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Inserate werden bi» spätestens Mittag» de» vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit w Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich I Mark 20 Pf. prsemiwvrmiän. für den Stadtgemeinderalh, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. für Zwönitz und Umgegend. 1S3 Dienstag, den 28. December 1880.5. Jahrg. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll auf .Antrag der Erben weil, des Gutsbesitzers Christian August Günther in Kühnhaide das zum Nachlasse desselben gehörige Banergnt, bestehend in den Wohn und Wirthschaftsgebänden Nr. 20a des Flurbuchs, Nr. 36 des BrandcatasterS, uud dem Garten mit Teich, Feld-, Wiesen- und Steinbruch-Grundstücken Nr. 20b, 515, 516, 517, 517a, 517b, 518, 519, 519a, 520, 521, 522, 523 des Flurbuchs an 21 üa 58,06 ar oder 38 Acker 299 Quadrat-Ruthen, Fol. 36 des Grund- uud Hyp.-Buchs für Kühnhaide, welcher Grundbesitz, ausschließlich jedoch der Gebäude-Einheiten, mit 664,92 Steuer-Einheiten belegt und, ohne Berücksichtigung der darauf astenden Oblasten, auf 32,192 M. —- gerichtlich gewürdert worden ist, -en IO. Januar 1881 Mittags 12 Uhr an Ort und Stelle öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtsgebäude unv im Gasthofe zu Kühnhaide aushängenden Anschläge, denen specielle Grundstücksbeschreibung beigefügt ist, bekannt gemacht wird. Stollberg, am 11. December 1880. Königliches Amtsgericht. Zumpe. Tagcsgesthichte. Deutschland. Im Bundesrathe ist die Hauptarbeit bezüglich des Etats bereits gethau und es hat die ganze Reihe der Special etats, welche bereits durchberathen sind, kaum nennenswerthe Aender- ungen erfahre». Der Militüretat, der Etat der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern, die Vertheilung der Matrrkularbeiträge und das Etatsgesetz harren noch der Erledigung. Die Bundesrathsarbeiten werden in gewohnter Weise bald nach Neujahr wieder ausgenommen lind es bleibt dann noch mehr als hinreichend Zeit, um den Etat fertig zu stellen und dem Reichstage bei seinem Zusammentritt voll ständig unterbreiten zu können. Oesterreich-Ungarn. Mit wahrer Schamlosigkeit wird von dem magyarischen Chauvinismus in Siebenbürgen nicht nur gegen die deutsche Sprache, sondern auch gegen die deutsche Bevölkerung gewichtet. Letztere wird jetzt zur Erlernung der magyarischen Welt sprache dadurch gezwungen, daß die Gerichtshöfe anfangen, nur noch ckm magyarischen Idiom geschriebene Eingaben geschäftsmäßig zu be handeln. Bisher wurden beim Hermannstadter Gerichtshöfe neben den magyarischen auch deutsche Eingaben angenommen. Nunmehr hat der dortige Gerichtshof beschlossen, daß von Neujahr angefangen von Advocaten gefertigte Eingaben nur in magyarischer Sprache angenommen, ebenso Protokollverhandlungen ausschließlich nur magya risch abgehalten werden dürfen, deutsche Eingaben sind zurückzuweisen. In dem durchaus deutschen Sachsenlande bedeutet diese Maßregel etwa, was es für Schlesien bedeuten würde, wenn die Gerichtshöfe alle Eingaben in polnischer Sprache verlangten. Erst raubte man dem Sachsenland die administrative Selbstständigkeit, dann stahl man ihm sein Geld, und jetzt versucht man, ihm sein letztes, seine Sprache zu nehmen. Die ritterliche magyarische Nation ist weit gekommen unter. Koloman, von Tisza! Frankreich. In Nord-Frankreich ist eine große Ueberschwemm- ung eingetreten. Die Schelde droht ihre Dämme zu zersprengen. Italien. Der italienische Kriegsminister hat einen Plan auö- gearbeitet, nach welchem die ganze männliche Bevölkerung des Landes im Gebrauch des Gewehres unterrichtet werden soll. In allen Haupt distrikten werden Komitees gebildet, welche aus dem Bürgermeister und den Militärkommandanten bestehen, die Schützenschnlen begrün den und Waffen und Munition von der Regierung beziehen. So bald sich eine genügende Anzahl Personen angemeldet hat, wird eine Gesellschaft für das Scheibenschießen unter einem Ausschüsse gebildet, dem stets ein Offizier angehören muß. Die Zöglinge in allen Se kundärschulen müssen außer im Turnen und in den Handgriffen des Gewehres auch im Schießen unterrichtet werden; dieselben Uebungen werden auch in den Lyzeen als obligatorisch vorgeschriebcn. Kein junger Mensch darf künftig „einjähriger Freiwilliger" werden, ohne den zweijährigen Schützencurs absolvirt zu haben, und selbst Männer von über 40 Jahren, welche nicht länger zum Militärdienst ver pflichtet sind, werden aufgefordert, sich im Schießen zu üben. Die Kosten für Erhaltung der Schützenschulen werden theilweise durch freiwillige Gaben von wohlhabenden Gemeinden und Individuen und von der Regierung bestritten. An jedem Jahre finden Distrikts schützenmeetings und in jedem dritten Jahre ein Nationalmeeting statt. England. London, 23. December. Nach einer amtlichen Meldung aus Kapstadt vom gestrigen Tage hat Oberst Backer den Häuptling des Pondomesen - Stammes, Uruhlonhto, vollständig ge schlagen. Der Feind verlor gegen 300 Mann. Die Engländer er beuteten eine große Menge Vieh. Unruhlonhto entkam. Der Ver lust der Engländer betrug ein Offizier und drei Mann todt und 10 Verwundete. London, 23. Decbr. Ein Telegramm aus Durban von heute früh meldet das Gerücht, daß die Engländer von den Boers des