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! WchnM für Msdmff ätzten n, Tharandt, UoD, Zirbenlehn »nd die Umgegenden en a. No. 49 Sonnabend, den 25. April 1896 kN Selb- s !re, 15, 5-/2, 6> bürg aus verliert nach den Verhandlungen mit Berlin jeden on! I.u.III.fikg- Platze, wel- ,23,26 - 12'/., vom gens ner-, heil- l sich vfen ahrt, igen. uchs- 140 Lnrl und find l des uns, inen. lou zenweh öl' ht in Pak. 12-', /4- Urtheil würde wohl dahin gehen, daß die minder dringlichen Wünsche, im vorliegenden Fall also die ersteren, zurücktreten müßten. Zu dem bevorstehenden Besuch des Fürsten Ferdinand von Bulgarien am deutschen Kaiserhvf wird von unter richteter Seite mitgetheilt, daß das bulgarische Ministerium des Auswärtigen bereits Anfang März hier angefragt hatte, ob und wann dem Kaiser Wilhelm der Besuch des Fürsten angenehm wäre. Das Kaiser ließ darauf durch das Geheime Civilkabinet antworten, daß seine Abwesenheit bereit bis zum 29. April fest gesetzt sei, daß er sich aber freuen werde, den Fürsten am 30. d. M. in Potsdam begrüßen zu können. Erst infolge dieser Ver ständigung entschloß sich der Fürst, sich von Petersburg nach Paris zu begeben, um die Zwischenzeit auszufüllen. Der unmittelbare Besuch der französischen Hauptstadt von Peters- Der Lürgermeister. Ficker. Tagesgeschichte. Berlin. Die Nachricht, daß der französische Kricgsminister von den Kammern einen Kredit von 470 Millionen zur Be waffnung der Feldartillerie mit Schnellfeuergeschützen verlange, hat selbstverständlich in militärischen und politischen Kreisen großes Aussehen erregt. Man erinnert sich, daß vor einigen Monaten allerhand Gerüchte von einer deutschen Artillcrie- rorlage, die angeblich 200 Millionen beanspruchen soll, aufge- iaucht waren. Damals hatte der KriezSminister General Bron- sart v. Echellendorf in der Budgetkommisston des Reichstags erklärt, daß ihm von einer solchen Vorlage nichts bekannt sei, und diese Versicherung war seitens der höchsten finanziellen In stanzen im Reiche und in Preußen ertheilt worden. Daß unser Feldgeschütz nicht auf der Höhe der Zeit steht, wenn es auch dem russischen entschieden überlegen ist, den französischen an ballistischen Eigenschaft mindestens gleichkommt und eS an Be weglichkeit übertrifft, ist eine bekannte Thatsache, und man hatte es daher allgemein glaubhaft gefunden, als vor etwa einem Fahre ossiziöse Blätter andeuteten, die Frage einer Neubewaffnung unierer Feldartillerie stehe allerdings auf der Tagesordnung der Zukunft, der Augenblick für ihre Aufrollung werde aber erst """ gekommen sein, wenn eine der genannten Großmächte sich 30. 14, demonstrativen Charakter. Der Fürst wird, einer Einladung des Kaisers folgend, an der Eröffnng der Gewerbeausstellung theilnehmen. »Hier bringe ich Ihnen meine Kadetten, nehmen Sic sie gütig auf" — mit diesen Worten übergab die Kaiserin dem Kommandeur der Kadettenanstalt zu Plön, Oberstlieutenant Grafen Schwerin, die beiden ältesten Prinzen. Und doch ist Sonnabend, den 2. Mai d. Js bleiben die Lokalitäten des Kgl. Amtsgerichts hierselbst wegen deren Reinigung Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 23. April 1896. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Bekanntmachung. Unter dem Rindviehbestande des Gehöftes No. 1 zu Pe v n e bei Rothschönberg ist die Maul- und Klauenseuche ausqebrochen. Meißen, am 20. April 1896. Königliche Amtshauptmannfchaft. V»II 8i«I»r«et»r. Druck und Verlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H A. Berger dajelbn. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannfchaft zu Meißen vom 21. Februar ds. Js., in No. 25 und 33 dieses Blattes, machen wir die hiesigen Pferdebesitzer nochmals darauf aufmersam, daß die diesjährige Stutenmusterung und Fehler,sch.,» für das Juchtgebiet Aessetr-orf am 12. Mai ds. Js., Bormittags 9 Uhr, ohne Krämiirung iu Aesselsdsrf 188«: .24, 28,30. . 18,22,24. Bekanntmachung, die öffentliche« Timpinngen und Jmpsrevifioneu betreffend. