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Nr. 204 8. Jahrgang Mittwoch» 3. Seprember Wi3 Dlrse Nummer umfatzt 8 s.ii n. - 'i 5- s v" «e Nach den in Paris eingegangenen Nachrichten steht Portugal vor einer neuen Revolution.*) Das Schicksal des neuen Kaligesetzes ist nach einer Zeitungsmeldung neuerdings fraglich ge worden. Nach einer Odessaer Meldung plant der Ex sc.; ab von Persien einen neuen Versuch, erneut de u Thron zu besteigen. IM- Mutmaßliche Witterung am 4. September: Nord» ostwind, aushttterud, geringe Temperaturveränderung, vor. wiegend trocken. -Mt_ <»/. > ttken Sitte) die Früchte in großen Mulden mit den blühen ! Füßen zertritt, ging man in der Champagne bereits Mitte de- achtzehnten Jahrhunderts zur Anwendung der größte Reinlichkei verbürgeitden mechanischen Presse über. Der er halten Most w'rd in grvße Fässer gefüllt und den Winter ibec im Kelle> d'r Gärung anheimgegeben. E st gegen Anfang des Frühjahrs beginnt die eigentliche 'lanpagnerbereitung, de*en interessante Methoden uns ei nen Augenblick beschäftigen sollen. Das bis zu diesem Zeit punkt erhaltene Produkt ist, wie man aus der vorzüglichen Ouali ät der verwendeten Trauben und der peinlich sorg- I»f»»tt»n»»»»I», dl» ftch«- Die Reichs- und Staatsangehörigkeit geht durch bloße Ab wesenheit nicht mehr verloren. Sie geht aber (abweichend vom heutigen Recht) verloren durch Erwerb einer ausländi schen Staatsangehörigkeit, es sei denn, daß vor dem Erwerbe dieser die HermatShehörde die Genehmigung zur Beibehal- 'ung de» deutschen Jndigenats erteilt hat. Der Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrate» kann gewisse Staatsan gehörigkeiten bezeichnen, bei denen eine solche Genehmigung nicht erteilt werden darf. Das neue Gesetz will sodann den Grundsatz aufstellen: ohne Wehrgemetnschaft keine Volksge meinschaft. Ein militärpflichtiger Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 31. Lebensjahres, sofern er bis dahin noch keine endgültige Ent- scl)cidun.g über seine Dienstverpflichtung herbeigeMhrt hat, noch eine Zurückstellung über diesen Zeitpunkt hinaus er folgt ist. Ein fahnenflüchtiger Deutscher, der im Inland« we der seinen Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt hat, ver liert zwei Jahre nach dem Beschluß, durch den er für fahnen flüchtig erklärt ist, sein Jndigenat, was Mr Reservisten, Land- und Seewehrleute, wie Ersatzreservisten nur bei er klärter Kriegsbereitschaft oder Mobilmachung gilt. Für mtli. tärpflichttge Deutsche, die am 1. Januar 1914 das 29., aber noch nicht das 31. Lebensjahr vollendet haben, tritt Jndige- natsverlust ein, sofern sie innerhalb zweier Jahre eine end gültige Entscheidung über ihre Dienstverpflichtung nicht her- beiMhren oder sich nicht der Militärbehörde stellen. Sonst sind die Verlustgründe zur Strafe die gleichen geblieben mit der Maßgabe, daß der ExpatrierungSbeschluß in einem Bundesstaate die Ausbürgerung auch in allen anderen zur Folge hat. Die Einbürgerung, wie jetzt die Naturalisation genannt wird, ist insofern erschwert, al» die übrigen Bundesstaaten Büdenken geltend machen können, in weichem Falle der Bun. desrat entscheidet. Dies gilt jedoch nicht Mr ehemalige Staatsangehörige, deren Kinder und Enkel, noch Mr Witwen und geschiedene Frauen eines Ausländers, die deutsch waren, noch endlich Mr Ausländer, die im deutschen Reiche geboren istnd, wenn sie sich hier bis zum 21. Lebensjochr ausgehalten haben and innerhalb zwei Jahren seit diesem Zeitpunkt ihre Einbürgerung beantragen. Die Einbürgerung muß sodann einem Ausländer er- teilt werden, der mindestens ein Jahr im