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-- »«>» — Mittheil nn gen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 Gr. Sachs., bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenheit 12 Gr. Sachs. WM 5. Novbr. 1840. Erscheint jeden Donnerstag. wenn Mittel der oben angedeuteten Art dern daß jeder, auch der ordnungsliebende und mäßigste, Staats» müßte, die noch dazu wenig ausführbar sein möchten. Am letzten Mittel, deren eben gedacht ist. Denn daß da, gewürdigt haben, die Rechte der natürlichen Freiheit wieder eingegangen sind; so möchte einer so gewaltsamen keine Achtung und Schonung mehr verdienen. Allein Beweisführung nicht beizupflichten sein. Die Branntweinpest (Fortsetzung und Beschluß.) störend eingreisen, als daß ihre Anwendung empfohlen werden könnte. Man wird zwar einwenden, daß in Bezug auf den Genuß des Branntweins und bei Men schen, die sich durch die Trunksucht zum Vieh Herab wenn selbst dieser Satz in seiner ganzen Ausdehnung nicht zugegeben werden kann, so ist dabei auch nicht zu übersehen, daß es sich ja nicht blos um den über- jeden Branntweins untersagten, — wenn der Leser an diese Vereine denkt, und auf ihr schnelles Jnvergessen- heitgerathen den Schluß baut, daß Maßigkeitsvereinr überhaupt nichts taugen, weil die Sächsischen so schnell !Bier gebraut wird, die Branntweinpest von selbst ver schwindet, beweis't, wie schon oben bemerkt war, Baiern im Gegensätze von Preußen, und wenn Nordteutschland wieder ein so gutes Bier, wie in früheren Jahrhunder ten, produzirt, so wird, da gleiche Ursachen gleiche Wirkungen hervorbringen, der Genuß des Branntweins auch dort wenigstens sich vermindern. Schlechtes Bier freilich tritt dem Branntwein nicht in den Weg, es er ¬ bot des Branntweingenusses bei jungen, körperlich noch nicht ausgebildeten Personen. 6) ausdrückliche Verpflich tung der Soldaten und öffentlichen Arbeiter zur Mäßig keit im Branntweintrinken. 7) Beförderung der Bier brauerei und Erleichterung der Erzeugung und des Ver brauchs von Wein und Bier. 8) Gründung von Mäßig keitsvereinen. Betrachtet man diese Vorschläge genauer, so erkennt man sofort, daß ein großer Theil derselben unpassend und unausführbar ist. Denn bei einigen würde dazu gehören, daß sich alle teutsche, vielleicht alle europäische Staaten mit einander verbinden, wenn eine Wirkung erzielt werden sollte, was, wie Figura zeigt und so ost schon gezeigt hat, ein sehr schweres Ding ist; nicht gerechnet, daß die öffentlichen Staatssäckel und die Bör sen der größeren Grundbesitzer dabei sehr zusammen- schrumpsen würden. Andere wieder sind von der Art, daß sie in die natürliche Freiheit des Menschen zu weckt viemehr erst das Bedürfniß darnach. Also auch die Mäßigkeitsvereine sind passende, zweck mäßige Mittel zur Einschränkung des Branntwein- gcnusses? O ja, sie dürfen nur nicht, wie man so zu sagen pflegt, das Kind mit dem Bade ausschütten wol len. Wenn daher der Leser an die Mäßigkeitsvereine denkt, welche vor 8 bis 9 Jahren in Sachsen entstan den und nach den statutenmäßig mitgetheilten Verzeich nissen in den Zeitungen unter Andern ganzen Kom- pagnieen kommandirter Soldaten den Genuß allen und Dle gewöhnlichen Mittel, welche in Vorschlag mäßigen Genuß und nicht allein um Beaufsichtigung kommen, dem Umsichgreifen des Branntwemtrinkens Trunkenbolden handelt, son- emen Damm entgegenzusetzen, sind vorzüglich folgende: daß wenn Mittel der oben angedeuteten Art 1) Erschwerung des Brennens und der Emsuhre des Anwendung kommen sollen, dann jeder Genuß Branntweins durch Erhöhung der darauf gelegten Branntweins an eine Zensur geknüpft sein und Steuern. 2) Ueberwachung des Branntwemschanks und der ordnungsliebende und mäßigste, Staats» wiederkehrende Warnungen des Volkes Selten der Ge- lästigen Kontrolmaßregeln unterworfen werden sundhertspolizei. 3) Bestrafung der Berauschten, wo- die noch dazu wenig ausführbar sein möchten. Am hm namentlich gehört, daß der Zustand der Trunkenheit ^m Zwecke entsprechend sind wol die beiden mcht mehr als ern Milderungsgrund bet m diesem Zu- 7— < --- verübten Verbrechen angesehen werde. 4) strenge ^0" ein" gutes, Hia7s" und "dabei"möglichst 'billiges Aufsicht über Arme und Bettler. 5) allgemeines Ver- —- —