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/luer Tageblatt 2ö. Jahrgang Vie LlmbüMng oerkeichslrabinellz oder d«r '»A - ^nkönne, da« häng« lrhten davon ab, ab e, vor allem »'m«» du«- «Emn» ^nuver «7n. Mrffch^ft»poltttk treibe, di. populär sei oder nicht. Di. pfl^t.t«n a», .in.n «Lm.tn. Zttwng" I-flt: Endlich UmLUdun» d« Ka- w.rd«n. vtt Frist zwts^^Srttärung h r^tt,? Mr. di. Mitteilung von dem Rücktritt de« Reiche «»nMn. d»1 M^.^.n- «« .in.rw°ch.«kommen, sowär. ,-r Politik« Üd« -Ut«»'! «4 e-t. oL« st^. di. Atz, «OtRM für Dienstvergütungen oder Pension» und stonstige Bezüge, die jährlich is ooo RM überschreiten. Weitere Bestimmungen bezwecken «ine Beschleunigung der Prozeßführung Revisionen in Strafsachen können durch da» Oberlandesgericht ver worfen werden, wenn diese» sie einstimmig für offensichtlich unbe gründet erachtet. Auch für da« Prtoatklageverfahren ist Ber- Erleichterung -er Wohlsahrklasten der Gemeinden — Sachleistungen in der ArbeitrlolenunterMung letznng hoher Bezüge in der Vrioatwirtschast — Bereinlachung der Rechtspflege Der Inhalt -er neuen Notverordnung -trüb' Berlin, 5. Okt. Wie die „Germania" in ihrer DienStag-MorgenauSgabe mitteilt, darf als sicher angenom men werden, daß das Reichskabinett in seiner heutigen Zu sammensetzung nicht mehr vor den Reichstag treten wird. Doch sei nicht mehr daran zu zweifeln, daß der ReichS- außenmtntster in den allernächsten Tagen seinen Rücktritt nehmen werde. Darüber hinaus sei damit zu rechnen, daß noch im Laufe dieser Woche eine Umbildung der Reichs- re-.ierung stattfinde. ES stehe allerdings noch nicht fest, ob es sich hierbei nur um die Neubesetzung der seit langem unbesetzten Ministerien handele — Wirtschaft und Justiz, zu denen noch daS Außenministerium treten würde — oder ob noch weitere personelle Veränderungen erfolgten. Jeden falls sei aber anzunehmen, daß diese Entscheidungen noch diese Woche getroffen würden. Berlin, S. Oktober. Ein TM de? Morgenblätter beschäf tigt sich im Zusammenhang mit der Aeußerung der „Germania" mit der Umbildung de* Reichskabtnetts. Der „Vorwärts" ist der Ansicht, daß e» dem Anisehen de» Reichskanzler» nicht förderlich sei, wenn er sich unter den gegebenen Umständen zu einer Umbil dung feine» Kabinett» entschliche. G, entstehe dadurch der Ein druck, daß er unter starkem Druck handele und nicht mehr ganz Herr feiner Entschlüsse fei. Im übrigen werde er damit rechnen müßen, dch Druck Gegendruck erzeuge und dah er durch jeden versuch, feine Stellung nach rechts zu stärken, seine Stellung nach link» gefährde. Di« Gefahr fei sehr groß, daß er sich -wischen «er. chieden« Stühle auf den Boden setze. Vie .Sossisch« Zeitung" will wißen, daß Brüning in den letzten Tagen zu dem Entschluß gekommen sei, dem Reichspräsidenten keim Demission anzubieten, die mit der Demission de« Sesamtkabtnette» gleichbedeutend sei, um nach erfolgter WiederLetrauung freie -and für einen Wechsel in einigen Ressort« und die Neubesetzung der erledigten Ministe- rien zu haben. Da« Blatt hält es für notwendig, darauf aufmerk sam zu machen, daß die Notwendigkeit für ein, NeuSildung de« Kabinett» Brüning unmittelbar vor dem Zusammentritt de« Reichstage» nicht sehr groß sei. Ob da» Kabinett Brüning sich reicht hat, haben di« Spar- und Givokaßen mindesten» kill VroMi der jeweils verfügbaren Mittel der Liquidität»r«ferv« -UMführen. Höchstens 40 Prozent der Spareinlagen dürfen in Hypotheken an. gelegt werden. Soweit Spareinlagen nach landesgesenlichen Vor schriften in Wertpapieren anzulegen find, lst