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Erich «tot «Schrorltch dreimal and zwar DiwSiagS, DoouerStagS and Tsoasb-odS. L-zugSPretS vi-rreijShrU» I M«. 30 Pig., durch die Potz bergen I Ml 54 Pig. Feruiprechrr Nr. 8. — Ltlegrarnm-Adres^: Amtsblatt WUSdrvff. und Amgegend. Amtsblatt Juierate werde» Momag», Mittwoch» und Freitag? bi» spätestens 12 Uhr augerummeo. JuiertiouspretS 15 Psg. pro vtergcipalteue KorpuSzeile Außerhalb des AmtSgerichlsbe^trkS Wilsdruff 20 Pig Zeit,aubeuder und tabellarischer Sa- mit 50 >/» Ausschlag für die Lgl. Amtshauptmannschaft Weihen, kür das Lgl Amtsgericht und den Stabtest ru lvila^r»u^ sowie für das Lgl. ForÜrentamt zu Tharrnk. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Btrkenhai«, Blankenstein Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach. Grund bet Mohorn, HeldtgSdon, verzog»»«»»- mn van»»«»« v-o»»» Kaufbach, Keffelsdorf, Meinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutann« be>g, Niederwartha, OberherwSdorf, PobrSdorf, Röbrsdori bet Wilsdruff, Noitzsch, Nothschönberg mit Perne Aachsdorf, Schmteaewaldr, Zora, Steinbach bei Sesselsdorf, Steiabach bet Mohorn, Jeeliaftadt, Apechtsbausen, Tonbe-Heim, Unkersdart WeiStrovv. WUdderg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und -er monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, sür den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. Lounabend, den 27. Februar 1909 No. 23. 68. Jahrg. die Zugleich werden die Militärpflichtigen daran' aufmerksam gemacht, 1. baß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermtne freiwillig zum Dienst» eintritle melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteiles erwächst (8 63, Punkt 8 der Wehcoronung); 2. daß alle etwa weakll häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringcndeu Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Bei» fügung der nötige» Nau-wuse und Bescheinigungen elnzurcichen sind, da auf die Veraeißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Jnsbesondere sind, wenn das Gesuch mit K- ankheit der Angehörigen begründet werden soll, die letzteren der Königlichen E-satzkommisstoa in dem MusternngStermiur zum Zvecke der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellcn. Ist dies untunlich, so ist ein Z ugnis des Bezirks» arztes über den Gesundheilszustand, bezw. über die behauptete Arbeits» und AufstchiSunsäh'gkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen; 3. daß ZurückstellungS-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werveu muffen; 4. daß auf alle Zurückstellungsanträge, welche eist nach beendigter Musterung ein- gereicht werden, von der Königlichen Ober-Ecsatz-Kommtsston in Gemäßheit der Bestimmung in § 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wahlordnung nur daun entschiede« werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem MusteruvgSgeschäfte eiugetreten ist; 5. daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen dir Entscheidung der Königliche« Ober Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörbc Ile. Instanz gelangen, und daß Beschwersen gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz- Kommission, da dieselben avordnungsgemäß spätestens bis zum 31. Aug. der Königlichen Ersatzvehörde m. Instanz mit der erforderlichen Be gründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königliche» Ersatz-Kommission etnzureichen sind, und haben die Otsb-Hörden diejenigen Ge stellungspflichtigen ihre? Ortes, deren Famtlienverhällmss- eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lasten, an das zu erinnern, was sie der deshalb ein- zuwendendcn R-klamatioa halber zu beachten und zu tun haben; 6. daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu Nellen oder ei» Zeugnis des Bezirksarzles beizubrmgen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zett vor der Musterung hier zu beantragen; 7. daß, wer bereits zur See gefahren ist, dies im Musterungstermin zu melden hat. Endlich werden 8. die Ortsbehörbeu auch auf die nach § 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militär pflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hinzuwetse», daß Zeugnisse, welche Wege« erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt, beziehentlich in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse deS darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis ein« gezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und datz Mahlitzsch, Maltitz, Markcitz, Mergenthal, Mutzschwitz, Nirdereula, Noßlitz, Obereula' Obergruna, Oderstößwitz, Petersberg, Pinnew tz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg it Drehfcld und Wol'Sgrün, Ruä'a Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starbach, Lendtschbo^a, Wetterwitz. Wölkau, Z Ua uvd ZMa mit Galischütz ebenfalls im Gasthofe „zum Deutsche« Haus" in Nossen; Dienstag, den y. Marz 1Y0Y, von vormittags s /« Uhr an iosungstermi« für den geiaMi'N Auso baugso «I.k Nossen im Gasthof „zum Deutsche« Haus" i« Rosse«. Sämtliche m dem AuShevungsbeznkr Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1889/1909, ingleichen die Zurückgestelllen früherer Altersklaffen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die M'litärrestanten und überhaupt solche, über deren Militäiveihältnis «och nicht entgültig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben bet Vermeidung der in § 33 oes R ichS- Militär-Gesetzes vo » 2 Mai 1874, verbunden mit 8 26, Punkt 7 der Deutschen-Wahl ordnung vom 22 Juli 1901 angedrohten Strafen und sonstigen Nachteil-n in den vorgedachten Musterungsterminen pünktlich, sowie in reinlichem, nüchterne« Zustand zu erscheinen. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgrladenen Militär pflichtigen krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, wfern der ausstell'Nde Arzt nicht ärmlich angestellt ist, von der OetSpolizetbehöroe zu beglaubigen sind, betzudringen. (8 62, Punkt 4 der Wehr- ordnung Das Erscheinen im Losungstermine selten der Losungsberechtigten ist freigestellt, da für die Abwesenden eia Mitalt-d der Ecsatz-Kommission losen wird. Die H-r-en Gemeindevorstände und von feiten der Stadträte und bezw. Stadigemetnderäte j- ei» Ratsmttglied bez. Beamter der Behö de haben zu den Musterungsterminen sich mit cinzufiuotn und behuiS etwaige Auskunfiserteilung über Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des T rminS anwesend zu sein. Mittwoch, den 3. März 19VY, „ von vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus oer S>a^i Wilodruss, ivwie aus nachstehenden Ortschaften des AmtsgerichtsbezirkeS Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burk- hardlswalde, Groitzsch, G-umnach, veibigsdorf und Herzoaswalve im Gasthof „Zum Adler" in Wilsdruff; Donnerstag, den 4 Marz lyoy, von vormittags 8 Uhr an sür die Militärpflichtigen aus den nachflehenocn übrigen Ortschaften deS Amtsgerichts bezirkes Wilsdruff: Huhndorf, Kaufbach, Kessclsdorf, Klemschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Ober- steinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b W„ Roihschönberg, SachSvorf, Schmiedewalde, Sora Steinbach b. K. Unkersdorf. WeiStropp und W'ldberg ebenfalls im Gasthof „Zum Adler" in Wilsdruff; Freitag, den 5. Marz lyoy, von vormittags 8 /„ Uhr an sür die Militärpflichtigen aus der Stavt Noss n im Gasthof „zum Deutschen Haus" in Nossen; Sonnabend, den 6. März tyoy, von vormittags 8'/, Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stavt Submleyn und aus den nachstehenden Ort schaften deS AmtsgerichtsbezirkeS Noffenr Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora, DittmannSdorf, Elgers dorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelsfriediichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden un Hirschfeld im Gasthof „zum Deutschen Haus" in Nossen; Montag, den 8. Marz ryvy, „ , , von vormittags 8 /, Uhr an für die Militärpflichtigen aus de» vorige Ortschaften oes Amtsgerichtsbezirkes Nossen: vöfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig. Kreiß«, Leschen, Lüttewitz, Als Beiträge der Besitzer vo« Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1W'8 " > rm.uen V >ä e a) an Viehseuchenentschävigungen (V inron Ml. 4 oäz 1881 Gentz- und Verordnungsblatt Seite 13 flg), b) un Entschädigungen für nichtgewerbliche Schlachtungen (Gesetz vom und Ausführungsverordnung vom 2 November 1906, G-setz- und Verordnuvgsolatt Seite 74 bei. 364 fla) find nach bei Viehauszeichnung vom 1. Dezember 1908 zu leisten für jedes im Privat- besitz kefindl ch^ Pferd zu ») 2 Mk. 29 P g Rind auier 3 Monaten (einschl. der Kälber unter 6 Wochen) zu ») — Mk. 21 Pig., Rmd von 3 Monaten Uu v oa^üder zu ») — Mk. 21 P g., zu b) 1 Mk. 22 P'g-, Mammen 1 Mk 43 Pfg., sowie für jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Rind von 3 Monaten und darüber zu I») 1 Mk 22 Pig. Die Erhebung m scr Beiträge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Dresden, am 19. Februar 1909. Ministerium des Innern. Das diesjährige Musterungsgeschäst im Ausyevungscezirke Nossen wild in der nachstehend bem-rkicn W-.»sc n<u sinnen: Montag, den 1* Mävz 1YVY, von vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der sinn, Lommatzsch uud aus nachstehenden Ortschaften des Amlsgerichlsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, AUlommatzsch, Altsaitel, Arntitz, Brdersen, Baimemtz, Beichn, Beiuntz, Birmenitz. Chmschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dodschütz, Dörschnitz, Dösitz, Eulitz, Gleina, Grauozig mit Gödelitz unv Ibanitz im Schietzhause zu Lommatzsch; Dienstag, den 2. März jyvy, von vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus oeu n chmyenoen übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Lommatzsch: Jessen, Kiappeuborf, Käbschütz, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Liudigt, Schänitz und Lüsten, rreuben mit Ketzergasse, Löbschütz Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Meltelw'tz, Mögen. Neckanitz, Nelkanitz. Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, P-tfchütz, Planitz, Poilitz, Praterschütz, Pröoa, Prositz b. Sch, Prositz b. St., Raßlitz^ Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, «teuben, Striegnitz, Treben, Trogen mit Graus witz, Wachtnitz, W-Hnttz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheillj und Zschochau ebenfalls im Schiebhaus zu Lommatzsch;