, welche die in diesem Monat in Oschatz stattfindende Versammlung des bienenwirthschaftlichen Hauptvereins als Mitglieder besuchen, eine Fahrpreisbegünstigung auf den sächsischen Staatseisen bahnen in der Weise bewilligt, daß die in der Zeit vom 15. bis mit 18. d. M. in der Richtung nach Oschatz gelösten einfachen Tourbillets zugleich zur Rückreise berechtigen und hierzu bis mit 20. September d. I. Gültigkeit behalten. Der königlich sächsischen Jnvalidenstiftung sind im Lause des