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Amts- M Aozeigetlatt für den Abonnrmsnt oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Untcrhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen^ in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. 11« Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. US 45. Jahrgang. Sonnabend, den 17. September 1808 Das Königliche Finanzministerium beabsichtigt, sür eine Zweigbahn zwischen der Stadt Eibenstock und der Linie Chemnitz-Aue-Adors die generellen Vor arbeiten ansertigen zu lassen. Hiervon werden die Fluren Eibenstock und Schön- heiderhammer betroffen. Die betheiliaten Grundstücksbesitzer werden hiervon mit dem Bedeuten in Kenntniß gesetzt, die Vorarbeiten in keiner Weise zu hindern, dieselben vielmehr dem damit beauf tragten Personale zu gestatten, auch an den aufzustellenden Signalstangen, Jalons, Richt- ungs- und Vermessungspfählen, welche voraussichtlich längere Zeit unversehrt stehen bleiben müssen, sich nicht zu vergreisen. Schwarzenberg, am 14. September 1898. Königliche AmtshauMalmschaft. Frhr. v. Wirsing. W. Auf Folium 20 des Handelsregisters für den Landbczirk des unterzeichneten Amts gerichts ist heute eingetragen worden, daß die Firma < - ji». in Schönheide erloschen ist Eibenstock, am 13. September 1898. Königliches Amtsgericht. I. V.: Schilde, Ass. Hg^ Bekanntmachung, , Das Königliche Finanzministerium beabsichtigt, für eine Zweigbahn zwischen der Stadt Eibenstock und der Linie Ehemnitz-Aue-Adorf die generellen Vorarbeiten anfertigen zu lasten. Hiervon werden die Fluren Eibenstock und Schönheiderhammer betroffen. Den bctheiligten Grundstücksbesitzern wird zur Pflicht gemacht, gegen eventuelle nach trägliche Entschädigung, diese Vorarbeiten auf ihren Grundstücken zu dulden und die Vcr- messungspfähle, die voraussichtlich längere Zeit stehen müssen, unversehrt stehen zu lassen. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Eibenstock, den 12. September 1898. Der Rath der Stadt. Hefte. Bekanntmachung. Mittelst Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. Dezember 1890 ist die Versichcrungspflicht zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung auch auf solche Personen ausgedehnt worden, welche als Wäscherinnen oder Plätterinnen (Bügler innen), Schneiderinnen oder Näherinnen Wäsche oder Kleidungsstücke bearbeiten oder Herstellen, sofern sie diese Arbeiten in den Wohnungen ihrer Kunden verrichten und nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen. Die gesetzliche Voraussetzung, daß die betr. Personen das 16. Lebensjahr vollendet gaben, und gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt werden, muß auch hier erfüllt sein. Gemäß Z 111 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzcs und des Statuts der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen haben diese Personen die Versicherungs beiträge statt der Arbeitgeber im Voraus zu entrichten. Es steht ihnen aber gegen letztere der Anspruch aus Erstattung der Hälfte der entrichteten Beiträge gegen Abgabe der von der Hebestelle auszustellenden Quittung zu. Diejenigen Personen hier, auf welche vorstehende Bestimmungen Anwendung leiden, ohne daß sie zur Versicherung angcmeldet sind, sowie deren Arbeitgeber haben nunmehr diese Meldung längstens bis 30. September 1898 bei der hiesigen Hcbestelle — Rathhaus — zu bewirken. Ferner unterliegen der Versichcrungspflicht auch Hauskindcr, sofern ihnen ein über den freien Unterhalt hinausgehender Gehalt oder Lohn gewährt wird; ein gewöhnliches Taschengeld neben dem freien Unterhalt begründet die Versicherungspflicht nicht. Von den Krankenkassenorganen werden Erörterungen angestellt. Arbeiler, die sich der Versicherung zu entziehen