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Wochenblatt für Wils-ruf, Tharan-, Stoffen, SieSenleh« un- -ke Umgegenden. Neunter Jahrgang. Freitag, den 12. October 1849. ^1. Verantwortlicher Nedacteur und Verleger: Albert Reinhold. M» »les» A«!ts»^n «scheint «lle Frelka« ein» Nummer. Der Pkt!« für len BI«ktIIo»r«an, leirlqt 10 «,r. elmmMche Könkzi. V»». I»ter bet Inlands neNmen Bestellungen larauf -n. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stuck erscheinen sollen, werden in Wilsdruf bist Montag Abends 7 Uhr, in Tharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr, und in Nossen bis Mittwoch Dorinittags 11 Uhr angenamme» Luch können die Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Post an den Drucken dekördert werden, so dal sie in de« nächsten Nummer erscheine,,. Wir erbitten uns dieselben n, er den Ldreffen: „An die Redaktion des Wochenblattes in Wilsdruf", „«» die Agentur des Wochenblattes in Tkarand " und „an die Wochenblatts. Expedition in Nossen". In Meisten werden Aufträge und Bcstelliingcn in der Buckliandlnng non C. E.^KIinkicht und Sohn besorgt. Etwaige Beiträge, welche der Tendeni des Dla-te« Die Nedaction. An die Wähler des 66. Bezirks. Die Volkspartei hat den Wahlern des 66. Bezirks wich für die 2. Kammer vorgcscklagcn. Sie hat es mit meinem Einoerständmß gethan. .Ich weiß cs am besten und weiß es aus Erfahrung, Welche Opfer die Abgeordnetenschaft verlangt und verhehle mir nicht, daß es für mich klüger wäre, ich hatte die Candidatur ausgeschlaaen. Allein da aus so vielen Ortschaften des 66. Wahlbezirks schon lange vor der Wahlbewegung sich für wich stim men erklärten und da es meiner Partei in Folge der unglückseligen Mailage an Candidaten zu fehlen scheint, so erachte ick es für Pflicht, auch fetzt, wo keine Lorbeeren zu pflücken find, dem Rufe des Der- trauens so bald er an mich ergehen sollte zu folgen. Wer die Fahne ve> läßt, wenn sie in Noth,ist, verdient doppelte Verachtung. Ich gedenke bei ihr zu blei ben, so lanae ich lebe. — Dock dieser Zeilen eigent licher Zweck war, mich auszusprecken über meine Suspension und ihre Folgen, weil ich erfahren habe, daß man falsche Urtheile auszustrcuen und die Wah ler zu verwirren sich bemüht. Soll ick, soll meine Partei im Wahlkampfe unterliegen, so will ich mei nen Gegnern den Sieg wenigstens erschweren so viel ich kann. Wenn nickt gewicklige und Rechts« gründe uns zur Seite.stünden, würde die ganze Partei, die manchen Juristen unter sich zählt, so thörickl sein, einen Mann zu empfehlen, der nicht wählbar ist? und würde ick so wahnwitzig sein, mich hinzustellen, um mit leichtem Finger wegqestossen zu werden? Alle, die mich für stimm- und wahlun« fähig erklären, sind m der Gesctzauslcgungskunst noch nie über den Buchstaben hinausgckommen, und haben überdcm die Verordnung der vormaligen Lan- desdirection v. 4. Juli 183?, entweder nickt gelesen, oder wollen sie nicht verstehen. Eie ist zu finden S- 365 der Gesetzsammlung v. d. I., undzur Ent scheidung der schon damals auftauchenden Zweifel eigns erlassen. Diese bestimmt nun, daß wenn Einer mehre öffentliche Aemter oder neben einem öffentlichen Amte noch die Advokatur hat und er nur von einem von beiden suspendier ist, sowie fer ner, daß, wenn überhaupt Zweifel darüber entstehen ob eine Entfernung vom Amte eine Suspension im Sinne des Wahlgesetzes sei, dem Betreffenden das Gehör auf sein Ansuchen nickt zu verweigern und darauf zur vorgesetzten Regierungsbehörde Be- rickt zu erstatten sei. Diese Verordnung gilt aber noch heule; sie ist nirgends aufgehoben und auf das neue Wahlgesetz von 1848 deshalb eben so gut anwendbar, als sie es auf das v. 1831 war, weil das neue Gesetz die Bestimmung des alten Gesetzes, welche die Verordnung auslcgr, buchstäblich in sich ausgenommen har. Man vergleiche Seite 288 der Gesetzsammlung v. 183l § 5 i, und Seite 228 der G. S. v. 1848 § 5 «I. Es folgt nun aber aus jener Verordnung unzweifelhaft soviel, daß mcht jede Suspension auch schon eine Suspension im Sinne des Wahlgesetzes ist, daß cs vielmehr auch eine Art Suspensionen geben muß, die das Stimm- und Wahlreckt n ich t entziehen; denn sonst wäre die ganze Verordnung Unsinn. Fragen wir nun, welche Suspensionen das seien? so führt uns die gesunde Vernunft wiederum weiter und auf die Antwort, daß wenn einmal vom Gesetzgeber unter schieden wird zwischen harten und milderen Folgen der Suspensionen, und man nach diesen Folgen nun auch die Suspensionen sckciden soll, cs vernünftiger Wcisc nickt anders geschehen kann, als daß man die härteren Suspensionen mit den härteren Folgen, und die milderen mit dcn milderen Folgen in Ver bindung setzt. Die härteren Suspensionen, sie, dje also aus die härtere Folge den Verlust der polits