mtnvqrenA irn Drittel davon in Reichsbank-lombardfähig.n Wertpapieren anzu legen. Kein Kreditnehmer der Sparkassen darf mehr «» «^ Prozent der Einlagen bezw. nicht mehr al« -0V0Ü RM al» P«r« sonalkr«dit erhalten. Die Girozentralen haben die Liquidität- reserve zu einem von der Deutschen Girozentrale zu bestimmenden Teil bet dieser als Guthaben zu unterhalten und den Rest tn an. deren fällig^lüßigen Wertpapieren, vorzugsweise in, Privatdi«. konten, anzulegen. Di« Ltquttität«reseroen dürfen nicht zur Ge- Währung von Darlehen verwendet werden. Di« Deutsch« Giro» zentrale hat die bet ihr unterhaltenen Liquidität««!,rv«n mind«. sten» zur Hälft« al« Guthaben bet der Reichsban« ,u unterhalt'» oder durch diese anzulegen. Die Umschuldung kurzfristiger Schuld« von Lände« und Gemeind« wird durch die Notverordnung au,führlich geregelt. St« soll durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und Festsetzung von Tilgungsraten vor sich gehen. Lu» dem Aufkommen der Kan»« zinssteuer sollen hierfür in den nächsten vier Rechnungsjahren je 12 Prozent verwendet und einem Umschuldung»fond» für jede* Land zugeführt werden, über dessen Verwendung die Landesregie rung bestimmen soll. Der Reichsfinanzminister wird ermächtigt, gegenüber der die Umschuldungsverschreibungen aurgetenden Stelle für di« Verzinsung und Tilgung Garantien zu übernehmen. Die llmschuldungsstelle hat da« Recht, die Umschuldung von Be dingungen abhängig zu machen. Da« Land haftet dem Reich« gegenüber zu einem Drittel des garantierten Betrage». Schließ lich wird der Reichsftnanzminister ermächtigt, Garantien auf dem Gebiete der Kreditversicherung mit der Maßgabe zu übernehmen, daß das Reich daraus höchsten» mit SV Millionen RM zuzüglich der von thm vereinnahmten Rückversicherung»prämien tn An. spruch genommen werden darf. Der Reichaftnanzmtnistev erhält die Vollmacht, für allgemeine Ainanzzweck« bi» -u -00 Millionen im Weg« de« Kredit» zu beschaffen. Absicht der Umbildung bereit» so sehr im Schatten de» bevor« stehenden Reichstagszusammentritt», daß die Verhandlungen schon aus diesem Grund« viel schwieriger sein werden. Nur wenn der Reichskanzler sehr rasch und energisch handele, könne ,r die Dinge noch in der HaNd behalten. Di« „Börsenzeitung" will j«d«n Zweifel darüber «»«geschaltet wißen, daß ein« „Kabinettsumbil dung' dieser Art alle» andere al» eine ideale Äsung im Ginn, der nationalen Bewegung bedeuten würde, nicht« Ganz«», son dern wieder nur eine Halbheit, keine Entscheidung, sondern nur di« Fortsetzung d«v bisherigen Lavtertaktik unter wenig veränder ten Umständen. Der „Tag" spricht von einem letzten Rettung»- versuch Brüning». Personal-Verschiebungen innerhalb d«r schon an der Regierung beteiligten Splitterparteien seien solbstver. stündlich keine Garantie für einen Kurswechsel, den di« Entwicke lung gebieterisch erfordere. Die vom Kanzler offensichtlich in« Auge gefaßt« Umbildung feines Kabinetts deut« tn ihrer Tendenz daraus hin, daß Brüning sich die sozialdemokratisch« Rückendeckung erhalten wolle. Da» sei «in« Behelfslösung, di« an der bisherigen Lage praktisch nichts ändern würde. Sehnlich äußert sich der .Lokalanzeiger", der jeder vom Marxismus abhängigen Reich»- regterung den schärfsten Kampf der nationalen Opposition ansagt. Dl« „Deutsche Zeitung" fordert, dah mit der Regterung «vch der Reichskanzler fall«. Curtius tritt zurück Um seine Entlassung nachgesncht Berlin, 6. Ott. ReichSautzenmtnister Dr. EurtirrS hat an den Reichskanzler am Sonnabend, den 8. Oktober, folgendes Schreiben gerichtet: Gehr verehrter Hm Reichskanzlers In der Unterredung, die wir am Tage meiner Stück- Ar auS Genf hatten, habe ich Ihnen erklärt, daß ich ohne Rücksicht auf die parlamentarische Lage aus der ReichSrvgie- rung auSschetden wollte. In unserer Besprechung blieb die Frage des Zeitpunktes und der Form offen. Ich hatte eS nunmehr für erforderlich, über mein Ausscheide« Ämchett »u schaffe». Deshalb bitte ich Sie. bei de« Herr» Reich«- -EZ Anzeiger Mr -as Erzgebirge «as^iaa Mw«Mb,,g, Enthalten- Sie amtlichen Sekaantmachungen -es Rate« -er Sta-i ua- -es Amtsgerichts Aue. poM«**»»«" «oRs Nr. 234 — Mittwoch, clen r. Oktober I9ZI Die Schlußberatungen . v- Oktober. Da, Relchskabtnett ist heute abend um dl« Schlußberatung der Notverord- der Kanzler dem Reichsrat mor. ihren Sinn und Zweck erläutern kann Man damit, dah die Rede Brünings einen Ueberblick «kunt Abwicklung seit der letzten Notverordnung Anfang für oas -pnoarrrwgrvrri»yrr» -I- -U! - « und dah sie außerdem einen Ausblick auf die nächste Zu. «infachung und di« Möglichkeit «iner Einstellung de, Verfahrens kunst enthalten wird«. durch Beschluß vorgesehen. Die Wertgr«nze für die Zuständigkeit Während die Schlutzberatung über die neue Notverordnung ^ Amtsgerichte in Zivilstreitigkeiten wird generell auf 1080 RM noch im Gang« sind, beschäftigt sich «in Teil der Berliner Abends blätter heute bereit» mit der parlamentarischen Situation die Brüning bet dem Wiederzusammentritt des Reichs. "det. Man spricht ziemlich allgemein von der Mög. AA!, Ergänzung oder Umbildung des Kabinette». Es handelt sich dabei zunächst um einen Niederschlag von Gerüchten di« tn politischen Kreisen bereits seit «iner R«^ von Tagen zu hören waren, ohn« dah bisher an einer zuständigen Stelle eine A""Hung ru erlang«» ist. Möglichkeiten dieser Art werden zwar nicht abgestritten, aber die Entscheidung liegt schließlich beim Kanzler und beim Reichspräsidenten. Was die Notverordnung bringt Aerkin, v. Oktober. Die neu« Notverordnung, die am Mittwoch in Kraft treten soll und an Umfang nicht hinter der Verordnung vom 1. Dezember 1SS0 zurückstehen dürfte, wird sich im wesentlichen auf folgende Materien befaßen: Ueber di« Erleichterung d«r Wohlfahrtslasten der Gemeinden wird bestimmt: Die Reichshilfe von Sv Millionen, die nach der Notverordnung vom Juni aus den Lohnsteuererstattungsbeträgen gezahlt werden sollt«, wird auf 150 Millionen erhöht. Hiervon erhalt«» di« städtischen Füvsovgeverbände X, die ländlich«» N Für Unterstützung von Gemeinden in besonderen Fällen werden weiter« SV Millionen RM berettgestellt, sodaß — wie bereits be- kannt, der Gesamtzuschuß de» Reiche» 2SV Millionen erreichen wiro. Auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung wird insofern «ine «inschnetdende Aendemng getroffen, al» der Vorstand der Retchsverficherung,anstatt für Arbeitslosenversiche rung anordnen kann, dah di« Unterstützung bi, zu «tn«m Drittel tn Sachleistungen gewährt werden darf. Die Kürzung der UnterftützungSdauer ist bereit« durch Beschluß d«, Vorstandes der Reichsanstalt angeordnet worden. Wesentlich« Einschränkungen werden an öffentlichen Ausgaben bestimmt. So dürfen bi, zum 81. März lS8l Neubauten von Verwaltungsgebäuden für Zwecke der öffentlich«» Verwaltung nicht in Angriff g«nom. m«n werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen mit Zu stimmung der Reichs- und Landesregierung möglich. Di« Sen kung der Hauszins st euer, die ab 1, April 1SS2 erfolgen soll, dürfte — wi« bereit« gemeldet — zwischen 2V und 25 Prozent betragen. Sie soll