suchen oder Arbeitgeber, die ihre Arbeiter absichtlich nicht versichern, werden bestraft. Eibenstock, am 16. September 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. Bekanntmachung. Nach 8 17 der rcoidirten Städteordnung sind zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindemitgliedcr, welche 1) die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das sünfundzwanzigstc Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine direkte Staatssteucr von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindcabgaben, Armen- u. Schul- Anlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder u. im Gemeindebezirk ansässig sind, oder d. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder <:. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechts erwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche n. männlichen Geschlechts sind, b. seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und o. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Einwohner hiesigen Ortes, welche nach Vorstehendem entweder berechtigt oder verpflichtet sind, das Bürgerrecht Hierselbst zu erwerben, werden daher hierdurch auf gefordert, sich hierzu bis zum 3V. September 1898 schriftlich oder mündlich in der Rathsregistratur zu melden. Die Unterlassung der Anmeldung Seiten der zum Erwerbe des Bürgerrechts ver pflichteten Personen verwirkt eine Geldstrafe von 15 Mark bez. enisprcchende Haftstrase. Eibenstock, am 29. August 1898. Der Rath der Stadt. Hefte. Gnüchtel. Bekanntmachung. Die Landcs-Branvvcrstchernngs-Beiträge auf den 2. Termin 1898 — 1. Lktbr. 1898 — sind nach je einem Pfennig für die Einheit bei der Gebäuvc-Verstcherungs- Abtheilung und nach je ein nnd einem halben Pfennig für die Einheit bei der freiwilligen Vcrsicherungs-Abtheilung nebst den fälligen Stückbeiträgen bis spätestens zum 10. Mtover dls. Zs. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung anher zu entrichten. Eibenstock, am 14. September 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. G. Bekanntmachung. Unser diesjähriges Vereinsfest wird nächsten Sonntag, den 18. September d. I., in Karlsfeld abgchalten. Anfang des Gottesdienstes Nachmittag Uhr. Festprediger: Herr Archidiakonus Planitz aus Leipzig. Nach der Predigt ivird eine Kollerte zum Besten der inneren Mission gesammelt werden. Nachm. 4 Uhr Nachvcrsammlung im dortigen Gasthofe. — Noch wird bemerkt, daß an diesem Tage 7 Uhr 20 Min. Abends ein Extrazug von Earls feld abgcht. Um zahlreiche Bethciligung bittet Eibenstock, den 12. September 1898. Dcr Vorstand des Zwcigvercins zur Förderung christt. Licbeswcrkc Eibenstock und Umgegend. Böttrich, I». Die Krisis in Arankreich. Eine kurze Zeitlang hat die Schreckensthat in Genf die Aufmerkiamkcil von dcr schweren Krise abgclcnkt, in der sich gegen wiirtig Frankreich befindet und die Gemächer daselbst aufs Tiefste erregt. »Da« ist aber dcr Fluch dcr bösen Thal, daß sie fort- zcugend BöseS muß gebären." -Nicht die Frage, ob Dreyfu« schuldig oder unschuldig ist, spielt bei der neuen Krise die Haupt rolle, sondern die nicht mehr zurückzudrängendc Erkenntniß, daß es im DrcyfuS-Prozeß nicht mit rechten Dingen zugcgangen sei, daß man den Vcrurtheilten von vornherein schuldig finden wollte unv daß die Mittel der Fälschung und RcchtSvergewaltigung nicht verschmäht worden sind, um den Schuldigspruch zu begründen. ES hat sich gegenwärtig Alles auf die Aufrechterhaltung der Ehre de« Generalstabs zugcspitzt und selbst Faurc ist gegen die Wiederaufnahme de« Verfahrens gegen Dreyfu«, weil er mit Recht befürchtet, e« könnten dabei noch andere Dinge als die Henryschc Fälschung an den Tag kommen und somit die Ehre de« Gcneralstab« aus« Tiefste erschüttert werden. In General Zurlinden