deutschen Heere oder in der Marine aktiv gedient hat, desgleichen ehemaligen Deutschen und deren Abkömmlingen, die sich im Reiche nie derlassen: denen, die sich nicht niederlassen, kann sie erteilt werden. Nach wie vor kann die Reichs« (ohne Staats-) Ange hörigkeit Ausländern und Eingeborenen in den deutschen Schutzgebieten gewährt werden, dies soll jedoch nur unter der Voraussetzung geschehen, daß der Bildung», und Wirt- Vie Mattosen-vniHeHe-Ubteilungen in «er üeotschen Marine. Gleichzeitig mit der Bildung der Marine^LuftschUev- Abteilung in Johannisthal und der Marine-Fliegerabtei- lung in Putzig ist eine geringe Verstärkung der Matrosen- Artillerie-Abteilungen dadurch eingetreten, daß der II. Ma- Artillerie-Abteilung in Wilhelmshaven eine 6. Kompagnie hinzugefügt ist. Der Zweck der Matrosen-Artillerie ist, den größten Teil der Küstenbefestigungen zu besetzen und die Hafeneingänge durch Minen und Torpedobatterien zu ver teidigen. Ihre Angehörigen find somit keine eigentlichen Seeleute. Deshalb wird der Ersatz der Landbevölkerung entnommen und es ist jungen Leuten mit dem einjährigen Zeugnis gestattet, bei den einzelnen Matrosen-Artillerie- Abteilungen ihrer Dienstpflicht W genügen, ohne daß fie den Nachweis, vorher zur See gefahren zu sein, erbringen müssen. Organisatorisch ist die Matrosen-Artillerie, an deren Spitze der Inspektor der Küstenartillerie und des Minen'weseN steht, in Abteilungen gegliedert. Zur Zeit gibt es deren fünf. Die I. Matrosen-Artillerie in Friedrichsort, die H. in Wil helmshaven, die III. in Lehe, die IV in «Kuxhwven Md die V. in Helogland. Jeder Abteilung fällt die Beisetzung der Befestigungen zu, die Mr Verteidigung ihres erweiterten Standortes vochanden sind. Da sich diese in ihrer Größe ten Gewächse seines engeren Vaterlandes durch jene Methode besonders pikant zu machen. Der den irdischen Genüssen nicht ganz abhold Dom Psrignon soll übrigens ein gewalti ger Weinkenner vor dem Herrn gewesen sein; er wußte, wie die Chronik berichtet, aus dem Geschmack jeder Traube zu erraten, von welchem Weinberg fie stammte. Auch die Er findung des Korkpfropfens — vorher gebrauchte man solche aus ölgetränktem Hanf — wird auf ihn zurückgeführt. Der nach Einverleibung des Zuckers als vin mousseux bezeich nete Flaschenwein wandert nun in eine andere Abteilung der riesigen Keller, die sich, den römischen Katakomben ver gleichbar, unter den Städten der Thampagn« hinziehen. Diese weiten unterirdischen Gewölbe mit ihren mitunter kilometerlangen Gängen, Galerien, Rotunden und Treppen find aus dem felsartigen Kreideboden herausgeschnitten und bilden labyrinthische Höhlenrevieve. in denen beim Schein unzähftg>r elektrischer Lampen veritable Millionenschätze gehütet und gepflegt werden. HUnderttausende von Flaschen find hier in Holzgestellen angehäuft. Unablässig kommen und gehen die mit weißen Schürzen bekleideten Arbeiter, die den Kellereidienst versehen. Ein merkwürdiges, nie aushörendes Geräusch fällt sofort demjenigen auf, der zum ersten Male in einen solchen Champagnerkeller eintrttt. Es wird herrorgerufen durch die Arbeit de» rewueur, der die Flaschen schüttelt. Nachdem nämlich der Wein vier Jahre gelagert hat, nimmt man die Flaschen und steckt sie in große HoWellagen, deren Löcher den Kopf der Bouteille so auf nehmen, daß der durch den Moussierungsprozeß entstanden« Satz in den Flaschenhals finkt. Während dreier Monate wird der gesamte Kellervorrat alltäglich umgeschüttelt, bis der Wein völlig klar geworden ist. Ein einziger Arbeiter, der diese «in wenig monotone Tätigkeit verrichtet, bringt es, nebenbei