nach dem vollen Jahresertrag ohn« Berücksich- tigung d«r niedergeschlagenen od«r erlaßenen Beträge berechnrt «erden. Durch diese Ermäßigung soll der den Eigentümern zur Verzinsung ausgewerteter Hypotheken und des Eigenkapital, zu be- faßende Betrag als abgegolten gelten. Ein umfangreicher Teil der Notverordnung wird sich mit den Vorschriften für daS Siedlungswesen befaßen. Besondere Förderung sollen die landwirtschaftliche Siedlung, di« vorstädtische Kleinsiedlung und di« Erricht! g von Kleingärten für Erwerbslose erfahren. Die Mittel sollen dadurch aufgebracht werd«», daß di« Länder ab 1SS2 von der Reichsregie rung festzusetzrnd« Beträg« au» dem Hausztnssteueraufkommen an da, Reich abliefern und Kreditmittel de» Reiches flüssig gemacht werden. Zweck, einheitlicher Durchführung der landwirtschaft. ltchen St«d«lung soll tn jedem beteiligten Land« «tn Staatskom- mtßar bestellt weiden. Di« vorstädttsch« Kleinsiedelung soll dem dem Retchsarbeitsmindster unterstellten R«ichskommißar ob liegen. Er hat dafür Sorg« M tragen, dah geeignete, Siedlung», land, besonder» durch öffentlich« Körperschaften, zur Verfügung gestellt wird. Enteignung soll unter Umständen möglich s«tn. Da, für di« vorstädtisch« Kleinsiedlung benötigt« Land soll in der Regel ohne «rhebltche Barzahlungen erworben werden können. Kttinfiedler, di« al» Pächter oder Erbbauberechtigte ' -«siedelt werd«n, sollen di« Möglichkeit erhalten, da, Land al» 'gentum zu «rwerben. Zur hypothekarischen Beleihung können Retchsbürg- schäften übernommen werden. Ueber di« Herabsetzung hoher Bezüge tn der Privatwirtschaft wird u. a. bestimmt: Dienstvertriige, di« ein« Vergütung vorsehen di« mit der Geschäfts- oder v«rmögen»lage de» DttNstberechtigttn oder der allgemeinen Wirtschaftslage nicht mehr Ube' Mmmen, können dutth schriftlich« Erklärung ^n"b»^d«.^Di«nsto.r. erhöht. Die Bestimmungen über die Bewilligung des Armen, rechts erfahren aus Ersparnisgründen weitgehende Aenderung. Die Gerichtsvvllziehergebllhren werden erhöht. Bezüglich der ge planten Sondergertchte beschränkt sich die Notverordnung auf eine Ermächtigung an die Reichsregterung, zur Akmrteilung bestimmter strafbarer Handlungen in Bezirken, tn denen ein Bedürfnis dafür hervortritt, Sondergertchte zu bilden. Die Reichsregierung wird ermächtigt, über die Zusammensetzung der Eondergertcht«, ihre Zuständigkeit und da» Verfahren Vorschriften zu erlaßen. .. Wesentliche Bestimmungen werden auf wirtschaftlichem Ge biete getroffen. So wird «ine Reform des Spark affen Wesens in di« Wege geleitet, indem die Verordnung di, Landesregierungen ermächtigt und verpflichett, di« Organisation und den Geschäftsbe trieb der Spar- und Girokaßen, der kommunalen Kreditinstitute, der Giroverbände und Girozentralen mit den neuen Vorschrift«», ! di« von Reichs wegen erlaßen werden, in Einklang zu bringen. All« diese Unternehmungen sind zu Anstalten mit ebener Rechts persönlichkeit um-ugestalten. Soweit nach Landesrecht eine Spar kasse Darlehen an Gemeinden, Gemetndeverbände usw. gewähren darf, dürfen diese Darlehen 25 Prozent der gesamten Einlagen nicht übrsteigen. Die Darlehen dürfen höchstens bis zu 50 Pro zent langfristig sein. Die Spar- und Girokaßen haben SO Prozent der Spareinlagen und 5ü Prozent der sonstigen Einlagen in flüsst- gen Werten anzulegen. Dabei find mindesten» 10 Prozent der 1 Spareinlagen und 20 Prozent der anderen Einlagen al« Ltqutdati. onsreserve bei der zuständigen Girozentrale anzulegen. Solange die Liquiditätsreserv« nicht di« vorgeschrieben« Mindesthöhe er-