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Wochenblatt für Wils-Mf, Lharand, Roffm, Siebmleh« »m- -ke Umgegmdm. Vierter Jahrgang. Freitag, den 26. April 1844. 17. Mit Aönigl. Sachs. Concession. Verantwortlicher Rcdacteur und Verleger: Albert Reinhold. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Prei« für den Vierteisahrgang beträgt 10 Rgr. SärnmNiche Kdnlgl. -Postämter bei Inlandes »chnien Bestellungen daraus an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, wer. len in Wilsdruf bi« Montag Abends 7 Uhr, in Tharaud bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Nossen bis Mittwoch Vormittags tt Uhr angenommen. Auch können bis Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch di- Post an den Druckort befördert werden, sodab st« in der nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten uns dieselben unter de» Adressen : „an die Redaction des Wochenblattes in Wilsdruf," „an die Agentur des Wochenblattes in Lharand," und „an die Wo chenblatts-Expedition in Nossen." Zn Meißen nimmt Herr Buchdruckcreibcsitzer Klinkicht jun. Aufträge und Be stellungen an. Etwaige Beiträge, welche der Tendenz de« Blatte« entsprechen, solle» stet» mit großem Dante angenommen »erden. - DieRcdactio» Verhandlungen der Stadt-Verordneten zu Nossen. Dritte Sitzung den 9. März 1844. 1.) Auf Vortrag des Vorstands über dir jetzige Lage des Armcnwcsens hiesiger Stadt beschloß man, dem Stadtrath« zu erkennen zu geben, daß " . , ») von Ler Einführung einer besonder» Armenanlage darum abzuschcn sei, weil über den Fuß derselben s. 20. Ler Armenordnung in Verbindung mit §. 92. der Städtcordnung und f. ix. des Localstatuts das Nöihige schon bestimme, llcbrigcns aber sei d) dem hiesigen Armcuwcscn anders nicht, als durch Einführung einer Localarmcnordnung, welche jenes in allen seinen Punkten fest gestalte, durchgreifend zu Helsen, weshalb o) der Stadlrath im Vereine mit Len Stadtverordneten «ine gemischte Deputation zu Entwerfung einer Localar- menordnung niedersetzen und wegen der zu dieser Arbeit unbedingt erforderlichen juristischen Befähigung seiner ScitS den Herrn Bürgermeister zu ordnen, die Deputation aber zugleich anwcisen möge, bei ihrer Arbeit die Verschmelzung der bis jetzt getrennt gewesenen Hospitalverwaltung mit Ler örtlichen Armenversorgungsbehördc mit ins Auge zu fassen, indem ») der Stadtrath ersucht werde, sich mit Bezug auf §. 267, 270, 271 der allg. Stadteordnung und 1, 3, 10 Ler Armenordnung und auf von Webers sächs. Kirchenrccht LH. r., S. 198 Ler 2ten Ausgabe die Abgabe Ler Beaufsichtigung und Verwaltung des Hospitals von der hiesigen Ülircheninspection an ihn selbst zu erbit ten. Ueberdicß aber trug man darauf an, l) die vermöge Beschlusses vom 30. December v. I. eingestellte Erhebung der freiwillig subscribirten Armencassen- beiträge sofort wieder cintreten zu lassen, und e) sich mißfällig darüber aussprcchend, Laß Lie Armcndeputation seit dem 2g. Oktober 1840 keine Sitzung gehal ten habe, drang man darauf, sie zu Len ihr obliegenden Arbeiten, insonderheit auch zu einer Begutachtung, wie Lie Einnahme und Ausgabe bei Ler Armcncaffc ins Gleichgewicht gesetzt werLcn könne und zu sofortiger Aufstellung eines Einnahme- und Ausgabe-Etats für Lie laufende Verwaltung anzuhaltcn, und >0 erklärte, daß man fernerhin keine Ausgabe bei Ler Armencassc anerkennen werde, welche nicht der Bcrathung und Genehmigung Ler Armendeputaüon und nach Befinden Les Sladtratbs und der Stadtverordneten unter legen habe. 2.) Sodann gab Ler Vorstand einen Vortrag über die Lage des hiesigen Schulwesens, und machte auf vcr- lchiedenc Mängel desselben aufmerksam. In Folge seiner Vorschläge beschloß man hierauf, sich gegen Len Stadtrath auszusprechen: rs sei die Vertretung der SchulgemeinLe auch in Schulangelegenheiten den Stadtverordn. allenthalben vorzubehaltcn