bemerkt, auf die Kleinigkeit von 30000 pro Tag. Im vierten Monat wird die Flasche dem äägvrgeur übcranttrottet. Dieser Wetnputzer nimmt fie mit entspre- chender Vorsicht und steckt den Flaschenhals in einen Gefrier apparat. bi» dessen Inhalt in «iiien Eisklumpen verwandelt ist. Die Flasche wird alSdann geöffnet, indem man die Eisendrahtschling, zerschneidet; der Pfropfens fliegt heraus, 'chaftsstand sowie die sittliche Lebensführung des Eingebore nen die bürgerlich-rechtliche Gleichstellung mit den Nichtein geborenen rechtfertigen. Solches ist bisher bei,reinrassigen Eingeborenen niemals und bei Mischlingen nur ausnahms weise geschehen. Das wird auch später so bleiben. Ein Pn» trag, wonach farbige Frauen und Kinder aus deren Ehen mit Deutschen nicht die deutsche Reichsangehörtgkeit erwerben, fand keine Annahme. Daß Ausländer durch Anstellung im Dienste des deut, chen reiches oder eines Bundesstaates die Einbürgerung mangels entgcgenstehendsn Vorbehalts erlangen, entspricht xm bisherigen Recht. Neu ist, daß gegen Ablehnung -von Anträgen auf Auf nahme (eines Deutschen in einem anderen Bundesstaat) und Einbürgerung der Regel nach ein Rekursverfahren gegebon wi-d; desgleichen, daß die Aufnahme eines Deutschen in ei nem anderen Bundesstaat mangels entgegettstcheitdsn Vor behalts den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit be wirft. Hervorzuheben ist noch, daß nach 8 11 des Reichsmikitär- Gesetzes in jetziger Fassung (vom 22. Juli 1913) Staatenlose zum Wehrdienst herangezogen werden können. Geschieht .>ies, so erwerben sie, wie erwähnt, durch den Dienst im Heere das Recht auf Einbürgerung, wodurch viele Beschwerden, zum Beispiel der Nordschleswtger, beseitigt werden können. rit- iiwu-E. Nachdem man di« Gewächse der einzelnen Lagen und Jahrgänge in solcher Weife gemischt hat, daß die Marke den gewünschten gleichförmigen Charakter bekommt — ein« auf langer Erfahrung gegründete Kunst und das Geheimnis einer jeden Firma I — füllt man den Wein in Flaschen, in dem man ihm gleichzeitig eine Prise Rohrzucker beigibt, der fich unte- Einwirkung der im Wein noch befindlichen natür- lichen Gärstoffe alsbald in Kohlensäure umwandelt. Selbst- redend wird die Verkorkung durch ein« Schling« au» Eisen draht gesichert Der Drucks, den die Flaschen während dieser Periode auszuhalten Haven, ist gang gewaltig. So ereig nete es fich in den ersten Zeiten der Fabrikation, daß vier Fünftel derselben in Stücke sprangen; der Preis des weni gen, sozr sagen geretteten Weines stieg dabei selbstverständ lich ins Ungemessene. Heutzutage hat man den Druck der entwickeltem Kohlensäure Mv jede Thampagnerforte so genau berechnet, daß Verluste durch Springen des Glases kaum noch vorkommen; außerdem werden die bekannten dickwandigen Flaschen im Augenblick ihrer Lieferung auf «olle Haltbar, kett geprüft, indem inan fie zu zwei und zwei gegeneinander klingen läßt und au» dem Ton beurteilt, ob fie fehlerlos sind oder nicht. Di« Methode der prise 6s mousse, d. h. mit anderen Motten die Erfindung d« Schaumweins, ver- danken wir dem Mönch« Dom PSttgnon, Kellermeister der Abtei Hautviller» in der Champagne, der im Jahre 1870 auf Das neue Reichs- unä Staatsangehörigkettsgeseh. Von Prof. Dr. Mols Arndt in «harlottenbutg. Mit dem 1. Januar ^914 wird an die Stelle des Ge setzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, gültig im ganzen Umfang de; Deutschen Reiches, das (neue) Reichs- und Staatsangohörigkeitsgesetz vom 22. Juuli 1913 (R. G. Bl. . S. 583) treten. In dem Grundgedanken, daß die Staatsan gehörigkeit in der Regel Vorbedingung