als KriegSminister haben sich dessen Ministcrkollegen, die in ihrer Mehrzahl für die Revision sind, getäuscht. Er steht aus demselben Standpunkt wie Faurc. Die Möglichkeit, daß Dreyfu« unfchiildig sei, ist ihm gleichgültig gegenüber dcr Gcfahr, dic dem Ansehen der Gcneralstab« bei dem Wiederaufnahmever fahren vor einem neuen, unabhängigen Gerichtshöfe droht. Vor Kurzem noch hielt sich die Masse de» Volke« zu dem Generalstab, der dic Armee, die Ehre Frankreich« vertritt. Die Entdeckung dcr Hcnrhschen Fälschung hat indessen Viele schwankend gemacht, sodaß sich dcr Stand der Parteien augenblicklich nicht übersehen läßt. Zwischen den beiden Parteien aber kann die Entscheidung nimmermehr al« Rechtsfrage betrachtet werden, da jede aus ihrem eigenen Recht besteht und da gerade dcr Wider spruch dcr Prinzipien den Untergrund de« Streites bildet. Die Entscheidung ist vielmehr eine Machtsrage. Sic war cS von vornherein in verhüllter Weise, denn alle Beschlüsse in dcr DrcysuS- Afsäre, selbst diejenigen dcr verschiedenen Gerichte, gingen aus politischen Erwägungen hervor und wurden nothdürftig nur in dic Form de» Gesetzes gekleidet. Jetzt naht dcr Augenblick, in welchem die Machtfrage sich offen stellen muß nnd zum AuStrag durch Gewaltmittel kommt. Geklärt hat sich die Lage schon insofern, als dic bürgerlichen Minister, dic aus äußern, zufälligen Beweggründen mit dem Gcneralstab gegangen waren, endlich auf diejenige Seite hinüber gedrängt worden sind, aus dic sie hingehörcn. ES war eine un begreifliche Kurzsichtigkeit von Brisson, daß er, der Hauptvertrctcr de« bürgerlichen Parlamentarismus und innerlich von der Unschuld Dreyfu«' überzeugt, auf Eavaignacs Unternehmen einging und den DreyfuS-Strcit im Sinne der militärischen RechtSanschau- ungen schlichten zu können glaubte. Verleitet wurde er hierzu durch die in der Kammer vorherrschende Strömung; doch diese war eine Wiederspiegclung von PolkSlcidenschaften, welche Brisson bei einigem Nachdenken al« wesentlich gegen da« Parlament ge richtet hätte erkennen müssen. Er handelte seinem eigenen Prin zip zuwider und gcrieth dadurch nicht nur persönlich in die Zwangslage, auf halbem Wege umzukchrcn, sondern verschärfte auch die Gefahr, welche dem republikanischen Regiment droht. ES wird sich kein General al« Kriegsminister finden, der der Revision zustimmt. Auch die Uebernahmc de« KricgSporte- fcuillc durch den bürgerlichen Brisson bringt keine Äsung. Denn General Zurlinden hat den Posten eines MilitärgouverncurS von Pari« nur zeitweilig aufgcgeben, um in« KricgSministerium zu treten, sich aber dic Stelle an dcr Spitze der Pariser Armee Vor behalten. Zwingt ihn die Bürgcrpartei de« Kabinct« zum Rück tritt aus dem Ministerium, so wird er rechtmäßig wieder Militär- Gouverneur und hält als Gegner dcr Revision und dcr Regie rung das Schicksal dcr Hauptstadt und der Republik in seinen Händen. An Popularität fehlt c» ihm nicht. Da« Volk hat ihm bei dcr Truppenschau am 14. Juli begeisterte Huldigungen dar gebracht. E« scheint, daß er in dcr Geschichte noch eine beträcht liche Rolle zu spielen hat. Präsident Faure hat aber durch seine Haltung erst recht den Gcneralstab, dessen Macht und Popularität auf seiner Seite. Gerade daß die DreyfuS-Partei dic Sozialisten und Anarchisten auf ihrer Seite hat, schadet ihr bei dem Bürgerthum gewaltig, dcun die Militärpartei wird hierin früher oder später den Grund zum Eingreifen und die Gelegenheit finden, sich als Retterin der Gesellschaftsordnung von der Bürgerschaft feiern zu lassen, wie die« in der französischen Geschichte wiederholt schon vorgckom- men ist. Tagesgeschichte. — Deutschland. Gelegentlich der Manöver deS Garde- corp« besuchte dcr Kaiser am Donnerstag dic Stadt Prenzlau.