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung der Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 30. März 1875 betr., von dem für den hiesigen Jmpfbezirk in Pflicht ge nommenen Jmpsarzte, Herrn »'»»«> Li-ani hier, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen bis auf Weiteres ans jeden Freitag, Nachmittags r Uhr in dem hierzu bestimmten Lokale, dem Raryhausiaare hier, anberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der hier aufhältlichen Kinder, a., welche im vorigen Jahre geboren worden find, d., welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder nicht gehörig genügt haben und c., welche nach hier verzogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben, sowie ä., derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei B.rmeidnng einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder «inet Haftsttafe vir zu örci L-.gcn, mit ihren impfpflichtigen Kindern in den anberanmten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie, so weit sie in denJmpflisten sich bereits eingetragen befinden, noch besonders vorgeladen werden, behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgcdachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark zu bestrafen. Die Impflinge aus solchen Häusern, in welchen etwa ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, re. herrschen oder in den letzten sechs Woche» geherrscht haben, dürfen zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden, sind vielmehr auf hiesiger Nathsexpedition anznmelden und werden in der Wohnung des Herrn vr. meä Wedler hier geimpft. In diesem Jahr geborene Kinder, welche in dem bevorstehenden Impfterminen der Impfung unterworfen werden sollen, sind vor dem Impftermine ebenfalls auf hiesiger Nathsexpedition anzuzeigen. Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. Wilsdruff, den 23. April 1896. 6-/4, 7'/., Ankaufs- ImlsblnU für die Agl. Amtshauptmannfchaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstreniamt zu Tharandt. stattfindet. Zugleich weisen wir darauf hin, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuteu, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister aufgenommen find, die sich aber fernerhin das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stntenmusternng zur Eintragung in's Zuchtregister vorstelleu und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohleuschau bringen. Wilsdruff, am 23. April 1896. Der Ltadtratth. Ficke»', Brgmstr. zur Einführung eines erheblich vollkommeneren Feldgeschützes entschließen sollte, und im Hinblick auf die Belastung des Bud gets der "einzelnen Staaten könne man ihn wohl noch als recht fernliegend bezeichnen. Nunmehr ist eine solche Initiative wider Erwarten in Frankreich erfolgt, und man wird sich wohl ent schließen mästen, mit der dadurch veranlaßten Aenderung der Situation zu rechnen und aus ihr die entsprechenden Konse- guenzen zu ziehen. Man weiß allerdings schon seit einem Jahre, baß in Frankreich je 2 Batterien der Korpsartillerieregimenter Schnellfeuerhaubitzen von 12 cm führen und eine Anzahl reitender Batterien Schnellfeuerkanonen von 7,5 cm neuerdings erhalten haben, aber es wäre gewagt aus der vorläufigen Nichtberück- stchtigung dieser Thatsache zu schließen, daß die Militärverwaltung auch fernerhin noch zum Zuwarten sich entschließen werde. Daß die technischen Vorbereitungen für eine Vi rbefserung unsrer artilleristischen Bewaffnung getroffen sind und daß man nicht jetzt erst an das „Erfinden" zu gehen braucht, kann keinem Zweifel unterliegen, so verschwiegen unsr. amtlichen Kreise in dieser Beziehung auch sind. Wie die Sache nun «eiter sich entwickeln wird, muß vorläufig dahingestellt bleiben. Man kann sich nicht verbergen, daß es den Marineplänen der Regierung empfindlich schaden müßte, wenn schon jetzt die Artilleriefrage auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte, denn das allgemeine