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Erscheint wöchentlich drei Mal und ,war Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich l Mark SV Pf. pr»»nw«r»näc>. Änreiger für Inserate werden bi- spätestens Mittag« de« vorhergehende« Lage« de« Erscheinen« erbet« und die CorpuSspaltrnzrile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit so Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. r-1 Sonnabend, den 5. August 1882. 7. Jahra. Bekanntmachung für den Standesamtsbezirk Zwönitz. Im Interesse einer geordneten Geschäftsführung, sowie im gleichzeitigen Interesse des im Standesamts verkehrenden Publikums, macht sich die Innehaltung bestimmter Gcschäftsstnnden dringend nöthig. Äuf Grund von 8 12 der Ausführungsverordnung vom 6. November 1875 wird hierdurch Folgendes bestimmt. Die Meldung von Geburtsfälle» hat Dienstags und Freitags Nachmittags von 2—5 Uhr zu erfolgen. Die Anmeldungen von Eheaufgebotcn ist Montags und Donnerstags in der Zeit Ivon 2—4 Uhr Nachmittags zu bewirken. Anzeigen über Sterbefälle, Todtgeburten und in der Geburt verstorbene Kinder sind spätestens am nächst- folgenden Wochentage, auch wenn derselbe ein Feiertag ist, zu bewirken, und zwar an den Wochentagen von 8—12 Uhr Bor mittags lind 2—5 Uhr Nachmittags, Sonntags und Feiertags in der Zeit von 11—12 Uhr Vormittags. Die im Standesamte Verkehrenden haben sich, wenn sie dem Standesbeamten nicht persönlich bekannt sind, über ihre Person aus zuweisen lind kann dies durch Anerkennung einer anderen im Standesamte bereits bekannten glaubwürdigen Person oder durch Vorzeigung amtlicher Legitimationspapiere (z. B. Paß, Pas>karte, Trau-, Geburtsschein n. s. w.) geschehen. Bei Geburtsanmeldungen hat der hierzu Verpflichtete die Geburts- oder Heirathsnrkunden der Eltern, bei unehe lichen Kindern die Geburtsurkunde der Mutter auf Verlangen vorzulegen. Bei der Anmeldung von Sterbefälle» ist auf Erfordern die Geburts- beziehentlich Heirathsurkunde des Verstorbenen vorzulegen. Zwönitz, am 26. Juli 1882. Königliches Standesamt. Adam. Bekanntmachung. Der 2. Termin Grundsteuer ist nach 2 Pfennigen pr. Steuer-Einheit am 1. August l. Js. fällig und, soweit landwirthschaftliche Grundstücke in Frage kommen, zu Deckung des Bedarfs des Landesculturrathes nebst einem Zu schlag von 0,2 Pfennigen pr. Steuereinheit bis zum 12. desselben Monats an die Stadtsteuer-Einnahme allhier innerhalb der für dieselbe festgesetzten ExpcditionLzeit abzuführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf der Zahlungsfrist das Execulionsverfahren eingeleitet. Zwönitz, am 31. Juli 1882. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Die arbeitsfähigen Insassen des hiesigen Armenhauses sollen in Arbeit verdungen werden. Neflectanten werden ersucht, sich wegen des Weiteren an den Unterzeichneten zu wenden. Zwönitz, nm 4. August 1882. Der B ü r g e r m e i st e r. Adam. Bekanntmachung. Nächsten Sonnabend, den 12. August, Abends 6 Uhr sollen vor der Kirche die eisernen Stangen der alten Blitzableitung, ein alter eiserner Ofen, einige Treppen und verschiedene noch brauchbare Hölzer gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Zwönitz, den 5. August 1882. Der Kirchen vor st and: Neidhardt, Pf. Hagesbericht. — Zwönitz. Wir machen an dieser Stelle bekannt, daß mit dem morgen Sonntag abends 7 Uhr — Min. von hier abgehenden Güterzuge auch Personenbeförderung stattfindet. — Se. Maj. der König hat, wie der „Vogtl. Anz." erfährt, für die im September stattfindende landwirthschaftliche Landesaus stellung einen silbernen Pokal als Preis für „hervorragende Leistungen in der Landwirthschaft" gespendet. — Nächsten Sonntag, den 6. August, wird aus Anlaß der Dresdner Vogelwiese ein Extrazug zu ermäßigten Fahrpreisen von Chemnitz nach Dresden verkehren. Die Abfahrt dieses Extrazuges von Chemnitz erfolgt früh 5 Uhr 30 Min., die Ankunft in Dresden 8 Uhr 40 Min. Vorm. Für die Rückfahrt ist ebenfalls durch einen Extrazug gesorgt, der Abends 10 Uhr 30 Minuten vom Böhmischen Bahnhofe abfährt und Nachts 12 Uhr 55 Min. in Chemnitz eintrifft. Das Billet für Hin- und Rückfahrt kostet nur 3 M. in III. Classe, 4 M. 50 Pf. in II. Classe. — Schneeberg, 1. August. Die ungemein heftigen Regen güsse, welche die letzten Tage des Juli uns brachten, hatten in der Mulde im Schwarzwasser förmliches Hochwasser zur Folge. An tief gelegenen Stellen war bereits das Wasser in die Häuser gedrungen. Bei dem Hochwasser wurde überdies in Schlema eine interessante Beobachtung über die Festigkeit der Brücken, speziell der Drahtseil brücken gemacht. Die Holzstoff- und Papierfabrik Niederschlema hatte zum Zwecke des Transportes der Tunnelmassen eine Drahtseil brücke errichtet, die nur in gewisser Höhe gelegt werden konnte. Bei dem hohen Wafferstande des vergangenen Sonnabend kam die Brücke bei einer Länge von ca. 30 m unter Wasser. Die Seile, je 30 mm stark, haben nun dem enormen, durch angeschwemmtes Holz und Reisig noch wesentlich erhöhten Druck des mit ungefähr 3—4 m Geschwindig keit pro Secunde heranbrausenden Wassers siegreich widerstanden. Die Durchbiegung der Brücke betrug, ebenso wie die seitliche Aus biegung ungefähr einen halben Bieter. Man wird kaum zu hoch greifen, wenn inan den Druck gegen die Brücke zu wenigstens 1.000 Centnern annimmt. Bei der großen Sicherheit, welche nach Vor-