der Reichsangehörig, keit und daß letztere in der Regel pars et seguela der erste hen ist (umgekehrt in der Nordamerikanischen Union), sind sich beide Gesetze gleich Doch sind in dem Gesetze vom 22. Juli 1913 wichtige und grundsätzliche Neuerungen enthalten, nämlich hauptsächlicherweise: Nach bisherigem Recht geht die Reichs- und Staatsange hörigkeit ohne Weiteres durch ununterbrochenen zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren, falls keine Eintragung in die Matrikel des deutschen Konsuls erfolgt ist. In Zukunft gilt als Prinzip: semel Oermuuus, pemper Oei-vaauus. Das Wichtigste vom Tage. ES gift nunmehr als sicher, daß der Unterstaats- sekretär des Auswärtigen Tmtes Dr Zimmermann den Botschafterposten in Tokio demnächst übernehmen wird. Mchläftn hat, ist alle Welt kreuzlebendig und bei gutem Humor ... ein langer, aber auch gewinnbringender Ar, beitstag steht zu erwarten. Gestern nachmittag sind.sie angokommen au» den Dör fern der Champagne und selbst der Lorraine, zu zwanzig, fünfundzwanzig zusammengepferscht auf mächtigen, vierräd rigen Wagen, vor denen di« keuchenden Maulesel laufen, nicht allzu schnell ... seid versichert! Aber was tut da», wenn Gesang und Neckereien und manch ein derbes Witz- wort die Zett verkürzen. Da Li« gewöhnliche Arbeitsmann schaft des Gutes für die Ernte nicht ausreicht, hat Patron die Ersatzleute gedungen und Mr jeden Weinberg seine dorckou» (vgl. das deutsche Wort Horde!) zusamengestellt, wie wan im Lande zu sagen pflegt. Die Lese geschieht ganz ähnlich, wie in den deutschen Weingegenden. Die vollreifen Trauben werden eine nach der anderen mit dem Rebmesser abgeschnitten; verdorbene oder noch grüne Körner entfernt man sorgfältig, da fie dem reinen Geschmack des späteren Produktes schaden könnten. Die Traube soll ebenso frisch und ebenso sauber sein, als ob sie als Tafelsrucht serviert würde. Hat man gegen vier tausend Kilogramm solcher erlesenen Trauben beisammen, so werden die Wetdenkörbe, die -um Sammeln dienten, in die Presse entleert. Im Unterschiede von der Wttnverettung de» Süden», wo man noch heut» (unter Beibehaltung der an- Dom Wein äer Champagne SkiM von Marce. Gollc'. »»rmmas*. Iü» Irtzl«, U» «ätz »L«r In L»r <rfch«tuuaa»o«tt, kau» «»»ötzr nicht selilfkt ivirirv, arm, Li» Nasäad« »«» 0n/«ratr. Lurch Irrafprrch»» »rfolat »t«r La» MmmMpt «ich« L«utUchl»»»»r ist. Die kühle Septemberuacht b eitet noch ihre schwarz n 'me.- "b tas ^iigclgelände vrn Reim . Es ist d. i !i> ii.o »e ^?e i>i.i-»i> .;at soeben ine i e ge-eck und gibt Beie^l, ichn.ll die traditio lelle Weitzkoh.suppe zu wärmen, die am 2.bend rorhe in de' Küri-e des Weingut"« Ur die Erntearbeiter ange ichtet worden ist. Beim unge wissen Schein uralte' b onzener Oel ampen und flackernder samen Behandlung während de» Gärprozesses Reicht errät, aternen diängen sich bald Winzer und Winzerinnen um ibereits als ein Wein ersten Ranges anzusprechen; es fehlt ;en riesigen Kock;kessel, wo das dampfende pbtit äHeuver ihm aber, außer einem gewissen Alter, auch vor allem noch verabreicht wird. T-ctzdem man natürlich nicht recht aus- der ChanPagnercharakter. Dissen erhält er durch die prise /luer Tageblatt Anzeiger für -as Erzgebirge MMtzMD mit -er wöchentlichen Unterhaltungsbeilage: Mer Sonntagsblatt. MSprech!»«»»« »«r Nr-aktion mitftimnahm» »r, Sonntag» nachmittag» tz—S Uhr. — ckrlrsramm-flSrrff»» Tagrblatt stneiMbirge. ftnrfprrchn «. o»dm«o »»a»u«»,»u »atg»,«a. Mr unvrrlangt »ingifanöt» Manuskript» kann ch«v»hr nicht grlristrt wrr»«n. Bulgarien besteht auf Untersuchung der in Ma zedonien begangenen Greueltate n.*)